mini|Kleinanzeige von 1881: Lehrling gesucht
Ein Auszubildender (kurz Azubi) oder Lehrling ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg und der Schweiz) eine Person, die sich in einer Ausbildung befindet. Die Ausbildung (früher Lehre) schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab.
Bezeichnungen Länderspezifisch gibt es folgende Begriffe: Deutschland: Im Berufsbildungsgesetz wird die Bezeichnung Auszubildender verwendet. In der Handwerksordnung ist dagegen nach wie vor der Begriff Lehrling gebräuchlich, dem aber in Klammern das Wort Auszubildende angefügt wird (§§ 21 ff. HwO). Umgangssprachlich wird auch von Azubi, Stift oder im oberdeutschen Raum Lehrbub/Lehrmädchen gesprochen. Die umgangssprachliche Bezeichnung Stift ist in Deutschland veraltet und gilt manchmal als abwertende Bezeichnung für den Auszubildenden ebenso wie die bis in die 1960er Jahre bekannte Bezeichnung Lehrpieps. Belgien: Lehrling Liechtenstein: Lehrling oder lernende Person (veraltet Lehrtochter, umgangssprachlich auch Stift oder Lehrbub/Lehrmädchen) Österreich: Lehrling (umgangssprachlich auch Stift oder Lehrbub/Lehrmädchen) Schweiz: Lernende/-r oder lernende Person (veraltet Lehrtochter, Lehrling, umgangssprachlich auch Stift oder Lehrbub/Lehrmädchen)
Einführung Deutschland
In Deutschland wird im Rahmen der Dualen Berufsausbildung die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie in der Berufsschule verbunden. Während die Ausbildung im Betrieb meist an betrieblichen Belangen orientiert ist, folgt die Ausbildung in der Berufsschule fachdidaktischen Gesichtspunkten. Damit besteht meist ein Unterschied zwischen den Inhalten der Ausbildung in beiden Ausbildungsorten. Außerdem werden in der Berufsschule auch allgemeinbildende Inhalte vermittelt. Die Ausbildung in der Berufsschule kann ein oder zwei Tage in der Woche betragen oder in wochenweisen Zyklen (zwei Wochen Lehrbetrieb, eine Woche Berufsschule, …) aufgeteilt sein. In der überbetrieblichen Ausbildung werden Ausbildungsanteile vermittelt, die oft spezialisierte Betriebe nicht mehr vermitteln können.
Die berufliche Ausbildung dauert im Allgemeinen 2 bis 3,5 Jahre. Eine Weiterbildung zum Meister oder Techniker ist möglich.
In Deutschland muss in jedem Unternehmen, welches nach dem dualen System ausbildet, mindestens ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV) tätig sein. Die Berechtigung ist an natürliche Personen gebunden. Parallel dazu gibt es auch an beruflichen Schulen (Berufskollegs in NRW, OSZs in Berlin und Brandenburg oder Berufsfachschulen) rein schulische Ausbildungen. Die Auszubildenden haben dann einen Schülerstatus.
Zwischen Ausbildendem und Auszubildendem wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der die beiderseitigen Rechte und Pflichten sowie die Ausbildungsinhalte regelt. Bisweilen nimmt dieser Bezug auf den jeweiligen Tarifvertrag, z. B. im öffentlichen Dienst auf den TVAöD. Der Ablauf der Ausbildung wird in einem Ausbildungsplan festgelegt.
Auszubildende stehen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter dem besonderen rechtlichen Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Hinsichtlich der Kündigung eines Ausbildungsvertrages durch den Ausbilder gelten besondere Regelungen, die im Berufsbildungsgesetz normiert sind.
Geschichte Vom Mittelalter bis zum Beginn der Industrialisierung war der Lehrling Mitglied einer Meisterfamilie. Gleichzeitig mit dem Eintritt in die Lehre übernahm sein Lehrherr neben der Ausbildung auch Unterhalt (Kost und Logis), Obsorge und die Vormundschaft über den Lehrling, der ihm neben dem Lehrgeld auch unbedingten Gehorsam schuldete. Zum Lehrvertrag gehörten ein Gelöbnis des Gehorsams und der treulichen Dienste seitens des Lehrlings. Es gab bis ins 20. Jahrhundert hinein auch ein gesetzlich festgelegtes Züchtigungsrecht (Recht zur „väterlichen Zucht“) des Lehrherren über den Lehrling.
