Brigadegeneral ist ein militärischer Dienstgrad der deutschen Bundeswehr. Im österreichischen Bundesheer, der Schweizer Armee und in weiteren Streitkräften wird der vergleichbare Dienstgrad als Brigadier bezeichnet.

Etymologie Brigadegeneral Der Brigadegeneral (und auch die entsprechende, ähnlich- oder gleichlautende englische, französische und polnische Bezeichnung) ist ein General, der eine Brigade kommandiert. Da die Dienstgradabzeichen eines Brigadegenerals in vielen Streitkräften, darunter die Bundeswehr und die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, einen Stern zeigen, wird der Brigadegeneral umgangssprachlich häufig auch als „Einsternegeneral“Grammatikalisch korrekt wäre „Einsterngeneral“. „Einsternegeneral“ ist eine analog zu den höherrangigen „Zweisternegeneral“, „Dreisternegeneral“, „Viersternegeneral“ gebildete Bezeichnung. bezeichnet.

Variante „Brigadier“

Eine der Bezeichnung Brigadegeneral ähnliche Bezeichnung ist der Brigadier. Gemessen am NATO-Rangcode ist der Brigadier im Bundesheer und der Schweizer Armee äquivalent zum deutschen Brigadegeneral. In einigen anderen Streitkräften ist der Brigadier dagegen ein Dienstgrad, der unterhalb des gleich- oder ähnlichlautenden Dienstgrads deutschsprachiger Streitkräfte angesiedelt ist.

In der französischen Armee ist ein „Brigadier“ hingegen ein Unteroffiziersdienstgrad.

Bundeswehr

Der Dienstgrad Brigadegeneral wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten auf Grundlage des Soldatengesetzes festgesetzt.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen In der Bundeswehr ist der Brigadegeneral ein Offiziersdienstgrad, der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Generale zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Generale können Soldaten im Dienstgrad Brigadegeneral auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften, Unteroffizieren ohne und mit Portepee, Leutnanten, Hauptleuten und Stabsoffizieren Befehle erteilen. Kommandeure einer Ausbildungseinrichtung, Brigadekommandeure, Kommandeure Divisionstruppen usw. sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.

Die Brigadegenerale dienen wie die meisten Generale vorwiegend auf Stabsposten, seltener in der „kämpfenden“ Truppe als militärische Führer. Typisch sind Verwendungen in leitenden Funktionen als Dezernatsleiter, Abteilungsleiter oder Referatsleiter in Kommandobehörden, Ämtern oder im Ministerium. Dort sind sie fachlich abschließend verantwortlich beispielsweise für Personal- und Materialplanung, Strategieentwicklung oder Einsatzplanung.

Einige Brigadegenerale sind Kommandeure von Lehreinrichtungen (im Heer beispielsweise an einer Truppenschule oder Zentren). Brigadegenerale, meist gleichzeitig Kommandeure einer Lehreinrichtung, sind häufig für die Ausbildung und Weiterentwicklung ihrer Truppengattung verantwortlich und bekleiden dazu die Dienststellung – nicht den Dienstgrad – General der Artillerie, General der Panzertruppen, General der Infanterie usw. Als Militärattaché an besonders wichtigen deutschen Botschaften werden Brigadegenerale auch im diplomatischen Dienst eingesetzt – so regelmäßig in den Vereinigten Staaten und Russland.

In den Korps dienen sie als Chef des Stabes oder Stellvertretender Chef des Stabes für Operationen. Auf diesem Dienstposten unterstützen sie unmittelbar den Befehlshaber des Korps bei der Führung der Truppe. Einige Brigadegenerale werden in der Truppe auch als militärische Führer von Großverbänden eingesetzt. Typisch sind Verwendungen als Brigadekommandeur, stellvertretender Divisionskommandeur und Kommandeur Divisionstruppen.

Im Geoinformationsdienst der Bundeswehr ist grundsätzlich nur der Leiter des Geoinformationsdienstes und des Zentrums für Geoinformationswesen der Bundeswehr Brigadegeneral; und damit in der Laufbahn des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr der Spitzendienstgrad.

