mini|Gerda Hasselfeldt, Vorsitzende des Fernsehrates (2013) Der ZDF-Fernsehrat ist der Rundfunkrat des Zweiten Deutschen Fernsehens. Das Gremium wird für vier Jahre gewählt und überwacht die Einhaltung der Programmrichtlinien bzw. der im III. Abschnitt des Medienstaatsvertrages aufgestellten Grundsätze.
Er stellt Richtlinien für die Sendungen des ZDF auf, wählt den Intendanten und berät ihn in Programmfragen. Des Weiteren wählt der Fernsehrat 8 der 12 Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrats, diese dürfen keiner Regierung oder gesetzgebenden Körperschaft angehören. Der Fernsehrat ist auch der Ansprechpartner für die Zuschauer.ZDF Presse und Information: . 4. März 2016, abgerufen am 14. Juli 2016.
Der Fernsehrat tritt in der Regel vier Mal pro Jahr zusammen. Die Vorlagen an den Fernsehrat werden in den ständigen Ausschüssen des Gremiums vorberaten.
Wie durch das Bundesverfassungsgericht 2014 bestätigt wurde, muss für den ZDF-Staatsvertrag „eine durchgehende Orientierung am Grundsatz der Vielfaltsicherung und eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien“ – und damit die „Staatsferne“ des Fernsehrates selbst – grundlegend sein. Diese Staatsferne des Fernsehrats soll entsprechend den Angaben des Gerichts durch eine Neuzusammensetzung erreicht werden, bei der Vertreter des Bundes und der Exekutiven der Länder nur noch maximal ein Drittel der Räte bestimmen.Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich. Pressemitteilung Nr. 26/2014 vom 25. März 2014. Urteil vom 25. März 2014. 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11. In: bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 14. Juli 2016 (ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig; dokumentiert auch die Abweichende Meinung des Richters Paulus).
Am 5. Juli 2024 wählte der Fernsehrat aus seiner Mitte Gerda Hasselfeldt (CSU) zur Vorsitzenden, die damit Marlehn Thieme (2016–2024) im Amt ablöste. In das auf zwei Jahre gewählte Präsidium wurden zudem Katrin Kroemer als erste stellvertretende Vorsitzende sowie als weitere Stellvertreter Christoph Becker und Claudia Conen gewählt.ZDF Presse und Information: Gerda Hasselfeldt neue Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates In: presseportal.zdf.de/pressemitteilung. 5. Juli 2024, abgerufen am 6. Juli 2024.
Zusammensetzung bis 2016 miniatur|Sitzungssaal des ZDF-Fernsehrates Vor der Verkleinerung 2016 auf 60 Mitglieder setzte sich der Fernsehrat nach § 21 des früheren ZDF-Staatsvertrages aus 77 Mitgliedern zusammen; dazu gehörten:
31 Vertreter der Länder, des Bundes und der Parteien 16 Vertreter der Regierungen der Länder, die jeweils von der zuständigen Landesregierung entsandt wurden, 3 Vertreter des Bundes, die von der Bundesregierung entsandt werden, 12 Vertreter der Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag, die von ihrem Parteivorstand entsandt werden, 5 Vertreter der Religionsgemeinschaften zwei von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) entsandten Vertretern, zwei von der Katholischen Kirche (Deutsche Bischofskonferenz, Katholisches Büro) entsandten Vertretern, einem vom Zentralrat der Juden in Deutschland (ZdJ) entsandten Vertreter.
Die weiteren unten aufgeführten Vertreter wurden auf Vorschlag der dort bezeichneten Verbände und Organisationen durch die Ministerpräsidenten berufen. Die Verbände und Organisationen hatten in ihre Vorschläge die dreifache Zahl der auf sie entfallenden Vertreter aufzunehmen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) bestimmte, bis zu welchem Zeitpunkt die Vorschlagsliste einzureichen war. Frauen sollten angemessen berücksichtigt werden. Soweit dem Fernsehrat mindestens zwei Vertreter einer Organisation oder eines Verbandes angehörten, sollte jeweils auch eine Frau in den Fernsehrat berufen werden.
