150px|verweis=Türkei|Türkei 150px|verweis=Europäische Union|Europäische Union 300px|Die Türkei und die EU in Europa
Die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union wurden offiziell in der Nacht vom 3. zum 4. Oktober 2005 aufgenommen. In: Berliner Zeitung, 5. Oktober 2005. Am 11. Dezember 1999 wurde dem Land der Status eines offiziellen Beitrittskandidaten der EU zuerkannt. Grundlage dafür war das Ankara-Abkommen aus dem Jahr 1963. Ein größeres Problem bei den Verhandlungen stellt die Nichtanerkennung des vollen Staatsgebietes des EU-Mitgliedes Republik Zypern seitens der Türkei dar.
Ein möglicher EU-Beitritt der Türkei ist seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in der politischen Diskussion. Der Beitritt des Landes bleibt umstritten: Obwohl alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) den bisherigen Stadien des Beitrittsprozesses zugestimmt haben, lehnen große Teile der EU-Bürger und der türkischen Bürger ihn ab.
Am 10. November 2015 veröffentlichte die EU-Kommission einen kritischen Jahresbericht.https://ec.europa.eu/ (PDF, 92 Seiten) Das EU-Parlament sprach sich am 24. November 2016 für ein Einfrieren der Beitrittsgespräche aus.EU Parliament wants to freeze Turkey membership talks. Washington Post, 24. November 2016 (AP).
Die Türkei wird mit einer „Heranführungshilfe“ durch die Europäische Union finanziell unterstützt. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung flossen zwischen 2007 und 2013 rund 4 Milliarden Euro nach Ankara, zwischen 2014 und 2020 waren es weitere rund 3,2 Milliarden Euro. Auch für den Zeitraum 2021–2027 sind weitere Heranführungshilfen geplant.
Geschichte Vorgeschichte (1949–1998) Die Türkei wurde 1949 Mitglied des Europarates und bewarb sich 1959 um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).„Schon vor dem Abschluss des Assoziierungsabkommens 1963 hatte die Türkei am 31. Juli 1959, nur rund 1 1/2 Monate nach Griechenland, einen ersten Beitrittsantrag gestellt.“ Peter-Christian Müller-Graff (Hrsg.): Die Rolle der erweiterten Europäischen Union in der Welt. Nomos, Baden-Baden 2006, ISBN 978-3-8329-2162-0, S. 109. 1963 wurde zwischen der Türkei und der EWG ein Assoziierungsabkommen geschlossen, das sogenannte Ankara-Abkommen. Der Vertrag stellte der Türkei erstmals auch eine Mitgliedschaft in Aussicht. Dieser „Vorbereitungsphase“ sollte am Ende einer Übergangsphase die Zollunion und damit eine mögliche spätere türkische Mitgliedschaft in der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) folgen. 1987 hat die Türkei den ersten Aufnahmeantrag in die Zollunion gestellt; dieser wurde 1989 abgelehnt.
1992 trat die Türkei der Westeuropäischen Union (WEU) als assoziiertes Mitglied bei. Am 1. Januar 1996 wurde zum ersten Mal zwischen der Europäischen Union und einem Nichtmitglied der EU eine Zollunion eingeführt. Seit ihrem Beitritt zur Europäischen Zollunion gilt in der Türkei das europäische Wirtschaftsrecht, dem Ankara die eigenen Handelsbeziehungen mit Nicht-EU-Ländern – „Drittländern“ – anzupassen hat. Da die Türkei kein Mitspracherecht in Brüssel hat – auch dann nicht, wenn es um Wirtschafts- und Handelsfragen geht – sieht sie sich bei diesem Abkommen als stark benachteiligt. „Die Türkei“, so formuliert eine Untersuchung der Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), gibt „Teile ihrer nationalen Souveränität [ab], ohne gleichzeitig wirklich Einfluss auf den multinationalen Entscheidungsprozess zu haben.“
Nachdem die EG 1989 einen Antrag der Türkei auf Vollmitgliedschaft noch abgelehnt hatte, wurde auf dem EU-Gipfel in Luxemburg im Dezember 1997 entschieden, dass sie für einen Beitritt in Frage käme. Da jedoch der Gipfel beschloss, für 1998 Beitrittsverhandlungen mit Republik Zypern, Ungarn, Polen, Estland, der Tschechischen Republik und Slowenien aufzunehmen, fühlte sich die türkische Regierung brüskiert. Ministerpräsident Mesut Yılmaz verkündete daher verärgert den Abbruch der Gespräche mit der EU.
