Abū ʿAbdallāh Mālik ibn Anas al-Asbahī (; geb. um 711 (zwischen 708 und 715Artikel Malikiten. In: Adel Theodor Khoury, Ludwig Hagemann, Peter Heine: Islam-Lexikon. Geschichte – Idee – Gestalten. Herder, Freiburg/Basel/Wien 1991, Band 2, S. 491.) in Medina; gest. 795 ebenda) ist der Begründer einer der Rechtsschulen des Islam und Namensgeber der malikitischen Jurisprudenz. Es spricht alles dafür, dass Mālik zum Zeitpunkt seines Todes der berühmteste medinensische Jurist war.Jonathan Brockopp: Muhammad’s Heirs. The Rise of Muslim Scholarly Communities, 622-950. Cambridge University Press, 2017, ISBN 978-1-107-10666-6, S. 105.

Māliks Lebenswerk als Grundlage der malikitischen Jurisprudenz ist , ein Werk, das in unterschiedlichen Rezensionen seiner Schüler erhalten ist. Māliks Verdienst in der Entwicklungsgeschichte der islamischen Jurisprudenz liegt vor allem darin, dass er bestrebt war, zwischen dem überlieferten Hadith-Material vor allem medinensischen Ursprungs und der in Medina allgemein bekannten Rechtspraxis (ʿamal ahl al-Madīna / sunnat ahl al-Madīna) vermittelnd einzutreten. Allerdings tendiert er dazu, der Rechtspraxis den Vorrang einzuräumen. mini|Grab des Malik ibn Anas im Baqīʿ al-Gharqad

Leben Mālik ibn Anas entstammte einer jemenitischen Familie, die sich vor Māliks Geburt in Medina angesiedelt hatte. Er studierte bei Ibn Hurmuz, Nāfiʿ, Ibn Schihāb az-Zuhrī, und Rabīʿa b. Abī ʿAbd ar-Rahmān und verbrachte sein ganzes Leben in seinem Geburtsort Medina mit Studium, Lehrtätigkeit und – wie einige seiner Zeitgenossen auch – der Erteilung von Rechtsgutachten. Die Quellen, auf die er in seinen Schriften zurückgreift, sind größtenteils medinensischer, zum Teil aber auch mekkanischer Provenienz.Yasin Dutton (1999), S. 11–13.

Quellen Über Māliks Leben und Wirken berichten die Kommentatoren seines Hauptwerkes (siehe unten) und die chronologisch oder alphabetisch angeordnete biographische Literatur der Malikiten, die sogenannten „Klassenbücher der Malikiten“, aus dem 11. Jahrhundert und später.Beispiele dazu in: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Band 10, S. 7, Kapitel C. In diesen Büchern werden nicht nur Alltagsepisoden und Anekdoten aus dem Leben Māliks, sondern auch Überlieferungen über die Vorzüge (Fadā'il) sowohl seiner Person als auch seines Wirkens referiert.

Eine Kurzfassung dieser biographischen Berichte verfasste der Damaszener Gelehrtenbiograph Ibn ʿAsākir unter dem Titel:„Die Aufdeckung des Verhüllten über die Vorzüge des Muwaṭṭaʾ “ . Hier werden auch die z. T. widersprüchlichen Überlieferungen über Māliks Begegnung mit den abbasidischen Kalifen al-Mansūr, al-Mahdi und Hārūn ar-Raschīd referiert; sie sollen den Rechtsgelehrten beauftragt haben, ein Rechtswerk zu verfassen, um mit dessen Hilfe die Jurisdiktion in allen Zentren des islamischen Reiches zu vereinheitlichen.Die kurze Monographie umfasst nur 14 Seiten. Herausgegeben von Muḥammad Zāhid ibn al-Ḥasan al-Kauṯarī. Kairo 1946. Die Authentizität dieser Nachrichten wird sowohl in der zeitgenössischen Forschung als auch von muslimischen Gelehrtenbiographen angezweifelt.Yasin Dutton (1999), S. 28–29 und S. 192, Anm. 86.

Eine wichtige Quelle für die Darstellung der Vita Māliks und seiner Primärquellen sind die biografischen Werke der Rechtsschule, die sogenannte ṭabaqāt-Literatur.Siehe: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Band 10, S. 7: C. (Works in the genre), für die Lehrer im Einzelnen und für die Primärquellen eines Autors im Allgemeinen. Diese „Klassenbücher“ beginnen üblicherweise mit der Biografie des Schulgründers. Einige der oben genannten Kommentare widmen das erste Kapitel einer detaillierten Beschreibung des Lebens und Wirkens von Mālik.

