mini|Residenz- und Stammschloss der Grafen zu Stolberg Die Grafschaft Stolberg war ein Territorium des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation. Sie befand sich durchgängig im Besitz der 1210 erstmals urkundlich erwähnten Grafen zu Stolberg, deren Südharzbesitzungen vom Kurfürstentum Sachsen 1730/31 unter Kurfürst August dem Starken mediatisiert worden sind. Als Grafen verloren die Stolberger mit der Auflösung des Alten Reiches 1806 die ihnen bis dahin noch verbliebene Reichsunmittelbarkeit. Nach dem Wiener Kongress ging die Grafschaft Stolberg, die sich 1706 in die beiden Teilgrafschaften Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla aufgespaltet hatte, im Königreich Preußen auf und wurde in den Kreis Sangerhausen der preußischen Provinz Sachsen integriert.
Im Vergleich zu der seit 1429 den Grafen zu Stolberg gehörenden Herrschaft Wernigerode im Nordharz verfügte die Grafschaft Stolberg über kein einziges Kloster innerhalb ihrer Grenzen, dafür jedoch über wesentlich mehr Ortschaften.
Stadt und Schloss Stolberg (Harz) bildeten den eigentlichen Kern der Grafschaft Stolberg, die sogenannte Stammgrafschaft Stolberg. Diese war seit dem 14. Jahrhundert ein Lehen des Erzbischofs von Mainz. Doch blieb Mainz nicht der einzige Lehnsherr der Grafen zu Stolberg.
Geographische Lage Die Grafschaft Stolberg mit den späteren Teilgrafschaften Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla lag im Südharz. Das Gebiet wurde im Norden von der Selke und im Süden von der Helme tangiert. Im Westen durchzog das Tal der Thyra die Grafschaft.
Das Gebiet der beiden Grafschaften liegt heute zum größten Teil im Westen des Landes Sachsen-Anhalt. Die meisten Orte bilden heute die Gemeinde Südharz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Die beiden Orte Wolfsberg und Breitenbach sind heute Stadtteile von Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz). Straßberg gehört zur Stadt Harzgerode im Landkreis Harz. Die westlichen Orte Ebersburg und Herrmannsacker bilden heute die Gemeinde Herrmannsacker, Stempeda und Rodishain gehören heute zur Stadt Nordhausen, welche alle im Landkreis Nordhausen (Freistaat Thüringen) liegen.
Angrenzende Herrschaften
Lehnsüberlassung an die Landgrafen von Thüringen Im März 1392 kam es in Sangerhausen zu einer folgenreichen persönlichen Begegnung zwischen dem Landgrafen Balthasar von Thüringen und Graf Heinrich zu Stolberg. In der Bergstadt Sangerhausen hatte Balthasar 1391 die Münzstätte Sangerhausen errichten lassen. Um deren kontinuierlichen Betrieb zu gewährleisten, war ein entsprechender Rohstofffluss erforderlich. Die Grafschaft Stolberg rückte dadurch in die unmittelbare Interessensphäre des Landgrafen aus der Hause Wettin.
mini|200px|In Sangerhausen fand 1392 der Vergleich statt
mini|hochkant=1.3|Fürstengroschen Landgraf Balthasars von Thüringen aus der Münzstätte Sangerhausen
Das Ergebnis des gemeinsamen Treffens waren zwei Vergleiche, die die Stolberger in ein nachhaltiges Abhängigkeitsverhältnis zu den Wettinern brachten. Am 5. März 1392 verpflichtete sich Graf Heinrich zu Stolberg, seine Schlösser Ebersberg, Roßla und Oberröblingen nebst Zubehör innerhalb von acht Tagen dem Landgrafen vor Gericht aufzulassen. Woraufhin der Landgraf ihn und seine Erben, egal ob Söhne oder Töchter, mit diesen Besitzungen belehnen und ihm die Summe von 300 Schock Kreuzgroschen Freiberger Währung und alle seine Güter und Zinsen in den Dörfern Ringleben und Riethnordhausen überlassen sollte. Des Weiteren verschrieb Graf Heinrich zu Stolberg am gleichen Tag dem Landgrafen den halben Zehnt von allen Gold- und Silberbergwerken in der Grafschaft Stolberg und darüber hinaus in den anderen Herrschaften des Hauses Stolberg. Das abgebaute Gold und Silber sollte nur in der landgräflichen Münze in Sangerhausen oder wo der Landgraf es haben wollte, verarbeitet werden. Die Fürstengroschen Landgraf Balthasars waren die häufigsten Gepräge aus diesem Silber. Im gesamten Herrschaftsbereich der Stolberger Grafen sollte dem Landgrafen freigestellt sein, eigene Bergbeamte für die Gold- und Silbererzgänge einzusetzen, die nach dem Freiberger Bergrecht handeln. Hinsichtlich aller anderer Erzförderung außer Gold und Silber räumte der Stolberger Graf dem Landgrafen kein Recht in seinen Gebieten ein.