25 von den Ministerpräsidenten nach Vorschlag ausgewählte Vertreter von Verbänden
je einem Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. – und des Deutschen Beamtenbundes (DBB), zwei Vertretern der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), einem Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), einem Vertreter des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) und einem Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), zwei Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), je einem Vertreter des Deutschen Journalistenverbandes e. V. (DJV) und der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. – aus dem Fachbereich für Medien, vier Vertretern der Freien Wohlfahrtsverbände, und zwar je einem des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Deutschen Caritasverbandes e. V. (DCV), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Hauptausschusses der Deutschen Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO), je einem Vertreter des Deutschen Städtetages (DST), des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und des Deutschen Landkreistages (DLT), einem Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), einem Vertreter der Europa-Union Deutschland e. V. (EUD), je einem Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), einem Vertreter des Bundes der Vertriebenen – Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e. V. (BdV), einem Vertreter der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS).
16 von den Ministerpräsidenten berufene Räte aus den Bereichen
Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der Freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2014 Im März 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass „die Regelungen zur Zusammensetzung des Fernsehrats gemäß § 21 ZDF-StV […] in verschiedener Hinsicht gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG“ verstoßen.Normenkontrollanträge gegen den ZDF-Staatsvertrag überwiegend erfolgreich. Pressemitteilung Nr. 26/2014 vom 25. März 2014. Urteil vom 25. März 2014. 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11. In: bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 14. Juli 2016 (ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig; dokumentiert auch die Abweichende Meinung des Richters Paulus). Im Juni 2015 beschlossen die Regierungen der Bundesländer daraufhin eine Neufassung des ZDF-Staatsvertrags, in dem die Zusammensetzung des Aufsichtsgremiums neu geregelt wurde. Der Vorgabe des Verfassungsgerichts folgend wurde die Zahl der als Vertreter von staatsnahen gewerteten Mitglieder auf maximal ein Drittel reduziert, Parteienvertreter wurden abgeschafft. Die Gesamtstärke des ZDF-Fernsehrats wurde von 77 auf 60 reduziert. Nach der Zustimmung durch die 16 Länderparlamente trat der novellierte ZDF-Staatsvertrag am 1. Januar 2016 in Kraft.Joachim Huber: Wechsel im ZDF-Fernsehrat – Ende der Parteikratie? In: Tagesspiegel. 17. Januar 2016, abgerufen am 1. Juni 2016.
Grund des Verfahrens war eine Normenkontroll-Klage der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg auf Prüfung der Verfassungsgemäßheit des ZDF-Staatsvertrags, Anlass der Klage war die „Causa Brender“: Eine Verlängerung von Brenders Vertrag als ZDF-Chefredakteur wurde vom – überwiegend mit Unions-Politikern besetzten – ZDF-Verwaltungsrat abgelehnt; dies führte im Jahr 2010 zu Debatten über die politische Beeinflussbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.Lisa Caspari: Konservative Politiker gehen dreister vor als andere. In: zeit.de. 25. Oktober 2012. Im Zusammenhang mit dem Streit um seine Vertragsverlängerung stellte Brender dar, wie parteipolitischer Einfluss auf die journalistische Arbeit ausgeübt wurde. Zu Beginn seiner Amtszeit sei es noch üblich gewesen, dass Politiker bei einfachen Redakteuren anriefen, um Druck auf die Berichterstattung auszuüben. „Ich habe damals zum Beispiel zufällig erfahren, dass der damalige CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer durch einen Anruf in der Redaktion versucht hat, einen ihm unliebsamen Bericht zu verhindern. […] Ich habe daraufhin in den bekannterweise mit zahlreichen Politikern besetzten ZDF-Aufsichtsgremien gedroht, weitere Anrufe zu veröffentlichen. Danach war Ruhe.“ Brender berichtete davon, nachdem im Oktober 2012 bekannt geworden war, dass der (kurz darauf zurückgetretene) CSU-Pressesprecher Hans Michael Strepp Kontakt mit ARD- und ZDF-Redakteuren aufgenommen hatte, was einige der Kontaktierten sowie ZDF-Chefredakteur Peter Frey als Versuche von Einflussnahme durch die CSU empfunden hatten. Nach Brenders Aussage waren die Versuche der Einflussnahme durch Politiker regelmäßig üblich.
