mini|hochkant|Generalleutnant der Bundeswehr Rainer Glatz (2009)

Generalleutnant (NATO-Code OF-8, ) ist ein militärischer Dienstgrad für Soldaten der Bundeswehr und des Bundesheeres sowie weiterer moderner und früherer Streitkräfte. In einigen weiteren Streitkräften wie der Schweizer Armee werden vergleichbare Dienstgrade als Korpskommandant oder ähnlich bezeichnet.

Der Dienstgrad existiert auch in nach sowjetischem Vorbild organisierten Streitkräften. Dort ist er mit dem Generalmajor (OF-7) der Bundeswehr vergleichbar.

Etymologie Die Bezeichnung „Generalleutnant“ (auch die entsprechenden, ähnlich- oder gleichlautenden englischen und anderssprachigen Bezeichnungen) setzt sich aus den Begriffen „General“ und „Leutnant“ (der französischen Wortherkunft nach in etwa „Stellvertreter“ bedeutend) zusammen. Der Generalleutnant war also ursprünglich der Stellvertreter des ranghöheren Generals.Analog ist auf niedrigeren Führungsebenen der Oberstleutnant der Stellvertreter des Obersts und der Leutnant der Stellvertreter des Hauptmanns. In der Tat wurde als Generalleutnant im 16. und 17. Jahrhundert der den römisch-deutschen Kaiser im Frieden vertretende höchste Offizier bezeichnet. Er war mit weitgehenden militärischen Vollmachten sowie mit großen politischen Vollmachten ausgestattet. Er war daher oft mehr als „nur“ ein militärischer Oberbefehlshaber. Im Kriegsfall war der Generalleutnant der Stellvertreter des Höchstkommandierenden. In der Reichsarmee des Heiligen Römischen Reiches war dies häufig der Kaiser selbst, der dann entsprechend als oberster Kriegsherr den Titel General führte. Noch die Kriegsverfassung des Deutschen Bundes von 1821/22 bestimmte, einen Generalleutnant als Stellvertreter des Oberbefehlshabers zu wählen. Nach ganz ähnlichem Muster ist die Dienstgradbezeichnung Vizeadmiral gebildet, der im Wortsinn als Stellvertreter eines Admirals in vielen Streitkräften das Äquivalent der Seestreitkräfte zum Generalleutnant ist.

Da die Dienstgradabzeichen eines Generalleutnants in vielen Streitkräften, darunter die Bundeswehr oder die Streitkräfte der Vereinigten Staaten, häufig drei Sterne zeigen, wird der Generalleutnant umgangssprachlich häufig auch als „Dreisternegeneral“vgl. auch „Einsternegeneral“, „Zweisternegeneral“, „Viersternegeneral“. bezeichnet.

Bundeswehr

Der Dienstgrad Generalleutnant wird mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten auf Grundlage des Soldatengesetzes festgesetzt.

Befehlsgewalt und Dienststellungen In der Bundeswehr ist der Generalleutnant ein Offiziersdienstgrad, der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Generale zählt. Aufgrund dieser Zugehörigkeit können Soldaten im Dienstgrad Generalleutnant auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppen Mannschaften, Unteroffizieren ohne und mit Portepee, Leutnanten, Hauptleuten und Stabsoffizieren Befehle erteilen.

