Der Deutsche Krieg oder Deutsche Bruderkrieg, auch Deutsch-Deutscher Krieg oder Preußisch-Österreichischer Krieg, von 1866 war die kriegerische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund unter Führung Österreichs einerseits und Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Zu diesen Verbündeten Preußens gehörte außer kleineren deutschen Staaten auch Italien. Österreich hatte zudem einen Geheimvertrag mit Frankreich abgeschlossen, welches neutral blieb.

Den Konflikt bezeichnete man später als den zweiten deutschen Einigungskrieg. Der vorhergegangene Krieg, der Deutsch-Dänische von 1864, schuf mit der preußisch-österreichischen Eroberung der Herzogtümer Schleswig und Holstein einen der Gründe für den Deutschen Krieg. Der dritte dieser Kriege war der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71.

Eigentliche Ursache für den Deutschen Krieg war die Rivalität von Österreich und Preußen im Deutschen Bund. Österreich wollte sich als die Präsidialmacht in seiner Stellung bewahren und den Deutschen Bund im Wesentlichen unter seiner Führung erhalten. Preußen hingegen drang darauf, den Bund in einen Bundesstaat umzuwandeln. Diesen Bundesreformplan versandte der preußische Ministerpräsident Bismarck am 10. Juni 1866 an die Mitgliedsstaaten.

Kurz darauf marschierten preußische Truppen im Herzogtum Holstein ein, das von Österreich verwaltet wurde. Der Bundesbeschluss vom 14. Juni ordnete Maßnahmen gegen Preußen an. Unmittelbar danach begann der Krieg. Österreich gelang es aber nicht, die Armeen der bundestreuen Staaten unter einen gemeinsamen Oberbefehl zu stellen. Österreichs Truppen wurden am 3. Juli bei Königgrätz von Preußen geschlagen.

Preußen verzichtete auf maximale Ziele und strebte einen frühen Frieden mit Österreich an. Im Nikolsburger Vorfrieden erkannte Österreich bereits an, dass Preußen in Norddeutschland einen engeren Bund bilden durfte. Es folgten der Prager Frieden mit Österreich und die Friedensschlüsse mit süddeutschen Ländern, die fast völlig ohne Gebietsverluste davonkamen. Stattdessen annektierte Preußen mehrere Kriegsgegner im nördlichen Deutschland und die Freie Stadt Frankfurt.

Aus preußischer Sicht hatte der Deutsche Bund schon am 14. Juni aufgehört zu bestehen, da der damalige Beschluss rechtswidrig gewesen sei. Die besiegten Staaten mussten nun anerkennen, dass der Bund aufgelöst war.

Preußen bildete mit seinen Verbündeten und den ehemaligen Kriegsgegnern im Norden das Augustbündnis vom 18. August. Es ersetzte den Staaten den militärischen Schutz des Deutschen Bundes und bereitete die Gründung eines norddeutschen Bundesstaates vor. Dies geschah mit der Bundesverfassung vom 1. Juli 1867. Dieser Norddeutsche Bund war die Vorstufe des Deutschen Reiches von 1871. Der Deutsche Krieg öffnete also die Entwicklung hin zum deutschen Bundesstaat und zwar als „kleindeutsche Lösung“, also einer nationalen Einigung Deutschlands ohne Österreich.

Bezeichnung Ursprünglich wurde der Deutsche Krieg als Preußisch-Deutscher KriegAllgemeine deutsche Real-Encyklopädie Brockhaus 1867, S. 88. bezeichnet, womit die Hauptparteien des Konflikts – Preußen gegen den Deutschen Bund – wiedergegeben wurden. Heute ist der Ausdruck Deutscher Krieg die gängigste Bezeichnung in der Geschichtswissenschaft, außerhalb Deutschlands auch Preußisch-Österreichischer Krieg (in Österreich) benannt. Weitere historische oder alternative Bezeichnungen sind Einigungskrieg, Siebenwöchiger Krieg, Deutsch-Deutscher Krieg, Deutscher Bundeskrieg, Deutscher Bruderkrieg und Deutsch-Österreichischer Krieg.

