Kirchenfreiheit steht für:

Libertas ecclesiae, die Freiheit und Unabhängigkeit der ihrem Selbstverständnis nach einen und von Jesus Christus eingesetzten katholischen Kirche.

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, d. h. das Recht von Kirchen und Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Den Kirchenfrieden, die Freiheit vor Verfolgung in Kirchen oder Kirchhöfen und das Recht der Kirchen zur Gewährung dieses Schutzes.

Siehe auch: Domfreiheit