Der possessorische Besitzschutzanspruch (lat.: possessio = Besitz; possessor = Besitzer) bezeichnet einen sachenrechtlichen Anspruch, der den Besitz schützt und aus dem faktischen Besitz folgt.

Inhalt des Anspruches und Anspruchsgrundlagen Durch den Anspruch kann der Besitzer sich gegen eine widerrechtliche Besitzentziehung und Besitzstörung zur Wehr setzen.

Anspruchsteller kann dabei der unmittelbare Besitzer, der mittelbare Besitzer sowie der Teil- und Mitbesitzer sein. Dem Besitzdiener hingegen stehen nur die Selbshilferechte zu. Der Anspruch ist unabhängig davon, ob der Besitzer ein Recht zum Besitz hat oder nicht. Der Anspruchsgegner ist von der Art der Besitzbeinträchtigung abhängig.

Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt dabei den Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gemäß BGB, auf Beseitigung einer Störung gemäß BGB und auf Abholung der Sache gemäß BGB.

Eingeschränkt sind diese Ansprüche unter anderem wegen Zeitablaufes ( Abs. 1 BGB) und Feststellung eines Rechtes zum Besitz durch rechtskräftiges Urteil ( Abs. 2 BGB).

Abgrenzung zu den Selbsthilferechten des Besitzers In Abgrenzung zu den Selbsthilferechten des Besitzers und Besitzdieners (, BGB), die lediglich ein Rechtfertigungsgründe für die Anwendung von Gewalt darstellen, handelt es sich bei den possessorischen Ansprüche um Ansprüche im Sinne des Abs. 1 BGB.

Unterscheidung zum petitorischen Besitzanspruch Der petitorische Besitzschutzanspruch (lat.: petitio = AnspruchGottwein: petitio) leitet sich dagegen aus dem „Recht zum Besitz“ ab, nicht schon aus dem faktischen Besitz selbst. Deshalb verdrängen sie possessorische Besitzschutzansprüche (petitorium absorbet possessorium).

Petitorische Besitzschutzansprüche sind in Abs. 1 und 2 BGB geregelt. Sie gehen zurück auf die actio Publicana im römischen Recht.

Rechtslage in Österreich Die Actio Publiciana als „Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum“ ist in Österreich in §§ 372 ff. ABGB geregelt.

Weblinks Stephan Lorenz, Jörg Neuner: Besitzschutz. Übersicht und Prüfungsschemata Der Besitz: Besitzerwerb und -verlust sowie Besitzschutzrechte. FH Schmalkalden, Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

Einzelnachweise

Kategorie:Sachenrecht (Deutschland)