Bidʿa (; Plural ) ist ein Konzept der islamischen Theologie und Jurisprudenz, das eine religiöse Neuerung kennzeichnet, die sich nicht auf den Koran und die Sunna zurückführen lässt, sondern allein auf menschlichen Überlegungen beruht. Eine Person, die solche Neuerungen verbreitet, wird auf Arabisch als Mubtadiʿ (Neuerer, Erfinder z. B. neuer Riten) bezeichnet. Grundsätzlich gelten religiöse Neuerungen als unstatthaft, allerdings gibt es auch das Konzept der „guten Neuerung“. Neuerungen, die keinen religiösen Gehalt haben, gelten allgemein als unproblematisch.Mark Sedgwick: Islam & Muslims: A Guide to Diverse Experience in a Modern World. 2006, ISBN 978-1-4736-4391-8, Kapitel The islamic ideal. Eine Person, die nicht religiöse Neuerungen aufbringt, sondern durch ihr Wirken die islamische Religion erneuert, wird als Mudschaddid bezeichnet.

Grundlagen der Bidʿa-Ablehnung Grundlage für die strenge Haltung gegenüber Erneuerungen ist folgender Hadith, der über Dschābir ibn ʿAbdallāh auf den Propheten zurückgeführt wird:

In einem dem Propheten zugeschriebenen Spruch heißt es: „[…] das schlechteste der Dinge sind die Neuerungen, jede Neuerung ist Ketzerei, und jede Ketzerei ist Irrthum und jeder Irrthum führt in die Hölle.“Übersetzung: I. Goldziher: Muhammedanische Studien. 1890, Bd. II, S. 24. Neben den Hadithen, die man entweder auf Mohammed oder auf seine Gefährten zurückgeführt hat, entstanden bereits im späten 9. Jahrhundert Schriften, die Bidʿa zum Thema hatten.

Muḥammad b. Waḍḍāḥ al-Qurṭubī

Die früheste heute vorliegende Schrift in dieser Gattung unter dem Titel: „Mā ǧāʾa fī ʾl-bidaʿ“ geht auf Muḥammad b. Waḍḍāḥ aus Cordoba (gest. 899)Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Brill, Leiden 1967, Bd. 1, S. 474–475. zurück.Herausgegeben, übersetzt und kommentiert von Maribel Fierro, Madrid, 1988 (Diss). Eine weitere Edition des Werkes hat Badr b.ʿAbdallāh al-Badr, Riyāḍ 1996 vorgelegt. In zwei Kapiteln stellt der Verfasser abzulehnende Neuerungen, d. h. die Bidʿa und alle Bidaʿ, durch Prophetensprüche in unterschiedlichen Varianten dar. Im Kapitel Jede Neuerung ist Bidʿa (S. 61–78) und unter dem Titel Die Schaffung von Neuerungen (iḥdāth al-bidaʿ, S. 79–82) beschreibt er die Einführung und Pflege allgemein bekannter Neuerungen aus seiner Sicht als Sunnit und als Anhänger der Mālikiten in Medina. Im textkritischen Apparat zeigen die Herausgeber Textvarianten auf, die im verwendeten Handschriftenbestand eindeutig auf inhaltlich bekannte Textzeugnisse der Sprüche zurückzuführen sind, aber durchgehend nicht als gesund (ṣaḥīḥ) oder gut/schön (ḥasan), sondern eindeutig als schwach (ḍaʿīf) einzustufen sind oder gar auf Korruptele zurückgehen.

Die Handlungen unzulässiger und verpönter Neuerungen, die der allgemein praktizierten Sunna widersprechen, werden erst in den folgenden Kapiteln beschrieben.

