mini|SemesterTicket NRW
Das Semesterticket (auch Semesterkarte, Studenten- (Studi-)ticket oder Studenten- (Studi-)karte) ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der für Studenten ein Semester lang gilt. Seine Kosten sind Bestandteil des „Semesterbeitrages“ und es muss an deutschen Hochschulen bei Einschreibung bzw. Rückmeldung erworben werden, auch wenn die Nutzung der Angebote nicht angestrebt wird. Weil diese Regelung für alle immatrikulierten Studierenden gilt, kann das Semesterticket besonders günstig sein und nützt daher insbesondere denjenigen Studenten, die regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
In Österreich gibt es ÖPNV-Angebote unter ähnlichem Namen, die aber nicht verpflichtend sind.
Deutschland Das erste bekannte Konzept für ein Semesterticket wurde 1990 an der Universität Stuttgart entwickelt.Alexander Weichbrodt: Das Semesterticket: Illegale Zwangsfahrkarte oder rechtmäßiger Sondertarif für Studierende? Lit, Münster u. a. 2001, ISBN 3-8258-5653-4, S. 3, abgerufen bei Google Books Die erste Vereinbarung für ein Semesterticket kam an der damaligen FH Darmstadt (heute Hochschule Darmstadt) für das Wintersemester 1991/92 im Frankfurter Verkehrsverbund zustande. Es folgte die Universität Dortmund mit einem Modellversuch im Sommersemester 1992. In der Folge breitete sich die Idee rasch aus und ist inzwischen ein üblicher Bestandteil des studentischen Lebens in Deutschland geworden.
Das Semesterticket entsteht in der Regel durch einen Vertrag zwischen der Studierendenschaft, vertreten durch den AStA bzw. StuRa, und dem bzw. den entsprechenden Verkehrsunternehmen. In Baden-Württemberg und Bayern (wo es keine rechtsfähigen Studierendenschaften gibt bzw. gab2012 wurde in Baden-Württemberg die Verfasste Studentenschaft im Hochschulgesetz verankert. § 65 Hochschulgesetz BW in der geänderten Fassung vom 1. April 2014 (GBl. S. 99)), in Sachsen-Anhalt (wo für die Studierenden keine dauerhafte Pflicht zur Mitgliedschaft in der Studierendenschaft besteht) sowie in Thüringen und an einigen Hochschulstandorten in anderen Bundesländern (z. B. Leipzig oder Trier) tritt an die Stelle der Studierendenschaft das Studentenwerk bzw. Studierendenwerk.In Baden-Württemberg und Trier (Rheinland-Pfalz) wurde die Bezeichnung „Studentenwerk“ gesetzlich festgeschrieben. Hochschulgesetz (HochSchG)in der Fassung vom 19. November 2010, Teil 8 Studentenwerke & Studentenwerksgesetz (StWG) in der Fassung vom 15. September 2005
Die Geltungsgebiete und der genaue Leistungsumfang der Semestertickets werden in den Verträgen individuell festgelegt und sind deshalb sehr unterschiedlich. So gilt etwa das Semesterticket der Regensburger Hochschulen nur im RVV, innerhalb dieses allerdings in allen Verkehrsmitteln, hingegen gilt das Semesterticket der Göttinger Hochschulen in ganz Niedersachsen und Bremen und (von Niedersachsen aus) bis Hamburg Hauptbahnhof, jedoch nur in Zügen von DB Regio, metronom und eurobahn und auf weiteren ausgewählten Strecken, jedoch bis Oktober 2014 nicht in den Bussen der GöVB. Typische Verhandlungsgegenstände der Verträge sind die Frage der Fahrradmitnahme und nach der verbilligten Nutzung von Anschlusszügen.
Das Ticket verschiedener Hochschulen in NRW, wie z. B. der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Ermöglicht wird dies durch eine Zusatzvereinbarung zwischen Studierendenschaft und Verkehrsbetrieben, durch die der Geltungsbereich des bisherigen Semestertickets vom jeweiligen Verkehrsverbund auf den NRW-Bereich ausgedehnt wird. Im Gegensatz zum Göttinger Modell können hierbei alle Nahverkehrsmittel benutzt werden.
