Verfolgungsbetreuung ist ein polemisches Schlagwort in Deutschland, mit dem den Arbeitsagenturen vorgeworfen wird, sie würden zielgerichtet darauf hinarbeiten, Sperrzeiten gegen Arbeitslose zu verhängen. Es wurde vor allem von Gewerkschaftern verwendet, um Maßnahmen infolge der Einführung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) im Jahr 2003 zu kritisieren. Im Zusammenhang mit dem Sozialgesetzbuch II (SGB-II) wird der Begriff in der Auseinandersetzung mit dem Konzept des „aktivierenden Sozialstaats“Der aktivierende Sozialstaat. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem damit verbundenen PerspektivwechselHelga Spindler: Wohin steuert der Sozialstaat? o. J. ; in der Sozialpolitik verwendet. (PDF; 1,3 MB) sgb-ii.net
Der Begriff geht auf Presseberichte zurück, nach denen das Wort Verfolgungsbetreuung in einigen Arbeitsagenturen für Tätigkeiten, die eine Leistungseinstellung bewirken sollen, verwendet worden sei.Dorothee Fetzer: Verfolgungsbetreuung, Schikanen und Verletzungen der Privat und Intimsphäre. In: Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV. 2006, S. 31.Michael Wolf: „Aktivierende Hilfe“ Zu Ideologie und Realität eines sozialpolitischen Stereotyps. Dort: „Mitarbeiter des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen sprechen in diesem Zusammenhang sinnfällig von »Verfolgungsbetreuung«. »Konkret bedeutet das, jede mögliche und unmögliche Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Der Druck auf die Arbeitslosen macht auch vor den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern nicht halt. Es werden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel, zu schauen, wer in welcher Zeit wie viele Sperrzeiten verhängt hat« (Küster u. a. 2003: 2)“Ver.di Personalräte zur internen Verwendung des Begriffs in der Bochumer BA „BA-Unwort Verfolgungsbetreuung“. (PDF) labournet.de
Begriffsgeschichte Bei Ver.di organisierte Personalräte der Arbeitsagentur Bochum griffen 2003 den in Arbeitsagenturen verwendeten Begriff Verfolgungsbetreuung auf, um eine „Verschärfung“ ihrer Aufgaben zu charakterisieren, für die sie eine Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit zur Einsparung verantwortlich machten: Das Einsparzauberwort heißt Sperrzeit und die dazu notwendigen Maßnahmen werden im BA Unwort des Jahres zusammengefasst: Den Arbeitslosen droht die „Verfolgungsbetreuung“.Mitteilungen der ver.di -Fraktionen im BPR und der BJAV im Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen; sowie der ver.di Landesfachgruppe Arbeitsverwaltung. März 2003: labournet.de (PDF). Dorothee Fetzer, Helga Spindler. Damit waren die „Geschäftspolitischen Ziele“ der Bundesagentur für Arbeit von 2003 gemeint, in denen das Ziel formuliert wurde, die Anzahl derjenigen, die zu Unrecht oder in ungerechtfertigter Höhe Sozialleistungen beziehen, durch verstärkte Kontrolle des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen zu reduzieren, damit der Haushalt ohne Zuschüsse auskomme. Diese Zielvorgabe wurde von vielen örtlichen Agenturen für Arbeit übernommen,Michael Wolf: „Aktivierende Hilfe“ Zu Ideologie und Realität eines sozialpolitischen Stereotyps. Ver.di Personalräte zur internen Verwendung des Begriffs in der Bochumer BA „BA-Unwort Verfolgungsbetreuung“. labournet.de (PDF).
Die „Maßnahme 11“ der Bochumer Agentur für Arbeit betraf „die Einrichtung roulierender Trainingsmaßnahmen für Berufsrückkehrerinnen“. Offiziell war das Ziel eine bessere „Vermittlung in Arbeit“. Es wird behauptet, dass man mit einem Anteil der Frauen mit Kindern kalkulierte, die nicht in eine Trainingsmaßnahme einsteigen würde. Hierdurch ergebe sich angeblich eine Reduzierung der Zahl der zur Vermittlung zur Verfügung stehenden Frauen im Leistungsbezug um etwa 300, das finanzielle Einsparungsziel wurde insoweit mit dem – gemessen am Gesamthaushalt verschwindend geringen – Betrag von 380.000 Euro angesetzt. Eine „Maßnahme 3“ hielt die Sachbearbeiter dazu an, bei der Entscheidung über Sperrzeiten nicht nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten, sondern weniger großzügig zu verfahren. Mitarbeiter des Arbeitsamtes Bochum protestierten hier auch gegen die Formulierung des Grundsatzes, die juristisch nur im Strafrecht verwendet wird.Dorothee Fetzer, ebenda.