Ernennung, Besoldung und Altersgrenze Gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Brigadegeneral setzt die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Im Detail sind die Laufbahnen dort aber nur bis zum Dienstgrad Oberst reglementiert. Die Ernennung zum Brigadegeneral ist dagegen im Wesentlichen eine vom Dienstherrn aufgrund der Eignung und Leistung des Soldaten zu treffende Entscheidung, die kaum weiteren Voraussetzungen unterliegt. Zum Brigadegeneral werden in der Praxis üblicherweise nur Berufsoffiziere ernannt.Zum Brigadegeneral können im Grunde Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Reservisten ernannt werden, wobei in der Praxis (zumal im Frieden) fast nur Berufsoffiziere zum Brigadegeneral befördert werden. Gegenbeispiele sind Friedrich August Freiherr von der Heydte und Adolf Wicht, die zum Brigadegeneral d. R. befördert wurden. Nach Aussagen von Günter Kießling sind außerdem hochrangige Beamte des Bundesnachrichtendienstes, ehemalige Obersten i. G., zum Brigadegeneral d. R. befördert worden (vgl. ) Generale a. D. sind im Übrigen auch Reservisten. Sie werden aber üblicherweise nicht weiter befördert und leisten auch keine Wehrübungen. In der Praxis ist die Beförderung eines Reservisten zum Brigadegeneral (und deren Weiterbeförderung) zudem ausgeschlossen, weil keine entsprechende Planstellen ausgeplant wurden und daher keine im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 sinngemäß (nicht formal) geforderte Beorderung erfolgen kann. Im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung ist ferner die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere naheliegend, obwohl auch dies nur implizit erschlossen werden kann, denn alle Generale werden im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten weiter zu den Offizieren gezählt. Im Geltungsbereich der Soldatenlaufbahnverordnung sind Beförderungen der Offiziere nur innerhalb einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Offiziere möglich. Auch wenn die Laufbahnen der Laufbahngruppe über den Oberst hinausgehend in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht näher beschrieben sind, erfolgt die Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale sinngemäß in Fortsetzung einer der Laufbahnen der Offiziere. Praktisch ausgeschlossen ist die Beförderung von Offizieren einer der Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes oder des Militärmusikdienstes. Ihre Beförderung ist in der Praxis ausgeschlossen, da keine entsprechenden Planstellen ausgewiesen werden. Die Laufbahn im militärfachlichen Dienst endet in der Praxis und in der Beschreibung der Soldatenlaufbahnverordnung beim Stabshauptmann. Für Militärmusikoffiziere ist aufgrund der begrenzten Planstellen höchstens der Dienstgrad Oberst zu erreichen. Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gilt sinngemäß, dass die Dienstgrade in der in der Anordnung des Bundespräsidenten beschriebenen Reihenfolge regelmäßig durchlaufen werden sollten und eine Mindestdienstzeit im vorangehenden Dienstgrad von mindestens einem Jahr die Regel sein sollte;Mindestdienstzeiten seit Ernennung zu einem vorangehenden Dienstgrad sind formal also keine Voraussetzungen. Theoretisch könnte der Dienstgrad Brigadegeneral auch von Obersten „übersprungen“ werden oder bereits kurz nach Ernennung zum Oberst erreicht werden; theoretisch möglich ist auch eine Einstellung mit dem Dienstgrad Brigadegeneral. Ein seltenes Beispiel für einen dieser „Sonderfälle“, das uneingeschränkt auf Heeres- und Luftwaffenuniformträger und den Dienstgrad Brigadegeneral übertragbar wäre, ist Ulrich Weisser, der 1992 zunächst zum Flottillenadmiral ernannt wurde und noch im selben Jahr zum Vizeadmiral ernannt wurde. Weisser übersprang den Dienstgrad Konteradmiral, vgl. in der Praxis waren Brigadegenerale zuvor mehrere Jahre Oberste. Vor Beförderung in die Dienstgradgruppe der Generale ist keine besondere Prüfung abzulegen; in der Praxis haben die meisten Brigadegenerale jedoch den Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr absolviert.Beachte auch: ZDv 20/7 auf Grundlage der Soldatenlaufbahnverordnung ()

