250px|mini|INRI vom Isenheimer Altar
INRI (auch I.N.R.I. oder J.N.R.J.) sind die Anfangsbuchstaben des lateinischen Satzes – „Jesus von Nazaret, König der Juden“. Das Akronym INRI ist ein häufiges Motiv der christlichen Ikonografie.
Der Satz stand nach in drei Sprachen auf einer Tafel, die der römische Statthalter Pontius Pilatus oben am Kreuz Jesu anbringen ließ. Sie wird daher auch Kreuzestitel (titulus crucis) genannt. Alle vier kanonischen Evangelien nennen mit kleinen Varianten eine solche Inschrift. Sie gab Jesu angebliches Vergehen, den Rechtsgrund seiner Kreuzigung, öffentlich bekannt, und verweist auf ein historisches Todesurteil des Pilatus.
Die Historische Jesusforschung hat die Ursachen dieses Urteils (causae crucis) intensiv untersucht. Nachdem Anführer aufständischer Juden den Königstitel beansprucht hatten, hatten die römischen Herrscher jüdischen Vasallen das Tragen dieses Titels verboten. Nach dem Neuen Testament (NT) bezeichnete Jesus sich nie als „König der Juden“, sondern verkündete mit Worten und Taten die Königsherrschaft Gottes und band deren Kommen eng an seine Person. Dieser implizite Messias-Anspruch brachte ihn in Konflikte mit den damaligen Führungsgruppen des Judentums und den römischen Besatzern. Für das Urchristentum bestätigte der Kreuzestitel die Würde Jesu Christi als Messias seines Volkes Israel und Sohn Gottes, der am Kreuz die Schuld aller Menschen auf sich genommen habe.
Neues Testament Die vier Evangelien zitieren die Inschrift der Kreuzestafel wie folgt: Und eine Aufschrift gab seine Schuld an: Der König der Juden. Über seinem Kopf hatten sie eine Aufschrift angebracht, die seine Schuld angab: Das ist Jesus, der König der Juden. Über ihm war eine Aufschrift angebracht: Das ist der König der Juden. Pilatus ließ auch eine Tafel anfertigen und oben am Kreuz befestigen; die Inschrift lautete: Jesus von Nazaret, der König der Juden. […] Die Inschrift war hebräisch, lateinisch und griechisch abgefasst.
Die Version des Markusevangeliums (Mk) gilt als die älteste und als Vorlage der übrigen Versionen. Diese gelten als redaktionell erweitert.Peter Egger: «Crucifixus sub Pontio Pilato»: Das «crimen» Jesu von Nazareth im Spannungsfeld römischer und jüdischer Verwaltungs- und Rechtsstrukturen. Aschendorff, Münster 1997, ISBN 3-402-04780-2, S. 195 und Fn. 245 Alle vier Versionen enthalten die Worte „der König der Juden“. Sie benannten laut Mk und dem Matthäusevangelium (Mt) Jesu Schuld, den Grund seiner Kreuzigung. Mt ergänzte, die Soldaten des Statthalters (Mt 27,27) hätten die Tafel „über seinem Kopf“ angebracht; das Lukasevangelium (Lk) bestätigt dies mit „über ihm“. Mt und das Johannesevangelium (Joh) ergänzten Jesu Namen, Joh dazu das Attribut Nazoraios („der Nazoräer“).Joseph Geiger: Titulus Crucis. Jerusalem 1996, PDF S. 202 Es bezeichnet wie das sonst verwendete Adjektiv Nazarenos im NT Jesu Herkunftsort, das Dorf Nazareth in Galiläa.Hans Heinrich Schaeder: Artikel Nazarenos, Nazoraios. In: Gerhard Kittel (Hrsg.): Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament 4. Band, Λ-N. (1942) Nachdruck: Kohlhammer, Stuttgart 1966, S. 879–884
Die Abkürzung INRI geht auf die lateinische Vulgata zurück, die den Kreuzestitel in mit Iesus Nazarenus Rex Iudaeorum („Jesus, der Nazarener, König der Judäer“) übersetzte. Die Vulgata übersetzt das griechische Wort titlos, das nur in der Johannesversion auftaucht, als titulus. Daher stammt der stehende lateinische Ausdruck titulus crucis.Christoph Niemand: Jesus und sein Weg zum Kreuz: Ein historisch-rekonstruktives und theologisches Modellbild. Kohlhammer, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-019702-2, S. 433, Fn. 244 Das Wort titlos meint im NT eine auf vergängliches Holz oder Papier aufgetragene, keine dauerhaft in Stein oder Metall eingravierte Schrift.David W. Chapman, Eckhard J. Schnabel: The Trial and Crucifixion of Jesus: Texts and Commentary. Hendrickson Publishers, Peabody (Massachusetts) 2019, ISBN 978-1-68307-266-9, S. 292
Nur die Johannesversion nennt Pilatus als Urheber der Kreuzestafel, macht Roms Statthalter also explizit für Jesu Kreuzigung verantwortlich. Nur sie ergänzt die dreisprachige Abfassung. Mit „hebräisch“ kann hier auch die Aramäische Sprache gemeint sein, die damalige Umgangssprache palästinischer Juden. Dann hätte der Satz Jeshua natsoraya malka dihudaye gelautet.Paul Winter: On the Trial of Jesus. (1961) 2. Auflage, De Gruyter, Berlin / New York 1974, ISBN 3-11-002283-4, S. 153 Der Zusatz betont, dass Pilatus Jesu angebliches Vergehen nicht nur Bürgern des Römischen Reichs, sondern auch den Juden offiziell bekannt machte. Römische Bekanntmachungen benutzten Lateinisch, zusätzlich allenfalls Griechisch, nicht die Sprache eines sonstigen, unterworfenen Volkes.
