Ein Studienseminar ist eine Einrichtung, an der angehende Lehrkräfte in nahezu allen deutschen Ländern die sogenannte zweite Phase der Lehrerausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes durchlaufen. Im Beamtenverhältnis führen sie in der Regel die Dienstbezeichnung Referendar (höherer Dienst oder 2. Eingangsamt) oder Lehramtsanwärter/Lehreranwärter (gehobener Dienst oder 1. Eingangsamt). Umgangssprachlich werden in der Regel alle als Referendare bezeichnet (siehe auch Lehramtsreferendariat).

In Sachsen heißen die entsprechenden Lehreinrichtungen Ausbildungsstätten, in Nordrhein-Westfalen seit 2011 Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL), in Schleswig-Holstein wird die Ausbildung vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen und in Mecklenburg-Vorpommern vom Institut für Qualitätsentwicklung durchgeführt. In Bayern findet die Ausbildung an Seminarschulen statt.

Für die ehemalige Ausbildung von Volksschullehrern siehe Lehrerseminar.

Geschichte Die Einrichtung von Studienseminaren für die zweite Phase der Lehrerbildung ist europaweit einzigartig und nur als Ergebnis einer längeren geschichtlichen Entwicklung zu erklären. Während die Ausbildung von Volksschullehrern bis in die Zeit der Weimarer Republik, und in Bayern und Württemberg noch darüber hinaus, an Lehrerseminaren und bei Bewerbern ohne Abitur an vorgeschalteten Präparandenanstalten stark praxisorientiert erfolgte, durchliefen Lehrer an höheren Schulen ein akademisches Studium ohne pädagogische Ausbildung.

Friedrich Gedike begann in Berlin mit der schulpraktischen Ausbildung von Lehrern am Gymnasium 1787 (Gründung des Seminars für gelehrte Schulen), Wilhelm von Humboldt führte 1810 im Rahmen der Preußischen Reformen das examen pro facultate docendi (dt.: Prüfung der Lehrfähigkeit) ein. 1826 führte Preußen ein pädagogisches Probejahr unter Aufsicht des Schuldirektors noch ohne Prüfung ein. 1890 wurde die zweite Ausbildungsphase eine feste Institution in Preußen, die zwei Jahre dauerte. Ausbilder waren ausgewählte Praktiker in den Kollegien der Gymnasien. Seit 1898 regelte eine Prüfungsordnung einheitlich die Lehrberechtigung für Unterricht in mindestens einem Fach der Oberstufe und zwei weiteren Fächern (akademischer Stand der „Oberlehrer“). Ein Zehn-Länder-Abkommen übertrug diese Regelungen 1904 auf die nord- und mitteldeutschen Länder sowie Baden und das Reichsland Elsass-Lothringen. Ab 1917 wurde auf Betreiben von Karl Reinhardt das zweite Jahr auch ein Seminarjahr, aber an einem anderen Gymnasium als Seminarschule abgeschlossen. Das 2. Staatsexamen bestand aus zwei Lehrproben und einer pädagogischen Prüfung. Ab 1924/25 wurde die Prüfung an ein „Bezirksseminar“ übertragen, das dem Regierungsbezirk unterstand, und im Kern bereits die heutige Gestaltung der Studienseminare aufwies. Zugleich wurden die Seminarleiter als pädagogische Experten berufen, die die bisher oft überforderten Schulleiter entlasten sollten, und auf die Fächer spezialisierte Fachleiter statt bloßer Mentoren in den Schulen eingeführt. Diese Reform von Hans Richert sollte vor allem durch eine Zentralisierung die Beurteilungskriterien objektivieren und eine Begrenzung der einzustellenden Assessorenzahlen unterstützen.Hans Heinrich Mandel: Geschichte der Gymnasiallehrerbildung in Preußen-Deutschland 1787–1987. Berlin 1989, ISBN 3-7678-0723-8, S. 53–92.

In Bayern und Württemberg wurde die zweite Prüfung bereits 1912 bzw. 1898 obligatorisch nach allerdings nur einem Ausbildungsjahr. Im Nationalsozialismus wurde die Seminarzeit 1940 reichsweit auf ein Jahr verkürzt und die Ausbildung strikt vereinheitlicht.

