mini|Hans Küng (2009) rahmenlos|240px|rechts|klasse=skin-invert-image|Unterschrift von Hans Küng (1972) mini|Hans Küng (1973)

Hans Küng (* 19. März 1928 in Sursee, Kanton Luzern; † 6. April 2021 in Tübingen) war ein Schweizer Theologe, römisch-katholischer Priester und Autor. Von 1960 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1996 war er Theologie-Professor an der Eberhard Karls Universität Tübingen, zuletzt für Ökumenische Theologie. Bis März 2013 war er Präsident der von ihm mitgegründeten Stiftung Weltethos.

Küng galt nicht nur im deutschsprachigen Raum als einer der bekanntesten Kirchenkritiker unter den akademisch herausragenden katholischen Theologen der Zeitgeschichte. Insbesondere seine Kritik am Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit führte ein Jahr nach der Veröffentlichung seines vielbeachteten Buches Existiert Gott? Antwort auf die Gottesfrage der Neuzeit aufgrund eines von Papst Johannes Paul II. gebilligten Erlasses der Glaubenskongregation im Jahr 1979 zum Entzug seiner kirchlichen Lehrbefugnis für die römisch-katholische Glaubenslehre durch die Deutsche Bischofskonferenz.

Leben und Wirken Studium und Promotion Hans Küng wurde in Sursee als Sohn eines Schuhhändlers geboren. Von 1935 bis 1948 besuchte er Schulen in Sursee und Luzern, die Matura erwarb er 1948 in Luzern. Dann studierte er von 1948 bis 1951 Philosophie und von 1951 bis 1955 Theologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom. Dort wurde er Mitglied der katholischen Studentenverbindung «AV Helvetia Romana Rom» im SchwStV. Während des Studiums nahm er unter anderem «brennend interessiert an einem Seminar über das Heil der Nicht-Christen, der ‹Infideles›, der ‹Ungläubigen› teil».. Vorlesung an der Universität Tübingen vom 14. Dezember 1999, S. 4. (PDF-Datei; 69 kB). Küng übte im Pontificium Collegium Germanicum sieben Jahre lang jeden Morgen noch vor dem Frühstück und der Eucharistiefeier eine halbe Stunde Kontemplation, die am Vorabend durch sogenannte «Betrachtungspuncta» vorbereitet wurde. Jedes Jahr wurden ausserdem drei- oder achttägige Exercitia spiritualia in völligem Stillschweigen verbracht. Dabei ging es weder um das Achten auf den eigenen Atem noch um ein Nicht-Denken, sondern um das Betrachten von Bibelszenen, Bibelworten oder um allgemeine Gedanken zu einem religiösen Fest oder besonderen Ereignis.

Küng wurde im Rahmen seines Studiums auch in die höheren Formen des Gebets eingeführt. Er habe eifrig danach gestrebt, diese höheren Stufen und das «einfache Gebet» zu erreichen. Ein paar Mal sei es ihm geschenkt worden, auch emotional «ganz von der Gegenwart Gottes und innerer Freude erfüllt» zu sein. Es bedürfe für diese höheren Stufen des Gebets aber einer besonderen religiösen Begabung, die er nur bedingt besitze.

Neben seinen Abschlüssen lic. phil. und lic. theol. wurde Küng auch zum katholischen Priester geweiht. Er beschäftigte sich damals über mehrere Jahre hinweg intensiv mit der mehrbändigen Kirchlichen Dogmatik Karl Barths. Von 1955 bis 1957 folgten Studien an der Sorbonne und dem Institut catholique in Paris. Dort wurde er mit der Dissertation zum Thema «Rechtfertigung. Die Lehre Karl Barths und eine katholische Besinnung» promoviert.La Justification du pécheur. Doctrine de Karl Barth et réflexion catholique. https://www.sudoc.fr/186438761 Karl Barth schrieb einen zustimmenden Geleitbrief. Mit diesem Werk versuchte Küng, die Differenzen zwischen Protestanten und Katholiken in der Frage der Rechtfertigung des Sünders zu überwinden. Er wurde damit zu einem der Vorbereiter der gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre von kirchenoffizieller Seite im Jahre 1999. Es folgten weitere Studien in Amsterdam, Berlin, Madrid und London. Unmittelbar nach seiner Promotion begann Küng, sich intensiv mit Georg Wilhelm Friedrich Hegel zu befassen.

