mini|300px|Firmung im Hildesheimer Dom 2007: Bischof Norbert Trelle, erwachsene Firmkandidaten, Firmpaten Die Firmung (, von ‚festmachen, kräftigen, bestätigen, beglaubigen‘) ist eines der sieben Sakramente der römisch-katholischen, der altkatholischen und der orthodoxen Kirchen (dort Chrismation ‚Salbung‘ genannt) sowie eine sakramentale Handlung (Sakramentale) in der anglikanischen Kirche.
In der katholischen Kirche ist die Firmung (auch Firmsakrament, Sacramentum confirmationis) die Fortführung der Taufe und bildet zusammen mit dieser und der Erstkommunion die Sakramente der christlichen Initiation.Weltkatechismus Nr. 1212 (1992). Die Firmung wird als Gabe der Kraft des Heiligen Geistes an den Gläubigen verstanden. Sie helfe ihm dabei, tiefer in der Gotteskindschaft zu verwurzeln, sich fester in Christus einzugliedern, seine Verbindung mit der Kirche zu stärken, sich mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und zu helfen, in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.Weltkatechismus Nr. 1316 (1992)
In den Ostkirchen wird die Firmung (Chrismation) – auch bei Kleinkindern – in derselben Feier wie die Taufe und die erste Kommunion gespendet. In der römisch-katholischen Kirche ist dies bei der Erwachsenentaufe ebenso. Gläubige, die die Kindertaufe empfangen haben, werden nach „Erreichen des Vernunftgebrauchs“ in einer gesonderten Feier gefirmt, die mit der Erstkommunion verbunden sein kann oder, entsprechend regionaler Übung, dieser erst nach einiger Zeit folgt.
Die Kirchen der Reformation haben die Firmung nicht als Sakrament übernommen, aber mit der Konfirmation einen ähnlichen Ritus geschaffen. Die begriffliche Unterscheidung zwischen Firmung und Konfirmation, wie sie im Deutschen existiert, gibt es im Lateinischen und in den meisten anderen Sprachen nicht.
Der Firmung verwandt in Ursprung, Praxis und Bedeutung ist die Heilige Versiegelung. Sie ist ein Sakrament in der Neuapostolischen Kirche und existiert in weiteren apostolischen Kirchen.
Voraussetzungen Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt. Außerdem sollte, gemäß heutiger römisch-katholischer Übung, der Firmling den Willen geäußert haben, gefirmt zu werden. Es wird dem Firmbewerber empfohlen, vor der Firmung das Bußsakrament zu empfangen. Hinsichtlich des Firmalters unterscheiden sich die Auffassungen: In der orthodoxen Kirche und in den unierten Kirchen des Ostens wird mit der Taufe des Kindes die Firmung verbunden; in der lateinischen Kirche dagegen ist es erforderlich geworden, dass der Firmling etwas von der Bedeutung des Sakraments erkennen kann. Der Codex Iuris Canonici schreibt für gewöhnlich das „Erreichen des Vernunftgebrauchs“ (Vollendung des siebten Lebensjahres) vor.can. 889 § 2; can. 97 § 2 In Todesgefahr aber kann die Firmung gem. c. 889 § 1 CIC auch Unmündigen gespendet werden. Das faktische Firmalter schwankte im Westen im Laufe der Geschichte sowie regional erheblich und liegt heute in unseren Breiten gewöhnlich zwischen zwölf und sechzehn Jahren. Einige vor allem schweizerische Gemeinden legen das Firmalter auf achtzehn Jahre fest. Die Bitte um die „Frühfirmung“ eines Kindes darf jedoch nicht generell abgelehnt werden.Notitiae. 35: 537–540. 1999.
Die Firmvorbereitung (Firmkatechese) der Jugendlichen erfolgt in Gruppen zu etwa 8–15 Personen, oft durch Ehrenamtliche der jeweiligen Pfarrgemeinde, wobei der Pfarrer über die Katechese die Letztverantwortung innehat. Häufig vermittelt die Firmvorbereitung auch grundlegende Glaubensinhalte.
Auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der vollen Aufnahme in die katholische Kirche.