Die Gründe, die den Grafen Heinrich zu Stolberg bewogen haben, solche tiefen Einschnitte in seine Rechte hinzunehmen, sind nicht bekannt. Einerseits wird vermutet, dass dahinter ein großer äußerer Zwang gestanden haben muss. Andererseits sind noch andere Ursachen denkbar. So erhielt er dafür auch eine damals stets willkommene finanzielle Entschädigung, ferner ist im Vertragstext ausdrücklich der Verteidigungsschutz verankert. Die äußere Sicherheit war für die Konsolidierung der stolbergischen Herrschaft von großer Bedeutung und so ist es nicht verwunderlich, dass die Grafen zu Stolberg gemeinsam mit den Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts an mehreren Landfriedensbünden beteiligt waren. Die negativen Auswirkungen, die dieses Lehnsverhältnis in der Folgezeit haben würde, waren zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abzusehen. Die 1392 hingenommenen Einschränkungen im stolbergischen Bergbau auf Gold- und Silbererze scheinen jedoch schon von Anfang an belastend für die Stolberger Grafen gewesen zu sein, die im Laufe des 15. Jahrhunderts mehrfach erfolglos versuchten, sich gegen diese Abhängigkeit aufzulehnen.
Grafschaft Stolberg und Landgrafschaft Thüringen im 15. Jahrhundert mini|links|Kurfürst Friedrich II. von Sachsen Graf Botho zu Stolberg war in den 1430er Jahren als Hofmeister des Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen tätig, bevor er dieses Amt an Graf Ernst von Gleichen abtrat und sich auf seine eigenen Besitzungen nach Stolberg zurückzog.
Der jüngere Bruder des Kurfürsten, Herzog Wilhelm III. von Sachsen, drängte durch seine ungestüme Lebensart und durch sein Streben nach finanziellem Nutzen danach, an der Regierung über die sächsischen Lande beteiligt zu werden. Er betrachtete Thüringen als sein Herrschaftsgebiet und nahm daher seit 1443 in Weimar seinen ständigen Hofhaltungssitz. Seitdem er in Weimar residierte, versuchte er, sich in Thüringen eine entscheidende Machtbasis aufzubauen und spekulierte darauf, bei der angestrebten Besitzteilung die Landgrafschaft Thüringen zu erhalten. Obwohl er noch am 11. Juli 1444 mit Friedrich einen Vertrag über die gemeinsame Regierung auf drei Jahre abgeschlossen hatte, bestand Wilhelm bereits im Folgejahr 1445 auf eine Teilung des Besitzes, woraufhin die Altenburger Teilung erfolgte.
Bereits 1444 hatte es im thüringischen Weißensee ein Treffen gegeben, auf dem mehrere thüringische Grafen und Herren sowie städtische Vertreter über Missstände im Land verhandelten. Diese Beratungen wurden 1445 fortgesetzt. So liegt eine Einigung vom 14. September 1445 zwischen den Grafen Botho zu Stolberg, Ernst von Gleichen, Günther von Beichlingen, Heinrich von Schwarzburg und Günther von Mansfeld mit Herzog Wilhelm vor, letzteren als ihrem natürlichen Erbherrn in den Irrungen um sein Erbe mit Leib und Gut behilflich sein zu wollen, während dieser versprach, sie und ihre Herrschaften zu schützen. Diese zeitgenössische Erklärung in Vorbereitung des Sächsischen Bruderkrieges wurde fast 300 Jahre später von sächsischer Seite als Submissionserklärung der Stolberger interpretiert.
Im Halleschen Machtspruch vom 11. Dezember 1445 hatten die sächsischen Landstände eine veränderte Landesteilung erreicht. Im Teilungsregister wird die Grafschaft Stolberg namentlich unter denjenigen Gebieten genannt, die Herzog Wilhelm III. zugesprochen wurden. Dieser Fakt wurde seit dem 16. Jahrhundert von den sächsischen Kurfürsten mehrfach herangezogen, um die Unterordnung der Grafen zu Stolberg unter die Landgrafen von Thüringen zu beweisen. Im genannten Register heißt es u. a.: Nehml. vor einen Theil das Fürstenthumbs und Land zu Thüringen mit dem hernachbe-nannten seinen Schlößern und Städten, bey Nahmen Wartberg, Isenach, Kreuzberg, Schwarzwalde, mit den Grafschaften Stolberg, Beichlingen, Gleichen, Hohnstein, Querfurth und allen andern Herrschaften.Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden (nachfolgend: HStA), Loc. 10516 „Bedencken in der ...“, Bl. 90v–91r.
