Unter Kindergeld versteht man im Allgemeinen staatliche Leistungen an Erziehungsberechtigte, die von der Zahl und dem Alter der Kinder abhängen, für die das Geld beantragt wird. Das Geld gehört in der Regel den Kindern und wird von den Erziehungsberechtigten nur verwaltet. Erstmals in der westlichen Welt wurde Kindergeld von Gaius Iulius Caesar als öffentliche Leistung an arme Familien im antiken Rom gezahlt; unter Trajan wurden die Leistungen auf ganz Italien ausgeweitet.Alexander Demandt: Marc Aurel. Der Kaiser. C. H. Beck, München 2018, ISBN 978-3-406-71874-8, S. 41.
Kindergeld in Deutschland
Familienbeihilfe in Österreich
Die vom Einkommen der Eltern unabhängige Familienbeihilfe wird automatisch nach der Geburt des Kindes gewährt. Ein Antrag auf Familienbeihilfe muss in diesem Fall nicht gestellt werden. In allen anderen Fällen ist ein Antrag auf Familienbeihilfe notwendig. Die Höhe der Familienbeihilfe ist vom Alter des Kindes abhängig und steigt mit der Anzahl der Kinder um die sogenannte Geschwisterstaffel.
Für Kinder unter drei Jahren erhalten Eltern 120,60 €, ab drei Jahren erhöht es sich auf 129 €. Ab dem zehnten Lebensjahr steigt die Familienbeihilfe auf 149,70 € und ab 19 Jahren erhöht sie sich wiederum auf 174,70 Euro.
Für Geschwisterkinder erhöht sich die Beihilfe bei zwei Kindern pro Kind um 7,50 €, bei drei Kinder pro Kind um 18,40 €, bei vier Kindern pro Kind um 28 €, bei fünf Kindern pro Kind um 33,90 € und für das sechste Kind um 37,80 € pro Kind. Ab dem siebten Kind erhöht sich die Familienbeihilfe pro Kind um 55 €.
Eltern, deren Kind eine nachweisliche Behinderung von mindestens 50 % hat, haben einen zusätzlichen Anspruch auf die erhöhte Beihilfe von 164,90 €. Diese wird zuzüglich zur eigentlichen Familienbeihilfe gezahlt. Dieser Anspruch besteht so lange, wie der Anspruch auf die Familienbeihilfe gewährt wird. Er kann auch rückwirkend, bis fünf Jahre vor dem Tag der Beantragung, beantragt werden.
Die Familienbeihilfe wird bis zur Berufstätigkeit des Kindes, höchstens jedoch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, jeden Monat ausbezahlt. Leben beide Elternteile gemeinsam, so wird der Betrag an die Mutter ausbezahlt, sofern diese nicht eine Auszahlung an den Vater beantragt. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist derjenige anspruchsberechtigt, bei dem das Kind lebt. Nicht bezahlt wird die Familienbeihilfe für Kinder, die den Grundwehrdienst oder einen Zivildienst absolvieren.
Finanziert wird die Familienbeihilfe, die früher als Kinderbeihilfe bezeichnet wurde, aus dem Familienlastenausgleichsfonds, in den die Unternehmen abhängig von der Lohnsumme als Lohnnebenkosten einzahlen.
Im Juli 2018 wurde durch Kritik des Rechnungshofes bekannt, dass der einmal gewährte Anspruch auf Familienbeihilfe bis zur Volljährigkeit des Kindes nicht mehr kontrolliert werde. Seit 2002 wurde immer für ca. 2 Millionen Kinder Familienbeihilfe gezahlt, allerdings stieg die Anzahl der im Ausland lebenden Kinder in diesem Zeitraum von 1.500 auf 130.000 Personen im Jahr 2016, woraus im Jahr 2016 Kosten von 291 Mio. Euro entstanden. Laut Rechnungshof ließen sich durch Abfragen bei bestehenden behördlichen Datenbanken Indizien auf den Wegfall von Voraussetzungen für den Bezug der Beihilfe finden. Der Rechnungshof empfiehlt, auf folgende Anzeichen zu achten: Abmeldungen im Zentralen Melderegister, den Wegfall der Sozialversicherung, den Abbruch des Schulbesuchs trotz Schulpflicht, den Abbruch der Lehrlingsausbildung oder die Verhängung von Aufenthaltsverboten.