Generalleutnante dienen – wie die meisten Generale – in der Regel nicht in der „kämpfenden“ Truppe als militärische Führer. Typisch sind Verwendungen in leitenden Funktionen als Abteilungsleiter im Ministerium oder in Einrichtungen der NATO. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr ist Generalleutnant.alternativ ein Vizeadmiral Im Bundesministerium der Verteidigung werden mit Stand Februar 2024 die Abteilungen Cyber/Informationstechnik, Planung, Einsatzbereitschaft und Unterstützung Streitkräfte, Militärstrategie, Einsatz und Operationen sowie Personal von Generalleutnanten geleitet. Im NATO-Militärausschuss ist der Deutsche Militärische Vertreter ein Generalleutnant. Die im Einsatz besonders geforderten nationalen Dienststellen Einsatzführungskommando der Bundeswehr, Territoriales Führungskommando, Zentrum Luftoperationen, Luftwaffentruppenkommando und Multinationales Kommando Operative Führung werden ebenfalls von Befehlshabern bzw. Kommandeuren im Dienstgrad Generalleutnant geführt. Generalleutnante sind als Inspekteur des Heeres, der Luftwaffe sowie der Streitkräftebasis und des Cyber- und Informationsraums direkt dem Generalinspekteur für die Einsatzbereitschaft ihres militärischen Organisationsbereichs verantwortlich. Ihre Stellvertreter sind ebenfalls Generalleutnante; im Kommando Heer ist dieser gleichzeitig „Kommandeur Einsatz“. In den aufgezählten militärischen Organisationsbereichen ist der Generalleutnant der höchste erreichbare Dienstgrad. Einige wenige Generalleutnante werden als militärische Führer von Großverbänden eingesetzt. Typisch ist die Verwendung als Kommandierender General eines multinationalen Korps, die heute aber eher Einsatzführungsstäbe statt klassischer Großverbände sind.Die Dienststellung wird nicht immer von einem Generalleutnant der Bundeswehr bekleidet, sondern wird wechselnd an die beteiligten Streitkräfte vergeben. Im Kommando Heer zeichnet aber immer der Kommandeur Deutsche Anteile Multinationaler Korps im Dienstgrad Generalleutnant (alternativ Vizeadmiral) für die deutschen Anteile an den multinationalen Korps im Sinn der Wehrdisziplinarordnung verantwortlich, wenn der Einheitsführer Ausländer ist. Aufgrund der geschilderten und ähnlicher Dienststellungen können Soldaten im Dienstgrad Generalleutnant in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen. Kommandeure und Befehlshaber sind gemäß Wehrdisziplinarordnung als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten.

