Das Generalkapitel () ist eine Versammlung der Äbte – und heute auch Äbtissinnen – aller Zisterzen. Der Ausdruck ist inzwischen in vielen Orden bekannt, hat seinen Ursprung aber im 12. Jahrhundert im Verfassungstext der Zisterzienser, der Carta Caritatis. Das Mönchskapitel gibt es freilich bereits seit der Benediktsregel, die im 6. Jahrhundert entstand.Monika R. Dihsmaier: Carta Caritatis. Verfassung der Zisterzienser. Rechtsgeschichtliche Analyse einer Manifestation monastischer Reformideale im 12. Jahrhundert, Berlin 2010, S. 219.

Ursprünglich fand es in Cîteaux statt, dem ersten Kloster der Zisterzienser. Das Generalkapitel ist das oberste Gremium des Ordens im Bereich der Rechtsprechung und der brüderlichen Unterstützung. Es gewährleistet, dass sämtliche bereits gefassten Beschlüsse sowie die Richtlinien der Charta Caritatis eingehalten werden. So fungierte es als horizontales Bindeglied (im Gegensatz zur vertikalen Bindung zwischen den Zisterzen durch das Filiations- und Visitationsprinzip) und avancierte anhand der raschen Verbreitung des Ordens vor allem im Gründungszeitraum schnell zu einem zentralen und identitätsstiftenden Gremium. Alle Äbte waren zur Teilnahme verpflichtet, auch wenn ihre Klöster weit entlegen waren, etwa in Schottland oder Rumänien.

Das Kapitel regelte disziplinäre Fragen, trug aber auch dafür Sorge, dass in Not geratene Zisterzen die Unterstützung des Ordens erhielten. Nach anfangs jährlichen Kapiteln wurde der Abstand zwischen den Versammlungen immer größer. Wegen des von der Französischen Revolution ausgelösten Niedergangs des Ordens fand zwischen 1786 und 1869 kein Generalkapitel statt.

Zu unterscheiden sind heute die Generalkapitel der Zisterzienser und die der 1892 von diesen abgespaltenen Trappisten. Das Generalkapitel der Zisterzienser tagt meist in Rom, allerdings ist der Tagungsort beliebig.

Generalkapitel seit der Französischen Revolution (1869/1870) im römischen Kloster San Bernardo alle Terme Dieses Generalkapitel – es tagte vom 6. bis zum 16. April 1896 in Rom – steht in Klammern, weil nur Äbte aus drei Kongregationen (Österreich-Ungarn, Belgien, Italien) daran teilnahmen, insgesamt waren es 17 Personen mit 20 Stimmen. In den Einladungen wurde es zwar Generalkapitel genannt, hatte jedoch nicht Beschlussfähigkeit für den Gesamtorden.

Generalprokurator Teobaldi Cesari hatte bereits 1864 versucht, ein Generalkapitel aller Zisterzienser-Observanzen einzuberufen, scheiterte jedoch an den Äbten der Strengen Observanz, die abschlägig antworteten.Polykarp Zakar: Der Versuch für das Jahr 1864 ein Generalkapitel des gesamten Zisterzienserordens einzuberufen. In: Analecta Cisterciensia, 44 (1988), S. 201–224.

1880 im Wiener Heiligenkreuzerhof Das Generalkapitel wurde nötig,Polikárp Zakar: Il capitolo generale dell’Ordine Cisterciense del 1880. In: Analecta Cisterciensia, 34 (1978), S. 390–422. weil durch ein Dekret des Hl. Stuhles vom 5. März 1879 die Ablösung des Amtes des Generalabtes des Ordens vom Generalpräses der Italienischen Kongregation beschlossen worden war; zudem starb 55 Tage nach der Veröffentlichung des Dekrets der bisherige Generalabt Teobaldo Cesari. Der Generalprokurator Smeulders übernahm die Planung des Generalkapitels, wobei es zu Schwierigkeiten, nämlich in der Ortsfrage, kam. Nachdem man sich nicht zwischen Wien und Rom entscheiden konnte, wurde die vertrackte Situation durch Abt Smeulders an den Präfekten der Ordenskongregation, Innocenzo Kardinal Ferrieri, herangetragen. Nachdem zunächst Abt Gregorio Bartolini als Übergangspräsident ernannt und das Generalkapitel vertagt worden war, bestimmte der Hl. Stuhl per Dekret vom 3. Oktober 1879 Wien als Tagungsort. Im Dekret waren auch die Einzuladenden festgelegt; die Klöster der Strengen Observanz zählten nicht dazu. Mit einem Schreiben vom 22. Oktober 1879 berief Abt Smeulders das Kapitel ein. Es wurde am 29. April eröffnet.

