mini|Pippin der Jüngere, ein fränkischer Hausmeier, wurde 751 König Das Amt des Hausmeiers (oder Majordomus bzw. maior domus, aus „der Verwalter“ und „das Haus“, also des „Verwalters des Hauses“) zählte zu den Ämtern des frühmittelalterlichen Hofes. Im Merowingerreich gewannen die Hausmeier großen Einfluss und bestimmten maßgeblich die Politik des Reiches.
Merowingisches Frankenreich Das Amt des Hausmeiers entstand während der Völkerwanderungszeit und ist sowohl bei den Merowingern als auch bei Burgunden und Goten (so im Ostgotenreich Theoderichs des Großen) belegt; für das Vandalenreich in Nordafrika ist dies umstritten.Allgemein dazu Gideon Maier: Amtsträger und Herrscher in der Romania Gothica. Stuttgart 2005, S. 147ff. Während dem Hausmeieramt in den meisten germanisch-romanischen Nachfolgereichen des Weströmischen Reiches aber keine größere Bedeutung zufiel, entwickelte es sich im merowingischen Frankenreich seit dem späten 6. Jahrhundert zu einem der einflussreichsten Hofämter.
Den fränkischen Hausmeiern oblag zunächst lediglich die Oberaufsicht über das unfreie „Hausgesinde“ des Hofes.Trotz des Alters ist die materialreiche Darstellung von Waitz immer noch nützlich: Georg Waitz: Deutsche Verfassungsgeschichte. Bd. 2, 1: Die Verfassung des Fränkischen Reichs. 3. Auflage. Homann, Kiel 1882, S. 89ff. und S. 397ff. Bei der Entstehung spielten womöglich Elemente spätantiker Verwaltungspraktiken eine Rolle.Vgl. Gideon Maier: Amtsträger und Herrscher in der Romania Gothica. Stuttgart 2005, S. 147f. Ursprünglich existierten mehrere Hausmeier im Frankenreich, wobei der König, die Königin und Prinzen über eigene Hausmeier verfügten. Nachdem das Merowingerreich immer wieder Herrschaftsteilungen erfahren hatte, wurde auch das Amt des Hausmeiers aufgewertet, der nun für die Verwaltung des gesamten Königsgutes zuständig war und zu einem der wichtigsten Vertrauten des Königs wurde. Mit Zunahme ihrer Macht seit dem späten 6. Jahrhundert wurden die Hausmeier im Frankenreich damit ab dem 7. Jahrhundert faktisch Leiter der Regierungsgeschäfte. Der Hausmeier ernannte nun Beamte und stellte Urkunden im Namen des Königs aus, wobei zunächst jedes der Teilreiche (Neustrien, Burgund und Austrasien) über je einen eigenen Hausmeier verfügte. Das Amt wurde nun von Adligen bekleidet, die gleichzeitig ihre Position nutzten, um die Macht des Königs so weit wie möglich zu beschneiden und Wert darauf legten, Einfluss auf die Ernennung der Hausmeier zu nehmen. Während in Neustrien die Hausmeier noch eine gewisse Königsnähe anstrebten, war das Hausmeieramt in Austrasien unter den Arnulfingern-Pippiniden ein reines Instrument des Adels geworden. Es wurde innerhalb dieser Familie, die seit 687 die Geschicke des gesamten Frankenreichs lenkte, sogar erblich.Zusammenfassend Georg Scheibelreiter: Hausmeier. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 14. Berlin u. a. 1999, S. 72f. Die nachfolgenden Hausmeier legten allerdings selbst Wert darauf, die Einflussnahme des Adels auf ihre Politik so gering wie möglich zu halten.
Die Merowingerkönige nach Dagobert I. regierten faktisch wohl nur noch als Schattenherrscher, wenngleich manche Forscher dem in späteren Quellen vermittelten Bild der machtlosen Merowingerkönige durchaus skeptisch gegenüberstehen (etwa Johannes Fried).Johannes Fried: Das Mittelalter. Geschichte und Kultur. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57829-8, S. 53. Die Grimoaldaffäre hatte jedenfalls gezeigt, dass die Hausmeier noch nicht offen die Königswürde für sich bzw. ihre Familie beanspruchen konnten. Erst Mitte des 8. Jahrhunderts wagten die Karolinger, die aus den Arnulfingern-Pippiniden hervorgegangen waren, den entscheidenden Schritt und setzten den letzten Merowinger im Jahr 751 ab. Das Hausmeieramt wurde von den Karolingern bezeichnenderweise abgeschafft.
