Boyneburg oder Boineburg (auch Bemmel(s)berg, Bemmel(s)burg, Bömmel(s)berg, Bömeneburg, Boemelburg oder Boyneburgk) ist der Name eines ursprünglich niederhessisch-thüringischen Adelsgeschlechts, welches sich bis nach Dänemark, Holstein, Westfalen, in die Niederlande, Belgien, Rheinland, Süddeutschland und Österreich-Ungarn ausbreitete.

Die Familie ist Teil der Althessischen Ritterschaft und Teil der Reichsritterschaft Rhön-Werra. Der (erloschene) Zweig der Freiherren von Boyneburg-Bömelberg erlangte reichsunmittelbare Herrschaften in Oberschwaben und Westfalen, die 1806 mediatisiert wurden.

Der namensgebende Stammsitz der Herren von Boyneburg, Reichsfreiherren von Boineburg und Reichsgrafen und Edlen Herren zu Boineburg und Lengsfeld war die gleichnamige Reichsburg Boyneburg (auch Bomeneburg). Ihre Ruine steht auf einem Höhenrücken im Ringgau zwischen Eschwege und Sontra. Dort findet alljährlich zum Himmelfahrtstage die Brot- und Speckspende der Familie von Boyneburgk statt, in der die ehemaligen Dörfer des Gerichts Boyneburg im Rahmen eines Gottesdienstes an der im Jahre 1188 geweihten Burgkapelle (Kirchenpatrone: Gottesmutter und heiliger Petrus) und anschließender Brotverteilung auf dem Burgberg versammelt werden.

Geschichte mini|hochkant=0.7|Ruine der Boyneburg Herkunft Mit der Boyneburg waren zunächst die Grafen von Northeim belehnt, von denen sich Siegfried III. von Boyneburg († 1123) und sein Sohn Siegfried IV. von Boyneburg († 1144) auch nach der Burg benannten. Nach des Letzteren Tod und dem Aussterben der Northeimer Grafen wurde die Burg im Jahre 1144 zur Reichsburg und diente mehrmals als kaiserlicher Aufenthaltsort. Der Kaiser setzte Reichsministerialen als Burgherren auf der Boyneburg ein, die aus verschiedenen Geschlechtern stammten.

Im Jahr 1292 sollten sie dann unter die Oberhoheit der hessischen Landgrafen gestellt werden, als König Adolf von Nassau die Burg und die nahe Stadt Eschwege Heinrich I. von Hessen als Reichslehen übertrug, damit dieser überhaupt zum Reichsfürsten erhoben werden konnte, wozu eine Reichsburg Voraussetzung war. Dagegen wehrte sich die Familie von Boyneburg über mehrere Generationen lang mit allen Mitteln, um ihren reichsunmittelbaren Status durchzusetzen und zu verteidigen. Erst 168 Jahre später, im Jahr 1460, akzeptierte das Burgmannengeschlecht mit dem gevierten Schild, das erstmals urkundlich 1120 mit Bobbo de Bomeneburg erscheintE. Dronke, Codex. diplomaticus Fuld., Kassel 1850, S. 377–378, Nr. 776 und sich fortan von Boyneburg nannte, die Oberherrschaft des Landgrafen Ludwig II. von Hessen und wurde mit der Burg als Erblehen beliehen. Dabei erstritten sich die Adeligen neben den Sonderrechten für das Gericht Boyneburg mit 19 Ortschaften, ein besonderes, sehr seltenes Zugeständnis des römisch-deutschen Kaisers: Sollte die Generationenfolge mangels männlicher Nachkommen nicht patrilinear fortgeführt werden können, konnten die drei Familien von Boyneburg die zur Stammburg gehörigen Güter und Rechte auch an ihre Töchter vererben.Ernst Henn: Das Erbe der Könige im Umkreis der Boyneburg. Heiligenstadt 2007, S. 50.

War die Boyneburg im 12. Jahrhundert vermutlich fast ohne allodiales Zubehör in den Besitz des Reiches gekommen, so waren die Boyneburger angesichts der zunehmenden Schwäche der übergeordneten Reichsgewalt und vor allem während des Interregnums im 13. Jahrhundert offenbar darum bemüht, etwaige Lehen in Allode umzuwandeln. Ihr zur Burg gehörendes Dienstgut betrachteten sie ebenfalls als erblichen Eigenbesitz, was mit dem Aufstieg der Ministerialen in den niederen Adel einherging.

mini|Der Burgberg Boyneburg von Norden

Ab Mitte des 15. Jahrhunderts verließen die verschiedenen Zweige des Geschlechts ihre Burgsitze auf der Boyneburg und zogen auf ihre im Tal gelegenen Besitzungen. In den Tälern rund um den Burgberg von Boyneburg befinden sich im Westen Wichmannshausen und östlich des Bergs das Gut Harmuthshausen, ferner nahebei Grandenborn, das im 16. Jahrhundert in den Besitz der Familie kam.