In einer Episode aus der Zeit von Mālik ibn Anas (gest. 795) beschreibt der Verfasser einen Gebetsrufer der Stadt, der durch sein frühzeitiges Adhān zum Morgengebet die Belohnung Gottes (tathwīb) für die Menschen angestrebt haben soll. Die Ablehnung dieser Neuerung begründete Mālik b. Anas wie folgt: „[…] tue es nicht. Führe keine Neuerung in unserem Land ein, was nicht gewesen ist. Der Gesandte Gottes weilte in diesem Land zehn Jahre. Weder Abū Bakr noch ʿUmar noch ʿUthmān haben es getan.“ Nach einer Weile machte sich der Gebetsrufer durch Räuspern auf dem Minarett bemerkbar oder klopfte an den Türen, um dadurch die Gebetszeit anzudeuten. Der Verfasser fügt hinzu, dass diese letztere Sitte vor allem in Kufa und bei einigen Ibaditen heimisch gewesen sein soll. In manchen Kreisen hat man diese Neuerung, stets die Belohnung Gottes suchend, vor dem Maghrib praktiziert (S. 89, Nr. 100).

Im nächsten Kapitel beschreibt der Verfasser Neuerungen, die erst nach dem Tod des Propheten in der Folgegeneration als āthār (Spuren, Zeichen) aus der Zeit Muhammads entstanden sind. Der Mufti von Ṭarasūs in Syrien berichtet, dass der Kalif ʿUmar den Baum bei al-Ḥudaibīya, unter dem der Prophet einen Vertrag mit den Mekkanern ausgehandelt hatte, fällen ließ, da die Gläubigen in der Folgezeit unter dem Baum ihre Gebete verrichteten, der Kalif dagegen den Ausbruch von Zwietracht (wörtlich: fitna) unter ihnen befürchtete (S. 91, Nr. 105).

Mālik b. Anas und andere Gelehrte von Medina haben ihren Widerwillen auch gegen den Besuch der Moscheen und der Gedenkstätten (āthār) des Propheten, mit Ausnahme der Qubāʾ, der ersten Moschee im Islam und Uhud, gezeigt (S. 91–92, Nr. 106). Mālik soll allerdings auch den Besuch von Qubāʾ selbst mit der Befürchtung abgelehnt haben, dass dadurch eine neue Sunna entstehen könnte (S. 95, Nr. 117).

Die Bedeutung der Nacht Mitte des Monats Schaʿbān ist umstritten geblieben, denn selbst der Prophet soll betont haben, dass Gott um diese Zeit allen Geschöpfen, bis auf die „Streitsuchenden“ verzeihen wird. Gemäß Anweisung Mohammeds soll man an diesem Tag fasten.Sunan Ibn Māǧa. Bd. 1, S. 444–445 (ed. Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī, Kairo 1972). A. J. Wensinck: A Handbook of Early Muhammadan Tradition. Brill, Leiden 1927. Dennoch weiß Ibn Waḍḍāḥ auf eine Aussage des bekannten Koranexegeten ʿAbd ar-Raḥmān b. Zaid b. Aslam (gest. 798) in Medina.GAS, Bd. 1, S. 28. hinzuweisen: „[…] ich kenne unter unseren Lehrern und Rechtsgelehrten niemanden, der sich um die Nacht in der Mitte von Schaʿbān gekümmert hätte […]“. Ein gewisser Ziyād an-Numairī, der Qāḍī gewesen sein soll, stellt fest: „[…] der Verdienst für (die Einhaltung) der Mitte von Schaʿbān ist wie für die Lailat al-Qadr.“ Der Überlieferer dieser Aussage fügt hinzu: „[…] hätte ich es (direkt) von ihm gehört und einen Stock in der Hand gehabt, hätte ich ihn damit verprügelt.“ (S. 101, Nr. 120).

Eine weitere Sitte im frühen Ritual als „Neuerung“ war die Versammlung der Muslime am Tag von ʿArafāt bei Mekka in der Moschee des Propheten in Medina. Der einflussreiche Gelehrte Ibrāhīm an-Nachaʿī (gest. 715) in KufaGAS, Bd. 1, S. 404–404. lehnte diese Praxis als muḥdath ab (S. 102, Nr. 122).

