mini|Der 1912–20 nach der Ideologie des Staats-Shintō errichtete Meiji-Schrein
Der Staats-Shintō (jap. kokka shintō) war im engeren Sinn der von der Meiji-Restauration bis zur Niederlage im Zweiten Weltkrieg in Japan von der Regierung als Staatsideologie geförderte Shintō, ab 1900 ausschließlich der Schrein-Shintō.
Er sollte im Sinne einer nationalen Einung Japans eine Rekonstruktion der ursprünglichen und reinen nationalen japanischen Gebräuche und Sitten sein, wie es sie vor der Ankunft der ausländischen Glaubenssysteme (Buddhismus, Konfuzianismus, Daoismus, Christentum) in Japan gegeben haben soll. Ab wann es Shintō als eigenständige Religion tatsächlich gegeben hat, ist weder historisch noch religionswissenschaftlich geklärt. Vom Historiker Kuroda Toshio (1926–93) wurde sogar die These vertreten, die Vorstellung vom Shintō als einer indigenen Religion sei erst in der Kokugaku unter Motoori Norinaga entwickelt worden.Kuroda Toshio: „Shinto in the History of Japanese Religion“ in: Religions of Japan in Practice von George J. Tanabe (Hrsg.), Princeton Readings in Religions, Princeton University Press 1999, ISBN 0-691-05788-5, S. 451–467. Diese Ansicht gilt aber keinesfalls als gesichert.Vgl. Ian Reader: „Dichotomies, Contested Terms and Contemporary Issues in the Study of Religion“ in: electronic journal of contemporary japanese studies, Discussion Paper 3 in 2004; abgerufen am 10. Juni 2006.
Der Begriff „Staats-Shintō“ ist kein originär japanischer Begriff, er wurde bereits im späten 19. Jahrhundert von Autoren außerhalb Japans bzw. ausländischen Beobachtern in Japan gebraucht. Seine Übersetzung ins Japanische fand erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs statt, zuvor gab es keinen entsprechenden japanischen Begriff. Dort wurde nur eine Unterscheidung zwischen Sekten-Shintō (kyōha shintō) und Schrein-Shintō (jinja shintō) getroffen.
Die politischen und geschichtlichen Bedingungen des Staats-Shintō gehen bis in die Zeit vor der Taika-Reform zurück, wobei sich der Begriff „Staats-Shintō“ in seiner allgemeinen Bedeutung auf diese gesamte Vorgeschichte als auch auf die Zeit nach Kriegsende beziehen kann.
Da in der Meiji-Verfassung nach europäischem Vorbild die Religionsfreiheit vorgeschrieben war, wurde von offizieller Seite die Ansicht vertreten, dass der staatlich propagierte und betriebene Schrein-Shintō keine Religion sei. Die Schreine wurden verschiedenen Institutionen innerhalb des Innenministeriums bzw. des Bildungsministeriums unterstellt (siehe dazu auch die Tabelle der Institutionen) und erhielten Unterstützung aus öffentlichen Kassen. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch die Kapitulation Japans wurde der Staats-Shintō vom Generalkommando der Alliierten durch das später „Shintō-Direktive“ genannte Dekret aufgelöst.
Geschichtliche Vorbedingungen Vor der Taika-Reform Bereits in den ältesten japanischen Schriften aus dem achten und neunten Jahrhundert ist die bedeutsame Rolle des Shintō und vor allem der Shintō-Schreine für das japanische Staatswesen belegt. Zwar findet sich in diesen Schriften eine starke Vermischung von Mythologie und geschichtlichen Fakten. Aber auch ausländische Schriften über die japanische Geschichte wie das chinesische Wei Zhi aus der Zeit der drei Reiche bestätigen etliche überlieferte politische Umstände.
Dazu gehörte die Verschränkung des dominanten japanischen Klan-Wesens mit den Schreinen. Jeder Klan hatte einen eigenen Kami (vgl. Ujigami). Die diesem gebührende, gemeinsam im Schrein praktizierte Verehrung einte den jeweiligen Klan. Im Zuge der Konsolidierung und Hierarchisierung der Machtverhältnisse gewannen die Schreine als Hauptorte der Verehrung der Kami der Klans, die über immer größere Gebiete und mehr Menschen herrschten, mehr und mehr an geopolitischer Bedeutung.
