Hurensohn gilt traditionell als eine besonders schwerwiegende Beleidigung, da sie sich nicht nur gegen den Beleidigten selbst, sondern auch gegen die Familienehre, speziell die Ehre der Mutter, richtet. Früher waren damit im deutschen Sprachraum allerdings nicht ausschließlich die Söhne von Huren, sondern auch uneheliche Kinder gemeint, bei denen die Mutter den Vater nicht angeben wollte oder konnte. (Siehe auch: Kind und Kegel)
In der Jugendsprache wird die Bezeichnung seit den 1990er Jahren in der Regel unabhängig vom familiären Hintergrund verwendet. Es kann sich situationsabhängig um eine Provokation bis hin zu einer schweren Anfeindung handeln, allerdings wird es auch oftmals sarkastisch verwendet. Abgekürzt wird sie als Huso oder Huan. Entsprechende Beleidigungen sind auch in anderen Sprachen geläufig, z. B.: (abgekürzt SOB). Im Deutschrap wird der Begriff häufig genutzt, um den Gegner zu diskreditieren.
Historische Verwendung Das Deutsche Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm verzeichnet den Hurensohn als bereits im 18. Jahrhundert etabliertes Schimpfwort und nennt als Belegstelle Friedrich Schillers Die Verschwörung des Fiesco zu Genua von 1783: „Huren-Sohn“ findet sich bereits 1710 in der Oper Croesus von Reinhard Keiser. In: Italienische Spieltexte der Wanderbühne V/1
Die Oeconomische Encyclopädie kennt im 18. Jahrhundert den Hurensohn – nicht aber eine Hurentochter – als ein aus unehelichem Beyschlafe erzeugter Sohn. Die Einzelheiten werden unter dem Begriff Hurkind dargestellt:
Strafbarkeit
Strafbare Äußerung in Deutschland Die Benutzung des Schimpfwortes Hurensohn kann in Deutschland strafrechtlich verfolgt und eine solche Beleidigung nach StGB werden.
Siehe auch Hurenkind
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Schimpfwort (Mann)