In einigen Geltungsbereichen ist eine kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern möglich. Dies sind zunächst die Länder mit kostenloser Beförderung in Nahverkehrszügen: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen (teilweise werktags Einschränkungen vor 9 Uhr). Außerdem gibt es entsprechende Regelungen in einigen Verkehrsverbünden oder Landkreisen. In den meisten Bereichen ist allerdings für jede Fahrt eine Fahrradkarte erforderlich. Zeitkarten (Zusatz-Monatstickets) für Fahrräder bieten bisher nur Verkehrsverbünde an. Diese sind dann im jeweiligen Verbundnetz gültig (z. B. Münsterland, Ostwestfalen-Lippe).
Einige Studierendenschaften schließen außerdem Verträge mit Betreibern von Fahrradverleihsystemen oder betreiben diese selbst. Die Verträge können niedrigere Nutzungsgebühren für Studierende, Freifahrtkontingente und Verfügbarkeiten im Rahmen eines Service-Level-Agreements gewährleisten. Aufgrund der geringeren Kaufkraft von Studierenden gewähren die Betreiber teilweise auch ohne einen Vertrag Rabatte.
Solidar-Modell An den meisten Hochschulen zahlen alle Studierenden für das Semesterticket einen einheitlichen Pflichtbeitrag und erwerben dadurch die volle Nutzungsberechtigung im jeweiligen Geltungsgebiet, unabhängig von der individuellen Nutzung.
Härtefallregelungen An vielen Hochschulen gibt es Regelungen, mit denen es die Möglichkeit gibt, sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Die Befreiung können je nach Hochschulstandort folgende Personengruppen beanspruchen: (behinderte) Studierende, die ein Anrecht auf kostenlose Beförderung im ÖPNV oder entsprechenden Geltungsbereich haben Studierende, die sich beurlaubt haben Fernstudierende Studierende, die sich nachweislich nicht im Geltungsbereich aufhalten (zum Beispiel bei der Absolvierung eines Auslandssemesters oder eines Praktikums) Studierende, die im Nahbereich ihres Fachbereichs wohnen Falls der Wohnort so ungünstig liegt, dass er mit den für die Benutzung zugelassenen Verkehrsmitteln nicht erreicht werden kann, wird auch teilweise auf die Beitragserhebung verzichtet Studierende, die nachweisen können, dass der Beitrag für sie einen finanziellen Härtefall darstellt
Im letztgenannten Fall (Finanzierungsschwierigkeiten) befreien einige, vor allem ältere Semesterticket-Modelle die Studierenden von der Beitragspflicht nur unter der Bedingung, dass sie auf das Semesterticket verzichten. Andere Modelle stellen hingegen einen Sozial- bzw. Härtefallfonds bereit, aus dem diesen Studierenden die Beiträge erstattet werden. Betroffene Studenten können das Ticket dann kostenlos nutzen oder bekommen zumindest einen Teilbetrag erstattet.
Sockelbeitragsmodell
An den Hochschulen in Baden-Württemberg (mit Ausnahme der Hochschule Pforzheim) und den meisten Hochschulen in München und Nürnberg ist das Semesterticket nach einem Stufen-Modell realisiert. Die Studierenden zahlen dort als verpflichtenden Beitrag einen Sockelbetrag.
An vielen Hochschulstandorten berechtigt der Sockelbetrag dazu, den öffentlichen Personennahverkehr abends, am Wochenende und an Feiertagen zu nutzen. Wer auch außerhalb dieser Zeiten fahren will, muss ein weiteres Ticket für das Semesterhalbjahr gesondert erwerben.
Der StuRA der Universität Heidelberg entschied sich im Juni 2023 dafür, den Vertrag über das Semesterticket zum Beginn des Wintersemesters zu kündigen.