Trotz der Beteiligung des Deutschen Bundes behauptete keine Seite, es handele sich um einen „Bundeskrieg“. Das wäre ein Krieg des Bundes gegen einen fremden Angreifer gewesen, der nicht Mitglied des Deutschen Bundes war. Vielmehr war aus österreichischer Sicht die Auseinandersetzung eine Bundesexekution, nicht dem Namen, aber der Sache nach. Eine Bundesexekution ist eine Maßnahme gegen einen Gliedstaat (hier: Preußen), der gegen Bundesrecht verstößt. Aus preußischer Sicht hingegen war der Bundesbeschluss vom 14. Juni widerrechtlich und der Bund dadurch aufgelöst. Dieser Interpretation folgend war die Auseinandersetzung nach völkerrechtlichen Maßstäben wie ein internationaler Konflikt zu bewerten. Wenn heute die Auseinandersetzung als „Krieg“ bezeichnet wird, dann liege das daran, dass Preußen seine Auffassung in den Friedensverträgen durchsetzen konnte, so Ernst Rudolf Huber.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage. W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 556.

An dem Ausdruck „deutsch“ im Begriff Deutscher Krieg lässt sich beanstanden, dass nicht nur Deutsche und auch nicht nur deutsche Staaten daran beteiligt waren. Das Bundesgebiet war nicht mit den Gebieten deckungsgleich, in denen ausschließlich oder überwiegend Deutsche lebten. Außerdem war Italien, das aufgrund des Preußisch-Italienischen Allianzvertrags mit Preußen verbündet war, an den Kriegshandlungen beteiligt. Sie machten aus italienischer Sicht den Dritten Italienischen Unabhängigkeitskrieg aus.

Vorgeschichte Die Ursachen für den Krieg lagen in der österreichisch-preußischen Auseinandersetzung um die Führungsrolle im Deutschen Bund (Deutscher Dualismus). Bereits in der Herbstkrise 1850 wäre es beinahe zu einem Krieg zwischen den beiden Hauptmächten im Bund gekommen. Vor dem Hintergrund der führenden Rolle Preußens im Deutschen Zollverein unter Ausschluss Österreichs, der wirtschaftlichen Prosperität, aber auch der in reaktionären Kreisen geschätzten preußischen Militärtradition boten sich Anreize, die endgültige Entscheidung der Machtfrage zu suchen. Vorwand des Krieges 1866 war der Streit um die Verwaltung der Herzogtümer Schleswig und Holstein nach dem Ende des Deutsch-Dänischen Krieges.

Die Aussichten auf einen Sieg standen 1866 zudem für Preußen günstig, denn Österreich befand sich in einer schweren Finanzkrise und hatte seit seiner am Petersburger Zarenhof als undankbar empfundenen Haltung im Krimkrieg ein schwieriges Verhältnis zu Russland. Dies ließ trotz der familiären Beziehungen des Zarenhauses zu den pro-österreichischen Dynastien in Darmstadt und Stuttgart eine militärische Hilfeleistung unwahrscheinlich werden. Zudem bestanden Verstimmungen über das Ende der innerdeutschen Stabilität. Die Alvenslebensche Konvention von 1863 hatte Preußen bereits das Vertrauen des Zaren Alexander II. eingebracht, während Österreich Russlands gewaltsame Unterdrückung der Polen kritisiert hatte. St. Petersburg war zudem wegen innerer Probleme gebunden und nahm vor Kriegsausbruch nur mit erfolglosen Deeskalationsversuchen Einfluss auf das Geschehen.

Großbritanniens Interessen berührte der drohende Krieg wenig. London setzte sich mit mäßigem Engagement für eine Friedensinitiative der nichtdeutschen Großmächte ein, jedoch gelang es Berlin, das in Bezug auf seine Deutschlandpolitik viel aktivere Frankreich zum Ausscheren zu bewegen. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck hatte die Pariser Bemühungen um eine Veränderung des territorialen Status quo für seine Zwecke genutzt. Er hatte den französischen Kaiser Napoléon III. in Biarritz (3. September 1865) getroffen und ihm Hoffnungen gemacht, Frankreich könne Gebiete wie Wallonien oder Luxemburg erwerben. Bismarck machte sich aber nicht vom Kaiser abhängig, da er die Option einer Verhandlungslösung mit Österreich vorerst bewahrte. So gewährte Paris die Neutralität zu Bismarcks Bedingungen und musste sich später (vergeblich) selbst um Grenzverschiebungen kümmern, während Berlin nicht zu aktiver Förderung verpflichtet sein sollte.