Anerkennung als Beitrittskandidat (1999–2004) 200px|mini|Europäische Union 1999: Während der Europäische Rat am 11. Dezember 1999 auch den Staaten Rumänien, Slowakei, Lettland, Litauen, Bulgarien und Malta die Aufnahme von Beitrittsgesprächen im Jahr 2000 zusicherte, erhielt die Türkei als einziger Staat nur den Status „beitrittswilliges Land“ zuerkannt. Auf dem Gipfel von Kopenhagen 2002 beschloss die EU, im Dezember 2004 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu entscheiden, sobald die Türkei die politischen Bedingungen der Kopenhagener Kriterien erfülle.Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002, Schlussfolgerungen des Vorsitzes. (PDF; 140 kB) Europäischer Rat, S. 6. Als „beitrittswilliges Land“ nahm die Türkei 2002/2003 am Europäischen Konvent teil, der den Vertrag über eine Verfassung für Europa erarbeitete.
Ein wichtiger Grund für die Erlangung des Status als Beitrittskandidat war der Beginn umfassender Reformen im türkischen Zivilrecht. Schon unter Bülent Ecevit (1999–2002) wurde eine Zivilrechtsreform durchgeführt, die vor allem die rechtliche Stellung der Frau verbesserte. Die Türkei stärkte auch die Menschen- und Freiheitsrechte (zum Beispiel Versammlungs- und Demonstrationsrecht). Die neue Regierung der Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP) unter Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan legte 2002 bei ihrem Amtsantritt ein Paket von Gesetzesänderungen vor, das u. a. die Abschaffung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten, ein Verbot der Folter, das Ende der Straffreiheit für Polizisten, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und Maßnahmen gegen die Unterdrückung der kurdischen Minderheit ebenso vorsieht wie den freien Gebrauch des Kurdischen, Kurdischunterricht und kurdische Hörfunk- und Fernsehkanäle.
Obwohl diese gesetzlichen Grundlagen geschaffen wurden, gibt es Probleme bei der praktischen Umsetzung. Sie scheitert derzeit auch an den staatlichen Behörden und ihren Mitarbeitern. Zwar erteilte die Regulierungsbehörde für den privaten Rundfunk (RTÜK) am 18. August 2004 drei Sendern im Südosten der Türkei die Lizenz, in Kurdisch zu senden, auch der staatliche Sender TRT 3 darf Sendungen auf Arabisch, Zazaisch, Kurmancî und anderen Sprachen ausstrahlen, doch ist etwa bei den Regionalsendern ein ungestörter Sendebetrieb kurdischer Rundfunkstationen auf Grund andauernder staatlicher Interventionen bisher nicht durchgängig möglich. Kurdischkurse sind lediglich für Erwachsene erlaubt, allerdings wird an staatlichen Schulen der Kurdischunterricht auch für Schulkinder ermöglicht. Auch forderte die Staatsanwaltschaft in Ankara das Verbot der Lehrergewerkschaft Eğitim Sen, weil sie in ihrer Satzung die Forderung nach muttersprachlichem Unterricht für Minderheiten stellt. Daher spielen die politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zustände im Osten der Türkei bei den EU-Beitrittsverhandlungen der Türkei eine Schlüsselrolle.
Im September 2004 stellte eine Expertengruppe der Europäischen Union fest, dass es in der Türkei heute keine staatlich geduldete systematische Folter mehr gebe, da nur einzelne Personen oder Personengruppen die Folter ausübten. Mit der gleichfalls im September anstehenden Verabschiedung einer weitgehenden Strafrechtsreform werde die Rechtsstaatlichkeit der Türkei gefestigt. Daraufhin empfahl am 6. Oktober die EU-Kommission die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.
Am 17. Dezember 2004 entschieden die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel, dass ab dem 3. Oktober 2005 mit der Türkei Verhandlungen über den EU-Beitritt aufgenommen werden. Voraussetzungen dafür sind jedoch die Fortsetzung der begonnenen Reformen, eine weitere Verbesserung der Menschenrechtssituation und insbesondere die Unterzeichnung eines Zusatzprotokolls zum Ankara-Abkommen über eine Zollunion mit den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten (darunter auch die Republik Zypern) noch vor Beginn dieser Verhandlungen.