In Pressemitteilungen der Gewerkschaft ver.di hieß es dazu: Den Arbeitslosen droht die „Verfolgungsbetreuung“. Konkret bedeutet das, jede mögliche und unmögliche Gelegenheit zur Verhängung einer Sperrzeit wird genutzt. Der Druck auf die Arbeitslosen macht auch vor den Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern nicht halt. Es werden Hitlisten eingerichtet, mit dem Ziel, zu schauen, wer in welcher Zeit wie viele Sperrzeiten verhängt.Mitteilungen der ver.di -Fraktionen im BPR und der BJAV im Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen; sowie der ver.di Landesfachgruppe Arbeitsverwaltung. März 2003. labournet.de (PDF). Dorothee Fetzer, ebenda. Dort auch Hinweise auf: AA-Rundbrief, 1/2003, 7. März 2003, Geschäftsanweisung.
Allgemeine Einordnung in die Sozialpolitik In Fachkreisen zum SGB-II findet der Begriff in der Auseinandersetzung mit dem Konzept des aktivierenden Sozialstaats und dem damit verbundenen Perspektivwechsel in der Sozialpolitik seine Verwendung. Hierbei wird die Problematik der Koppelung von Hilfeleistungen und Sanktionen hervorgehoben und die Konflikte zwischen politischen Zielvorgaben, sozialrechtlichen Vorgaben und Individualrechten ebenso thematisiert, wie die sich verändernden Rollen der Mitarbeiter in den Sozialbehörden.Der aktivierende Sozialstaat. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Fachtagungen Netzwerk SGB II, dazu die angegebene Literatur. Michael Wolf. 2006. Uwe Berlit. 2006. Helga Spindler: Fördern und Fordern – Auswirkungen einer sozialpolitischen Strategie auf Bürgerrechte, Autonomie und Menschenwürde. In: Sozialer Fortschritt, 2003, S. 11–12. Helga Spindler: Wohin steuert der Sozialstaat? o. J. ; Leicht gekürzt inzwischen veröffentlicht: Umbau des deutschen Sozialstaats durch neue Steuerungselemente und Hartz IV. In: Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 2005, Heft 1, S. 50–62. Peter Schruth: Hartz IV bzw. das neue SGB II: Auf dem Weg in den autoritären Staat – eine Material- und Argumentationssammlung. 2004. Daniel Bieber, Volker Hielscher, Peter Ochs, Christine Schwarz: Organisatorischer Umbau der Bundesagentur für Arbeit. Evaluation der Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission. Dabei wird auch im Zusammenhang von Missständen in den Bereichen des SGB II zu den Themen Sanktionen – sozialrechtliche Vorgaben, Fördern und Fordern im aktivierenden Sozialstaat, Aktivierung und Integration – Bedeutung von Anreizen und Sanktionen im Leistungsprozess SGB II auf das Phänomen der „Verfolgungsbetreuung“ hingewiesen und die Herkunft des Begriffes hervorgehoben:Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006; Der Begriff entstand als Selbstkritik von Arbeitsamtsmitarbeitern an ihrem individuellen Verhalten, Hitlisten für Sperrzeiten-Sanktionen zu führen, einerseits und als Kritik an der Bundesagentur für Arbeit und ihrer Politik, Druck auf Hilfsbedürftige aufzubauen, andererseits.Michael Wolf. 2006; linksnet.de
Rezeption in den Sozialwissenschaften In den Sozialwissenschaften wurde der Begriff von einzelnen Forschern aufgenommen, um ihre Theorie einer „krisenhaften“ Entwicklung des Sozialstaates zu verdeutlichen. Er bezeichnet nach Christoph Butterwegge in „Gewerkschaftskreisen und Arbeitsloseninitiativen die Drangsalierung der Betroffenen mittels mehr oder weniger subtilen Drucks“Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 3., erweiterte Auflage. VS-Verlag, 2006, ISBN 3-531-44848-X. und soll auf mögliche Behördenwillkür mit dem Ziel der Einschüchterung von Arbeitslosen und statistischen Reduzierung der Leistungsempfänger aufmerksam machen. Die Verwender weisen darauf hin, dass die Betreuung von Arbeitslosen mit dem Ziel ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt von verschärfter Kontrolle ihrer Berechtigung für Sozialleistungen begleitet sei.Christoph Butterwegge: Krise und Zukunft des Sozialstaates. 3., erweiterte Auflage. VS-Verlag, 2006, ISBN 3-531-44848-X, S. 307 ff. Frank Rentschler: Der aktivierende Staat macht mobil. Auswirkungen des „Forderns und Förderns“ – Die Verfolgungsbetreuung. In: Ernst Lohoff, u. a. (Hrsg.): Dead Men Working. Gebrauchsanweisungen zur Arbeits- und Sozialkritik. Münster 2004. Dorothee Fetzer: Verfolgungsbetreuung, Schikanen und Verletzungen der Privat- und Intimsphäre. In: Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV. 2006, S. 31 f. Helga Spindler: „Überfordern und überwachen“. Der restriktive Paradigmenwechsel in der Sozialpolitik. In: Sozialextra, 2003, 8/9.
