mini|Das Siegel der LMU zeigt Maria mit dem Jesuskind auf einer Kathedra sitzend mit dem lateinischen Namen der Universität mini|Das Hauptgebäude der Ludwig-Maximilians-Universität München am Geschwister-Scholl-Platz in der Münchner Maxvorstadt

Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) ist eine Universität des Landes Bayern in München. Sie wurde 1472 in Ingolstadt gegründet, im Jahre 1800 nach Landshut und 1826 schließlich nach München verlegt. Sie ist benannt nach ihrem Gründer Herzog Ludwig IX. sowie dem bayerischen König Maximilian I. Joseph, der sie nach Landshut verlagerte.

Im Wintersemester 2024/25 waren fast 55.000 Studierende eingeschrieben, womit sie die größte staatliche Präsenzuniversität in Deutschland ist. Mehr als 800 Professoren lehren an 18 Fakultäten, die mit 150 Studiengängen ein breites Fächerspektrum bieten, darunter einige sonst im deutschsprachigen Raum nicht angebotene Fächer.

Die Gebäude sind über mehrere Standorte im Großraum München verteilt. Zentrale Einrichtungen und die Mehrzahl der Institute liegen nördlich der Stadtmitte in der Maxvorstadt im Kunstareal München.

51 Nobelpreisträger waren – in unterschiedlichen Phasen ihrer wissenschaftlichen Laufbahn – an der LMU München tätig. Die LMU wird seit 2005 im Rahmen der Exzellenzinitiative und -strategie des Bundes und der Länder gefördert.

Organisation mini|Organigramm der Universitätsorganisation mini|hochkant|Lichthof der LMU München im Hauptgebäude

Die Universität ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie ist zugleich eine staatliche Einrichtung. Die Universität wird von einer Hochschulleitung geführt. Ihr zur Seite stehen der Hochschulrat als Aufsichtsorgan und die Erweiterte Hochschulleitung als beratendes Gremium. Weitere zentrale Gremien sind der Senat und die Zentralen Ausschüsse. Wichtige Angelegenheiten innerhalb der einzelnen Fakultäten werden durch Fakultätsräte entschieden.

Zentralbereich Hochschulleitung Die Hochschulleitung (das Präsidium) setzt sich aus dem Präsidenten und den zehn Vizepräsidenten zusammen, die jeweils einen Zuständigkeitsbereich leiten.

Der Präsident vertritt die Universität nach außen und vollzieht die Beschlüsse der zentralen Gremien. Er wird vom Hochschulrat gewählt und dem zuständigen Staatsminister für Wissenschaft zur Bestellung vorgeschlagen. Präsident der Universität ist seit Oktober 2025 Matthias Tschöp.

Die zehn Vizepräsidenten werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Hochschulrat gewählt. Derzeit sind dies Benedikt Grothe für den Bereich „Natur- und Lebenswissenschaften“ und Stellvertreter des LMU-Präsidenten, Armin Nassehi für den Bereich „Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ und Stellvertreter des LMU-Präsidenten, Francesca Biagini für den Bereich „Mathematik und Informatik“ und Carola Metzner-Nebelsick für den Bereich „Geistes- und Kulturwissenschaften“. Vizepräsidenten für die spezifischen Querschnittsthemen der LMU sind Philipp Baaske für den Bereich „Entrepreneurship“, Julia Dittrich für den Bereich „Digitalstrategien“, Jochen Kuhn für den Bereich „Innovation in Lehre und Lehrkräftebildung“, Beatrice Lugger für den Bereich „Kommunikation“, Christoph Mülke für den Bereich „Wirtschafts- und Personalverwaltung“ und Margit Weber für den Bereich „Chancengerechtigkeit, Talentförderung und Diversität“.

Erweiterte Hochschulleitung Die Erweiterte Hochschulleitung besteht aus den 11 Mitgliedern des Präsidiums, den 18 Dekanen der einzelnen Fakultäten, der Frauenbeauftragten sowie je einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studierenden; also aus 33 Mitgliedern. Die Erweiterte Hochschulleitung erstellt den Entwicklungsplan der Universität, beschließt Vorschläge zur Forschungsausrichtung, legt die Schwerpunkte des Haushalts fest und beschließt über Vorschläge zur Gliederung der Universität in Fakultäten.

