mini|Die Mitte des Konfessionsbildes in der St.-Johannis-Kirche Schweinfurt, spätes 16./frühes 17. Jahrhundert: Überreichung der Confessio Augustana an den Kaiser
Die (lateinisch für „Augsburger Bekenntnis“, Abkürzung CA oder AB) oder Augsburger Konfession ist die erste offizielle Darstellung von Lehre und Praxis der Wittenberger Reformation mit weitreichender Ausstrahlung auf den gesamten Protestantismus. Sie wurde von Philipp Melanchthon und Mitarbeitern in zwei inhaltlich ungefähr übereinstimmenden Sprachversionen verfasst, nämlich in Latein und Frühneuhochdeutsch. Das Vorwort wurde deutsch verfasst und ins Lateinische übersetzt.
Anlass für die Abfassung war das Ausschreiben zum Augsburger Reichstag von 1530, in dem Kaiser Karl V. alt- und neugläubige Reichsstände aufforderte, ihre Positionen darzulegen. Die neugläubigen, der Wittenberger Reformation zugewandten Reichsstände stellten ihre Position in der Confessio Augustana dar. Diese wurde am 25. Juni 1530 von Kurfürst Johann von Sachsen und weiteren neugläubigen Reichsständen als ihr Bekenntnis an den Kaiser übergeben. Dieser ließ eine Entgegnung (Confutatio) von führenden altgläubigen Theologen verfassen und in seinem Namen auf dem Reichstag verlesen. Die neugläubigen Reichsstände wurden aufgefordert, diese Widerlegung der Confessio Augustana anzuerkennen. Andernfalls werde das Wormser Edikt vollzogen.
Die Confessio Augustana warb um die kaiserliche Akzeptanz für die Änderungen des kirchlichen Lebens, die in den Territorien der Unterzeichner vorgenommen worden waren. Durchgängig wird deshalb versucht, die eigene Lehre und Praxis in Übereinstimmung mit der lateinisch-westkirchlichen Tradition darzustellen; man habe nur einige neuere Fehlentwicklungen korrigiert. Scharf distanziert sich Melanchthon als Verfasser dagegen von anderen reformatorischen Bewegungen (Täufer, Ulrich Zwingli).
Das eigentliche Ziel, den Kaiser für die Änderungen des kirchlichen Lebens in einigen deutschen Territorien zu gewinnen, wurde mit der Confessio Augustana nicht erreicht. Aber sie wurde zur Lehrgrundlage des protestantischen Defensivbündnisses unter Führung von Hessen und Kursachsen (Schmalkaldischer Bund). In dieser Funktion war sie sehr erfolgreich: Die reformatorische Theologie Wittenberger Prägung dominierte mittels der Confessio Augustana den Protestantismus im Heiligen Römischen Reich; der Einfluss Zwinglis wurde auf die Schweiz begrenzt. Die textliche Unschärfe, die durch Vorhandensein zweier nicht identischer Sprachversionen von Anfang an gegeben war, verstärkte sich durch aktualisierende Fortschreibungen. Den Bekennern der Confessio Augustana wurde 1555 im Augsburger Reichs- und Religionsfrieden Toleranz zugesichert. Um als „Augsburger Religionsverwandte“ zu gelten und diesen Schutz zu genießen, nahmen auch Landesherren reformierter oder calvinistischer Prägung die Confessio Augustana an; sie konnten das tun, weil die lateinische Version von 1540/42 (Variata) dem reformierten Abendmahlsverständnis entgegenkommt.
Einige europäische Kirchen lutherischer Tradition tragen den Namenszusatz „Augsburgischen Bekenntnisses“ (Abkürzung: A. B.).
