Als Zustimmungsgesetz werden im bundesdeutschen Verfassungsrecht verschiedene Gesetze bezeichnet:
ein Bundesgesetz, zu dessen Zustandekommen im Gegensatz zum Einspruchsgesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, siehe zustimmungsbedürftiges Gesetz; ein Bundesgesetz, mit dem die innerstaatliche Zustimmung zu einem völkerrechtlichen Vertrag gegeben wird (auch Vertragsgesetz genannt), siehe völkerrechtlicher Vertrag und Transformationsgesetz; ein Landesgesetz, mit dem ein Landesparlament seine Zustimmung zu einem von der Landesregierung ausgehandelten Staatsvertrag erteilt.