Senat Der Senat besteht aus 16 Mitgliedern, die im Verhältnis 10:2:2:2 von den Hochschullehrern, den wissenschaftlichen Mitarbeitern, den nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern sowie den Studierenden gewählt werden. Zudem sind die Frauenbeauftragte und deren Stellvertreterin stimmberechtigte Mitglieder des Senats. Der Senat ist zuständig für wichtige Angelegenheiten des akademischen Betriebes. Er beschließt über Angelegenheiten der Forschung, der Nachwuchsförderung und der Gleichstellung, über Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie über Stellungnahmen zu Berufungsverfahren. Außerdem beschließt er die meisten Rechtsvorschriften der Universität und besitzt dadurch eine enorme Gestaltungsmacht.

Hochschulrat Der Hochschulrat hat die Funktion eines Aufsichtsrates und besteht aus zehn hochschulangehörigen Mitgliedern des Senats sowie zehn nicht hochschulangehörigen Vertretern aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis. Mitglieder des Hochschulrats sind unter anderem Jean-Pierre Bourguignon, Ursula Münch, Karl Huber und Tanja Graf. Die nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrates werden auf Vorschlag der Hochschulleitung und mit Zustimmung des Senates durch den zuständigen Staatsminister bestellt. Der Hochschulrat wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Universität. Zudem beschließt er über die Grundordnung, über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie über die Gliederung der Universität in Fakultäten.

Zentrale Ausschüsse Die Mitglieder der zentralen Ausschüsse werden vom Senat in Abstimmung mit der Erweiterten Hochschulleitung bestellt. Sie beraten das Präsidium, die Erweiterte Hochschulleitung und den Senat in fakultätsübergreifenden Angelegenheiten oder nehmen wie der Untersuchungsausschuss besondere Aufgaben wahr.

Der Strategieausschuss berät die Universität bei der Entwicklung eines Leitbildes, bei Strategiekonzepten im Rahmen der Exzellenzinitiative, bei grundlegenden Fragen der Haushalts-, Bau- und Raumangelegenheiten, bei der Aufstellung des Entwicklungsplanes sowie bei den Zielvereinbarungen mit dem Staatsministerium.§ 27 Abs. 1 Grundordnung der LMU i.d.F. v. 24. April 2013 Der Forschungsausschuss befasst sich mit Qualitätssicherung in der Forschung, mit der Koordinierung universitätsweiter Forschungsschwerpunkte, mit der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und prüft Anträge im Rahmen von Programmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.§ 28 Abs. 1 Grundordnung der LMU i.d.F. v. 24. April 2013 Der Ausschuss für Lehre und Studium wirkt an der Weiterentwicklung des Studienangebots sowie an der Qualitätssicherung in der Lehre mit. Er bestimmt die grundsätzliche Struktur der von den Studiendekanen zu erstellenden Lehrberichte und erarbeitet auf dieser Grundlage Vorschläge zur Verbesserung von Lehre und Studium.§ 29 Abs. 1 Grundordnung der LMU i.d.F. v. 24. April 2013 Der Untersuchungsausschuss geht Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens nach und erarbeitet Empfehlungen an das Präsidium für das weitere Vorgehen, sofern die Vorprüfung durch den Beauftragten für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft einen hinreichenden Verdacht ergaben hat.§ 30 Abs. 1 Grundordnung der LMU i.d.F. v. 24. April 2013

Zentrale (nichtwissenschaftliche) Einrichtungen Dem Zentralbereich sind nur Einrichtungen zugeordnet, die fachübergreifend sind und eine Zuständigkeit für die gesamte Universität haben. Die Universitätsbibliothek steht als zentrale Serviceeinrichtung für analoge und digitale Dienstleistungen allen Mitgliedern der LMU offen. Sie betreibt die Zentralbibliothek sowie 14 Fachbibliotheken, in welchen verwandte Studienfächer zusammengefasst sind. Das Universitätsarchiv ist zuständig für die Archivierung des Schriftguts aller Einrichtungen der Universität. Dies beinhaltet neben der fachgerechten Verwahrung auch die Nutzbarmachung für administrative und wissenschaftliche Zwecke. Es ist auch Ansprechpartner für die Universitätsgeschichte. Das Center for Advanced Studies wurde im Rahmen der Exzellenzinitiative gegründet und ist ein Forum für wissenschaftlichen Austausch, kooperative Forschung und interdisziplinäre Kommunikation innerhalb der Universität sowie für die Einbindung von Gastwissenschaftlern. Das Zentrum Seniorenstudium ist Träger des Seniorenstudiums an der LMU und für die Bereitstellung und Organisation eines entsprechenden Studienangebotes verantwortlich, das aus eigenen sowie Veranstaltungen der Fakultäten bestehen soll.§ 1f. Statut des Zentrums Seniorenstudium der LMU vom 13. Januar 2010