Michael Wolf, Professor für Sozialpolitik und Sozialplanung der FH Koblenz, sieht die Problematik der Verfolgungsbetreuung u. a. in der „ausgrenzenden Aktivierung“. Er ist der Auffassung, dass durch den „Case-Manager“, der an der Stelle des traditionellen Sachbearbeiters tritt, „eine Selektion stattfindet, die sich nicht an dem Hilfebedarf des Klienten orientiert, sondern an den finanz- und organisationspolitischen Interessen des Grundsicherungsträgers; dies wird verstärkt durch die widersprüchlichen Bedingungen, unter denen sein Handeln erfolgt, nämlich auf den Arbeitsmarkt objektiv keinen maßgeblichen Einfluss nehmen zu können, dafür aber sehr wohl auf den hilfesuchenden und -empfangenden Arbeitslosen, so dass sich die den Hilfeprozeß steuernden Anstrengungen seiner Vermittlungsarbeit auch zwangsläufig darauf konzentrieren, das auf der Makroebene angesiedelte Problem der Massenarbeitslosigkeit auf der Mikroebene des individuellen Verhaltens durch Anpassung, sprich Unterwerfung der Klienten an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes zu überwinden, was wiederum die Wahrscheinlichkeit des Einsatzes von repressiven Mitteln, wie die Einrichtung von Arbeitszwang oder die Drohung mit der Reduzierung oder gar vollständigem Entzug der Unterstützungsleistungen, erhöht.“ Der Fallmanager werde nicht mehr dem Ideal eines „anwaltlich im Interesse der Klienten“ handelnden Professionellen gerecht, sondern komme in „die Rolle eines ‚gate-keepers‘, also eines Türstehers, dessen Aufgabe darin besteht, arbeitslosen hilfebedürftigen Klienten den erstmaligen oder fortgesetzten Zugang zu den Unterstützungsleistungen zu verwehren, indem sie durch vorgeschaltete Aktivierungsmaßnahmen, etwa sogenannte ‚Sofortangebote‘, und aggressives Case-Management, das heißt Strategien der ‚Verfolgungsbetreuung‘, mit Leistungsausschlüssen oder -kürzungen konfrontiert werden.“Michael Wolf: Hartz IV: ausgrenzende Aktivierung oder Lehrstück über die Antastbarkeit der Würde des Menschen. In: Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006.
Wolf definiert „Verfolgungsbetreuung“ so:
Juristische Einschätzungen Der Leipziger Uwe-Dietmar Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, betrachtet die von den „Betroffenenkreisen als ‚Verfolgungsbetreuung‘ kritisierte“ Praxis, „bereits die An- oder Aufnahme eines Leistungsantrages von der Annahme eines ‚Sofortangebots‘ abhängig zu machen“ als rechtswidrig.Uwe Berlit (2006): Sanktionen – sozialrechtliche Vorgaben. In: Fachtagungen Netzwerk SGB II. Verein Beschäftigungspolitik:kommunal e. V. Offenbach 2006;
Zu Diskussionen in Fachkreisen führt auch die als problematisch eingeschätzte gesetzliche Veränderung des SGB II. Dazu zählen auch die mit Sanktionen gekoppelten Angebote an die Hilfesuchenden durch die Sozialbehörde. So mahnt Berlit die mangelhafte Regelung der Eingliederungsvereinbarung an, der ein „ausdrücklicher Zumutbarkeitsvorbehalt“ im Wortlaut des Gesetzes fehlt. Aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten müsse jedoch der Zumutbarkeitsvorbehalt hinzugedacht werden.Belitz.