Problematisch ist weiterhin der Umgang der Türkei mit religiösen Gruppen, die nicht offiziell als Minderheiten in der Türkei im Sinne des Vertrags von Lausanne von 1923 anerkannt werden (so werden die Griechen, Armenier und Juden anerkannt). Die EU sieht neben den türkischen Christen vor allem die Aleviten als nicht ausreichend gleichgestellt. So kritisierte die Europäische Kommission in ihrer „Empfehlung zu den Fortschritten der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ vom 4. Oktober 2004 ausdrücklich, dass die Aleviten nach wie vor nicht als muslimische Minderheit anerkannt sind.
Aufnahme der Beitrittsverhandlungen (2005) mini|hochkant|Der Schriftsteller Orhan Pamuk (2009)
Am 29. September 2005 trafen sich die 25 Botschafter der EU-Staaten in Brüssel, um Verhandlungsziele für die Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober festzulegen. Österreich blockierte eine Einigung und forderte als einziges Mitgliedsland, der Türkei neben einer Vollmitgliedschaft auch eine Alternative anzubieten. Am 27. September wiederholte der dänische Premier Rasmussen die schon auf früheren EU-Gipfeln geäußerten Bedenken, ob die EU einen Türkei-Beitritt verkraften könne. Auch EVP-Abgeordnete im EU-Parlament traten für eine Alternative („privilegierte Partnerschaft“) zur Vollmitgliedschaft der Türkei ein, obwohl die EVP am 26. Januar 2005 beschloss, der AKP einen Beobachterstatus als Vorstufe für eine spätere Mitgliedschaft in der EVP zu gewähren. Das Parlament, 31. Januar 2005.
Am 3. Oktober 2005 konnten sich alle 25 europäischen Außenminister in Luxemburg auf einen gemeinsamen Rahmentext einigen.Verhandlungen drohen zu scheitern: USA eilen Türkei bei EU-Beitritt zu Hilfe. handelsblatt.com, 3. Oktober 2005. Österreich verzichtete auf seine Forderung, der Türkei als Alternative zur Vollmitgliedschaft ein anderes Modell anzubieten, was die Türkei vehement abgelehnt hatte. Letztlich blieb es bei dem Satz: „Gemeinsames Ziel der Verhandlungen ist die Mitgliedschaft“. Als Kompromiss wird nun am Ende der Beitrittsverhandlungen, nach zehn bis fünfzehn Jahren, nicht nur geprüft, ob die Türkei die Beitrittskriterien erfüllt, sondern auch ob die Europäische Union deren Aufnahme wirtschaftlich und politisch verkraften kann. Damit sind die Hürden für die Aufnahme so hoch wie noch nie zuvor für einen Kandidaten. Da die Türkei diesen Bedingungen umgehend zustimmte, konnten die Beitrittsverhandlungen wie vorgesehen formell noch am 3. Oktober beginnen. Gleichzeitig wurden zur Überraschung vieler Beobachter auch die Verhandlungen mit Kroatien wieder aufgenommen. Für diesen Schritt hatte sich die österreichische Regierung starkgemacht, sie dementierte jedoch zugleich offiziell, diese Entscheidung mit der Türkei-Frage verknüpft zu haben.
Am 9. November 2005 veröffentlichte der Erweiterungskommissar Günter Verheugen die jährliche Beurteilung. Darin werden der Türkei Fortschritte im politischen und wirtschaftlichen Gebiet attestiert. Kritisiert wird vor allem die Lage der Menschenrechte, Meinungsfreiheit und der Schutz von Minderheiten. Exemplarisch kritisiert der Bericht den später eingestellten Prozess gegen Orhan Pamuk wegen seiner Äußerungen zum Völkermord an den Armeniern.
Im März 2006 wurde die Öffnung des zweiten Verhandlungskapitels zum Thema Bildung und Kultur verzögert. Einige EU-Staaten (unter anderem Frankreich und Deutschland) forderten die Verbindung des Kapitels mit Fragen der Menschenrechte und der Kurdenfrage. Andere EU-Staaten, allen voran Großbritannien und Finnland, lehnten eine Politisierung des rein auf Harmonisierung der Rechtsnormen ausgelegten Themas ab. Das Thema Menschenrechte käme planmäßig erst im Kapitel Justiz und Inneres auf die Tagesordnung, argumentierten sie.