Ritus
Firmspender Die Firmung wird in der römisch-katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof („ordentlicher Spender“) gespendet.Lumen Gentium 26. Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch von einem Priester gespendet werden, der jedoch eine besondere Beauftragung des Diözesanbischofs für diese Firmung braucht (außerordentlicher Spender). Der Ortsordinarius, der kein Bischof ist (Territorialäbte usw.) bzw. vom Recht einem Diözesanbischof gleichgestellt ist, firmt in dem Gebiet, für das er zuständig ist, stets gültig. Bei einem neugetauften Erwachsenen besitzt der taufende Priester die Vollmacht zur Firmspendung. Auch bei einer Konversion wird in der Regel der Ortspfarrer mit der Firmspendung beauftragt. Darüber hinaus kann in den Fällen, in denen die Firmspendung nicht durch den Bischof selbst erfolgen kann, eine Firmbefugnis an Äbte oder andere hochrangige Priester erteilt werden. In drohender Todesgefahr spendet jeder Priester von Rechts wegen die Firmung gültig und erlaubt, sogar außerhalb seines Gebietes. In aller Regel ist bei jeder Firmung Chrisam zu verwenden, der vom Ortsbischof geweiht worden ist.
In der Altkatholischen KircheKirchenordnung u. Satzung Katholisches Bistum der Alt-Katholiken Deutschlands, Par. 23, Abs. 2 Aufgaben des Bischofs: u. a. Firmung und in der anglikanischen Kirchengemeinschaft wird die Firmung durch einen Bischof gespendet, während in den Ostkirchen jeder Priester dazu ermächtigt ist.
Ablauf mini|Firmutensilien während der Corona-Pandemie: Chrisam, Pinsel für eine kontaktlose Spendung des Sakramentes und ein Glas (hier mit dem Wappen von Julius Kardinal Döpfner) mit Desinfektionsmittel Die Firmung findet heute normalerweise innerhalb einer heiligen Messe statt.
Im römischen Ritus beginnt die Firmung mit einem Eröffnungsgebet und der Erneuerung des Taufversprechens durch die Firmlinge. Anschließend breitet der Firmspender die Hände über dem Firmling aus und betet um die Herabkunft des Heiligen Geistes und die Vermittelung der Gaben des Heiligen Geistes. Dann legt er die rechte Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet ihm mit Chrisam, einem vom (Orts-)Bischof geweihten Salböl, ein Kreuz auf die Stirn. Er spricht dazu: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Während der Firmung legt der Firmpate (in Österreich und Süddeutschland auch Firmgöd genannt) als Zeichen seiner Unterstützung seine Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Es folgen ein abschließendes Gebet und der Segen sowie anschließend die Feier der Eucharistie.Für einen genauen Ablauf der Firmung vgl. die ausführliche Beschreibung des Erzbistums München und Freising: . Bis zur Erneuerung des Ritus der Firmung 1973 war ein angedeuteter Backenstreich des Bischofs als Symbol der Stärkung (vgl. Ritterschlag) allgemein üblich.
In den Ostkirchen heißt der Ritus der Firmung „Salbung“ und folgt direkt auf die Taufe. Der Priester salbt mit dem vom Bischof geweihten Myron die Stirn, die Augen, die Nasenflügel, den Mund, die Ohren, die Brust, die Hände und die Füße und spricht anschließend: „Siegel der Gabe des Heiligen Geistes“. Der Ritus ist hierbei nicht durch Ein- und Ausgangsgebete vom restlichen Gottesdienst getrennt.Weltkatechismus Nr. 1300 (www.vatican.va).
Salböl Das Chrisam bzw. Myron ist vorgeschriebene Materie bei der Spendung der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Balsam. Die Heiligen Öle werden vom Bischof am Gründonnerstag bzw. an einem früheren osternahen Tag in der Chrisammesse geweiht.
Brauchtum In manchen Regionen ist es üblich, dass sich der Firmling den Namen eines Heiligen aussucht, den er als Firmnamen annimmt. Traditionell feiert der Firmling den Firmtag allein mit seinem Paten. Erst in jüngster Zeit finden im Rahmen der Firmung große Familienfeiern statt. In einigen Gegenden Deutschlands, in der Schweiz und in Österreich erhalten die Neugefirmten auch Geld- oder andere Geschenke (etwa früher in Bayern und heute noch üblicherweise in weiten Teilen der Westschweiz und Deutschschweiz traditionell die erste Uhr).