Begonnen wurde die Lehre mit einer Probezeit, meist einigen Wochen, in denen sich der Lehrherr von den allgemeinen Fähigkeiten des Lehrlings überzeugte, danach erfolgte der Eintrag des Lehrlings in das Zunftbuch, was mit dem Einschreib-Gulden abgegolten wurde. Das Lehrgeld war nicht unbeträchtlich und betrug im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit zwischen etwa 20 und 50 Gulden je Jahr. Die Lehrzeit war meist länger als heute und dauerte je nach Beruf zwischen drei und über fünf Jahren, wenn das Lehrgeld nicht bezahlt werden konnte, auch mehr. Abgeschlossen wird die Lehre mit dem Gesellenstück, das seit der Entwicklung des Zunftwesens dem örtlichen Zunftrat vorgelegt wird.
mini|Lehrling und Meister in einer DDR-Möbelfabrik 1954 Trotz seiner relativen Rechtlosigkeit war der Lehrling vor der Industrialisierung eine sozial weit über den Dienstboten stehende Rolle: Gründe sind, dass es den Begriff der Lehre nur in den zünftigen Berufen (ehrlichen Berufen) gab, das Lehrgeld und die Aussicht auf einen weiteren beruflichen Aufstieg – gerade die Handwerksberufe zeigten eine für damalige Verhältnisse wenig familienerbliche Struktur, in der fachliche Fähigkeiten von großer Bedeutung waren.Eine Zeitreise durch 100 Lehrjahre (2011), Iris Wächter und Andreas Büscher über die Lehrlingsausbildung im Sachsenwerk
Im 19. Jahrhundert, als mit Beginn der Industrialisierung das Zunftwesen verschwand, veränderte sich auch das Wesen der Ausbildung. Das Deutsche Reich übertrug 1897 den Handwerkskammern die Regelung der Ausbildung von Lehrlingen, auch die Industrie orientierte sich an diesem Vorbild. In der Bundesrepublik Deutschland wurde mit dem Berufsbildungsgesetz von 1969 das System der dualen Ausbildung eingeführt, durch das unter anderem die Berufsschule als zweiter Lernort neben dem Arbeitsbetrieb verankert wurde.Entstehung und Merkmale des dualen Ausbildungssystems, Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 23. August 2026 Die ersten Berufsschulen waren bereits im 19. Jahrhundert entstanden.Berufsausbildung im 19. Jahrhundert und die Anfänge der Berufsschule. Eine Vorlesung zur Geschichte des Berufsschulwesens, Verlag Barbara Budrich, abgerufen am 23. August 2026 Eine Probezeit besteht auch heute noch, sie wird im Ausbildungsvertrag festgehalten und muss zwischen einem und vier Monaten betragen. Danach besteht für Lehrlinge ein besonderer Kündigungsschutz.Start des Ausbildungsjahres: Rechte und Pflichten von Azubis, tagesschau.de, abgerufen am 23. August 2026
Nationale Regelungen Deutschland
Bezeichnung Die Personenbezeichnung Lehrling ist zwar grammatisch maskulin, hat aber geschlechterübergreifende Bedeutung und kann Personen aller Geschlechter meinen (sexusindifferent). 1969 wurde im neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) das substantivierte Partizip Auszubildender beigestellt, teilweise wurde Lehrling damit ersetzt (der Lehrherr wurde zum Ausbildenden).Gesetzestext: Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969. In: bgbl.de. Abgerufen am 27. November 2020.Aktuelle Version: Berufsbildungsgesetz (BBiG): § 10 Vertrag. In: gesetze-im-internet.de.Volkmar Herkner: Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) von 1969 – Wendepunkt in der Geschichte beruflicher Bildung in der Bundesrepublik. Bundeszentrale für politische Bildung, 22. November 2018, abgerufen am 27. November 2020. Das Gesetz und die Umformulierungen waren auch ein Ergebnis der Lehrlingsbewegung der Jahre 1968–1972; ein ausführlicher Artikel im Nachrichtenmagazin Der Spiegel stellte 1970 fest, dass sich auch beim persönlichen Umgang in der Lehrlingsausbildung seit 1875 nichts geändert habe.Geschichtlicher Überblick: Gesellschaft – Lehrlinge: Tiefes Dunkel. In: Der Spiegel. 27. April 1970, abgerufen am 27. November 2020. Mit den Anpassungen sollte eine stärkere Betonung auf „Bildung“ gelegt werden, entsprechend wurden Bezeichnungen wie Lehrberuf, Lehrzeit durch Ausbildungsberuf, Ausbildungsdauer ersetzt; vor allem in Handwerksberufen blieb aber die Bezeichnung Lehrling erhalten. In der Umgangssprache wurde das Kurzwort der/die Azubi geläufig; gelegentlich findet sich auch die Form Azubine für weibliche Lehrlinge, meist aber in scherzhafter oder abschätziger Bedeutung (analog zu Blondine). In der DDR war bis zur Wiedervereinigung 1990 Lehrling die offizielle Bezeichnung. 2015 merkte die Gesellschaft für deutsche Sprache in Bezug auf einige der Wörter mit der Endung -ling an: Gesellschaft für deutsche Sprache, Pressemitteilung: GfdS wählt „Flüchtlinge“ zum Wort des Jahres 2015. In: GfdS.de. 11. Dezember 2015, abgerufen am 27. November 2020.
