Basisdaten Titel: Geschäftsordnung desEuropäischen Parlaments Abkürzung: GOEP Rechtsmaterie: Europarecht Erlassenaufgrund von: Art. 232 AEUV Verkündungstag: Inkrafttreten: Letzte Änderungdurch: Inkrafttreten derletzten Änderung:1) November 20101) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung! Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments ist die auf Grundlage von AEU-Vertrag erlassene Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments.
Die Geschäftsordnung selbst besteht aus 251 Artikeln, die auf 15 Titel aufgeteilt ist. die Bestimmungen über Mitglieder, Organe des Parlaments und Fraktionen (Titel I), Legislativverfahren, Haushalt und sonstige Verfahren (Titel II), Außenbeziehungen (Titel III) Transparenz der Arbeiten (Titel IV), Beziehungen zu anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen und politische Rechenschaftspflicht (Titel V), Beziehungen zu den nationalen Parlamenten (Titel VI), Sitzungsperioden (Titel VII), Ausschüsse und Delegationen (Titel VIII), Petitionen (Titel IX), Bürgerbeauftragter (Titel X), Generalsekretariat des Parlaments (Titel XI), Befugnisse und Zuständigkeiten bezüglich der Europäischen Politischen Parteien und Europäischen Politischen Stiftungen (Titel XII), Anwendung und Änderung der Geschäftsordnung (Titel XIII), Außergewöhnliche Umstände (Titel XIV), Verschiedene Bestimmungen (Titel XV).
Ihr angefügt sind 8 Anlagen.
Siehe auch Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union Geschäftsordnung der Europäischen Kommission
Weblinks Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Kategorie:Europarecht Kategorie:Europäisches Parlament