15 Obere und der Generalprokurator nahmen teil, 12 waren entschuldigt und schickten ihre Stimme per Post, davon wurden 5 Stimmen der Kongregation von Sénanque nicht zugelassen, mit der Begründung, dass diese Mönche nur einfache Gelübde hätten. Es gab also 23 Stimmberechtigte, 16 davon waren anwesend. Das Kapitel tagte in 2 Sitzungen und wurde am 30. April geschlossen. Abt Bartolini erhielt die absolute Mehrheit (13 Stimmen) für das Amt des Generalabtes, Smeulders wurde in seinem Amt als Generalprokurator bestätigt. Am 4. Juni 1880 bestätigte Papst Leo XIII. die Wahlen.

1891 im Wiener Heiligenkreuzerhof Das Generalkapitel des Jahres 1891Immolata Kronpaß, Polykarp Zakar: Die Wahl Leopold Wackarz zum Generalabt. Vorgeschichte, Verlauf, Konsequenzen, wichtigste Dokumente des Generalkapitels vom Jahr 1891. In: Analecta Cisterciensia, 36 (1980), S. 3–86. Cistercienser-Chronik, 3 (1891), S. 216 f. tagte am 17. Juni 1891 im Heiligenkreuzerhof in Wien. Es war einberufen geworden, da durch den plötzlichern Tod des bisherigen Generalabtes Gregorio Bartolini die Neuwahl eines Generalabtes notwendig geworden war. Stimmberechtigt waren insgesamt 21 Äbte und regierende Prioren der allgemeinen Observanz. Vertreter der strengen (Trappisten) und der mittleren Observanz (Senanque) waren nicht eingeladen worden. Zur österreichisch-ungarischen Kongregation (mit Mehrerau) gehörten 13 stimmberechtigte Teilnehmer, zur italienischen Kongregation vier und zur belgischen Kongregation zwei Teilnehmer. Dazu kamen der Abt von Marienstatt (Dominikus Willi) und der Generalprokurator Henricus Smeulders.

Da alle wichtigen Fragen, u. a. die Befreiung von der Residenz in Rom, schon im Vorfeld geklärt worden waren, dauerte das Generalkapitel inklusive der Messe nur fünf Stunden. Es begann um 8 Uhr morgens mit einer heiligen Messe, danach erklärte der Generalprokurator das Kapitel als eröffnet und erteilte den Anwesenden den Segen des Heiligen Vaters. Anschließend wurden die Äbte von Lilienfeld (Alberich Heidmann) und von Vallis Dei (Andreas Beeris Bornhem) als Scrutatoren ernannt: Der Hohenfurther Abt Leopold Wackarž wurde zum Generalabt gewählt, bat aufgrund seines hohen Alters – er war bereits 81 – jedoch, das Amt einem jüngeren Kandidaten zu übertragen. Die Bitte wurde jedoch abgelehnt und Wackarž wurde Generalabt. Des Weiteren wurden die Äbte von Rein (Candidus Zapfl), Heiligenkreuz (Heinrich Grünbeck), Lilienfeld (Alberich Heidmann) und Ossegg (Meinrad Siegl) zu Assistenten des Generalabtes gewählt. Die Vertreter der österreichisch-ungarischen Ordensprovinz wählten Abt Candidus Zapfl von Rein zum Generalvikar. Außerdem wurde der Generalprokurator Henricus Smeulders einstimmig wiedergewählt.

Auf Antrag des Generalprokurators wurde außerdem beschlossen, dass die allgemeine Observanz des Zisterzienserordens künftig aus der italienischen Kongregation und drei Vikariaten – dem belgischen, dem schweizerisch-deutschen und dem österreichisch-ungarischen – bestehen solle. Da die vatikanische Ordenskongregation die Beschlüsse mit Datum 20. Juli 1891 bestätigte, war damit indirekt die Existenz einer schweizerisch-deutschen Kongregation offiziell anerkannt und bestätigt (später Mehrerauer Kongregation genannt).

1897 Kloster Hohenfurth

Das Generalkapitel 1897 tagte vom 24. bis 25. Juni 1897 im Zisterzienserkloster Hohenfurt, unmittelbar im Abschluss an das Provinzkapitel (22./23. Juni) der österreichisch-ungarischen Zisterzienserkongregation. Anwesend waren 18 Kapitelväter, zwei Notare und zwei Sekretäre. Den Vorsitz führte Generalabt Leopold Wackarž von Hohenfurt, dessen Amtszeit, ebenso wie die des Generalprokurators Mauro Tinti, schon im Vorfeld von der Religiosenkongregation um zwei Jahre verlängert worden war.