Bedeutung Die Bedeutung der Firmung besteht nach der römisch-katholischen Kirche vor allem in zwei Aspekten: engere Verbindung mit der Kirche und Stärkung (lat. firmus ‚stark‘) durch die Kraft des Heiligen Geistes;Katholischer Erwachsenen-Katechismus (KEK) der Deutschen Bischofskonferenz, I. Band (1985), S. 340. außerdem wird durch die Firmung die Taufe vollendet in der Hinsicht, dass der Gefirmte nun verstärkt der Kirche eingegliedert ist („Vollbürger im Reiche Christi“GL 53, in Bezug auf alle drei Initiationssakramente zusammen). Der Firmling wird mit seiner Firmung von Jesus Christus und der Kirche in Besitz genommen.KEK I, S. 341. Gleichzeitig wird er bevollmächtigt, „in der Kraft des Heiligen Geistes als Zeuge Jesu Christi den Glauben durch Wort und Tat zu verbreiten und zu verteidigen und so zum Aufbau und Wachstum des Leibes Christi, der Kirche, beizutragen“. Schließlich wird er dazu gesegnet und gestärkt durch den Heiligen Geist. Alle diese Aspekte werden durch die Handauflegung bei der Salbung ausgedrückt. Außerdem nehmen die Christen „in vollerem Maß an Jesu Christi königlicher und priesterlicher Vollmacht und an seiner messianischen Geistfülle teil“ (vgl. Priestertum aller Gläubigen); das Zeichen der Salbung deutet dieses aus.
Theologische Entwicklung Die Firmung hat sich im Laufe der ersten Jahrhunderte der christlichen Kirche als Aspekt der Taufe oder als eigenständige Feier entwickelt. In der Scholastik wurde sie als eigenständiges Sakrament herausgestellt, was die Reformatoren wenige Jahrhunderte später ablehnten.
Ansätze bei den Kirchenvätern Die Tradition des 2. Jahrhunderts berichtete neben der Taufe von keinem besonderen geistvermittelnden Ritus.Vgl.: Amougou-Atangana 1974, S. 106–132. Erst gegen Ende des Jahrhunderts äußerte sich der Kirchenvater Tertullian hierzu deutlicher. In seinem Werk De Baptismo („Über die Taufe“) entwickelte er als einer der frühesten Kirchenväter ein theologisches Gesamtkonzept der Taufe. Darin spricht er dem Untertauchen eine geisteinflößende Wirkung ab: „Nicht dass wir im Wasser den Heiligen Geist erlangten, sondern wir werden im Wasser […] gereinigt, für den Hl. Geist vorbereitet.“Tertullian, De Baptismo 6. Nachdem der Mensch aus dem Taufbad aussteige, wird er gesalbt,Tertullian, De Baptismo 7. „danach folgt die Handauflegung, womit durch einen Segensspruch der Heilige Geist herbeigerufen und eingeladen wird.“Tertullian, De Baptismo 8. Er trennt hier also klar die Ritualschritte voneinander und ordnet ihnen verschiedene Wirkungen zu.
Die Traditio Apostolica („Apostolische Überlieferung“) beschrieb, etwa Anfang des 3. Jahrhunderts, kirchliche Liturgien und Aufgaben von Funktionsträgern der katholischen Kirche wie Bischof, Presbyter und Diakon. In dieser Beschreibung ist der Ritus der Handauflegung wie bei Tertullian auch eine Phase des Taufgeschehens selber, die Taufe eine Einheit im Sinne einer Initiation.Vgl.: Amougou-Atangana 1974, S. 142–151. Neu an den Aussagen Hippolyts ist, dass bereits der Grund für eine mögliche zeitlich-örtliche Trennung von Taufe und Firmung erkennbar wird: Die Tauchtaufe wird durch einen Diakon vollzogen und mit einer nachtauflichen Salbung durch einen Presbyter fortgesetzt, während nur der Bischof mittels Handauflegung und einer zweiten Salbung die Gnade Gottes über den Getauften herabrufen kann.Hippolyt von Rom, Traditio Apostolica; nach: Koch 1991, S. 202.