Priester und Professor Nach Abschlüssen zum lic. phil. und lic. theol. wurde Küng am 10. Oktober 1954 zum Diözesanpriester für das Bistum Basel geweiht. Er widmete sich an der Hofkirche Luzern von 1957 bis 1959 der praktischen Seelsorge. Als Wissenschaftlicher Assistent arbeitete er von 1959 bis 1960 an der Katholisch-theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 1960 folgte ein Ruf als Professor für Fundamentaltheologie an die Katholisch-Theologische Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen als Nachfolger von Heinrich Fries. Küng war damals erst 32 Jahre alt und nicht habilitiert. Er entwickelte ein Reformprogramm, das die Abschaffung des Zölibats, die Gleichberechtigung der Frau und eine weit reichende Ökumene zum Ziel hatte. Mit seinem Buch Konzil und Wiedervereinigung von 1960 beeinflusste er die ökumenische Diskussion. 1962 bis 1965 war er als «Peritus» einer der von Papst Johannes XXIII. berufenen Konzilstheologen des Zweiten Vatikanischen Konzils – und zwar für den damaligen Bischof von Rottenburg, Carl Joseph Leiprecht. Gemeinsam mit Joseph Ratzinger wurde er als «Teenager-Theologe» des Konzils bezeichnet. Wichtige Themen des Konzils, für die sich Küng neben anderen erfolgreich einsetzte, waren die Aufwertung der Bibel, eine liturgische Volkssprache, der Laienkelch, das Eucharistieverständnis und eine charismatische Amtsstruktur. Keine Änderungen konnten dagegen bei Themen wie Empfängnisverhütung, Priesterzölibat, Ehescheidung, gemeinsamen Abendmahlsfeiern und der Reform des Papsttums erreicht werden, die teilweise nicht einmal zur Diskussion gestellt werden konnten. Wegen seines starken Drangs in die Öffentlichkeit rieten ihm Kardinal Alfredo Ottaviani und Papst Paul VI. 1965 in persönlichen Gesprächen zu mehr Geduld und Zurückhaltung; in einer denkwürdigen Privataudienz erwartete der Papst von ihm sogar ein gewisses Mass an Anpassung.

Küng war von 1963 bis 1980 Professor für Dogmatik und Ökumenische Theologie und Direktor des Instituts für Ökumenische Forschung der Universität Tübingen. Zu seinen Habilitanden gehörte neben anderen 1964 Walter Kasper, der Wissenschaftlicher Assistent bei Leo Scheffczyk und Küng war. Auf Anregung Küngs wechselte Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., im Jahr 1966 von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster auf den Lehrstuhl für Katholische Dogmatik in Tübingen. Zwischen beiden kam es zum Bruch, als Ratzinger in der Auseinandersetzung mit der 68er-Bewegung konservativere Positionen vertrat und 1969 den Ruf an die Fakultät für Katholische Theologie Regensburg annahm, während Küng sich als Kritiker des «römischen Systems» profilierte. Anfang der 1970er Jahre regte er ein ausführliches Memorandum der Arbeitsgemeinschaft ökumenischer Universitätsinstitute über die «Reform und Anerkennung kirchlicher Ämter» an, das als Grundlage für eine Abendmahlsgemeinschaft dienen sollte und 1973 veröffentlicht wurde. Neben seiner Lehrtätigkeit in Tübingen nahm Küng zahlreiche Gastprofessuren wahr: 1968 am Union Theological Seminary in New York City, 1969 an der Theologischen Fakultät der Universität Basel, 1981 an der University of Chicago Divinity School, 1983 an der University of Michigan, 1985 an der University of Toronto sowie 1987 und 1989 an der Rice University in Houston, Texas.