In einem langen Abschnitt (S. 104–116; Nr. 126–151) fasst Ibn Waḍḍāḥ den grundsätzlich abzulehnenden Umgang mit den „Störern“ und „Unruhestiftern“, kurz: mit den Erfindern von Neuerungen und Anhängern von Sekten (ahl al-ahwāʾ) zusammen. Die Hauptquelle in diesem Kapitel ist Asad b. Mūsā (gest. 827 in Basra). Wegen seines Festhaltens an der Sunna des Propheten nannte man ihn „Löwe der Sunna“.GAS, Bd. 1, S. 354–355; M. Isabel Fierro (1988), S. 78–92. Sein Kitāb az-Zuhd über Askese hat R. G. Khoury in der Reihe Codices Arabici Antiqui, Wiesbaden 1976 publiziert. Den bereits genannten al-Ḥasan al-Baṣrī lässt man sprechen: „[…] leiste dem Bidʿa-Anhänger keine Gesellschaft, denn er macht Dein Herz krank.“ (S. 104, Nr. 126). Der Traditionarier ʿUrwa ibn az-Zubair (gest. 712–713),GAS, Bd. 1, S. 278–279. der vor allem durch seine Prophetenbiographie und Überlieferungen über die frühislamische Geschichte bekannt ist, soll, in der Überlieferung seines Sohnes Hischām (gest. 763),GAS, Bd. 1, S. 88–89. einen dem Propheten zugeschriebenen Spruch zitiert haben: „Wer den Bidʿa-Anhänger respektiert, der unterstützt die Zerstörung des Islams.“ (S. 105, Nr. 130.).

Bidʿa bei der Koranrezitation Ein bekannter Zeitgenosse von Ibn Waḍḍāḥ war der anfangs in Cordoba wirkende Gelehrte auf den Gebieten der Islamischen Jurisprudenz und des Ḥadīth Yaḥyā b. ʿUmar b. Yūsuf al-Kinānī (geboren 828). Er hielt seine Vorlesungen in der Hauptmoschee von Kairouan. Der Unterricht einer Traditionssammlung in der Hauptmoschee ist am Kolophon eines Fragmentes vollständig erhalten: Radschab 272/Dezember 885. Seine letzten Jahre verbrachte er im Ribāt von Sousse, wo er 902 verstarb. Sein Aḥkām as-sūq über die islamrechtlichen Regelungen des Marktwesens ist in einer späteren Abschrift vollständig erhalten.Herausgegeben von Ḥasan Ḥusnī ʿAbd al-Wahhāb, bearbeitet von Farḥāt ad-Daschrāwī. Tunis 1975. Im Anhang mit der Kurzfassung des Werkes unter dem Titel Aqḍiyat as-sūq, herausgegeben von Maḥmūd ʿAlī Makkī.

Seine nur in kleinen Fragmenten erhaltenen Schriften sind erstmals in den 1990er Jahren gesichtet und beschrieben worden.Miklos Muranyi: Beiträge zur Geschichte der Ḥadīṯ-und Rechtsgelehrsamkeit der Mālikiyya in Nordafrika bis zum 5. Jh. d. H. Wiesbaden 1997, S. 92–117.