Den vorläufigen Höhepunkt fand diese Entwicklung in der Errichtung des Yamato-Hofes als zentrale Autorität des japanischen Nationalstaats im frühen vierten Jahrhundert. Eng damit zusammenhängend, verlief die Entwicklung des Ise-Schreins, der spätestens seit der Regierungszeit von Kaiser Yūryaku als bedeutendste und wichtigste Stätte des nationalen Shintō galt. Seit der Regierungszeit von Kaiser Sujin bekleidete jeweils eine unverheiratete Prinzessin des japanischen Kaiserhauses, eine sogenannte Saiō (), dort das Amt der Hohepriesterin. Seit langer Zeit und auch noch gegenwärtig wird in ihm auch der Heilige Spiegel yata no kagami, eine der drei Throninsignien Japans aufbewahrt, die unverzichtbar zur Thronbesteigung des japanischen Kaisers sind.
Taika-Reform Die Taika-Reform beendete die Zeit der Klan-Herrschaft in Japan und begründete das japanische Kaiserreich mit dem japanischen Kaiserhof als oberste und zentrale Autorität der neu gegründeten Provinzen und Distrikte. Zeitgleich mit den gesetzlichen Regelungen zur Uniformierung des japanischen Nationalstaats wurden mehrere staatliche Bestimmungen für die Ausübung des Shintō festgelegt. Besonders bedeutsam waren in diesem Zusammenhang die umfassenden Gesetzestextsammlungen des Taihō-Kodex von 701 sowie des Yōrō-Kodex von 718. Mit dem letzteren wurde das zentrale Kami-Amt (jingikan) begründet. Ebenfalls im achten Jahrhundert entstand der jingiryō (Kodex über die Kami des Himmels und der Erde). Dieser beinhaltete konkrete Anweisungen für Zeremonien, Feste und die administrativen Angelegenheiten der Schreine. Der denryō (Kodex über Landpachtung) machte besondere Ausnahmen für Schreine und Tempel, Land länger als die üblichen 6 Jahre zu pachten.
927 wurden mit dem Engishiki ( ‚Codex der Engi-Ära‘) umfassende Erhebungen und Unterteilungen in Bezug auf das Schrein-System gemacht. In ihm wurde die Gesamtzahl der Schreine auf etwa 30.000 geschätzt. 3.000 davon wurden als kanpaisha (Regierungsschrein) oder kansha (Zentralregierungsschrein) klassifiziert, denen damit kaiserliche Opfergaben (kanpei) durch das Kami-Amt am Frühlings-Gebetsfest (toshigoi no matsuri) zukamen. Ähnliche von staatlicher Seite verpflichtende Opfergaben (kokuhei) existierten bereits seit 798 für die großen Schreine der Provinzen (später National-Schreine bzw. Volks-Schreine (kokuheisha)) und die Gouverneure der Provinzen.
Militärherrschaft / Shōgunat Die 1185 mit Minamoto no Yoritomo beginnende Militärherrschaft des Shōgunats brachte keine wesentlichen politischen Veränderungen für den Shintō hervor. Die rechtlichen Privilegien der Schreine, die zu dieser Zeit bereits oftmals aktiv mit den vielzähligen neu entstandenen und mächtigen Shōen zusammenarbeiteten, wurden von den Shōgunen nicht angetastet. Auch wurde dem Shintō im Vergleich mit dem im 6. Jahrhundert in Japan eingeführten Buddhismus keine Vorzugsstellung eingeräumt.
Ab der Herrschaftszeit des Shōgun Ashikaga Yoshimasa brachen mehrere Bürgerkriege (wie der Ōnin-Krieg) und innere Machtkämpfe im Reich aus, die Aggressionen gegen die jeweils miteinander im Streit liegenden Familien richtete sich infolgedessen auch gegen die ihnen zugehörigen Shintō-Schreine und buddhistische Tempel gleichermaßen, wobei viele Gebäude zerstört wurden. In diese Zeit fällt auch die Begründung des Yoshida-Shintō durch Yoshida Kanetomo (1435–1511), einer Schule des Shintō, die erstmals den Begriff Shintō als Eigenbezeichnung übernahm und bis zu Beginn der Meiji-Restauration die führende Autorität in verwaltungstechnischen Fragen der Organisation des Shintō innehatte. Die Periode der kriegerischen Auseinandersetzungen endete mit der Herrschaft des Shōgun Toyotomi Hideyoshi. Ihr folgte eine Periode des zentral gesteuerten Wiederaufbaus, die ab 1635 auch in verwaltungstechnischer Hinsicht abgeschlossen war und in religionspolitischer Hinsicht in der Einrichtung des Magistrats für Tempel und Schreine ( jisha bugyō) kulminierte. Diese Institution des Bakufu bestimmte über eine neue, pyramidale Hierarchie von Haupt- und Zweigtempeln und -schreinen ( honmatsu seido; zu Deutsch etwa „Haupt-und-Nebentempel-System“) die rechtlichen Normen und Grundlagen der religiösen Praxis.