Kritiker sind jedoch nach der Novellierung des Staatsvertrags der Meinung, dass der Staat nach wie vor einen zu großen Einfluss ausübe, die Position der Regierungsparteien gegenüber der Opposition sei zu stark, wichtige Repräsentanten der Gesellschaft wie Konfessionslose und Menschenrechtsorganisationen fehlten.
Andreas Paulus formulierte in der Urteilsverkündung des Gerichts eine abweichende Meinung: Das Urteil werde seinem eigenen Maßstab nicht gerecht, dass sich die Meinungen der Gesellschaft im Rundfunkrat abbilden sollten. Seiner Meinung nach ist die Beteiligung von Mitgliedern der Exekutive grundsätzlich schädlich, eine Drittelquote zu hoch. „Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element ebendieser Vielfaltsgewährleistung um.“Vgl. Bundesverfassungsgericht (BverfG): 1 BvF 1/11 vom 25. März 2014, Absatz-Nr. 41 Paulus kritisierte im Urteilstext ebendies Urteil als „einen utopischen, kaum überprüfbaren Maßstab für die Ausübung des erteilten Mandats“ für die ZDF-Gremien.
Mitglieder des Fernsehrates der XVII. Amtsperiode (2024–2028) Der Fernsehrat setzt sich aus folgenden 60 Mitgliedern zusammen (Stand: 6. März 2026). Davon sind mindestens 28 einer politischen Partei zuordenbar. 16 Vertreter der Länder Baden-Württemberg: Katrin Schütz, Staatssekretärin a. D., CDU Bayern: Georg Eisenreich, Staatsminister, CSU Berlin: Christine Richter, Sprecherin des Senats Brandenburg: Benjamin Grimm, Minister, SPD Bremen: Özlem Ünsal, Senatorin, SPD Hamburg: Jana Schiedek, Staatsrätin, SPD Hessen: Kristina Sinemus, Ministerin, CDU Mecklenburg-Vorpommern: Jutta Bieringer, Staatssekretärin, SPD Niedersachsen: Anke Pörksen, Staatssekretärin, Sprecherin der Landesregierung, SPD Nordrhein-Westfalen: Nathanael Liminski, Minister, CDU Rheinland-Pfalz: Andrea Bähner, Sprecherin der Landesregierung Saarland: Anke Morsch, Präsidentin des Finanzgerichts, SPD Sachsen: Christiane Schenderlein, Staatsministerin, CDU Sachsen-Anhalt: Franziska Weidinger, Ministerin, CDU Schleswig-Holstein: Dorit Stenke, Ministerin, CDU Thüringen: Stefan Gruhner, Minister, Chef der Staatskanzlei, CDU
2 Vertreter des Bundes Heiko Maas, Bundesminister a. D., SPD Lisa Paus, Bundesministerin a. D., Bündnis 90/Die Grünen
5 Vertreter der Religionsgemeinschaften Römisch-katholische Kirche in Deutschland: Matthias Belafi, Leiter Katholisches Büro Bayern Beate Gilles, Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz Evangelische Kirche in Deutschland: Anna-Nicole Heinrich, Präses der Synode der EKD Stephan Schaede, Vizepräsident des Kirchenamts der EKD Zentralrat der Juden in Deutschland: Barbara Traub, Präsidiumsmitglied
37 weitere Vertreter Vertreter des Deutschen Landkreistages Irene Vorholz, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Vertreter des Deutschen Städtetages Burkhard Jung, Vizepräsident, Oberbürgermeister, SPD Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes Maike Finnern, Bundesvorsitzende Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Vertreter von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Cornelia Berger, Leiterin Kommunikation und Marketing