Ausbildung
Das Berufsbildungsgesetz regelt die Berufsausbildung, die Ausbildungsdauer beträgt zwei bis dreieinhalb Jahre, abhängig vom Ausbildungsberuf und Schulabschluss des Lehrlings. Berechtigt zur Ausbildung ist ein Ausbildender nach BBiG.
Die Arbeitszeit der Auszubildenden beträgt je nach Tarifvertrag etwa 40 Stunden pro Woche. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.IHK Stuttgart: Ausbildung: Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung In: stuttgart.ihk24.de. Abgerufen am 2. Januar 2022.
Während ihrer Ausbildung erhalten Auszubildende kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung, welche überwiegend den gleichen Sozialversicherungs- und Steuerpflichten unterliegt.
Die Ausbildung wird mit einer zweiteiligen schriftlichen und mündlichen Prüfung durch die entsprechende Berufskammer und die Berufsschule abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung darf der Lehrling folgende Bezeichnungen führen: im Handwerksbereich die Bezeichnung Geselle im Industriebereich die Bezeichnung Facharbeiter oder sonstige Bezeichnung im Dienstleistungs- und Handelsbereich Fachangestellter, veraltet auch Gehilfe
Für einige Berufe gelten abweichend Bezeichnungen, etwa in der Landwirtschaft oder im Rechts- und Gesundheitswesen.
Für Menschen mit einer Behinderung besteht in einigen Berufen die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Fachpraktiker zu absolvieren.
Siehe auch: Liste von Ausbildungsberufen, zu Wohnheimen für Auszubildende in Deutschland: Kolpinghaus, Betreutes Wohnen
Österreich In Österreich beginnt die Lehrausbildung nach Berufsausbildungsgesetz (Bundesgesetz über die Berufsausbildung von Lehrlingen) üblicherweise nach dem Pflichtschulabschluss, also nach dem 9. Schuljahr, und dauert zwischen zwei und vier Jahre. Während der Lehrzeit ist der Lehrling wie andere auch sozialversichert und bekommt eine Lehrlingsentschädigung.
Als Abschluss macht er die Lehrabschlussprüfung (LAP). Nach der Prüfung ist er Geselle oder Facharbeiter. Diese Prüfung ist Voraussetzung, um ohne Matura oder Handelsschule den Titel Meister zu erhalten und den Zugang zu einigen selbständigen Berufszweigen zu bekommen, sowie die Berechtigung, als Lehrberechtigter selbst Lehrlinge auszubilden.
Diese Berufsliste wurde in letzter Zeit seitens der Politik zugunsten der freien Berufe verkürzt. Die Betriebe greifen zwar gerne auf ausgebildete Facharbeiter zurück, doch nicht alle Firmen bilden gerne aus. Deshalb werden von öffentlichen Stellen immer wieder Vergünstigungen geboten, um die Ausbildungsquote zu heben.
Die Ausbildung wird dual ausgeführt, der Lehrling ist sowohl Auszubildender in einem Betrieb als auch Schüler einer Berufsschule. Diese kann je nach Bundesland und Branche einige Wochen pro Lehrjahr oder einzelne Tage jeder Woche erfolgen.
In Österreich treten rund 40.000 Schüler jedes Jahr eine Lehrausbildung an.
Für die Unterbringung von Auszubildenden gibt es in Österreich zahlreiche, von vielen verschiedenen Trägern unterhaltene Lehrlingsheime sowie an die Berufsschulen angegliederte Berufsschulinternate. S. 7. Dort wohnen Auszubildende oder auch andere junge Menschen in Einzel- oder Mehrbettzimmern, mit einem Angebot für eine Verpflegung und soziale bzw. pädagogische Betreuung.
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