mini|50 Jahre Barmer Theologische Erklärung: Sonderbriefmarke der Deutschen Bundespost von 1984
Die Barmer Theologische Erklärung (abgekürzt BTE; auch Barmer Bekenntnis, Barmer Erklärung, Barmer Thesen oder kurz Barmen nach dem Wuppertaler Stadtteil, wo sie beschlossen wurde; originaler Langtitel: „Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK)“) war das theologische Fundament der Bekennenden Kirche (BK) in der Zeit des Nationalsozialismus. Ihr Hauptautor war der reformierte Theologe Karl Barth, Mitautoren waren die lutherischen Theologen Thomas Breit und Hans Asmussen. Die Barmer Bekenntnissynode nahm den mehrfach überarbeiteten Text am 31. Mai 1934 als verbindliches Bekenntnis aller lutherischen, reformierten und unierten Mitgliedskirchen der DEK an. Entscheidender Kernsatz ist die Aussage:
Jesus Christus allein sei das eine Wort Gottes, darum hätten Christen ihm allein und keinen anderen Mächten ihrer Gegenwart zu vertrauen und zu gehorchen.
Diese exklusive Entgegensetzung führte im Kirchenkampf zur Trennung der BK von einigen evangelischen Landeskirchen, die von der dem Nationalsozialismus nahestehenden Kirchenpartei Deutsche Christen (DC) allein oder mit diesen regiert wurden. Sie begründete für einige BK-Mitglieder ansatzweise einen evangelischen Widerstand gegen den Nationalsozialismus und für einen demokratischen Rechtsstaat.
Obwohl die BTE von Anfang an verschieden ausgelegt wurde und in der NS-Zeit nur begrenzte politische und kirchenrechtliche Wirkungen hatte, wirkte sie nach Kriegsende weit über Deutschland hinaus. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) nahm sie als wegweisendes und bleibend gültiges Lehr- und Glaubenszeugnis in ihre Grundordnung und in das Evangelische Gesangbuch auf. Für einige Mitgliedskirchen der EKD, darunter Reformierter Bund und Evangelische Kirche der Union, ist die BTE eine offizielle Bekenntnisschrift, auf die sich ihre Pfarrer bei deren Ordination verpflichten; ebenso in einigen evangelischen Kirchen Österreichs.
In zentralen Streitfragen, etwa um das Verhältnis der evangelischen Christen zur Demokratie, zum Judentum, zum Staat Israel, zu Massenvernichtungsmitteln, zum Wettrüsten, zur Verelendung in der Dritten Welt und anderen wirkte die BTE weiter.
Entstehung mini|hochkant|Der Ort der Bekenntnissynode: die Gemarker Kirche
Kirchenkampf
Die deutsche evangelische Kirche war traditionell eng mit dem Kaiserreich verbunden. Die meisten ihrer Pastoren waren nationalistisch, antidemokratisch und antikommunistisch eingestellt, lehnten die Weimarer Republik ab und begrüßten Adolf Hitlers Machtübernahme im Januar 1933 begeistert in dem Glauben, diese habe eine drohende kommunistische Revolution verhindert. Sie wollten an der Seite des NS-Regimes zu einer „nationalen Wiedergeburt“ beitragen und erhofften sich davon eine Stärkung der Volkskirche und des Protestantismus (etwa am Tag von Potsdam, 21. März 1933). Demgemäß schwiegen sämtliche evangelischen Kirchenführer 1933 zur Ausschaltung der Linksparteien und Gewerkschaften, zum Straßenterror der SA und zur Judenverfolgung. Stattdessen protestierten sie gegen die angebliche „Greuelpropaganda“ des Auslands gegen diese Maßnahmen.