Eines der frühesten biografisch ausgerichteten Werke zum Muwaṭṭaʾ, das gedruckt vorliegt, verfasste der andalusische Gelehrte Ibn al-Ḥaḏḏāʾ (Muḥammad ibn Yaḥyā ibn Aḥmad, geb. 958; gest. 1022) aus Córdoba.Fuat Sezgin (1967), S. 483; das Geburtsdatum (952) ist dort gemäß den einstimmigen Angaben andalusischer Biografen zu korrigieren. Siehe Muḥammad ʿIzz ad-Dīn al-Miʿyār al-Idrīsī (Hrsg.). Band 1 (Einleitung), S. 250–251. Nach einer ausgedehnten Studienreise in den Orient war er Qādī in Sevilla und Saragossa. Sein Werk „Die Bekanntgabe derjenigen Frauen und Männer, die im Muwaṭṭaʾ Erwähnung finden“ in zwei gedruckten Bänden.Muḥammad ʿIzz ad-Dīn al-Miʿyār al-Idrīsī. Rabat 2002 mit einem Begleitband über diese literarische Gattung und den Verfasser. Die Edition stützt sich auf drei Handschriften, von denen Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Brill, Leiden 1967. Band I, S. 457–465 nur eine anführt Der Verfasser gibt eine Kurzbiografie über alle Personen, die in den Isnaden von Māliks Werk genannt werden und erwähnt die Meinungen der Hadithkritiker über sie. Er zitiert, manchmal nur fragmentarisch, einige der von ihnen überlieferten Hadithe und vergleicht sie mit den inhaltlichen Abweichungen in den verfügbaren Werkrezensionen. Der andalusische Gelehrte Ibn Ḫalfūn (Muḥammad ibn Ismāʿīl ibn Muḥammad al-Azdī, gest. 1239) aus Huelva mit Wirkungskreis Sevilla verfasste sein „Die Namen der Lehrer von Mālik ibn Anas“ , das in der Bibliothek des Escorial im andalusischen Duktus erhalten ist und im Jahre 2004 publiziert wurde.Hrsg. Riḍā Ḫālid, Riad 2004. Der Verfasser stützt sich auf die biografische Literatur seiner Vorgänger, die heute z. T. nicht mehr vorliegt. Er nennt einige Personen, deren Biografien bei al-Mizzī und in anderen umfassenden Gelehrtenlexika nicht angeführt sind, weil sie als Überlieferer in den kanonischen Traditionssammlungen nicht zitiert werden. In der Darstellung der Vita der Primärquellen Māliks nennt er auch deren Lehrer und Schüler und beschreibt kurz ihre Lebensumstände und Gelehrsamkeit. Noch Adh-Dhahabī (1274–1348) nennt Ibn Ḫalfūn als guten Kenner und bekannten Kritiker der Ḥadīṯüberlieferer.Siehe die Einleitung des Herausgebers Riḍā Ḫālid, S. 58–60; den Werktitel nennt Carl Brockelmann: Geschichte der arabischen Litteratur. Zweite den Supplementbänden angepasste Auflage.Supplementband 1, S. 298. Das umfangreichste biografische Werk der Malikiten verfasste ʿIyāḍ ibn Mūsā al-Yaḥṣubī (gest. 1149),The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Band 4, S. 289. Qādī in Sabta unter den Almoraviden. Der Vita Māliks, seinen Vorzügen als Lehrer und den Ansichten seiner Zeitgenossen über ihn widmet der Verfasser dieses acht Bände umfassenden Werkes die ersten zwei Bände.Vollständige Ausgabe Rabat, Band 1 (ohne Datum); Band 2–8: 1966–1983. In den weiteren sechs Bänden werden – nach den Zentren der malikitischen Gelehrsamkeit eingeteilt – die Vertreter der Rechtsschule bis in die Zeit des Verfassers chronologisch vorgestellt. Späteren, auch modernen Biografen diente das Werk als unentbehrliche Quelle.Manuela Marín: Estudios onomástico-biográficos de al-Andalus. Band 1. Madrid 1988. Der oben bereits genannte Damaszener Gelehrte Ibn Nāṣir ad-Dīn (gest. September 1438) leitet die Biografien der Muwaṭṭaʾ-Überlieferer mit einem 40 Seiten starken Vorwort ein, in dem er vor allem die überlieferten Aussagen über die Vorzüge Māliks referiert.Siehe Anm. 28, S. 43–80.

Māliks Koranexemplar

Der malikitische Rechtsgelehrte in Córdoba Abū l-Walīd Ibn Ruschd (gest. 1126), der Großvater des Philosophen Averroes, erwähnt in seinem umfangreichen Rechtskompendium al-Bayān wa-t-taḥṣīlHerausgegeben von Muḥammad al-Ḥiǧǧī et alii in 20 Bänden. Beirut 1984–1991 einen Bericht des Mālik-Schülers Ibn al-Qāsim al-ʿUtaqī, demzufolge ihm sein Lehrer ein Koranexemplar gezeigt habe, das im Besitz von Māliks Großvater Mālik ibn Abī ʿĀmir (gest. um 693–694) gewesen sein soll. Dieses alte Exemplar war nicht nur reichlich verziert und in ein Stück der Kiswa gebunden, sondern enthielt vom Korankodex des Kalifen Uthman ibn Affan abweichende Lesarten. Ibn Ruschd gibt in seinem oben genannten Werk diese insgesamt dreizehn Lesevarianten in der Überlieferung von Ibn al-Qāsim an. Untersuchungen dieser Varianten haben ergeben, dass sie überwiegend die in Medina verbreiteten Varianten repräsentieren. Einige Lesarten sind indes unbekannter Provenienz. Māliks Koranexemplar, aus dem Besitz seines Großvaters, der einer der bekannten medinensischen Koranleser zur Zeit Uthmans war, ist wahrscheinlich aus zwei unterschiedlichen Codices zusammengefügt worden.Michael Cook: A Koranic codex inherited by Mālik from his grandfather. In: Vassilios Christides and Theodore Papadopoulos (Hrsg.): Proceedings of the sixth international congress of graeco-oriental and african studies. Nicosia 2000 (Graeco-Arabica. Vols VII-VIII, 1999–2000), S. 93–105.