Bauernkrieg 1525 links|mini|Graf Botho zu Stolberg mini|Botho flüchtete auf das besser befestigte Schloss Wernigerode Nach dem Ausbruch des Deutschen Bauernkrieges in Thüringen drangen im April 1525 mehrere aufständische Bauern in die Stadt Stolberg ein und zogen gemeinsam mit Angehörigen des Rates und zahlreichen unzufriedenen Bürgern der Stadt vor das gräfliche Schloss. Dort wurden Graf Botho zu Stolberg ihre in Artikelform niedergeschriebenen Forderungen gegen die Beseitigung offenkundiger Missstände übergeben, deren Anerkennung er vertraglich geloben sollte.Eduard Jacobs: Bothos, Grafen zu Stolberg und Wernigerode, Vertrag mit seinen Bürgern zu Stolberg über deren Rechte und Pflichten. (Stolberger Bauernkriegs-Artikel). 4. Mai 1525, in: Zeitschrift des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde 23 (1890), S. 415–425; Hans Lawerenz: Harzer Lande im Bauernkrieg, hrsg. vom Feudalmuseum Schloss Wernigerode, Wernigerode 1957, S. 43–44. Graf Botho beugte sich der Gewalt, weil er der Meinung war, was andere Fürsten und Herren täten, das wolle er auch tun, doch sollten die Aufständischen damit zufrieden sein.HStA, Loc. 9134/40, Bl. 14. Anschließend zog es Graf Botho vor, heimlich das unsichere Stolberg zu verlassen und auf das Schloss Wernigerode in seiner Grafschaft Wernigerode zu flüchten, wo er am 1. Mai 1525 eintraf.Doris Derdey: Der Bauernkrieg, S. 78. Die anschließenden Ereignisse werden in der Literatur unterschiedlich geschildert. Während Eduard Jacobs davon ausging, dass Graf Botho längere Zeit in Wernigerode weilte, geben Karl Meyer und Doris Derdey an, dass er alsbald nach Stolberg zurückkehrte, weil die inzwischen auf ca. 1500 Personen angewachsenen Aufständischen drohten, sein Schloss zu stürmen und seine dort zurückgebliebene Ehefrau Anna und die Kinder zu töten.Karl Meyer: Chronik der Grafschaft Stolberg-Rossla, Bl. 48r; Doris Derdey: Der Bauernkrieg, S. 78. mini|Schlachtberg bei Frankenhausen Nachdem Herzog Georg von Sachsen von den Bauernunruhen in Thüringen Kenntnis erhalten hatte, forderte er Graf Botho zu Stolberg und andere thüringische Fürsten und Grafen auf, ihm und den sich gegen die Bauern verbündeten Fürsten bewaffnete Hilfe zu leisten. Graf Botho beauftragte daraufhin am 11. Mai 1525 seinen in Stolberg befindlichen ältesten Sohn Wolfgang, sich mit 20 Reiter und 50 Mann zu Fuß zur Unterstützung der Streitmacht des Herzogs Georg bereitzuhalten. Bevor es jedoch zu einem Einsatz kam, wurde Graf Wolfgang von Bürgern aus Stolberg und Abgesandten des Bauernheeres genötigt, persönlich nach Frankenhausen zu kommen und sich nicht dem fürstlichen Heer anzuschließen, widrigenfalls würden die Dörfer der Grafschaft Stolberg verwüstet werden. Ohne Rücksprache mit seinem abwesenden Vater zu nehmen, ließ sich Graf Wolfgang darauf ein und ritt nach Frankenhausen. Im Bauernlager angekommen, gelobte er wie sein Vater, die Artikel der Bauern anzuerkennen. Als er jedoch zurückkehren wollte, nahmen die Bauern ihn und seine Begleiter als Geiseln, Mathern von Gehofen und zwei weitere Kundschafter des Grafen Ernst von Mansfeld töteten sie sogar und forderten von Graf Botho die Lieferung von Geschütz und Pulver. Zur Rettung seines Sohnes ließ Graf Botho eine Steinbüchse und ca. 20 Pfund Pulver nach Frankenhausen liefern, sein Sohn wurde jedoch nicht freigelassen.HStA Dresden, Loc. 9134/40, Bl. 14.