mini|upright=3|Mindestlohn weltweit in US$/h (Stand: Februar 2023) Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestpreis gilt und nicht unterschritten werden darf. Vereinbarungen über niedrigere Löhne als die gesetzlich oder tarifvertraglich vorgesehenen Mindestlöhne oder der Verzicht der Arbeitnehmer auf den Mindestlohn sind unwirksam; d. h. der Arbeitnehmer kann trotzdem seinen Anspruch darauf geltend machen.

Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder implizit durch das Verbot von Lohnwucher. Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundenlohn oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es auch regionale Varianten, die sich z. B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen. Weitere Erscheinungsformen sind branchenspezifische Mindestlöhne.

Eine 1970 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossene Absichtserklärung zur Einführung von Verfahren zur vertraglichen Festlegung von Mindestlöhnen ilo.org, 1970.Minimum wages policy. (PDF) ilo.org, 2006. hatten zu Beginn des 21. Jahrhunderts 51 der 181 ILO-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Nach einer Statistik der ILO gibt es in über 90 % ihrer Mitgliedstaaten Mindestlöhne.Global Wage Report 2008/09 (PDF; 1,9 MB) ilo.org, S. 48.

Branchenspezifische Mindestlöhne und ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn werden unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Aspekten in Wissenschaft und Politik kontrovers diskutiert. Ein Hauptargument für Mindestlöhne ist die Verbesserung der Einkommenssituation von Beschäftigten im Niedriglohnsektor, ein Hauptargument dagegen ist der drohende Verlust von Arbeitsplätzen. Die Wirkung von Mindestlöhnen auf das Beschäftigungsniveau ist umstritten. Maßgeblich für die möglichen Auswirkungen ist dabei die Höhe des Mindestlohns in Relation zum allgemeinen Lohnniveau.

Geschichte mini|Gesetz, betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen (1929, Deutschland)

Mindestlöhne wurden in der Geschichte mehrfach von der Arbeiterbewegung durch Streiks erkämpft. Motiv waren so genannte „Hungerlöhne“, die in Zeiten großer Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt so gering waren, dass sie nicht zur Sicherung der Grundbedürfnisse reichten. Erste lokale Mindestlohnregelungen gab es gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Ab 1894 vergab die Stadt Amsterdam öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nicht unter einem Mindestlohn bezahlten. 1896 wurden in Neuseeland durch den Industrial Conciliation and Arbitration Act Lohnschlichtungsstellen eingeführt,Link zum Volltext hier 1899 gefolgt von Victoria (Australien) und 1909 in Großbritannien, die ähnliche Schlichtungsstellen einführten. Das australische Mindestlohnsystem hat seinen Ursprung im Harvester Judgment (1907), und das argentinische mit dem im Jahre 1918 erlassenen Ley 10.505 de trabajo a domicilio (deutsch: Heimarbeitsgesetz). Auch einige Entwicklungsländern beschlossen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Mindestlöhne, darunter 1927 Sri Lanka mit der Minimum Wage Ordinance.Chang-Hee Lee: Asia Monitor Resource Centre (AMRC). 1938, während der Great Depression, wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika nationale Mindestlöhne eingeführt, mit der Begründung, die weißen Arbeitnehmer vor den damals als minderwertig angesehenen Schwarzen zu schützen. Das Jahr vor der Einführung des Mindestlohns war dann auch das letzte Jahr, in dem die Arbeitslosigkeit der Schwarzen niedriger war als die der Weißen.Intellectuals and Society. Basic Books, 2010, ISBN 978-0-465-01948-9, Thomas Sowell. Jahrzehntelange Erfahrung mit Mindestlöhnen haben u. a. Frankreich (seit 1950) und die Niederlande (1968).

Die Einführung gesetzlicher und tariflicher Mindestlöhne wurde bis nach dem Zweiten Weltkrieg nur spärlich zur Armutsbekämpfung eingesetzt. Nach dem Kriegsende wuchs die Zahl der Länder mit Mindestlöhnen wieder deutlich an. Auch die ILO, drittelparitätisch besetzt mit Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern und der Staaten, beschloss nun mehrere Internationale Arbeitskonventionen über Mindestlohnregelungen: noch 1928 die Minimum Wage Fixing Machinery Convention (No. 26), dann 1951 die Minimum Wage Fixing Machinery (Agriculture) Convention (No. 99) und schließlich 1970 die Minimum Wage Fixing Convention (No. 131).