Im April 1933 ernannte Hitler den unbekannten Wehrkreispfarrer Ludwig Müller zu seinem Kirchenbeauftragten, stellte sich am 13. Juli 1933 offen hinter die Deutschen Christen und verhalf diesen so zu einem Erdrutschsieg bei den allgemeinen Kirchenwahlen am Folgetag. Um dem Streben der DC nach einer zentral regierten Reichskirche entgegenzukommen, hatten die evangelischen Landeskirchen am 11. Juli 1933 eine neue Kirchenverfassung mit einem Reichsbischof an der Spitze beschlossen, aber zugleich ihre Bekenntnisbindung und Autonomie als föderal gleichberechtigte Kirchen gewahrt. Erst als die DC den Ausschluss der Judenchristen betrieben, protestierten einige evangelische Pastoren gegen diese Übergriffe auf kirchliche Lehre und Selbständigkeit. Die Proteste nahmen zu, als die DC Ludwig Müller am 27. September 1933 zum Reichsbischof wählten, mit einem Arierparagraphen eine „judenfreie“ DEK anstrebten, bei einer Großkundgebung im Berliner Sportpalast am 13. November 1933 eine „Entjudung“ der Bibel propagierten und Müller zum Jahresende die evangelische Jugend in die Hitlerjugend eingliederte.Ger van Roon: Zeit- und kirchengeschichtlicher Kontext der Barmer Theologischen Erklärung. In: Wilhelm Hüffmeier, Martin Stöhr (Hrsg.): Barmer Theologische Erklärung 1934–1984: Geschichte – Wirkung – Defizite. Bielefeld 1984, S. 33f.
Seit der Gründung des Pfarrernotbunds (September 1933) bildeten sich überall in Deutschland „bekennende“ Gemeinden. Als Reichsbischof Müller diesen am 4. Januar 1934 öffentliche Erklärungen verbot, bildeten sich „Bekenntnissynoden“, die Beschlüsse zur Neuordnung der DEK nach Maßgabe des Evangeliums fassten. Gegen Müllers Versuche, die unabhängigen Landeskirchen rechtlich der Reichskirche und seiner Autorität zu unterwerfen, verbündeten sich einige „intakte“, noch nicht gleichgeschaltete Landeskirchen am 11. April 1934 mit dem Pfarrernotbund und den freien Bekenntnissynoden zu einer „Bekenntnisgemeinschaft der DEK“. In der Ulmer Erklärung vom 22. April 1934 erhob diese gegen Müller, die DC und die vom NS-Regime verordnete Kirchenverwaltung unter August Jäger den Anspruch, die einzige rechtmäßige DEK zu sein. Ein dort eingesetzter „Bruderrat“ sollte eine reichsweite Bekenntnissynode vorbereiten und setzte ein Dreiergremium ein, das für diese Synode eine theologische Grundsatzerklärung entwerfen sollte. Die BTE ging also aus den wachsenden Protesten gegen die „Gleichschaltung“ der DEK mit dem NS-Staat hervor.Joachim Beckmann: Der Weg zur Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche in Barmen 1934. In: Martin Heimbucher, Rudolf Weth (Hrsg.): Die Barmer Theologische Erklärung, Neukirchen-Vluyn 2009, S. 12–22.
Vorläufer Öffentliche Glaubensbekenntnisse waren im deutschen Protestantismus vor 1933 selten geworden, weil der christliche Glaube weithin nur noch als private und individuelle Gesinnung verstanden wurde. 1933 erschienen dann in der DEK rund 75 „Bekenntnisse“. Die DC verknüpften christliche Glaubenssätze direkt mit Bekenntnissen zum deutschen Volk und deutscher Rasse, seiner autoritären Staatsgestalt und seinem Führer. Die Jungreformatorische Bewegung dagegen bekannte, Jesus Christus allein begründe die Kirche, doch zugleich zeige sich Gott in der aktuellen „völkischen Erneuerung unseres Vaterlandes“, so dass man ganz für die eigene Nation zu leben und zu sterben bereit sei. So kombinierte die lutherische und deutschnationale kirchliche „Mitte“ das Ja zu Jesus Christus in der Kirche mit dem vorbehaltlosen Ja zu Hitler und zum NS-Staat in der Politik.Georg Plasger, Matthias Freudenberg (Hrsg.): Reformierte Bekenntnisschriften: eine Auswahl von den Anfängen bis zur Gegenwart. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-56702-2, S. 230–238
Ab August 1933 verfassten lutherische Theologen um Friedrich von Bodelschwingh das Betheler Bekenntnis. Dessen Abschnitt „Die Kirche und die Juden“ ging erstmals auf die Judenverfolgung ein, wurde aber bis zur Fertigstellung im Dezember 1933 stark entschärft. Karl Barth bejahte dieses Bekenntnis und trat seiner Entschärfung entgegen. Im Oktober 1933 bat er Bodelschwingh schriftlich darum, im Text müsse „der für die Kirche der altpreuss. Union rechtsgültig gewordene Arierparagraph ausdrücklich genannt und diese Kirche ausdrücklich der Häresie bezichtigt werden“.Martin Rohkrämer: Die Synode von Barmen in ihren zeitgeschichtlichen Zusammenhängen. In: Jürgen Moltmann (Hrsg.): Bekennende Kirche wagen: Barmen 1934–1984. München 1984, S. 23–58, hier S. 32 und Fn. 11
Danach verfasste Karl Barth das Bekenntnis der Freien Reformierten Synode in Barmen vom 4. Januar 1934. Es schloss kategorisch jede Kombination von Christus- und Führerbekenntnis aus und lehnte als einziger der damaligen Bekenntnistexte den innerkirchlichen Arierparagraphen ab: Es sei mit dem Wesen der Kirche unvereinbar, „die Gliedschaft und die Befähigung zum Dienst in ihr auf die Angehörigen einer bestimmten Rasse zu beschränken“. Erstmals im Kirchenkampf nahm eine evangelische Synode diesen Text an und stellte die Abgrenzung von den DC damit auf eine theologische, nicht nur taktische kirchenpolitische Grundlage.Martin Rohkrämer: Die Synode von Barmen in ihren zeitgeschichtlichen Zusammenhängen. In: Jürgen Moltmann (Hrsg.): Bekennende Kirche wagen, München 1984, S. 27 f.