Entzug der Lehrerlaubnis Bereits in seiner Dissertation hatte Küng theologische Differenzen zwischen Protestanten und Katholiken wie zum Beispiel zur Rechtfertigungslehre niedrig eingeschätzt. Besonders in den Büchern Die Kirche (1967) und Unfehlbar? – Eine Anfrage (1970) kritisierte Küng zentrale Strukturelemente der Kirche und der dogmatischen Lehre über die Kirche (Ekklesiologie). Schon nach seinem Erstlingswerk «Rechtfertigung» wurde über Küng in Rom eine Akte angelegt mit der Nummer 399/57i: der Buchstabe «i» steht für «Inquisition», und «57» bezeichnet das Jahr, in dem die Akte angelegt wurde; diese Nummer sollte Hans Küng sein Leben lang behalten. Im Mai 1968 wurde er von der vatikanischen Glaubenskongregation zu Gesprächen über Die Kirche eingeladen. Es kam aber kein Gespräch zustande. Küng wurde zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert, die nicht erfolgte. Im Juli 1971 wurde ein Lehrverfahren wegen Unfehlbar? – Eine Anfrage eröffnet. Küng erhielt eine Fragenliste, die er nicht beantwortete. Wiederholt erklärte er sich zu einem Gespräch bereit, bestand aber auf Gesprächsbedingungen, die ihm nie zugestanden wurden. Dazu gehörten: Einsicht in die Akten, Kontakt mit dem (einseitig von Rom bestimmten) Rechtsbeistand, klare Abgrenzungen der Kompetenzen, Möglichkeiten einer Appellation sowie die Festlegung von Fristen für beide Seiten.Der entscheidende Brief vom 22. September 1973 ist dokumentiert in: Walter Jens (Hg.): Um nichts als die Wahrheit. München 1978, S. 80–94. Unabhängig davon führte Küng mit Bischöfen, dem Präfekten und dem Sekretär der Glaubenskongregation Gespräche und wiederholte seine Forderungen nach fairen Verfahrensbedingungen mehrfach.

1973 erliess die Glaubenskongregation eine allgemein gehaltene Erklärung über die Kirche «gegen einige heutige Irrtümer».Declaratio circa catholicam doctrinam de Ecclesia contra nonnullos errores hodiernos tuendam vom 24. Juni 1973, veröffentlicht in den Acta Apostolicae Sedis 65 (1973), S. 396–408. Einen (nicht expliziten) Bezug auf Küngs Ekklesiologie konstatieren u. a. die deutschen Bischöfe in ihrer nachfolgend angeführten Erklärung. Es kam weiter kein offizielles Gespräch zustande. 1975 wurde Küng durch die Glaubenskongregation unter Auflagen gerügt.Declaratio de duobus operibus professoris Ioannis Küng in quibus continentur nonnullae opiniones quae doctrinae Ecclesiae Catholicae opponuntur vom 15. Februar 1975, publiziert in den Acta Apostolicae Sedis 67 (1975), S. 203–204. Mit der erteilten Erklärung und Rüge bezüglich falscher Glaubenslehre in drei Punkten wurden die beiden seit fünf bzw. sieben Jahren laufenden Verfahren eingestellt. Weder wurde ein Widerruf verlangt noch erfolgte ein Entzug der Lehrerlaubnis, was ungewöhnlich war.Die deutschen Bischöfe sprachen in ihrer Erklärung Zum Entzug der kirchlichen Lehrbefugnis Prof. Dr. Hans Küngs – Gemeinsames Kanzelwort und Erklärung der deutschen Bischöfe vom 7. Januar 1980 von „einem ungewöhnlichen Schritt“, in: Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Schriftenreihe „Die Deutschen Bischöfe“ Heft 25 (PDF-Datei; 94 kB), Bonn 1980. Einige der Vorgänge sind dokumentiert in: Walter Jens (Hrsg.): Um nichts als die Wahrheit. Deutsche Bischofskonferenz contra Hans Küng. Piper, München 1978; Hans Küng, Norbert Greinacher, Herbert Haag (Hrsg.): Der Fall Küng. Eine Dokumentation. Piper, München 1980.