Heute existieren Regelungen, die gesetzliche Rahmenbedingungen zur Vereinbarung von Mindestlöhnen regeln, in 22 der 27 Länderdestatis.de. der Europäischen Union.

In Europa gab es besonders in den 1990er Jahren nach dem Zerfall der Sowjetunion und des Ostblocks einen deutlichen Zuwachs an Ländern, die an ihre nationalen Gegebenheiten angepasste Gesetze beschlossen.

Südafrika

Südafrikas Regierung erließ im Rahmen ihrer Apartheidpolitik 1957 den Wage Act (Act No 5 / 1957), dessen früheste Fassung 1925 (Act No. 25 / 1925) in Kraft gesetzt worden war,Sheila T. van der Horst: Labour. In: Ellen Hellmann, Leah Abrahams (Hrsg.): Handbook on Race Relations in South Africa. Oxford University Press, Cape Town / London / New York 1949 der dazu diente, für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer (für Schwarze gab es starke Einschränkungen) bzw. Branchen ohne Tarifstruktur geeignete Festlegungen zu treffen. Dazu konnte der Arbeitsminister so genannte Lohnkommissionen (Wage Boards) einrichten, die Empfehlungen erarbeiteten und dem Ministerium als Vorschlag übermittelten. Im Juni 1973 sind 355 Wage Board-Festsetzungen im Amtsblatt der Regierung von Pretoria als wage determination verkündet worden, wonach etwa 500.000 Arbeitnehmer (darunter etwa 300.000 Schwarze) betroffen waren. Im Abschnitt 5 (b) des Gesetzes wurde eingeschränkt, dass die Lohnkommission für die Gruppen von Beschäftigten aufzeigen soll, in welcher Höhe das Entgelt für sie zu zahlen ist, damit es in Übereinstimmung mit dem „zivilisierten Lebensstandard“ steht, womit nur Weiße gemeint waren.Peter Ripken: Zur Problematik gewerkschaftlicher Organisationen von Afrikanern in Südafrika. In: Francis Wilson u. a.: Wanderarbeit im Südlichen Afrika. Ein Reader. Informationsstelle Südliches Afrika e. V., Bonn 1976, S. 158–160.

Diese Sichtweise hatte in Südafrika bereits Tradition und ist mit dem Begriff Civilized Labour Policy (deutsch etwa: „Politik für zivilisierte Arbeit“) verbunden. Ein früherer Arbeitsminister, der Sozialdemokrat Frederic Cresswell, definierte um 1924 „unzivilisierte Arbeit“ als eine Erwerbstätigkeit von Personen, die sich auf einen Lebensstil mit den nur allernötigsten Verpflichtungen beschränken, wie es unter „barbarischen und unentwickelten Menschen“ üblich sei.Gottfried Wellmer: Die historische Entwicklung des Wanderarbeitssystems. In: Francis Wilson u. a.: Wanderarbeit im Südlichen Afrika. Ein Reader. Informationsstelle Südliches Afrika e. V., Bonn 1976, S. 19. Die nationalistisch-sozialdemokratische Regierung Hertzog (Nasionale Party)-Cresswell (South African Labour Party) verbreitete ihre diesbezügliche Sicht auf die Erwerbstätigkeit in öffentlichen Regierungserklärungen; früheste Bekanntheit erlangte das Prime Minister’s Circular No. 5 of 1924.

In der Praxis orientierten sich die Lohnkommissionen oftmals an den Unternehmen, die die geringste Ertragsrate aufwiesen. Unternehmen des Bergbausektors, der Agrarwirtschaft und des Dienstleistungsbereiches waren jedoch von den gesetzlichen Mindestlohnbestimmungen ausgenommen, was damaligen wahlpolitischen Überlegungen geschuldet war. Viele dazu verpflichtete Unternehmen entlohnten jedoch unter dieser Mindestgrenze. Den Lohnkommissionen oblag sogar die Kontrolle zur Einhaltung der gesetzlich definierten Grenzwerte und es gab dazu eine Beschwerdeinstanz. Fehlende Beratungsmöglichkeiten für die betroffenen Arbeitnehmer und deren meist kurzfristigen Anstellungsverträge verhinderten entsprechende Korrekturen dieser Missstände.Andrea Lang: Separate Development und das Department of Bantu Administration in Südafrika. Arbeiten aus dem Institut für Afrika-Kunde Nr. 103. Hamburg (Verbund Stiftung Deutsches Übersee-Institut) 1999, S. 113–114, ISBN 3-928049-58-5.