Bismarck konnte außerdem das mit Frankreich freundschaftlich verbundene Italien für seine Pläne gewinnen, da dieses Venetien beanspruchte, das zu Österreich gehörte. Ein auf Druck Frankreichs unterbreitetes Angebot Österreichs, dieses Gebiet freiwillig abzutreten, kam zu spät: Am 8. April 1866 hatten Preußen und Italien bereits ein auf drei Monate befristetes geheimes Angriffsbündnis gegen Österreich geschlossen, durch das Preußen gegen Artikel XI (und die allgemein gehaltenen Art. III in Verbindung mit Art. II) der Deutschen Bundesakte verstieß. Österreich wiederum schloss am 12. Juni 1866 einen Geheimvertrag mit Frankreich und stellte ihm eine französisch dominierte Rheinprovinz in Aussicht.

Mit dem Plan einer Bundesreform vom 10. Juni 1866, die den Gesandtenkongress unter österreichischem Vorsitz durch ein gewähltes Parlament ersetzen sollte, zielte die preußische Regierung propagandistisch auf die Gewinnung der Nationalbewegung. Der Preußische Verfassungskonflikt belastete das Verhältnis zum preußenfreundlichen, evangelisch dominierten Deutschen Nationalverein jedoch schwer.

Um die Streitigkeiten auf bundesrechtlicher Basis auszutragen und mehr Rückhalt unter den Bundesstaaten zu erhalten, wandte sich Österreich am 1. Juni 1866 an den Bundestag des Deutschen Bundes und stellte ihm im Einklang mit der Bevölkerung die Entscheidung über die Zukunft Holsteins anheim. Das Herzogtum stand zwar unter österreichischer Verwaltung, Österreich duldete aber zum Verdruss Preußens die Nebenregierung des Herzogs Friedrich VIII. von Schleswig-Holstein und entschloss sich in Übereinstimmung mit ihm zur Einberufung der holsteinischen Ständeversammlung. Preußen betrachtete dieses Vorgehen als Bruch der Gasteiner Konvention, in der Preußen und Österreich 1865 ihre Einflusssphären im sogenannten Kondominium (gemeinsame Territorialherrschaft) Schleswig-Holstein aufgeteilt und ihre Politik festgelegt hatten.

Am 9. Juni marschierten preußische Truppen in Holstein ein, worauf Österreich die Mobilisierung von Bundestruppen zwecks einer Bundesexekution wegen verbotener Selbsthilfe Preußens beim Bundestag beantragte. Ob Preußen wirklich militärisch zur Einhaltung der Bundesverpflichtungen gezwungen werden sollte, blieb offen. Am 14. Juni stimmte der Bundestag dem Antrag mehrheitlich zuThomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und starker Staat. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09354-X, S. 782. und ernannte bald darauf Karl von Bayern zum Bundesfeldherrn. Preußen behauptete, dies sei ein Bruch der Bundesverfassung, und erklärte den Bund für aufgelöst. Die formelle Selbstauflösung folgte nach der Niederlage parallel zum Prager Frieden am 23. August 1866 in Augsburg.

Bündnisse mini|hochkant=2|Bündnisse des Krieges mini|hochkant=2|Übersicht über die Staaten des Deutschen Bundes

Preußens Verbündete Preußens größter Verbündeter war Italien. Hinzu kamen eine Reihe norddeutscher, meist kleinerer Staaten, die sich Preußen oft nur widerwillig anschlossen: die Großherzogtümer Oldenburg und Mecklenburg-Schwerin sowie die Freien Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck, die gemeinsam die 13. Division Goeben stellten, das Herzogtum Braunschweig und das Herzogtum Sachsen-Altenburg, deren Truppen in den Reservearmeekorps kämpften, das Herzogtum Anhalt, das ebenfalls Reservetruppen stellte, die aber nicht an den Kämpfen teilnahmen, das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha und das Fürstentum Lippe, deren Soldaten am Mainfeldzug beteiligt waren, das Fürstentum Waldeck-Pyrmont, das über keine eigenen Truppen verfügte, sowie das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz, das infolge einer verzögerten Mobilmachung ebenfalls keine Truppen stellte.

Im Laufe des Krieges stellten sich auch einige anfangs neutrale Staaten auf Preußens Seite: bereits am 16. Juni 1866 änderte das Fürstentum Schaumburg-Lippe seine PositionÜber die Entstehung der Bückeburger Justiz, gefolgt am 26. Juni 1866 vom Fürstentum Reuß jüngere Linie und am 5. Juli vom Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Die Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und das Schwarzburg-Sondershausen schlossen erst nach dem Ende der Kampfhandlungen, am 18. August, ein Bündnis mit Preußen.

Nominell war auch das Herzogtum Sachsen-Lauenburg auf Seiten Preußens, dieses wurde von Preußen in Personalunion regiert.

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