Konvente In den Konventen organisieren sich die Vertretungen der Gruppen der Hochschulmitglieder, die an den Hochschulwahlen teilnehmen. Da die Gruppe der Hochschullehrer von Gesetzes wegen in den Gremien der Universität über die Mehrheit verfügt, bilden diese keine eigene Vertretung.

Der Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter besteht aus den Vertretern der wissenschaftlichen Mitarbeiter in den Gremien der Universität und der Fakultäten. Er vertritt die Interessen der befristet und unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie der als wissenschaftliche Mitarbeiter angestellten Doktoranden und Habilitanden. Der Konvent der sonstigen Mitarbeiter besteht aus den Vertretern des nichtwissenschaftlichen Personals in den Gremien der Universität und der Fakultäten. Er vertritt somit insbesondere die Mitarbeiter der Zentralen Universitätsverwaltung und der Universitätsbibliothek sowie das administrative und technische Personal der Fakultäten. Der Konvent der Fachschaften vertritt die Interessen der Studierenden und besteht aus den Vertretern der auf Fächerebene gebildeten Fachschaftsvertretungen. Er ist das beschlussfassende Gremium der Studierendenvertretung und wählt deren Geschäftsführung, Referate und weitere beratende Gremien.

Die Konvente haben das Vorschlagsrecht für die Vertreter ihrer Gruppe in der Erweiterten Hochschulleitung und den zentralen Ausschüssen der Universität. Der Konvent der Fachschaften wählt darüber hinaus die Vertreter der Studierenden im Senat der Universität.

Fakultäten Gliederung Die Ludwig-Maximilians-Universität München ist in 18 Fakultäten gegliedert. Ihre Nummerierung und die fehlenden Fakultäten 06 und 14 spiegeln die Geschichte der Universität wider. Aus den früheren Fakultäten für Theologie, Jura, Medizin, Philosophie, Naturwissenschaften und Staatswirtschaften entwickelte sich ein breiter Fächerkanon. Die Forstwissenschaftliche Fakultät (06) wurde 1999 in die Technische Universität München eingegliedert und die Philosophische Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften II (14) mit der Philosophischen Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften I (13) zusammengelegt.Andreas C. Hofmann: Warum die LMU München (keine) 20 Fakultäten hat. Zur Ausdifferenzierung des Wissens an der Ludovico-Maximilianea im Spiegel der Geschichte ihrer Fakultäten, in: aventinus bavarica Nr. 15 Sind in einer Fakultät mehrere Fächer gebündelt oder ist ein Fakultätsvorstand nicht vorgesehen, werden Departments als wissenschaftliche Einrichtungen gebildet.

01 Katholisch-Theologische Fakultät Department Katholische Theologie Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie 02 Evangelisch-Theologische Fakultät Department Evangelische Theologie 03 Juristische Fakultät Juristisches Seminar 04 Fakultät für Betriebswirtschaft 05 Volkswirtschaftliche Fakultät Department of Economics Center for Economic Studies 07 Medizinische Fakultät Wissenschaftliche Einrichtungen ohne Vorklinik Vorklinik Klinisch-Theoretische Medizin Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München 08 Tierärztliche Fakultät Veterinärwissenschaftliches Department Zentrum für Klinische Tiermedizin Lehr- und Versuchsgut 09 Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften Historisches Seminar Department Kunstwissenschaften 10 Fakultät für Philosophie, Wissenschaftstheorie und Religionswissenschaft 11 Fakultät für Psychologie und Pädagogik Department Psychologie