Für die Bundesrepublik maßgeblich wurde der Beschluss der Grundsätze zur Pädagogischen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien der Kultusministerkonferenz vom 20. Mai 1954, der in § 3 regelt: „Für die Ausbildung werden Studienseminare eingerichtet; ihre Organisation bleibt den Ländern überlassen.“ Der Vorbereitungsdienst hatte zwei Jahre zu dauern und die Leiter der Studienseminare waren keine Schulleiter. Doch blieben die besonderen Formen der Länder erhalten, so in Bayern die Seminargymnasien.

Die Grundsätze zur Pädagogischen Prüfung für das Lehramt mit gleichem Datum legten für die Prüfung zwei Lehrproben, eine schriftliche Hausarbeit und eine mündliche Prüfung über pädagogische Themen fest.H. H. Mandel: Geschichte der Gymnasiallehrerbildung in Preußen-Deutschland 1787–1987. 1989, S. 188 f; Vgl. Jörn Schützenmeister: Professionalisierung und Polyvalenz in der Lehrerausbildung. 2002.

Das gymnasiale Ausbildungsmodell eines Vorbereitungsdienstes an Studienseminaren wurde in der 139. Sitzung der Kultusministerkonferenz am 9. Oktober 1970 in Frankenthal (Pfalz) auf alle Lehrämter übertragen. Der Vorbereitungsdienst für alle Lehramtsanwärter erfolgt seither an „besonderen Ausbildungsinstitutionen“. Ende der 1970er Jahre wurde in den niedersächsischen Regierungsbezirken Oldenburg und Osnabrück (Universitäten Osnabrück und Bremen) eine Zeitlang eine einphasige Ausbildung erprobt, die die gesamte Ausbildung mit einem Examen abschloss.

Eine ähnlich einphasige Ausbildung wurde in der DDR vollzogen.

Ziele Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Schulform und Land 12 bis 24 Monate. Die Ausbildung an den Studienseminaren findet im Vorbereitungsdienst neben berufspraktischen Abschnitten (Hospitationen, Ausbildungsunterricht, eigenverantwortlicher Unterricht und Unterrichtsbesuchen/Lehrproben) statt. Ziel der Ausbildung ist es, auf der Grundlage der durch ein wissenschaftliches Hochschulstudium gewonnenen Erkenntnisse und Methoden fachdidaktische und erziehungwissenschaftliche Inhalte zu vermitteln und so eine professionelle Handlungs- und Reflexionsfähigkeit aufzubauen. Dabei verfolgt die Ausbildung vielfach das Leitbild eines „reflektierenden Praktikers“ (Donald Schön).

Reflexions- und Handlungskompetenz schließen eine Reihe von Teilkompetenzen ein, die den Lehramtsanwärter befähigen, die beruflichen Anforderungen in folgenden beruflichen Aufgaben gemäß dem Leitbild der KMK (Bremer Erklärung 2000Bremer Erklärung: Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern heute - Fachleute für das Lernen) sachgemäß und verantwortlich wahrzunehmen: Unterrichten, Erziehen, Diagnostizieren und Fördern, Beraten, Leistung messen und beurteilen, Organisieren und Verwalten, Evaluieren, Innovieren und Kooperieren.

Die zu erwerbenden Kompetenzen und Fähigkeiten sind landesrechtlich genauer definiert. Der Vorbereitungsdienst schließt mit einer Prüfung (Staatsexamen) ab. Die Prüfung besteht in der Regel aus fachtheoretischen Prüfungen in Didaktik der Unterrichtsfächer und Rechtskunde und praktischen Prüfungen der Unterrichtspraxis (Lehrproben). Teilweise gibt es auch Hausarbeiten oder andere Prüfungsformen.