Historischer Hintergrund Laut römischen Quellen machten Römer Vergehen von Straftätern vor oder nach deren Bestrafung manchmal mit einer Tafelinschrift bekannt, so laut Cassius Dio einmal auch vor einer Kreuzigung. Die anekdotischen Beispiele belegen eher die grausame Willkür einzelner Kaiser als einen allgemeinen römischen Rechtsbrauch. Nur das NT erwähnt das Anbringen einer Tafel über dem Gekreuzigten: Gerade dieses besondere Detail spricht laut vielen Neutestamentlern für eine konkrete historische Erinnerung.Christoph Niemand: Jesus und sein Weg zum Kreuz, Stuttgart 2007, S. 434f. und Fn. 246; Ingo Broer: Der Kreuzestitulus (Mk 15,26 parr.), in: Ulrich Busse, Michael Reichardt, Michael Theobald (Hrsg.): Erinnerung an Jesus, Göttingen 2011, S. 276; Frank Schleritt: Der vorjohanneische Passionsbericht: Eine historisch-kritische und theologische Untersuchung zu Joh 2,13-22; 11,47-14,31 und 18,1-20,29. De Gruyter, Berlin 2012, ISBN 978-3-11-097861-2, S. 530 und Fn. 30
Ab 139 v. Chr. erlaubten die Römer jüdischen Vasallenherrschern der Hasmonäer bis zu Herodes dem Großen, den Titel „König der Juden“ zu tragen. Nach dessen Tod (4 v. Chr.) erhoben sich Juden in den römischen Provinzen Judäa, Idumäa und Galiläa gegen die herodianische und römische Herrschaft. Der römerfreundliche jüdische Historiker Flavius Josephus (Antiquitates Iudaicae 17,283-285) nannte die beteiligten Gruppen abwertend „Räuberbanden“, bestätigte aber ihre politische Absicht: Sie hätten jeweils einen Anführer zu ihrem „König“ gewählt, „der den Untergang der staatlichen Ordnung herbeiführen sollte“Karlheinz Müller: Möglichkeit und Vollzug jüdischer Kapitalgerichtsbarkeit im Prozeß gegen Jesus von Nazaret. In: Karl Kertelge (Hrsg.): Der Prozess gegen Jesus: Historische Rückfrage und theologische Deutung. 2. Auflage, Herder, Freiburg im Breisgau 1989, ISBN 3-451-02112-9, S. 41–83, hier S. 81f. und „Judäa schließlich in das Verderben des Krieges“ geführt habe.Peter Egger: «Crucifixus sub Pontio Pilato», Münster 1997, S. 177, Fn. 153
Roms Legat Publius Quinctilius Varus schlug die Aufstände bis 6 n. Chr. blutig nieder und ließ dabei tausende rebellische Juden kreuzigen. Danach verweigerten die Römer jüdischen Klientelfürsten bis zum Ende der Amtszeit des Pilatus (37 n. Chr.) den Königstitel und verwalteten die unruhigen jüdischen Provinzen direkt.Martin Karrer: Jesus Christus im Neuen Testament. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 3-525-51380-1, S. 160f. und Fn. 255 Für diesen Zeitraum überliefert Josephus dort keine weiteren Unruhen. Doch bei Jesu Aufenthalt in Jerusalem (um 30 n. Chr.) kam es laut dort zu einem „Aufstand“. Laut wurden zwei Beteiligte als „Räuber“ (aufständische Juden) mit Jesus gekreuzigt.Christoph Niemand: Jesus und sein Weg zum Kreuz, Stuttgart 2007, S. 438–441