Ernennung, Besoldung und Altersgrenze Gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Generalleutnant setzt die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Im Detail sind die Laufbahnen dort aber nur bis zum Dienstgrad Oberst reglementiert. Die Ernennung zum Generalleutnant ist dagegen im Wesentlichen eine vom Dienstherrn aufgrund der Eignung, Befähigung und Leistung des Soldaten zu treffende Entscheidung, die kaum weiteren Voraussetzungen unterliegt. Zum Generalleutnant werden in der Praxis üblicherweise nur Berufsoffiziere ernannt.Zum Generalleutnant können im Grunde Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Reservisten ernannt werden, wobei in der Praxis (zumal im Frieden) fast nur Berufsoffiziere zum Generalleutnant befördert werden. Beispiele für die Ernennung zum Generalleutnant d. R. sind (im Gegensatz zu →Brigadegeneralen d. R.) in der Bundeswehr nicht bekannt. Generale a. D. sind im Übrigen auch Reservisten. Sie werden aber üblicherweise nicht weiter befördert und leisten auch keine Wehrübungen. In der Praxis ist die Beförderung eines Reservisten zum Generalleutnant zudem ausgeschlossen, weil keine entsprechende Planstellen ausgeplant wurden und daher keine im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 sinngemäß (nicht formal) geforderte Beorderung erfolgen kann. Im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung ist ferner die Zugehörigkeit zur Laufbahngruppe der Offiziere naheliegend, obwohl auch dies nur implizit erschlossen werden kann, denn alle Generale werden im Sinne der Anordnung des Bundespräsidenten weiter zu den Offizieren gezählt. Im Geltungsbereich der Soldatenlaufbahnverordnung sind Beförderungen der Offiziere nur innerhalb einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Offiziere möglich. Auch wenn die Laufbahnen der Laufbahngruppe über den Oberst hinausgehend in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht näher beschrieben sind, erfolgt die Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale sinngemäß in Fortsetzung einer der Laufbahnen der Offiziere. Praktisch ausgeschlossen ist die Beförderung von Offizieren einer der Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes, des Geoinformationsdienstes oder des Militärmusikdienstes. Ihre Beförderung ist in der Praxis ausgeschlossen, da keine entsprechenden Planstellen ausgewiesen werden. Die Laufbahn im militärfachlichen Dienst endet in der Praxis und in der Beschreibung der Soldatenlaufbahnverordnung beim Stabshauptmann. Für Militärmusikoffiziere ist aufgrund der begrenzten Planstellen höchstens der Dienstgrad Oberst zu erreichen. Im Geoinformationswesen ist der oberste Fachvorgesetzte Brigadegeneral. Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gilt sinngemäß, dass die Dienstgrade in der Anordnung des Bundespräsidenten beschriebenen Reihenfolge regelmäßig durchlaufen werden sollten und eine Mindestdienstzeit im vorangehenden Dienstgrad von mindestens einem Jahr die Regel sein sollte;Mindestdienstzeiten seit Ernennung zu einem vorangehenden Dienstgrad sind formal also keine Voraussetzungen. Theoretisch könnte der Dienstgrad Generalleutnant auch von Obersten, Brigadegeneralen und Generalmajoren „übersprungen“ werden oder bereits kurz nach Ernennung zum Oberst bzw. Brigadegeneral bzw. Generalmajor erreicht werden; theoretisch möglich ist auch eine Einstellung mit dem Dienstgrad Generalleutnant. Ein seltenes Beispiel für einen dieser „Sonderfälle“, das uneingeschränkt auf Heeres- und Luftwaffenuniformträger und den Dienstgrad Generalleutnant übertragbar wäre, ist Ulrich Weisser, der 1992 zunächst zum Flottillenadmiral ernannt wurde und noch im selben Jahr zum Vizeadmiral ernannt wurde. Weisser übersprang den Dienstgrad Konteradmiral, vgl. in der Praxis war ein Generalleutnant zuvor mehrere Jahre Generalmajor. Regelmäßig haben die meisten Generalleutnante den Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr absolviert.Beachte auch: ZDv 20/7 auf Grundlage der Soldatenlaufbahnverordnung ()

Generalleutnante werden nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit B 9 besoldet. Gemäß Personalhaushalt des Einzelplanes 14 (2023) sind 26 Planstellen für die Soldaten der Besoldungsgruppe B 9 vorgesehen. Davon entfallen sechs auf das Bundesministerium der Verteidigung und 20 auf die Streitkräfte (nachgeordneter militärischer Bereich).

Als besondere Altersgrenze für Generalleutnante wurde die Vollendung des 62. Lebensjahres festgesetzt.Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend SG und Übergangsbestimmungen gem. SG. Vgl.

Dienstgradabzeichen

Das Dienstgradabzeichen für Generalleutnante zeigt goldenes Eichenlaub und drei goldene Sterne als Schulterabzeichen. Die Unterlagen der Schulterklappen (bei Heeresuniformträgern entsprechend auch die Flachlitzen)Beachte zur vorschriftswidrigen Trageweise der Waffenfarbe die Anmerkungen im → Kapitel zur Waffenfarbe der Generale im Artikel „Waffenfarbe“ sind hochrot.

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade Den Dienstgrad Generalleutnant führen nur Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Marineuniformträger (außer Sanitätsoffiziere) derselben Rangstufe führen den Dienstgrad Vizeadmiral. Die ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden Dienstgrade Generaloberstabsarzt bzw. Admiraloberstabsarzt (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger). In den Streitkräften der NATO ist der Generalleutnant zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OF-8 äquivalent.

Im Sinne der ZDv 14/5 und der Anordnung des Bundespräsidenten ist der Generalleutnant über dem rangniedrigeren Generalmajor bzw. Konteradmiral und unter dem ranghöheren General bzw. Admiral eingeordnet. Die zum Generalmajor ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind der Generalstabsarzt bzw. der Admiralstabsarzt. (Erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung jeweils für Marineuniformträger.)

Bundesheer