Auf einem nur fragmentarisch erhaltenen Blatt, das zu den Kollegschriften von Yahyā b.ʿUmar gehören dürfte, ist lediglich der Titel eines neuen Kapitels erhalten: (Rezitation) des Korans mit sprachlichen Mängeln mit der Ablehnung bei denjenigen zu studieren, die diese Mängel praktizieren. Der arabische Fachausdruck ‚sprachliche Mängel‘ heißt in den Abhandlungen der Koranlesung laḥn/Plural alḥān und wird unterschiedlich bewertet.Siehe Mohammed Talbi: La qirāʾa bi-l-alḥān. In: Arabica, Bd. 5 (1958), S. 183–190. Der Dichter Ibrāhīm al-Miʿmār, Volksdichter in der Mamelukenzeit, ist von Literaten kritisiert worden, denn „sein Umgang mit den grammatischen Endungen auf bloßer Willkür beruhe“: Thomas Bauer: „Ibrāhīm al-Miʿmār. Ein dichtender Handwerker aus Ägypten.“ In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (ZDMG), Bd. 152 (2002), S. 69–70 und passim. Bei dieser Darstellung dürfte die Bezeichnung von „laḥn“ bei Heinrich Leberecht Fleischer als „Barbarismus“ aus dem Rahmen fallend erscheinen: „Beiträge zur arabischen Sprachkunde“. Leipzig 1864. S. 310; Siehe auch: Patrik Franke: „Begegnung mit Khidr“. In: Beiruter Texte und Studien. Bd. 79 (2000), S. 299: beschreibt „laḥn“ in diesem Sinne als Barbarismen. Siehe die linguistische Definition:Solözismus.

Wie diese sprachlichen Mängel entstehen, schreibt der Verfasser dem fehlerhaften Verständnis von Sure 73, Vers 4:wa-rattili ʾl-qurʾāna tartīlan: „trag den Koran regelrecht (?) (oder: gleichmäßig (?), oder bedächtig (?)) vor!“ Die Auslegung des Verses ist allerdings selbst in der Koranexegese stets umstritten geblieben.Siehe dazu die Übersetzungvarianten und den Kommentar sowohl von Rudi Paret, S. 412 (Übersetzung) und S. 492 (Kommentar) als auch von Hartmut Bobzin, S. 530 und S. 766 (Kommentar): ‚Heute wird die Bezeichnung vorwiegend für einen Koranvortrag in normalem Sprechtempo mit klarer Artikulation verwendet.‘ Yaḥyā b.ʿUmar beschreibt die Entstehung dieser Bidʿa in der Koranlesung in einer inhaltlich einzigartigen Darstellung wie folgt:

Auch in seinem Alltag in Kairouan bestand er darauf, jede Art von Neuerungen zu verhindern. Die Sitte der Seidenweber und Verkäufer der Stadt am 10. Tag von Radschab und Schaʿbān die-Takbīr-Formel überlaut zu artikulieren, hat er, lokalhistorischen Berichten zufolge, stets als Bidʿa verboten.Ḥasan Ḥusnī ʿAbd al-Wahhāb: Waraqāt ʿan al-ḥaḍāra al-ʿarabīya bi-Ifrīqīya. Bd. 2, S. 68. Tunis 1981.

Das umfangreichere Werk des Andalusiers Abū Bakr at-Turtūschī (gest. 1126 in Alexandria) aus Tortosa ist unter dem Titel „Kitāb al-ḥawādith wal-bidaʿ“ („Buch der Schicksalsschläge und Neuerungen“) erschienen, herausgegeben von ʿAbd al-Maǧīd Turkī, Beirut 1990. Davon liegt die spanische Übersetzung El libro de las novedades y las innovaciones von Maribel Fierro vor (Fuentes Arábico-Hispanas, Band 14, Madrid 1993).Die Übersetzung des arabischen ḥawādith als novedades ist nicht korrekt. Der Begriff im Originaltitel steht für folgenschwere Katastrophen u. ä. Siehe Lane, Bd. 1, S. 528 In Alexandria, am letzten Wahlort seiner wissenschaftlichen Karriere, überlieferte er das Buch an drei seiner Schüler u. a. an den damals jungen Abū Ṭāhir as-Silafī (gest. 1180).Ibn Ḥaǧar al-ʿAsqalānī, al-Muǧʿam al-mufahras, S. 402–403, Nr. 1797

Bis ins 16. Jahrhundert wurde der Bidʿa-Begriff vor allem mit Bezug auf religiöse Praktiken und Glaubensvorstellungen genutzt. In juristischen Kontexten fand er nur selten Verwendung. In nicht-religiösen oder sozialen Gepflogenheiten des Alltags hat man den Begriff nicht verwendet.

Die gute Bidʿa