Nach dem von Kaiser Augustus erlassenen Gesetz lex Iulia de maiestate galt ein in römischen Provinzen erhobener Anspruch auf eine Königswürde ohne kaiserliche Erlaubnis als Aufruhr (seditio, perduellio) und Angriff auf den Kaiser selbst (crimen laesae maiestatis). Dies war seit der Amtszeit von Kaiser Tiberius (14–37 n. Chr.) mit Kreuzigung zu ahnden.Wolfgang Reinbold: Der Prozess Jesu. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2006, ISBN 3-525-61591-4, S. 84 Die Kreuzigung war schon von etwa 100 vor bis 70 nach Chr. die übliche römische Hinrichtungsmethode für „Aufständische“ oder „Unruhestifter“.Heinz-Wolfgang Kuhn: Die Kreuzesstrafe während der frühen Kaiserzeit. Ihre Wirklichkeit und Wertung in der Umwelt des Urchristentums. In: Hildegard Temporini, Wolfgang Haase: Aufstieg und Niedergang der römischen Welt (ANRW), Band II/25/1, De Gruyter, Berlin / New York 1982, S. 648–793, hier S. 707–709 Dabei unterschieden die Römer einen religiösen nicht von einem politischen Führungsanspruch. Sie fassten einen nicht von ihnen erlaubten Königstitel als Staatsverbrechen ähnlich dem heutigen Hochverrat auf. Der Neutestamentler Karlheinz Müller hielt den Satz „der König der Juden“ daher für die strafrechtliche römische Bezeichnung für jüdische Rebellenanführer.
Da auch außerchristliche antike Quellen zu Jesus von Nazaret seine Kreuzigung unter Pilatus belegen, gilt diese als historisch gesichert.Peter Egger: «Crucifixus sub Pontio Pilato», Münster 1997, S. 4 Auch eine schriftliche Bekanntgabe des Strafgrundes gilt als historisch, meist im Wortlaut der Markusversion. Von diesen beiden Tatsachen, so der Historiker Paul Winter, muss jede Rückfrage nach den Ursachen des Kreuzestodes Jesu ausgehen.Paul Winter: On the Trial of Jesus. Berlin / New York 1974, S. 109 Schon Jesu Kreuzigung als solche schließt aus, dass Pilatus damit nur Interessen jüdischer Instanzen ausführte. Die Tafelinschrift belegt ein politisches Verfahren: Demnach ließ er Jesus als Thronanwärter eines von den Römern unabhängigen jüdischen Staates, also als StaatsfeindKlaus Haacker: Wer war schuld am Tode Jesu? In: Klaus Haacker: Versöhnung mit Israel. Exegetische Beiträge. Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 2002, ISBN 3-7887-1836-6, S. 33–48, hier S. 43 und politischen Aufrührer hinrichten.Thomas Söding: Gottesreich und Menschenmacht: Politische Ethik des Neuen Testaments. Herder, Freiburg 2024, ISBN 978-3-451-39870-4, S. 226; Klaus Wengst: Das Johannesevangelium. Kohlhammer, Stuttgart 2019, ISBN 978-3-17-033331-4, S. 251 f. und S. 524–528 Das sollte die Juden, so Martin Karrer, von weiteren Aufständen für einen eigenen Staat abschrecken: „Jesu Hinrichtung statuierte für Judäer, Galiläer und nicht zuletzt die Nachkommen Herodes des Großen ein Exempel, sich mit der von Rom gewährten nichtköniglichen Verwaltungsstruktur zu bescheiden.“
Was den Hinrichtungsbefehl des Pilatus gegen Jesus auslöste, ist ungewiss. Denn nach dem NT strebte dieser kein politisches Amt an und nannte sich nie „König der Juden“. Der Ausdruck erscheint nur in Aussagen von Nichtjuden, meist Römern wie Pilatus und seinen Soldaten, einmal bei den Sterndeutern aus Babylonien (Mt 2,2).Joachim Gnilka: Das Evangelium nach Markus. Neukirchener Verlag, Neukirchen-Vluyn 2010, ISBN 978-3-7887-2392-7, S. 299f. Er stammt nicht aus dem Tanach oder anderen jüdischen Schriften, sondern bezeichnet einen politischen Führungsanspruch aus römischer Sicht.Peter Egger: «Crucifixus sub Pontio Pilato», Münster 1997, S. 196