Ämterpatronage bezeichnet die Auslese von Bewerbern bei der Besetzung von Ämtern und Positionen (vor allem im öffentlichen Dienst oder im Wissenschaftsbetrieb) auf der Grundlage von Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, wissenschaftlichen Schule, Weltanschauung oder persönlichen Bekanntschaften (Verwandtschaft – siehe Vetternwirtschaft –, Vereins- oder Verbindungskameradschaft).

Die Praxis der Ämterpatronage ist bereits von Max Weber beschrieben worden. Er differenzierte zwischen Weltanschauungs- und Ämterpatronageorganisationen. In seinem berühmten Vortrag Politik als Beruf am 28. Januar 1919 erklärte Weber, dass früher die Fürsten, Eroberer und die erfolgreichen Parteichefs Lehen, Bodenschenkungen und Pfründen vergeben hätten.

Die bis heute kritisierte Ämterpatronage im Auswärtigen Amt war Gegenstand der Untersuchung einer internationalen Historikerkommission, die ihre Ergebnisse im Oktober 2010 der Öffentlichkeit vorlegte.Das Amt und die Vergangenheit: Deutsche Diplomaten im Dritten Reich und in der Bundesrepublik. Karl Blessing Verlag, 2010, ISBN 978-3-89667-430-2. Demnach konnten mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher in den 1950er Jahren im Auswärtigen Amt Seilschaften bilden und Karriere machen.

Auch Theodor Eschenburg hat das Phänomen der „Ämterpatronage“ beschrieben.Theodor Eschenburg: Ämterpatronage, erweiterte Fassung eines Vortrags. Schwab, Stuttgart 1961, 74 S. Er unterschied zwischen Herrschaftspatronage, Versorgungspatronage, Belohnungspatronage und Proporzpatronage:

Der frühere deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker schrieb dazu:

Im Bereich Strafverfolgung werden Generalstaatsanwälte (Leiter der Generalstaatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten) und Leitende Oberstaatsanwälte (Leiter der Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten) oft nach Parteizugehörigkeit und Regierungsnähe ausgewählt, was unter anderem mit der Sorge um Transparenz begründet wird.Kanton Zürich: Informationszugang und Interessenbindungen Zudem sind Staatsanwälte nach deutschem Recht weisungsabhängig ( GVG). Dies führt dazu, dass in der Politik unerwünschte Ermittlungsverfahren oft gar nicht erst eingeleitet werdenHans Maier: Wie unabhängig sind Staatsanwälte? In: Hans Herbert von Arnim: Korruption. bzw. (vor)schnell eingestellt werden.

Zu den wichtigsten Kritikern von Ämterpatronage gehören unter anderem Hans Herbert von Arnim sowie Erwin und Ute Scheuch.

In der Politik- und Verwaltungswissenschaft wird der Begriff der Ämterpatronage kaum noch verwendet, weil er zu wenig quantifizierbar ist. Er wurde laut Jörg Auf dem Hövel durch den Begriff der „Parteipolitisierung“ ersetzt.Jörg Auf dem Hövel: Politisierung der öffentlichen Verwaltung durch Parteien? Ursachenforschung und normative Debatte. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 1/1996

Siehe auch Seilschaft Kölner Klüngel Karrierenetzwerk Spoils system (in den USA) Ämterkauf

Literatur

Einzelnachweise

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