Nachdem im Jahre 1757 auf dem Gutshof in Wichmannshausen ein neues Herrenhaus errichtet worden war, wurde der bisherige Wohnsitz des Wichmannshausener Zweigs als das Alte Boyneburger Schloss bezeichnet. Da der Familienstamm Boyneburg-Honstein im Jahre 1792 und der Stamm Boyneburg-Bischhausen und Laudenbach im Jahre 1803 in der männlichen Linie erloschen, fiel deren Allodialbesitz an die allein weiterbestehende Linie Boyneburg auf Stedtfeld und Wichmannshausen, die somit Alleinbesitzer nicht nur der inzwischen zur Ruine gewordenen Boyneburg, sondern auch der ausgedehnten Waldungen im Werragebiet wurde. Das Hofgut in Wichmannshausen mit dem Alten Boyneburger Schloss wurde 1803 hessische Staatsdomäne, aber das Vorwerk „Datterpfeife“ blieb Boyneburg’scher Besitz. Die Familie lebte ab diesem Jahr auf diesem nunmehr Gut Boyneburgk genannten Hof, baute sich dann aber etwa 150 m südlich der Wirtschaftsgebäude das Schloss Boyneburgk.Foto Schloss Boyneburgk Die Ruine der Boyneburg gehört bis heute dem Stamm „Boyneburgk-Stedtfeld“.

mini|Ruine Brandenfels

Die Größe des späteren Gerichtsbezirks und die Tatsache, dass die sich nunmehr als Adelige verstehenden Boyneburg für den Bau des bei Markershausen liegenden Brandenfels, spätere Stammburg der Treusch von Buttlar, um 1250 verantwortlich zeichneten, deuten darauf hin, dass der ursprüngliche Reichsbesitz in der Umgebung der Boyneburg einen beträchtlichen Umfang hatte. Die Herren von Buttlar tauchten erst 1323 als anteilige Inhaber der Burg auf. Offenbar gehörten die von Boyneburg zu der Art herausragender Ministerialen, die schon bis Ende des 12. Jahrhunderts faktisch selbstständig geworden waren, eigene Herrschaften bildeten und dabei mit den Herren von Buttlar ein eigenes Gefolge hinter sich brachten. Die enge, abhängige Verbindung der später Treusch von Buttlar genannten Adelsfamilie zu den Boyneburg wird bei Durchsicht von auf dem Brandenfels unterzeichneten Urkunden deutlich. Die ersten Herren der Burg Brandenfels waren zweifelsohne die Boyneburg (wenn auch möglicherweise zusammen mit den Herren von Treffurt), die auch ausdrücklich als Burgmannen der Boyneburg bezeichnet wurden. 1389 schließlich verkauften die Boyneburg-Hohenstein die Orte Unhausen, Markershausen, Nesselröden und Breitzbach an die Treusch von Buttlar. Diese Orte bildeten das Kernterritorium der buttlarschen Herrschaft.

Trotz formaler Unterordnung unter die Landgrafschaft Hessen bzw. Landgrafschaft Hessen-Kassel mit der Annahme hessischer Lehenbriefe 1460 war das „Gericht Boyneburg“ mit seinen 19 Ortschaften bis zum Dreißigjährigen Krieg ein teilautonomes Herrschaftsgebiet, ehe die Kriegsfolgen die Boyneburg dazu zwangen, ihr Gebiet rechtlich wie faktisch dem Landgrafen zu unterstellen.Thomas Diehl: Adelsherrschaft im Werraraum. Das Gericht Boyneburg im Prozess der Grundlegung frühmoderner Staatlichkeit (Ende des 16. bis Anfang des 18. Jahrhunderts). Hessische Historische Kommission, Darmstadt, und Historische Kommission für Hessen, Darmstadt und Marburg 2010, ISBN 978-3-88443-314-0 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 159).

1570 verweigerten die Lehnsleute derer von Boyneburg in Heringen und Leimbach Sterbefallabgaben an die Ritteradeligen zu leisten. Daraufhin wandten sich die von Boyneburg an den Amtsvogt von Friedewald, der die Auskunft erteilte, dass diese Abgabe in der Landgrafschaft Hessen abgeschafft sei. Mit dem Bemerken, „es könne doch nicht der Wille ihres Herrn sein, den armen Gesellen vom Adel an ihren hergebrachten Rechten durch einen solchen Befehl Abbruch zu tun“, wandten sich die hessischen Ritter von Boyneburg direkt an den Landgrafen. Wilhelm der Weise bestätigte in seiner Antwort die Auskunft des Vogts und verwies drauf, dass sein Vater Philipp der Großmütige den Sterbefall abgeschafft habe. Die Lehnsleute sollten nicht verpflichtet sein, das Besthaupt zu geben. Solch übermäßigen Beschwernisse könne er seinen Untertanen als Landesherr nicht zumuten, führte der Landgraf aus. Wenn es aber so wäre, dass diese Abgaben zu entrichten seien, kämen sie sowieso ihm, dem Landesfürsten zu, heißt es weiter in dem landgräflichen Schreiben an die von Boyneburg.