Entstehung
Verortung der Confessio Augustana in der kirchlichen Tradition Bekenntnistexte wurden Ende der 1520er Jahre wichtig, als die Reformatoren und ihre Unterstützer aus dem Rahmen der bisherigen Kirchenorganisation heraustraten und eigene Kirchentümer aufbauten. Das erste Dekret des Codex Iustinianus forderte von allen Völkern im Imperium Romanum, der Religion zu folgen, die der Apostel Petrus den Römern vermittelt hatte. Diese Kontinuitätslinie sah die Amtskirche durch die Abfolge der Päpste als Nachfolger Petri gewahrt. Die Reformatoren sahen sich dagegen in der Nachfolge der apostolischen Lehre. Die Confessio Augustana gibt sich also deshalb so traditionell, weil sie den Nachweis zu führen sucht, dass von ihren Bekennern die authentische und alte kirchliche Tradition weitergeführt wird.Notger Slenczka: Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften. EVA, Leipzig 2020, S. 125 f. mini|hochkant|Philipp Melanchthon (Lucas Cranach der Ältere, Werkstatt, 1532, Gemäldegalerie Alte Meister, Dresden) Das Traditionserbe, an das die Confessio Augustana positiv anknüpft, ist offensichtlich auch bei dem Griechischprofessor Melanchthon als Hauptautor ganz lateinisch-westkirchlich. Man sieht das daran, dass die Augustana die Trinitätslehre des Nicaeno-Constantinopolitanum bejaht – aber um diese Lehre in Worte zu fassen, die lateinischen Formulierungen aus dem (Pseudo-)Athanasianum übernimmt.Bernhard Dittrich: Das Traditionsverständnis in der Confessio Augustana und in der Confutatio. Benno-Verlag, Leipzig 1983, ISBN 978-3-7462-0320-1, S. 37. Dieser Text hatte in der abendländischen Kirche des Mittelalters einen hohen Bekanntheitsgrad; beispielsweise rezitierten Kleriker das Athanasianum an jedem Sonntagmorgen im Stundengebet.Adolf Martin Ritter: Das Athanasianum, Einführung. In: Irene Dingel (Hrsg.): Die Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche: Vollständige Neuedition. Göttingen 2014, S. 51–56. Augustinus von Hippo ist der am häufigsten zitierte Kirchenvater in der Confessio Augustana. Die weiteren Autoren der Alten Kirche, die als Autoritäten genannt werden, sind: Ambrosius von Mailand, Cyprian von Karthago, Johannes Chrysostomos, Cassiodor, Irenäus von Lyon, Hieronymus, Gelasius und Gregor der Große. Einzig Chrysostomos war ein Theologe des griechischen Ostens. Autoren der Scholastik zitiert Melanchthon in der Augustana grundsätzlich nicht als Autoritäten. Mit Jean Gerson, Pius II. und Nikolaus von Kues soll nur belegt werden, dass Reformanliegen schon früher und nicht erst von den Reformatoren formuliert wurden.Bernhard Dittrich: Das Traditionsverständnis in der Confessio Augustana und in der Confutatio. Benno-Verlag, Leipzig 1983, S. 39–43. Interessanterweise weist die Confessio Augustana sprachliche Berührungen mit mittelalterlichen Konzilstexten auf, ohne dass das kenntlich gemacht würde: mit dem Innocentianum des 4. Laterankonzils (1215) und dem Decretum pro Iacobitis des Konzils von Ferrara-Florenz (1439).Bernd Moeller: Das Innocentianum von 1215 in der Confessio Augustana. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte 75 (1964), S. 156–158; Vinzenz Pfnür: Einig in der Rechtfertigungslehre? Die Rechtfertigungslehre der Confessio Augustana (1530) und die Stellungnahme der katholischen Kontroverstheologie zwischen 1530 und 1535. Wiesbaden 1970, S. 102.
Im Bereich des Kirchenrechts respektiert die Augustana die Kanones der altkirchlichen Konzilien ebenso wie die von diesen Konzilien beschlossenen Lehrentscheidungen. Achtmal begründet Melanchthon in der Confessio Augustana die Änderung oder Abschaffung von Riten mit Zitaten des Decretum Gratiani. Mit dem Decretum Gratiani akzeptierte die Confessio Augustana auch den Jurisdiktionsprimat des Papstes, der z. B. von Ordensgelübden dispensieren kann. Sowohl den Gehorsam, den man dem Bischof im Allgemeinen schulde, als auch den Widerstand gegen seine Anordnungen leitete Melanchthon aus dem Decretum Gratiani ab. Der katholische Theologe Bernhard Dittrich fasst daher zusammen: „Die Sammlung von Rechtsvorschriften der alten Kirche gilt den Konfessoren als Waffe gegen die mittelalterliche römische Kirche.“Bernhard Dittrich: Das Traditionsverständnis in der Confessio Augustana und in der Confutatio. Benno-Verlag, Leipzig 1983, S. 48.
Melanchthons Vorlagen Ältere Bekenntnistexte nutzte Philipp Melanchthon bei der Abfassung der Augustana als Vorlagen: vor allem die Schwabacher Artikel und die Marburger Artikel.
Die 17 Schwabacher Artikel hatte Melanchthon im Sommer 1529 in Wittenberg verfasst. Nach der Protestation zu Speyer loteten die Protestanten Möglichkeiten eines politischen Bündnisses aus, für das eine religiöse Grundlage benötigt wurde. Während Philipp von Hessen ein möglichst breites Bündnis von Wittenbergern, Oberdeutschen und Schweizern anstrebte, gab es in Kursachsen, Brandenburg-Ansbach und Nürnberg eine davon abweichende Konzeption. Demnach war volle theologische Übereinstimmung Voraussetzung. Der evangelische Theologe Notger Slenczka erläutert: „Nach diesem Modell sollte theologische Einheit also nicht hergestellt, sondern festgestellt werden – und wenn sie nicht bestand, war eben auch kein politisches Bündnis möglich.“Notger Slenczka: Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften. EVA, Leipzig 2020, S. 166. Am 3. Oktober 1529 hatten sich Repräsentanten von Kursachsen und Brandenburg-Ansbach in Schleiz auf die Annahme der Schwabacher Artikel geeinigt. Der Text der Schwabacher Artikel wurde den Abgesandten der Reichsstädte Ulm und Straßburg am 19. Oktober 1529 auf dem Schwabacher Tag vorgelegt. Um dem Bündnis beizutreten, sollten sie den Text so akzeptieren, wie er war.Vgl. Wilhelm Maurer: Historischer Kommentar zur Confessio Augustana, Band 1, Gütersloh 1976, S. 20: „[…] die oberdeutschen Städte sollten zur kirchlich-theologischen Kapitulation gezwungen werden.“ Sie entschieden sich dagegen. Im Unterschied zur Confessio Augustana enthalten die Schwabacher Artikel keine Verwerfungen der Täuferbewegung; ihr Gegner ist Zwingli.Richard Cahill: “Damnant Anabaptistas”: The Damned Anabaptists in the Textual History of the Augsburg Confession. In: Nederlands archief voor kerkgeschiedenis 75/2 (1995), S. 188–197, hier S. 190. Die von Martin Luther verfassten 15 Marburger Artikel sind von den Schwabacher Artikeln literarisch abhängig und halten das Ergebnis des Marburger Religionsgesprächs (1. bis 3. Oktober 1529) fest. Philipp von Hessen hatte seinen politischen Einfluss geltend gemacht, um Wittenberger, Oberdeutsche und Schweizer (Ulrich Zwingli aus Zürich und Johannes Oekolampad aus Basel) zu theologischen Gesprächen an einen Tisch zu bringen. Die von ihm gewünschte Einheit scheiterte am Dissens zwischen Luther und Zwingli in der Abendmahlslehre; damit war auch das politische Bündnis erst einmal gescheitert. Aber bis auf den strittigen Abendmahlsartikel (der ans Ende der Marburger Artikelreihe rückte) wurde in Marburg ein sehr weitgehender Konsens hergestellt. Luther kam in den Formulierungen der Marburger Artikel seinen theologischen Gegnern ungewöhnlich weit entgegen. Seine eigene Position verliert dadurch an Schärfe.Notger Slenczka: Theologie der reformatorischen Bekenntnisschriften. EVA, Leipzig 2020, S. 175 f.