Die Falschlieferung (lat. aliud) ist ein Begriff aus dem deutschen Kaufvertragsrecht, worunter die Lieferung einer anderen als vereinbarten Sache zu verstehen ist.
Seit der Modernisierung des Schuldrechts mit Wirkung ab 1. Januar 2002 (Schuldrechtsreform 2002) steht eine Falschlieferung einem Sachmangel ( Abs. 5 BGB) gleich und führt zur Gewährleistung mit den in BGB genannten Mängelansprüchen.
Das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch hat diese Änderung nicht nachvollzogen, so dass hier weiterhin zu unterscheiden ist.
Siehe auch Latein im Recht
Kategorie:Kaufrecht (Deutschland)