Werke al-Muwaṭṭaʾ

mini|Titelblatt zum Buch des Fastens aus dem Muwaṭṭaʾ auf Pergament. Hergestellt für die Privatbibliothek von Ali ibn Yusuf ibn Taschfin in Marrakesch im Jahr 1107 Al-Muwatta (arabisch الموطأ, DMG al-Muwaṭṭaʾ ‚Der geebnete Pfad‘) ist das Hauptwerk von Mālik ibn Anas und bietet eine systematische Darstellung des islamischen Ritus und Gesetzes auf der Grundlage des Gewohnheitsrechts von Medina. In seinen Muhammedanischen Studien bezeichnet Ignaz Goldziher das Werk eher als ein corpus iuris, kein corpus traditionum (also als eine Gesetzessammlung, keine Sammlung von Traditionen).Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Band 2, S. 213. Halle a. S. 1890. Gedruckt in Kairo 1967. Mālik machte darin den juristischen Konsens (idschma) bzw. die überkommene Rechtspraxis der Medinenser stark.

Dennoch stand das zur Zeit Māliks bekannte Hadīth-Material stets im Spannungsfeld zwischen Traditionalismus und der allgemein akzeptierten Rechtspraxis. Selbst im Muwaṭṭaʾ tritt der Ḥadīth zugunsten der medinensischen Rechtspraxis in den Hintergrund. Die Sunna der Medinenser, die nicht zwangsläufig mit der Prophetensunna identisch ist, ist wegweisende Argumentationsgrundlage bei der Rechtsfindung, denn selbst Mālik soll Propheten-Ḥadīthe, die im Widerspruch zur Rechtspraxis (ʿamal) der Medinenser standen, ignoriert haben.M. Muranyi: ʿAbd Allāh b. Wahb. Leben und Werk. Otto Harrassowitz. Wiesbaden. 1992, S. 7–12. Der deutsche Orientalist Joseph Schacht hat diese Methode der Rechtsfindung durch die Analyse der Polemik Asch-Schāfiʿīs gegen Mālik eingehend diskutiert.J. Schacht (1967), S. 312ff. et passim.

„Der Ḥadīṯ ist somit für Mālik keineswegs die höchste Autorität; seine Neigung zur selbständigen Rechtsansicht (Ra'y) ist in der medinensischen Gesetzgebung unumstritten. Zahlreiche Schüler von ihm und auch spätere Anhänger seines Maḏhab zeichneten sich gerade dadurch aus, daß sie dem Raʾy Māliks und nicht dem Ḥadīṯ folgten.“M. Muranyi (1987), S. 313.

Mālik war nicht der erste, der in Medina ein juristisches Werk verfasste. Sein älterer Zeitgenosse al-Mādschischūn († 780), dessen Wirken bei der Gestaltung der medinensischen Jurisprudenz bereits Ignaz Goldziher mit dem Œuvre Māliks verglichen hatte, gilt ebenfalls als Verfasser eines Rechtswerkes, dessen Fragmente – aufgezeichnet in der Mitte des 9. Jahrhunderts – vor einigen Jahren entdeckt und beschrieben worden sind.Miklós Murányi: Ein altes Fragment medinensischer Jurisprudenz aus Qairawān (= Abhandlungen für die Kunde des Morgenlandes. Band XLVII). Stuttgart 1985, S. 3. Goldzihers Beobachtungen finden in der Struktur der aufgefundenen Fragmente ihre Bestätigung:

Andere Schriften Die einschlägigen Biographien der Malikiten nennen weitere Schriften, die Mālik angeblich verfasst haben soll und die gegenwärtig nur aus Zitaten oder Erwähnungen in späteren Werken der Rechtsschule bekannt sind:

Sein Sendschreiben an den Kalifen Hārūn ar-Raschīd , liegt u. a. in einer andalusischen Überlieferung vor. Der im Jahre 1954 (Kairo) im Druck erschienene Text von fünfundzwanzig Seiten geht auf eine Abschrift zurück, die im Dezember 1031 in Ramla als Unterrichtsmaterial diente. Das Schreiben enthält moralische Ermahnungen und juristische Ratschläge an den Kalifen.Ignaz Goldziher (1890), S. 67.