Liste fränkischer Hausmeier Austrasien Name Im Amt Familie AnmerkungenParthenius548 ermordethöchster Beamter am Hof von Theudebert I., fraglich als Hausmeier...Gogo575–581Wandalenus581–583Waltriche...Florentianusum 589...Gondulphus600–612Merowinger (unges.)Warnachar II.613kurzfristig nach der Ermordung Sigiberts II.Rado613–616/617Chucus (Hugo)617/18 belegtPippin der Ältere624/25–634PippinidenErste AmtszeitAdalgisel634–639Pippin der Ältere639–640PippinidenZweite AmtszeitOtto640–643Grimoald der Ältere643–657 oder 662PippinidenAnsegisel657 oder 662–662ArnulfingerWulfoald662–679Etichonen (unges.)Pippin der Mittlere679–714Pippinidenführte zusätzlich den Titel duxTheudoald714–715Pippinidende jure unter der Großmutter PlektrudKarl Martell715–741PippinidenNach der Schlacht bei Soissons (718) Hausmeier in allen drei ReichsteilenKarlmann741–747PippinidenAustrasien umfasst zu dieser Zeit auch AlemannienPippin der Jüngere747–751PippinidenHausmeier für das Gesamtreich
Neustrien Name Im Amt Familie AnmerkungenMummolinum 566...Bodegiselbis 581Sohn des Mummolin...Waddobis 584...Landerich584–604...Gundoland613–629/39Aegas629–641In Personalunion mit Burgund ab 639Erchinoald641–658Ebroin658–673Wulfoald673–675Etichonen (unges.)Leudesis675–676Sohn ErchinoaldsEbroin676–680Zweite AmtsführungWaratto681–682Giselmar683–684Warattos Sohn, verdrängt zeitweise seinen VaterWaratto684–686Zweite AmtsführungBerchar686–687Warattos SchwiegersohnNordebert687–695Unter der Führung von Pippin II.Pippin der Mittlere695–700PippinidenGrimoald der Jüngere700–714Pippinidenauch in BurgundTheudoald714–715Pippinidende jureRaganfrid715–718Letzter Hausmeier, der nicht zu den Pippiniden zähltKarl Martell718–741PippinidenZuvor bereits Hausmeier in AustrasienPippin der Jüngere741–751Pippinidenab 747 Hausmeier für das Gesamtreich
Burgund
Name Im Amt Familie AnmerkungenWarnachar I.um 596–600Bertoald600–604Protadius605Claudius (Hausmeier)606Warnachar II.613–626/27Godinus626–627'königsunmittelbar'627–639627–629 Chlothar II., 629–639 Dagobert I.Aegas639–641Zuvor schon in NeustrienFlaochad642–643Radobertus643–662RobertinerEbroin662–673Wulfoald673–675Etichonen (unges.)Leudesis675–676Sohn ErchinoaldsEbroin676–680Wiedererlangung des Amtes nach Wiedereinsetzung Theuderich III.Berchar680–687Warattos SchwiegersohnPippin der Mittlere688–697PippinidenGrimoald der Jüngere708–714Pippinidenzuvor schon Hausmeier in NeustrienTheudoald714–715Pippinidende jure über die Mutter PlektrudisRaganfrid715–718Letzter Hausmeier der nicht zu den Pippiniden zähltKarl Martell718–741PippinidenZuvor schon Hausmeier in AustrasienPippin der Jüngere741–751Pippinidenab 747 nach dem Tod des Bruders Hausmeier für das Gesamtreich
Aquitanien Name Im Amt Familie AnmerkungenBrodulf627–628
Im Jahr 751 ließ sich Pippin der Jüngere, Hausmeier in allen drei Reichsteilen, zum König wählen und schaffte zugleich das Amt des Hausmeiers ab.
Siehe auch Majordomus Seiner Heiligkeit
Literatur Horst Ebling: Prosopographie der Amtsträger des Merowingerreiches. Von Chlothar II. (613) bis Karl Martell (741), Fink, München 1974, ISBN 3-7705-1203-0 (online)
Hans-Werner Goetz: Der fränkische maior domus in der Sicht erzählender Quellen. In: Sabine Happ, Ulrich Nonn (Hrsg.): Vielfalt der Geschichte. Lernen, Lehren und Erforschen vergangener Zeiten. Festgabe für Ingrid Heidrich zum 65. Geburtstag. Wissenschaftliche Verlag Berlin, Berlin 2004, ISBN 3-86573-003-5, S. 11–24. Gideon Maier: Amtsträger und Herrscher in der Romania Gothica. Vergleichende Untersuchungen zu den Institutionen der ostgermanischen Völkerwanderungsreiche (= Historia. Einzelschriften Bd. 181). Steiner, Stuttgart 2005, ISBN 3-515-08505-X. Georg Scheibelreiter: Hausmeier. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde. Band 14: Harfe und Leier – Hludana-Hloðyn. 2., völlig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage. de Gruyter, Berlin u. a. 1999, ISBN 3-11-016423-X, S. 70ff. Karin Selle-Hosbach: Prosopographie merowingischer Amtsträger in der Zeit von 511 bis 613. Diss. Bonn 1974.
Weblinks
Anmerkungen
Kategorie:Historische Amtsbezeichnung Kategorie:Recht (Fränkisches Reich) Kategorie:Hofamt