Das System der Lohnkommissionen diente nach 1945 im Rahmen der Industriepolitik zur Infragestellung allgemeiner Mindestlohnregelungen im Bereich der Border Industry (deutsch etwa: „Grenzindustrie“), die sich durch eine bewusste Lenkungs- und Förderpolitik in der Randzone um die Homelands angesiedelt hatte. Hier zeigte sich die Apartheidregierung bereit, durch spezifische wage determinations (deutsch etwa: „Lohnfestlegungen“) oder industrial council agreements (deutsch etwa: „Industrierats-Abkommen“) die sonst geltenden Festlegungen außer Kraft zu setzen, um in den grenznahen Industrieinvestitionen spezielle Niedriglöhne zu ermöglichen, die noch erschwerend durch Arbeitssuchende aus den benachbarten Homelands unter Dauerdruck standen.

Wirtschaftstheorie

Die ökonomischen Auswirkungen von Mindestlöhnen werden kontrovers diskutiert.

Während die klassische Nationalökonomie bis ins späte 19. Jahrhundert sowie ihr Nachfolger die Neoklassische Theorie den Arbeitsmarkt bis heute im Sinne eines freien Marktes wie einen Gütermarkt betrachten, führte der Keynesianismus im frühen 20. Jahrhundert die Konjunkturpolitik im Sinne eines regulierten Marktes in die theoretische Betrachtung ein. Die Annahme vollkommener Arbeitsmärkte wurde von John Maynard Keynes in General Theory fundamental kritisiert. Diese Perspektive nahm die Neue Institutionenökonomik wieder auf. Neuere Theorien ziehen die Unvollkommenheiten auf dem Arbeitsmarkt in Untersuchungen ein oder berücksichtigen, dass Arbeitsmärkte abgeleitete bzw. regulierte Märkte sind.

Einige dieser Thesen:

Der Ökonom Gary Fields meint, dass ein Markt für Arbeit nicht nur auf seinem eigenen Sektor betrachtet werden dürfe, da er nicht vor der Wirkung anderer Marktsektoren geschützt sei. Die Bedingungen für den Arbeitsmarkt in einer Branche können beispielsweise die in einer anderen Branche beeinflussen, so dass die einfache Lehrbuchannahme eines Marktmodells nicht zutreffe.Gary Fields (1994): The Unemployment Effects of Minimum Wages. International Journal of Manpower. Abgerufen am 12. Februar 2007. Walter Eucken, Begründer des Ordoliberalismus, der als Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft gilt, argumentiert, dass die Angebotskurve anormal verlaufen könne, wenn die Menschen zur Sicherung der Existenzgrundlage bei sinkenden Löhnen das Arbeitsangebot ausweiten müssen. Sollte ein solches Problem über längere Zeit hinweg auftreten, schlägt Eucken hierfür die staatliche Festsetzung von Minimallöhnen vor.Walter Eucken (1952): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Mohr Siebeck (UTB), 7. Auflage. Tübingen 2004, S. 304. Die Modellierung effizienzlohntheoretischer Zusammenhänge betrachtet Unternehmer und Beschäftigte nicht nur als reine Anpasser an externe Bedingungen, sondern als aktive und möglicherweise innovative Akteure.Bosch, Weinkopf: Gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland? (PDF; 1,2 MB) S. 26. Ein Mindestlohn könne zu steigender Motivation der Beschäftigten führen oder die Unternehmen zur Qualifizierung der Mindestlohnbezieher veranlassen. Durch gestiegene Produktivität stiegen auch die Gewinne des Unternehmens.Hagen Lesch: (PDF; 135 kB) S. 9. Ein gestiegenes Suchverhalten bei höheren Lohnniveau u. U. kann zu mehr Beschäftigung führen, weil ein Arbeitsangebot dann eher angenommen wird; andererseits aber auch zu einem Rückgang im Niedriglohnsektor.