Rechtliche Auseinandersetzungen Das Modell des Semestertickets ist unter Studierenden nicht unumstritten und wurde mehrfach juristisch angegangen. Bereits 1992 klagte ein Duisburger Student gegen das Semesterticket. Zuletzt stellten zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1999 (BVerwG 6 C 14.98 und BVerwG 6 C 10.98)Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 6 C 10.98 studis.de; abgerufen am 23. Mai 2008 klar, dass eine Studierendenschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft verfasst ist, sowohl die Kompetenz hat, das Ticket einzuführen als sich auch öffentlich dazu äußern darf.Bundesverwaltungsgericht – Pressemitteilung Nr. 24/1999 vom 19. Mai 1999 zu BVerwG 6 C 10.98 und 6 C 14.98 – Urteile vom 12. Mai 1999: Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen Nordrhein-Westfalens. lexetius.com; abgerufen am 7. Dezember 2015Rechtsprechung: 6 C 14.98 – BVerwG, 12. Mai 1999 dejure.org; abgerufen am 23. Mai 2008 Verfassungsbeschwerden gegen diese beiden Urteile wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (jeweils durch einstimmigen Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 2000) (BVerfG, 1 BvR 1510/99BVerfG, 1 BvR 1510/99 vom 4. August 2000, Absatz-Nr. (1–27) bverfg.de; abgerufen am 26. April 2008 und 1 BvR 1410/99).BVerfG, 1 BvR 1410/99 vom 4. August 2000, Absatz-Nr. (1–12) bverfg.de; abgerufen am 26. April 2008 Angesichts der „ausbildungsbedingten finanziellen Bedürftigkeit“ der Studierenden und der hohen Fahrtkosten diene das Semesterticket der Verbesserung der sozialen Situation der Studierenden. Die Tauglichkeit des Semestertickets sei an den Vorteilen für die Gesamtheit der Studierenden zu messen. Die zwangsweise Beteiligung aller Studierenden trage maßgeblich zum erreichten Umfang der Vergünstigung bei. Das Bundesverfassungsgericht würdigt dabei ausdrücklich, dass „die Verbesserung der Umweltbedingungen, die Entspannung der Parkplatzsituation und die Möglichkeit das Ticket zu Freizeitzwecken zu nutzen im Prinzip allen Studierenden zugute kommt“. Das Land Berlin hat das Semesterticket zudem gesetzlich geregelt.Berliner Hochschulgesetz
Hochschulstandorte mit Semestertickets
Hochschulstandort seit Geltungsbereich Preis pro SemesterAachen 2000 AVV; seit SS 2009 zusätzlich NRW-Ticket; seit SS 2019 zusätzlich Region Zuid-Limburg (NL) 201,40 €, davon 58,50 € NRW-Ticket und 5,11 € Erweiterung Zuid-Limburg (NL) (Stand: SS 2022)Augsburg AVV Zone 10 und 20 65,50 € (Stand: SS 2022)Bamberg 2004 Alle Busse, sowie die Nahverkehrszüge der DB Regio in Stadt und Landkreis Bamberg 43,80 € (Stand: SS 2022)Bayreuth 1994 Alle Busse und Bahnen in Stadt und Landkreis Bayreuth sowie über die Landkreisgrenze hinaus die Buslinie nach Thurnau und die Regionalbahn nach Kulmbach 64,03 € (Stand: SS 2022)Berlin 2002/03 VBB-Tarifbereich Berlin ABC 193,80 € zuzüglich Sozialfondsbeitrag 0,00–2,00 € je nach Hochschule (Stand: SS 2021)Bielefeld (Uni, HSBI) 1992 bis 2000 VOW, anschließend „Der Sechser“ (OWL Verkehr GmbH) und darüber hinaus DB Regio, ab WS 2008/09 auch NRW-Ticket 160,62 € zuzüglich 59,40 € NRW-Ticket (Stand: WS 2023/24)Bochum (RUB) VRR, ab SS 2008 NRW-Ticket 213,01 € (Stand: WS 2022/23)Bochum (Evangelische Hochschule Bochum) 1993 VRR 220,02 € (SS 2023)Bonn 1993 VRS, ab WS 2009/10 NRW-Ticket 201,40 € (Stand: WS 2022/23)Brandenburg an der Havel 2001 VBB-Gesamtnetz und RE 1 und RB nach Magdeburg 204,40 € (Stand: SS 2022)Braunschweig(TU, HBK, IU, Ostfalia. Welfenakademie) 1993 (TU) VRB;vrb-online.de: Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig (abgerufen am 7. Dezember 2015)zudem in Niedersachsen und Bremen (von Niedersachsen aus auch bis Hamburg Hbf, mit ME auch noch weiter bis nach Hamburg-Altona) der SPNV mit RE, RB, S-Bahn Hannover, ME, ERB und ARR sowie auf der Relation Hamburg-Harburg–Stade auch mit der S-Bahn Hamburg 187,99 € (Stand: SS 2021)Bremen 1994 BSAG, gesamter Nahverkehr in Bremen und Niedersachsen bis über die Landesgrenzen hinaus nach Hengelo (NL), Münster Hbf, Bielefeld Hbf, Paderborn Hbf, Kassel Hbf, Leinefelde, Nordhausen, Magdeburg Hbf, Lübeck Hbf und Hamburg Hbf, sowie die Verbindung Bremen Hbf – Norddeich Mole mit IC/EC