Das im Rahmen der Christenverfolgung des frühen 17. Jahrhunderts eingeführte Volkszählungssystem wurde bezeichnenderweise hauptsächlich über die buddhistischen Tempel praktisch umgesetzt ( terauke seido; zu Deutsch etwa „System der Tempel-Bestätigungen“). Dieses System besagte, dass jeder Japaner über einen Tempel seinen Glauben zu registrieren habe (was danach durch eine Glaubensbescheinigung (terauke) bestätigt wurde).
Meiji-Zeit mini|Der Meiji-Kaiser, 1873
Meiji-Restauration – Hirata-Shintō, Shinbutsu-Bunri und das Kami-Amt Der Beginn der Meiji-Restauration, welche die Einigung Japans unter der symbolischen Figur des Tennō im neuen japanischen Kaiserreich zum Ziel hatte, zeichnete sich durch blutige Bürgerkriege aus. Vor allem zum Gedenken an den nationalen Verdienst der Gefallenen des Boshin-Krieges wurde 1869 der Yasukuni-Schrein errichtet, in dem noch heute alle japanischen Militärs verehrt werden, die für ihr Land gestorben sind.
Von Anfang an war der Shintō die wesentliche ideologische Grundlage der politischen Reformer, die mit Verweis auf die direkte Verwandtschaft des Tennō mit dem mythischen Kaiser Jimmu die Wiederherstellung des japanischen Kaiserreichs anstrebten.
Dies war insbesondere auch eine Forderung der Shintōisten der Hirata-Fraktion, einer Gruppierung, die sich auf den edozeitlichen Kokugaku-Gelehrten Hirata Atsutane (1776–1843) berief. Gefordert wurde eine durch philologische Studien der klassischen japanischen Literatur zu befördernde nationale Rückbesinnung auf den reinen, ursprünglichen Shintō, ohne die Beeinflussung durch Buddhismus und Konfuzianismus. Weiterhin sollte mit der Rückgabe der Regierungsgewalt an den als Kami verehrten Kaiser auch die Einheit von Religion und Staat hergestellt werden. Ein weithin akzeptierter Grundmythos für diesen ideologischen Kern der staatlichen Politik (auch bekannt als „nationales Gemeinwesen“ oder „Nationalwesen“; kokutai) ist der folgende Auszug aus dem Nihonshoki, in welchem die Sonnengöttin Amaterasu-ō-mi-kami ihren Enkelsohn Jimmu zur Herrschaft über die japanischen Inseln beruft:
Eine englische Übersetzung der Passage jüngeren Datums lautet:
Die Meiji-Regierung setzte diese Forderungen des sogenannten Restaurations-Shintō ( fukko shintō) um. Noch im Februar des ersten Jahres des politischen Umbruchs 1868 durch die Restauration wurden die Shinbutsu-Bunri-Gesetze zur Trennung des Shintō vom Buddhismus erlassen. Bis dato waren buddhistische Tempel und shintōistische Schreine aufs engste in religiöser und philosophischer Tradition, aber auch in konkreten Standorts- und Verwaltungsfragen miteinander verflochten gewesen (vgl. Shinbutsu-Shūgō). Durch die Shinbutsu-Bunri-Gesetze wurden diese Verflechtung gesetzlich aufgehoben und die Trennung von Tempeln und Schreinen gesetzlich vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Gesetzgebungen kam es zu massiver staatlicher als auch öffentlicher Unterdrückung der Buddhisten in Japan. Auch wurden wesentlich religiöse Einrichtungen und Aufgaben (wie das Begräbnis) gesetzlich Stück für Stück von der Verantwortlichkeit bzw. der Eigentümerschaft des Buddhismus in die des Shintō überführt.
mini|Der Innere Ise-Schrein