Organisation Studienseminare sind Einrichtungen, denen bestimmte Schulen als Ausbildungsschulen zugeordnet sind. Die Ausbildungsschulen sind in der Regel öffentliche Schulen, teilweise kommen auch Privatschulen in Betracht. Das haupt- oder nebenamtliche Personal besteht aus Fachleitern (auch Studienleiter), die die verschiedenen Unterrichtsfächer und weitere Fächer, wie Schulrecht, Beamtenrecht und Pädagogik vertreten. Das Seminar wird von einem Seminarleiter oder -vorstand oder -direktor geleitet. Teilweise gibt es im Semninar auch Abteilungs- oder Bereichsleiter.

Bei den Fachleitern, den Abteilungsleitern und dem Seminarleiter handelt es sich in der Regel um Beförderungsämter. Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt durch die Schulverwaltung (z. B. Schulaufsichtsbehörden, Ministerium) oder das Seminar selbst.

Neben den Fachleitern gibt es auch Lehrbeauftragte oder abgeordnete Fachleiter, die dieses Amt neben einer ermäßigten schulischen Unterrichtsverpflichtung ausüben. Bei diesen handelt es sich nicht um Beförderungsämter. Sie erhalten teilweise eine Stellenzulage.

Die Seminare werden an ihren Standorten üblicherweise getrennt nach den Schularten geführt. Die Referendare gehören in der Regel dienstrechtlich zu den Studienseminaren, nicht zu ihren Ausbildungsschulen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Referendare seit 2011 dienstrechtlich Angehörige ihrer Ausbildungsschule.

Die Ausbildung in Bayern ist durch Seminarschulen und Einsatzschulen deutlich abweichend von den anderen Ländern geregelt.

Studienseminare in den Ländern In Baden-Württemberg bestehen 35 Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte, davon 14 für Grundschulen in Albstadt, Bad Mergentheim, Freudenstadt, Heilbronn, Laupheim, Lörrach, Meckenbeuren, Nürtingen, Offenburg, Pforzheim und Sindelfingen, drei für Grundschulen, Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen in Mannheim, Rottweil und Schwäbisch Gmünd, vier für Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg und Reutlingen, fünf für Gymnasien in Esslingen, Heilbronn, Karlsruhe, Rottweil und Tübingen, drei mit je einer Abteilung für Gymnasien und Sonderschulen in Freiburg, Heidelberg und Stuttgart, eines mit einer Abteilung für Berufliche Schulen und Gymnasien in Weingarten, drei für Berufliche Schulen in Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart und vier Pädagogische Fachseminare für die Ausbildung von Fachlehrern für musisch-technische Fächer, Fachlehrern und Technischen Lehrern Sonderpädagogik in Karlsruhe (musisch-technische Fächer und Sonderpädagogik), Kirchheim/Teck (musisch-technische Fächer), Reutlingen (Sonderpädagogik) und Schwäbisch Gmünd (musisch-technische Fächer und Sonderpädagogik). Die Seminare sind seit 2019 Teil des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung und werden von den jeweiligen Außenstellen auch hinsichtlich der Aufsicht betreut. Sie stellen aber keine Außenstellen oder Einrichtungen des Zentrums dar. Davor waren sie selbstständige Dienststellen unter der Aufsicht des Kultusministeriums. In Bayern sind 67 der Realschulen und 81 der Gymnasien Seminarschulen., In Bayern hat jeder Inhaber eines 1. Staatsexamens für ein Lehramt das Anrecht auf einen Eintritt in ein Studienseminar.Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien v. a. § 5 Im Land Brandenburg verantwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) die Ausbildung und Prüfung der Lehramtsanwärter und Referendare. Seminarstandort sind Bernau, Cottbus und Potsdam statt. In Hessen bestehen fünf Studienseminare für berufliche SchulenListe der Studienseminar für berufliche Schulen in Hessen (Darmstadt,Studienseminar für berufliche Schulen in Darmstadt Frankfurt, Gießen, Kassel, Wiesbaden), 15 Studienseminare für Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen (Darmstadt, Eschwege, Frankfurt, Friedberg, Fritzlar, Fulda, Gießen, Hanau, Heppenheim, Kassel, Marburg, Offenbach, Rüsselsheim, Wetzlar, Wiesbaden) sowie zehn Studienseminare für Gymnasien (Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Heppenheim, Kassel, Marburg, Bad Vilbel, Offenbach, Wiesbaden).Amt für Lehrerbildung Hessen