Im Frühjahr 1934 gründeten die DC eigenmächtig das evangelische Bistum Köln-Aachen und spalteten damit die betroffenen Gemeinden. Auf Bitte einiger Pfarrer, Presbyter und Gemeindeglieder in Bonn verfasste Karl Barth am 13. Mai 1934 „Die 4 Artikel einer Erklärung zur Bildung einer ‚Bekenntnisgruppe‘ in der evangelischen Gemeinde Bonn“. Sie wurden als Flugblatt veröffentlicht und waren der direkte Vorläufer des BTE-Entwurfs, den Barth zwei Tage später in Frankfurt am Main verfasste.Martin Rohkrämer: Die Synode von Barmen in ihren zeitgeschichtlichen Zusammenhängen. In: Jürgen Moltmann (Hrsg.): Bekennende Kirche wagen, München 1984, S. 32 und 35
Vorentwürfe Am 2. Mai 1934 berief der Bruderrat den Bonner Theologieprofessor Karl Barth, den Hamburger Pastor Hans Asmussen und den Münchner Oberkirchenrat Thomas Breit als Autoren der BTE, am 7. Mai zudem den Erlanger Kirchenhistoriker Hermann Sasse. Dieser sagte das erste Autorentreffen am 15./16. Mai in Frankfurt am Main krankheitsbedingt ab. Barth kam verspätet mittags dazu und verfasste den ersten Entwurf der BTE, während Asmussen und Breit schliefen. Asmussen ergänzte dann These II um den Satz: „Durch ihn (Christus) widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbaren Dienst an seinen Geschöpfen.“ Barth ergänzte These VI, die die anderen annahmen. Barth lobte diese Zusammenarbeit in einem Brief an Asmussen vom 23. Mai 1934 als „Frankfurter Konkordie“, gab ihr also denselben Rang wie den Einigungsformeln zwischen Lutheranern und Reformierten in der Reformationszeit.
Am 22. Mai 1934 in Leipzig strich der Bruderrat aus Sorge um die kirchenrechtlichen Folgen vor allem den Satz „… bekennen sich durch ihre Vereinigung zu der kommenden Gottesgabe der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche“. Zuvor erhielt er einen Protestbrief Sasses gegen „unionistische“ Tendenzen des Frankfurter Entwurfs: Die Bekenntnissynode dürfe auf keinen Fall ein überkonfessionelles Lehramt beanspruchen. Daraufhin reduzierte Asmussen den Titel auf eine „Erklärung zur kirchlichen Lage“, besuchte Sasse und verfasste mit ihm den „Erlanger Entwurf“. Dieser formulierte die sechs Thesen „volkstümlicher“ und schloss eine Unionskirche explizit aus. Die süddeutschen Bischöfe Theophil Wurm und Hans Meiser stimmten dieser Fassung zu. Barth dagegen lehnte sie ab und war nur bereit, einige Änderungen des Leipziger Entwurfs in die Frankfurter Erstfassung aufzunehmen. So entstand der „Bonner Entwurf“. Diesen wollte Asmussen der Bekenntnissynode nur zusammen mit einem Erläuterungsreferat vorstellen und dann den jeweiligen konfessionellen Konventen den Umgang damit überlassen. So sollte die BTE die gemeinsame Entwicklung zur Bekenntniskirche allenfalls anstoßen, nicht abschließen.