Generalabt Wackarž eröffnete das Kapitel mit einem umfassenden Bericht über seine sechsjährige Amtszeit. Abtpräses Augustin Stöckli von Mehrerau berichtete über die schweizerisch-deutsche Kongregation. Die schwierige Frage der juristischen Stellung der Frauenklöster wurde auf das nächste Generalkapitel vertagt. Die überarbeiteten Statuten der österreichisch-ungarischen Zisterzienserprovinz (Prager Statuten von 1859) erhielten ihre Approbation; außerdem wurde über die Art und Weise der 1898 zu veranstaltenden Säkularfeier der Gründung von Cîteaux Beschluss gefasst und die Drucklegung eines Generalschematismus des ganzen Ordens beschlossen.

Die von einzelnen Zisterziensern der strengeren Observanz („Trappisten“) aufgebrachte Frage der Wiedervereinigung beider Orden wurde besprochen, aber als undurchführbar und unerwünscht abgelehnt.

Auf Vorschlag des Generalprokurators Tinti wurde die Ausarbeitung einer Wahlordnung für die Wahl des Generalabtes und der Oberen durch eine Kommission beschlossen.

1900 im römischen Kloster Santa Croce Das Kapitel tagte vom 1. bis 6. Oktober.Benedikta Schedl: Das Generalkapitel des Zisterzienserordens im Jahre 1900. In: Analecta Cisterciensia, 51 (1995), S. 111–320, Protokoll auf S. 301–319. Über den römischen Tagungsort wurde lang verhandelt, schließlich bestand die Religiosenkongregation auf Rom und eine mit dem Abschluss des Kapitels einsetzende Residenzpflicht des Generalabtes in Rom. Es war das erste zisterziensische Generalkapitel in Rom. Zum ersten Mal seit der Französischen Revolution konnte ernsthaft über einige Ordenskonstitutionen verhandelt werden. Die 1892 beschlossene Abspaltung der Trappisten vom Zisterzienserorden hatte sich in einem trappistischen Generalkapitel des Jahres 1898 verfestigt, so dass eine Wiedervereinigung nicht in Aussicht stand.

Das Generalkapitel hatte drei Schwerpunkte: 1. die Wahl eines Generalabtes, Generalprokuratoren und der vier Assistenten des Generalabtes, 2. die Beratung über und Erstellung von neuen Ordenskonstitutionen und 3. die Residenzpflicht des Generalabtes in Rom.

Die ersten vier Sitzungen, unter dem Vorsitz des Kardinalprotektors Antonio Agliardi, dienten der Wahl des Generalabtes. Der Abt des belgischen Klosters Bornhem, Amadeus de Bie wurde in der dritten Sitzung mit 27 von 29 Stimmen gewählt. Seine Amtszeit wurde rückwirkend, in der vierten Sitzung, auf Lebenszeit festgelegt.

Die Rechte und Pflichten des Generalabtes wurden folgendermaßen festgehalten: 1. Er ist oberster Leiter des Ordens und hat über die Observanz der Klöster zu wachen, ebenso für Klöster zu sorgen, die in Schwierigkeiten geraten sind; 2. Es steht im nicht zu, Gesetze zu erlassen oder über Güter oder Personen der Kommunitäten zu verfügen; 3. Er darf nicht in die Konstitutionen der Kongregationen eingreifen; 4. Aufgaben, die in die Zuständigkeit des Generalkapitels fallen, sollen von ihm erledigt werden; 5. Bei wichtigen Entscheidungen hat er den Rat seiner Assistenten einzuholen; 6. Er bestätigt Abt- und Priorenwahlen; 7. Er approbiert die liturgischen Bücher des Ordens; 8. Er kann die kirchliche Druckerlaubnis für Publikationen, die von Mitgliedern des Ordens verfasst wurden, erteilen.

Ein Konstitutionstext wurde 1901 eingereicht und 1902 ad experimentum approbiert, jedoch dauerte es noch lange, nämlich bis 1981, bis der Orden von Cîteaux ordentliche Konstitutionen bekam.

1925 Rom Das Kapitel tagte vom 1. bis zum 5. Oktober.Kassian Haid: Vom Generalkapitel, gehalten zu Rom im Heiligen Jahre 1925, In: Cistercienser Chronik, 37 (1925), S. 265–269. Der Osservatore Romano berichtete zwar von 50 Kapitelvätern, es waren aber nur 30 Stimmberechtigte, die sich in diesem Heiligen Jahr im Generalatshaus der Prämonstratenser versammelten. Die Abteien Bronnbach und Himmerod, zwei kürzlich wieder belebte Abteien, konnten zum ersten Mal seit der Wiedereinführung des Generalkapitels ihre Äbte entsenden.