Brigadegenerale werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit B 6 besoldet. Gemäß Personalhaushalt des Einzelplanes 14 des Bundeshaushaltsplans 2014 waren 128 Planstellen für die Soldaten der Besoldungsgruppe B 6 vorgesehen; davon entfielen 14 auf das Bundesministerium der Verteidigung und 114 auf die Streitkräfte (nachgeordneter militärischer Bereich). Für 2019 waren nach dem Bundeshaushaltsplan für die Streitkräfte 113 (2018: 110) Planstellen vorgesehen.Bundeshaushaltsplan 2019. Einzelplan 14, Bundesministerium der Verteidigung, S. 140. Zusätzlich waren dem Bundesministerium ebenso wie 2018 21 Stellen zugesprochen.Bundeshaushaltsplan 2019. Einzelplan 14, Bundesministerium der Verteidigung, S. 146. 14 B6-Stellen (2018: 13) waren u. a. der Bundeswehrverwaltung, Universität der Bundeswehr und Militärseelsorge zugeordnet.Bundeshaushaltsplan 2019. Einzelplan 14, Bundesministerium der Verteidigung, S. 150.

Als besondere Altersgrenze für Brigadegenerale wurde die Vollendung des 62. Lebensjahres festgesetzt.Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend SG und Übergangsbestimmungen gem. SG. Vgl.

Dienstgradabzeichen

Das Dienstgradabzeichen für Brigadegenerale zeigt goldenes Eichenlaub und einen goldenen Stern als Schulterabzeichen. Die Unterlagen der Schulterklappen (bei Heeresuniformträgern entsprechend auch die Flachlitzen)Beachte zur vorschriftswidrigen Trageweise der Waffenfarbe die Anmerkungen im → Kapitel zur Waffenfarbe der Generale im Artikel „Waffenfarbe“ sind hochrot.

Geschichte In früheren deutschen Streitkräften war der Dienstgrad Brigadegeneral nie gebräuchlich, denn er folgt einer anderen Terminologie als die übrigen Generaldienstgrade. Das „deutsche“ System in den Landstreitkräften war anders als das „französische“ nicht an Truppenteile gebunden: Niedrigster Dienstgrad war vielmehr meist der Generalmajor, als Nachfolgebezeichnung des Generalwachtmeisters, dem der Generalleutnant als Stellvertreter (Leutnant = lat. locus tenens = Stellvertreter) eines Generals folgte. Über diesem rangierte der General (anfänglich eines Heerestruppenteils als „der Infanterie“, „der Kavallerie“ oder „der Artillerie“, dann auch „der Luftwaffe“) und über diesem der Generaloberst. Das französische System folgt dem Truppenteil: Général de Brigade, Général de Division, Général de corps d’armée und General d’armée. Der Dienstgrad Brigadegeneral wurde 1955/1956 in der Bundeswehr eingeführt. Ziel war eine Vereinheitlichung der Generaldienstgrade innerhalb der NATO. Analog wurden die für frühere Streitkräfte und die Anfangsjahre der Bundeswehr typischen Kampfgruppen in Brigaden umgegliedert. Heeresuniformträger im Rang eines Brigadegenerals sind überhaupt die einzigen Heeresuniformträger, bei denen man den typischerweise unterstellten Truppenteil unmittelbar an der Dienstgradbezeichnung ablesen kann. Der Brigadegeneral war von 1951 bis 1976 auch eine Amtsbezeichnung des Bundesgrenzschutzes.

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade Den Dienstgrad Brigadegeneral führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger (außer Sanitätsoffiziere) derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Flottillenadmiral. Die ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Approbationsrichtung und Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden Dienstgrade Generalarzt, Generalapotheker bzw. Admiralarzt (erste zwei Dienstgradbezeichnungen für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger). In den Streitkräften der NATO ist der Brigadegeneral zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OF-6 äquivalent.