Linienbildung Unterschieden werden konnten zunächst die zur „weißen Fahne“ (nach ihrem silber-schwarz geviertelten Wappen) gehörigen Stämme von denen der „schwarzen Fahne (schwarz-silber geviertelt).“

Schwarze Fahne Die zur schwarzen Fahne gehörigen Boyneburg zu Wildeck und später zu Gerstungen waren weder im Besitz noch im Umkreis der Stammburg geblieben. Wildeck kam 1337 als geteiltes fuldisches Lehen in den Besitz derer von Boyneburg und derer von Trott. Mitte des 14. Jahrhunderts wurde vom Hochstift Fulda das Amt Gerstungen geschaffen, das ab 1402 pfandweise, letztlich jedoch dauerhaft an die Landgrafen von Thüringen und in deren Folge an das Herzogtum Sachsen-Eisenach ging. Nach und nach erwarb die Familie von Boyneburgk die dortigen Besitzungen. Das Schloss Gerstungen wurde im 17. und 18. Jahrhundert auf den Grundmauern der Wasserburg errichtet.

mini|hochkant|Burgruine Altenburg

Aus dieser Familie stammte Ludwig I. von Boyneburg zu Lengsfeld (* 1466; † 1537), hessischer Hofrichter und von 1509 bis zu seinem Sturz 1514 Statthalter und vormundschaftlicher Regent (für den minderjährigen Philipp I.) des ständischen Regiments gegen Landgräfin Anna. Ludwig begründete sowohl den auf Altenburg an der Eder beheimateten Familienzweig als auch die Linie zu Lengsfeld und Weilar auf Hennebergisch-Frankensteinischem Gebiet, die mit dem Namen von Boineburg-Lengsfeld 1911 als Freiherren anerkannt wurde. Ludwig hatte 1527 von seinem einstigen Mündel, dem Landgrafen Philipp I., die Anwartschaft auf Schloss und Rittergut Altenburg, sowie Böddiger, Maden, Rhünda etc. erhalten, als Wiedergutmachung für die durch seine Mutter verursachten Beleidigungen, Vermögens- und Ertragsverluste. Aufgrund dessen ging der Besitz 1537 an seinen Sohn Ludwig (III.) von Boyneburg über.Die älteren Söhne Wilhelm und Ludwig waren bereits verstorben. 1540 wurde die Altenburg von dessen Halbbruder und Vormund Georg, Doktor beider Rechte (verhandelte für den Landgrafen mit Thomas Cromwell und Heinrich VIII. von England) teilweise neu aufgebaut. Nach mehrfacher Zerstörung und Wiederaufbau der Burg und deren allmählichem Verfall wurde 1721 ein Herrenhaus am Fuß des Burgberges errichtet. Der Wehrmachtsgeneral Hans Freiherr von Boineburg-Lengsfeld lebte dort bis 1980.

Die reichsunmittelbare Herrschaft Lengsfeld war 1523 durch Ludwigs Gemahlin in die Familie gelangt. Die einzelnen Teile der Burg Lengsfeld und die im Umland in Weilar, Gehaus und anderen Orten vorhandenen Wirtschaftshöfe und Schlösser wurden bei jedem Erbgang auf die Familienzweige verteilt; diese bildeten innerhalb der Burg eine Ganerbschaft.

Freiherr Johann Christian von Boyneburg zu Dietzenbach und Breidenbach, Reichsrichter, kurmainzischer Geheimer Rat und Oberhofmarschall, wurde von Kaiser Leopold I. in einem Privileg vom 1. September 1653 das erbliche Große Palatinat verliehen, welches seither der Familie anhaftet. (Hessisches Staatsarchiv Marburg, HStAM\Urk. 75\2391)

Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde das Schloss ab 1670 wieder aufgebaut. 1735 musste ein Teil der Herrschaft verkauft werden. Schloss Weilar entstand als barocker Neubau im 18. Jahrhundert auf den Grundmauern einer Wasserburg, deren vorgesetzter Treppenturm erhalten blieb. Das Obere Schloss Gehaus ließ Graf und Edler Herr Georg Philipp zu Boyneburg und Lengsfeld um 1715 erbauen. 1803 wurde durch den Reichsdeputationshauptschluss die reichsfreie Herrschaft Lengsfeld mit Lengsfeld, Gehaus und Weilar sowie den umliegenden Weilern mediatisiert und kam 1816 an das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach.