Dotation (von oder dotalis „zur Mitgift gehörig“) bedeutet im Allgemeinen eine Ausstattung mit Einkünften und Gütern, z. B. einer Stelle, einer Kasse, einer Stiftung, Anstalt, besonders einer kirchlichen Anstalt durch den Gründer, eines Feldherrn oder Staatsmannes zur Belohnung für besondere Verdienste.

Für staatliche Zahlung an monarchische Staatsoberhäupter wurden und werden die Begriffe Zivilliste, Krondotation, Dotation, Dispositionsfonds oder Allerhöchster Dispositionsfonds in gleicher Weise, teilweise auch nebeneinander, verwendet.

Dotationen in der neueren und neuesten Geschichte In den Monarchien des 17., 18. und 19. Jahrhunderts war es nicht unüblich, Staatsmänner oder Feldherren für besondere Verdienste mit Dotationen aus Barmitteln oder Landbesitz zu belohnen. Mit umfangreichen Land- und Gelddotationen zeichnete z. B. der französische Kaiser Napoleon I. seine Marschälle, der preußische König und spätere Kaiser Wilhelm I. nach dem Krieg 1866 und nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/1871 Bismarck und die militärische Elite aus.Meyers Konversations-Lexikon. Verlag des Bibliographischen Institutes, Leipzig 1885Brockhaus’ Konversationslexikon. 14. Auflage. F.A. Brockhaus, Leipzig / Berlin / Wien 1894–1896Gerd R. Ueberschär, Winfried Vogel: Dienen und Verdienen. Hitlers Geschenke an seine Eliten. Frankfurt 1999, ISBN 3-10-086002-0

Die im Zuge der Preußischen Reformen eingeführte kommunale Selbstverwaltung und die damit verbundenen Aufgabenverpflichtungen erforderten eine angemessene finanzielle Ausstattung der jeweiligen Körperschaften. Neben anderen Mitteln gehörten dazu auch die nicht an einen bestimmten Zweck gebundenen Dotationen des Staates an Gemeinden, Kommunal- und Provinzialverbände. In Preußen wurde dies unter anderem im „Gesetz vom 30. April 1873, betreffend die Dotation der Kreis- und Provinzialverbände“, und im dazu erlassenen Ausführungsgesetz vom 8. Juli 1875 (Dotationsgesetz) geregelt. In deren Sinn an die Kommunalverbände überwiesene Steuern wurden auch als Dotationssteuern bezeichnet.

Im Zivilrecht des 19. Jahrhunderts wurde der Ausdruck Dotation auch für die finanzielle Ausstattung einer sich verheiratenden Frauensperson oder für eine Entschädigung für den Verlust der Geschlechtsehre, welche eine außerehelich Geschwängerte von dem Schwängerer zu empfangen hat, benutzt. Im Kirchenrecht wurde und wird die finanzielle Ausstattung von Stiftungen und Einrichtungen ebenfalls Dotation genannt.

In der Weimarer Republik verwendete Reichspräsident Paul von Hindenburg Beträge aus dem Haushaltstitel „Verfügungsmittel des Reichspräsidenten“ gelegentlich für Dotationen. Ein Konkordat von 1924 besagt, dass der Staat die bischöflichen Stühle nach der Säkularisation mit einer Dotation ausstattet. Panorama

Im Dritten Reich weitete Hitler sowohl die eingesetzten Mittel als auch den Empfängerkreis erheblich aus, um treue Gefolgsleute, aber auch Angehörige der militärischen Elite stärker an sich zu binden. Der Gesamtumfang der von Hitler ohne erkennbare Systematik gewährten Dotationen ist nicht mehr zu ermitteln. Jedoch betrugen die Dotationen wenigstens ca. 18 Millionen Reichsmark in bar, der Wert des überlassenen Grundbesitzes betrug zumindest 6,5 Millionen Reichsmark, und die nicht im Grundbesitzwert erfassten, als Dotationen überlassenen Flächen ca. 11.330.000 Quadratmeter. Zudem erhielten im April 1945 noch 99 von 115 Personen monatliche Sonderzahlungen in einer Gesamthöhe von 311.450 Reichsmark.

In der Bundesrepublik Deutschland hat der Bundespräsident die Möglichkeit, persönliche Härtefälle durch besondere Bewilligungen zu mildern. Dazu weist der Bundeshaushalt für das Jahr 2009 insgesamt 98.000 Euro aus. (PDF) Die Höhe der in den anderen öffentlichen Haushalten für solche Zwecke ausgewiesenen Verfügungsmittel ist ähnlich bescheiden.

Ansonsten wird in der Bundesrepublik der Begriff der Dotation nur noch im Zusammenhang mit der finanziellen Ausstattung von Kreditinstituten sowie Zuwendungen an Kirchen oder Stiftungen verwandt.Dotationskapital (Finanzielle Ausstattung inländischer Betriebsstätten ausländischer Kreditinstitute). PricewaterhouseCoopers; abgerufen am 15. März 2010 Bistum Augsburg; abgerufen am 15. März 2010

Beispiele für Dotationen Dotationen durch Napoleon Zur Schaffung einer stabilen, ihm ergebenen Elite schuf Napoleon nach seiner Krönung zum Kaiser der Franzosen im Jahr 1804 zusätzlich zu den Adelsprädikaten des Ancien Régime die Adelsprädikate des Kaiserreichs (Noblesse d’Empire): 1804 zunächst den Titel der kaiserlichen Prinzen, 1806 den Titel des Herzogs und 1808 die Titel der Grafen, Barone und Ritter (Chevalier). Im Dekret vom 1. März 1808 „Adel des Kaiserreichs“ (Noblesse d’Empire) wurden die bisherigen Verfahren zusammengefasst, die für den jeweiligen Rang erforderlichen finanziellen Mittel festgelegt und die Erbfolge spezifiziert. So waren an nachhaltige jährliche Einkünfte und die Einrichtung eines Majorats gebunden: der Titel Herzog (200.000 Francs), der Titel Graf (30.000 Francs), der Titel Baron (15.000 Francs). Für den Titel Chevalier waren nur Einkünfte von 3.000 Francs erforderlich.Dekret vom 1. März 1808 betreffend die Titel des Adels im Kaiserreich. Abgerufen am 16. März 2010.Jérome-Francois Zieseniss: abgerufen am 18. März 2010.Jérome-Francois Zieseniss: abgerufen am 18. März 2010.Natalie Petiteau: Noblesse d’Empire et Élites au XIXème Siècle: Une fusion réussie.

Da seine hervorragendsten Gefolgsleute – nämlich seine Mutter, Geschwister, sonstige Verwandtschaft und die Marschälle – von Haus aus nicht über große Vermögen verfügten, stattete er sie großzügig mit Einkünften aus Herrschaftsgebieten und Ländereien in eroberten und abhängigen Gebieten aus. Dies ermöglichte ihnen die standesgemäße Wahrnehmung ihrer Repräsentationspflichten am kaiserlichen Hof.

Seinen Bruder Joseph Bonaparte ließ er zunächst zum König von Neapel, später zum König von Spanien, seinen Bruder Louis Bonaparte zum König von Holland und seinen Bruder Jerome Bonaparte zum König von Westphalen krönen. Napoleons Schwager, der Marschall Joachim Murat, folgte Josef Bonaparte als König von Neapel. Die jeweilige königliche Zivilliste enthob sie aller Geldsorgen. Lediglich seinen Bruder Lucien Bonaparte hat Napoleon nicht in den Königstand erhoben.Ulrich Künzel: Die Finanzen großer Männer. Frankfurt / Main, Berlin, Wien 1984, ISBN 3-548-34238-8, Kapitel NapoleonEpoche Napoleon von der Bastille bis Waterloo. Abgerufen am 16. März 2010.WebSite der französischen Stiftung Napoleon. jeweiliges Namens-Stichwort; abgerufen am 16. März 2010.

Insgesamt 36 Personen erhob Napoleon zu Herzögen, z. B. den Marschall Louis-Nicolas Davout zum Prinzen von Eckmühl und Herzog von Auerstädt; den Marschall Jean Lannes zum Prinzen von Sievers und Herzog von Montebello; den Marschall Louis Alexandre Berthier zum Prinzen von Neufchatel und Fürst von Wagram.

27 Marschälle und Generale bedachte er allein mit dem am 30. Juni 1807 in Tilsit erlassenen Dekret mit Dotationen in Form von Landbesitz in Polen im Gesamtwert von 26,5 Millionen Francs. abgerufen am 23. März 2010.

Ein geheimer Artikel im Ersten Pariser Frieden von 1814 hob die in Ländern außerhalb Frankreichs gelegenen Dotationen und alle darauf beruhenden Ansprüche mit einem Schlage auf.Friedens- und Freundschafts-Tractat usw. vom 30. und 31. Mai 1814. Abgerufen am 24. März 2010.