Ab 2019 wurde das Kindergeld für Kinder, die nicht in Österreich, sondern in anderen EU-Mitgliedstaaten wohnen, auf das dortige Lebenshaltungskostenniveau gemäß dem Lebenshaltungsindex abgesenkt (Indexierung). Am 16. Juni 2022 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Indexierung der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages und weitere steuerrechtliche Begünstigungen nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind. Daraufhin wurde mit der vom Parlament beschlossenen Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, sowie des Einkommensteuergesetzes 1988 (BGBl. I Nummer 135/2022) die Indexierungsbestimmungen der Republik Österreich aufgehoben.
Kinderzulagen in der Schweiz
Mit Kinderzulage bezeichnet man in der Schweiz eine von mehreren Familienzulagen. Die Kinderzulage ist eine monatliche Geldleistung pro Kind im Alter bis 16 Jahre. Die sogenannte Ausbildungszulage wird pro Kind im Alter von 16 bis maximal 25 Jahren ausgerichtet.
Internationaler Vergleich Die folgenden Zahlen sind wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen nicht direkt vergleichbar. Denn familienpolitische Leistungen eines Staates lassen sich nur in der Gesamtschau mit anderen Maßnahmen sowie dem Steuer- und Sozialrecht beurteilen. Beispielsweise zahlen einige Staaten weitere jährliche Leistungen pro Kind (z. B. Schulanfangszulagen), welche bei einem Vergleich berücksichtigt werden müssten. Politisch werden mit den Zahlungen für Kinder auch unterschiedliche Ziele verfolgt. Die Beträge in der folgenden Tabelle beziehen sich auf einen Monat, auch wenn das Kindergeld in manchen Staaten (z. B. den Niederlanden) in anderen Intervallen ausbezahlt wird.
35px Belgien* rand|40px Dänemark 40px Deutschland** Kinderzahl Kindergeld Alter des Kindes Kindergeld Kinderzahl Kindergeld 1. Kind 90,28 € jedes Kind von 0 bis 3 Jahren 145 € Für jedes Kind jeweils259 € 2. Kind 167,05 € jedes Kind von 3 bis 7 Jahren 131 € 3. Kind 249,41 € jedes Kind ab 7 bis 18 Jahren 103 € jedes weitere Kind 249,41 € rand|40px Griechenland rand|40px Frankreich rand|45pxIrland Kinderzahl Kindergeld Kinderzahl Kindergeld Kinderzahl KindergeldSocial welfare payments to families and children auf citizensinformation.ie; abgerufen am 20. März 2014 1 Kind 5,87 € 1 Kind --- € 1 Kind 140 € 2 Kinder 18 € 2 Kinder 120,32 € 2 Kinder 280 € 3 Kinder 40 € 3 Kinder 274,47 € 3 Kinder 420 € 4 Kinder 48 € 4 Kinder 428,62 € Bei Zwillingen: 1,5-faches K.geld jedes weitere Kind 8,07 € 5 Kinder 582,77 € Bei Drillingenund Vierlingen 2,0-faches K.geld jedes weitere Kind 154,15 € rand|40pxIsland rand|40px Italien rand|40pxLuxemburg Kinderzahl Kindergeld Jahreseinkommen Kindergeld Kinderzahl Kindergeld 1 Kind 115,25 €verheiratete Eltern Jahreseinkommen derEltern bis 11.422,98 € 250,48 € 1 Kind 265,00 € 2 Kinderund mehr137,17 €verheiratete Eltern Jahreseinkommen zwischen27.693,04 und 30.403,39 € 38,73 € 2 Kinder 530,00 € AlleinerziehendeEltern: 191,92 € bzw.196,83 € Jahreseinkommenab 43.962,05 € keine Zahlungenmehr 3 Kinder 795,00 € 4 Kinder und mehr n × 265,00 € rand|40pxNiederlande rand|40px Norwegen rand|40pxÖsterreich Alter des Kindes Kindergeld Kinderzahl ZahlbetragGeburt nach1. Jan. 1995 Kinderzahl Familienbeihilfe Kinder unter6 Jahren 66,13 € für jedes Kind NOK 972 (129 €) 1 Kind 120,60 € Kinder von6–11 Jahren 80,30 € in Gebieten im äußerstenNorden des Landes zusätzlichNOK 316 (42 €) ab 3. Lebensjahr 129 € Kinder von12–17 Jahren 94,47 € ab 10. Lebensjahr 149,70 € ab 19. Lebensjahr 174,70 € bei 2 Kindern:ab 3 Kindern:ab 4 Kindern:ab 5 Kindern:ab 6 Kindern:ab 7 Kindern: + 7,50 € pro Kind+ 18,40 € pro Kind+ 28 € pro Kind+ 33,90 € pro Kind+ 37,80 € pro Kind+ 55 € pro Kind rand|40pxFinnland 40pxSchweden rand|40pxVerein. Kgr. (UK) Kinderzahl Kindergeld Kinderzahl Kindergeld Kinderzahl gezahlter Betrag HM Revenue and Customs: What is Child Benefit? erstes Kind 95,75 € 1 Kind SEK 1250 (125 €) erstes Kind 90 £ (105 €) zweites Kind 105,80 € 2 Kinder SEK 2650 (266 €) jedes weitere Kind 59 £ (70 €) drittes Kind 135,01 € 3 Kinder SEK 4480 (449 €) viertes Kind 154,64 € 4 Kinder SEK 6740 (676 €) jedes weitere Kind 174,27 € jedes weitere Kind SEK 2500 (251 €) 40pxLiechtenstein 40pxSpanien 30pxSchweiz Kinderzahl Kindergeld Alter des Kindes Kindergeld Alter des Kindes Familienzulage pro Kind 1 Kind CHF 260 (250 €) Kinder <18 Jahren 24,25 € Nicht-Behinderte48,47 € Behinderte Kinderzulage bis 16 Jahre(Je nach Kanton und Kinderzahl) CHF 200 bis CHF 400(190 € bis 385 €) Zwillinge oderüber 3 Kinder CHF 310 (300 €) Kinder >18 Jahren Behind.grad >65 %: 260,79 €Behind.grad >75 %: 381,19 € Ausbildungszulage 16 bis 25 Jahre(Je nach Kanton und Kinderzahl) CHF 250 bis CHF 525(240 € bis 505 €) über 10 Jahre für alle CHF 310(300 €) rand|40px Polen*** Ungarn **** Kinderzahl Kindergeld KinderzahlKindergeld (pro Kind) 1 Kind 800 Złoty (190 €)1 Kind12.200 HUF (bei Familie) 13.700 HUF (alleinerziehender Elternteil) jedes weitere Kindbis 18 Jahre alt 800 Złoty (190 €) 2 Kinder13.300 HUF (bei Familie) 14.800 HUF (alleinerziehender Elternteil)3 Kinder und mehr16.000 HUF (bei Familie) 17.000 HUF (alleinerziehender Elternteil)
(*) In Belgien gibt es einen Kindergeldzuschlag, wenn ein Elternteil pensioniert, arbeitslos oder behindert ist. Er variiert je nach Kinderzahl. So bei einem behinderten angestellten Elternteil wird für das erste Kind 84,40 € ausgezahlt, für das zweite Kind 24,31 €, ab dem dritten Kind 4,27 €.
(**) In Deutschland wird das Kindergeld mit der verfassungsrechtlich gebotenen Steuerfreistellung des Existenzminimums für Kinder verrechnet. Das Kindergeld wurde 2017 und 2018 jeweils um 2 €, im Juli 2019 um 10 €, 2021 um 15 € erhöht.
(***) In Polen gibt es Kindergeld für alle Kinder, ohne Einkommensbeschränkung.
(****) In Ungarn gibt es neben dem Kindergeld einen Kinderfreibetrag (Steuervergünstigung). Der Betrag ist 10.000 HUF für ein Kind, 40.000 HUF für zwei Kinder, 99.000 HUF für drei Kinder. Bis 2026 soll sich der Betrag verdoppeln.
Literatur Bering, Stefan und Friedenberger, Martin: Reform der Familienkassen und Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht 5/2017, 331. Bilsdorfer, Peter: Permanente und aktuelle Baustellen im Kindergeldrecht, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 40/2011, 2913. Felix, Dagmar: Paradigmenwechsel im Kindergeldrecht. Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder, NJW 2012, 22. Wüstenberg, Dirk: Kindergeld für die Zeit von der Geburt bis zur Einreise?, Familie Partnerschaft Recht (FPR) 2011, S. 162–166.
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