Im Jahr 1809 waren an Stelle der ursprünglich vorgesehenen 6.500 bereits 30.000 Personen mit dem Kreuz der Ehrenlegion ausgezeichnet worden. Daher plante Napoleon einen exklusiveren Orden mit einer deutlich begrenzten Mitgliederzahl, den Kaiserlichen Orden von den drei goldenen Vliesen (Ordre impérial des trois toisons d’or). Die Bezeichnung ging auf die Orden vom Goldenen Vlies im früheren Herzogtum Burgund, im Königreich Spanien und im Kaiserreich Österreich zurück. Dem Orden sollten angehören: der Kaiser als Großmeister, 100 Großritter (Prinzen, hohe Würdenträger, Marschälle, Oberbefehlshaber sowie die Nachkommen von Marschällen), 400 Kommandeure und 1.000 Ritter. Die lebenslange Jahrespension der Kommandeure sollte 4.000 Francs, die der Ritter 1.000 Francs betragen. Die Kosten sollten aus Einkünften der Quecksilberminen in Istrien und Herrschaften in Italien getragen werden. Um Irritationen mit den mittlerweile mit Frankreich verbündeten Monarchien in Spanien und Österreich zu vermeiden, gab Napoleon dieses Projekt im Jahr 1810 auf.Jaques Macé: Un projéct napoléonien avorté: L’ordre impérial des trois toisons d’or. Abgerufen am 16. März 2010.

Zum Vergleich betrug der Tageslohn eines Arbeiters in Paris zwei Francs, außerhalb von Paris einen Franc; 500 g Brot kosteten 10 Centimes, 500 g Fleisch 30 Centimes, ein Pferd 300 Francs.

Dotationen nach den Kriegen von 1866 und 1870–1871 Nach dem Krieg von 1866 wurde durch den preußischen Landtag der Betrag von 1,5 Millionen Talern als Dotation für Bismarck sowie die Generale von Roon (Kriegsminister), Freiherr von Moltke (Chef des Generalstabs), Karl Eberhard Herwarth von Bittenfeld, Karl Friedrich von Steinmetz und Eduard Vogel von Falckenstein zur Verfügung gestellt. Die Verteilung wurde dem König anheimgestellt.No. 50. Provinzial-Correspondenz. Vierter Jahrgang. 12. Dezember 1866. Abgerufen am 15. März 2010

Nach dem Krieg von 1870/1871 wurde Bismarck der Sachsenwald ostwärts von Hamburg als Dotation zugewiesen.No. 27. Provinzial-Correspondenz. Neunter Jahrgang. 5. Juli 1871. Abgerufen am 15. März 2010

Der Reichstag beschloss auf Vorschlag der Reichsregierung zudem eine National-Dotation in Höhe von 4 Millionen Talern zur Auszeichnung der höchstrangigen militärischen Führer. Durch Kaiser Wilhelm I. wurden damit bedacht: Generalfeldmarschall Prinz Friedrich Karl Nikolaus von Preußen, Generalfeldmarschall Graf Moltke, Kriegsminister General der Infanterie Graf Roon und General der Kavallerie Frhr. Edwin von Manteuffel je 300.000 Taler; General der Infanterie August Karl von Goeben, General der Infanterie von Werder und Staatsminister Delbrück je 200.000 Taler; General der Infanterie Konstantin Bernhard von Voigts-Rhetz, General der Infanterie Eduard von Fransecky, Generalleutnant Constantin von Alvensleben und Generalleutnant Leonhard von Blumenthal je 150.000 Taler; General der Kavallerie Prinz August von Württemberg, General der Infanterie Gustav von Alvensleben, General der Infanterie Heinrich Adolf von Zastrow, General der Infanterie Gustav von Manstein, General der Infanterie Hugo von Kirchbach, Generalleutnant Julius von Bose, Generalleutnant Wolf Louis Anton Ferdinand von Stülpnagel, Generalleutnant Theophil von Podbielski, Generalleutnant Georg von Kameke, Generalleutnant Albrecht von Stosch, Generalleutnant Hugo von Obernitz, Königlich sächsischer Generalleutnant Alfred von Fabrice und Königlich württembergischer Generalleutnant Albert von Suckow je 100.000 Taler. Dem König von Bayern wurden zur Verteilung nach eigener Bestimmung 300.000 Taler überwiesen.No. 24. Provinzial-Correspondenz. Neunter Jahrgang. 14. Juni 1871, abgerufen am 15. März 2010No. 11. Provinzial-Correspondenz. Zehnter Jahrgang. 13. März 1872. Abgerufen am 15. März 2010