Max Hildebert Boehm (* 16. März 1891 in Birkenruh bei Wenden, Livland; † 9. November 1968 in Lüneburg) war ein deutscher völkischer Politiker, Soziologe und Publizist.
Herkunft und Jugend Die Familie Boehms siedelte 1902 von Wenden nach Lothringen über. Sein Vater Maximilian Boehm arbeitete dort als Gymnasiallehrer. Boehm studierte Geistes- und Kunstgeschichte, Philosophie und Soziologie und beendete sein Studium mit einer Dissertation über Johann Gottlieb Fichte.
Politischer und beruflicher Werdegang Während des Ersten Weltkrieges engagierte sich Boehm für die deutsche Kulturpropaganda (vgl. Propaganda im Ersten Weltkrieg) und die politische „Grenzlandarbeit“. Gleichzeitig forschte er im Zusammenhang mit Themen wie „Grenz- und Auslanddeutschtum“ und europäischer Nationalitätenkunde. Ab 1926 leitete er gemeinsam mit dem Gründer des Deutschen Schutzbundes für die Grenz- und Auslandsdeutschen, Karl Christian von Loesch, das aus der Arbeitsstelle für Nationalitäten- und Stammesprobleme am Politischen Kolleg hervorgegangene Institut für Grenz- und Auslandstudien (IGA) in Berlin-Steglitz. Von 1933 bis 1945 hatte er an der Universität Jena eine Professur für Volkstheorie und Volkstumssoziologie und lehrte dort auch Nationalitäten- und Grenzlandkunde.Referiert und zitiert wird im Folgenden aus Ulrich Prehn: Die wechselnden Gesichter eines ‚Europa der Völker‘ im 20. Jahrhundert. Ethnopolitische Vorstellungen bei Max Hildebert Boehm, Eugen Lemberg und Guy Héraud. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hrsg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster 2005, S. 123–157, hier: S. 126.
Juniklub und Volksgruppenpolitik In der Zwischenkriegszeit zählte Boehm Ulrich Prehn zufolge zu den „wichtigsten Vertretern sowohl des ‚jungkonservativen‘ oder ‚konservativ-revolutionären‘ Spektrums als auch der so genannten volksdeutschen Bewegung“.Ulrich Prehn: Die wechselnden Gesichter eines ‚Europa der Völker‘ im 20. Jahrhundert. Ethnopolitische Vorstellungen bei Max Hildebert Boehm, Eugen Lemberg und Guy Héraud. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hrsg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster 2005, S. 123–157, hier: S. 125.
Im Jahre 1918 arbeitete Boehm unter Max Erwin von Scheubner-Richter in der „Pressestelle Oberost VIII“ für die deutschen Besatzer in Riga.Ernst Piper: Alfred Rosenberg. Hitlers Chefideologe, München 2005, S. 62. Weitere Mitarbeiter waren Otto von Kursell und Arno Schickedanz.
1919 gründete er zusammen mit Arthur Moeller van den Bruck, Heinrich von Gleichen und Hans Roeseler den völkisch-nationalen Juniklub.
Boehm leitete zahlreiche Vereine und Organisationen, darunter die Deutsche Gesellschaft für Nationalitätenrecht (vormals: Ausschuß für Minderheitenrecht), die auch international die Debatten um Minderheiten-, Autonomie- beziehungsweise „Volksgruppen“-Rechte „maßgeblich beeinflussten“.
Nach Prehn war Boehm „spätestens seit den zwanziger Jahren als einer der maßgeblichen Sinn-, Deutungs- und Ideologie-Produzenten und -Akkumulatoren an der Schnittstelle zwischen theoretisch-konzeptioneller Arbeit und politischem Aktivismus auf der vorwiegend mit ‚völkischen‘ Kategorien argumentierenden und agitierenden politischen Rechten in Deutschland aktiv“.Ulrich Prehn: Die wechselnden Gesichter eines ‚Europa der Völker‘ im 20. Jahrhundert. Ethnopolitische Vorstellungen bei Max Hildebert Boehm, Eugen Lemberg und Guy Héraud. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hrsg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster 2005, S. 123–157, hier: S. 126.
Völkisches Denken und Das eigenständige Volk Boehm, dessen Gedankenwelt sich auf der Grundlage der völkischen Bewegung entwickelte, konstruierte ausgeprägte dualistische Denkweisen im Spannungsfeld von Vorbildern und Feindbildern. So waren für ihn die Völker die einzig „wahren“, wirkmächtigen Geschichtssubjekte. „Volk“ und „Volkstum“, „Stamm“, „Landschaft“ und „Landsmannschaft“ sowie das Konstrukt des „Volks- und Kulturbodens“ des Geographen Albrecht Penck und Wilhelm Volz galten Boehm als die wichtigsten Gegenbegriffe zu dem, was er „Ideologie“ nennt, zur modernen Massengesellschaft, zur Zivilisation und zum Fortschrittsglauben, zu „Westlertum“, Liberalismus und Individualismus sowie allen Modellen einer Staatsbürgernation.
Sein Buch Das eigenständige Volk (1932) war beispielsweise als Abgrenzung zu Staatstheorien gedacht. Boehm stützt sich nach Prehn dabei in seiner „Theoriebildung auf eine Vielzahl bisweilen eher dürftig definierter, vor allem aus den politischen Ideen der deutschen Romantik und der antinapoleonischen Befreiungskriege hergeleiteter Komposita des Begriffs ‚Volk‘“.Ulrich Prehn: Die wechselnden Gesichter eines ‚Europa der Völker‘ im 20. Jahrhundert. Ethnopolitische Vorstellungen bei Max Hildebert Boehm, Eugen Lemberg und Guy Héraud. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hrsg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster 2005, S. 123–157, hier: S. 130.
Neben Begriffen wie „Volksindividualität“ und „Volkspersönlichkeit“ und in Abgrenzung zum Bereich des „Nationalen“, in dem nach Boehm das Spannungsfeld zwischen Volk und Staat angesiedelt sei, tauchen in den Überschriften einzelner Abschnitte seiner Schriften folgende weitere, jeweils säuberlich voneinander unterschiedene Ableitungen auf:
„Volk als Artbegriff: das Völkische“, „Volk als Gesellschaftsgefüge: das Volkhafte“, „Volk als eigenständiges Wesen: das Volkliche“, „Volkswesenheit“ sowie über „Volklichkeit als Haltung“ In den Kapiteln unter oben genannten Überschriften setzt Boehm sich mit unterschiedlichen Konzepten und Theorien des Volkes auseinander, die in seiner Zeit populär waren. Unter der Überschrift „Volk als Artbegriff: das Völkische“ findet eine kritische Beschäftigung mit jenen Theorien statt, die Volk rassisch begründen. Dabei stehen im Mittelpunkt die Thesen von Hans F. K. Günther, Houston Stewart Chamberlain und Arthur de Gobinaeau – die Theorie des Letztgenannten bezeichnet Boehm auch als „nordische[n] Rassenmessianismus“. Boehm will der Rassenforschung seiner Zeit nicht ihren analytischen Erkenntniswert absprechen, meint aber, dass ihre „übereilte und unkritische volkstheoretische Anwendung [...] entschieden zu bekämpfen“ sei. Weiterhin wirft er den Rassetheoretikern vor, den Schluss von Rasse auf das Volk ebenso wenig begründen zu können, wie die Reinheit von Rassen sowie deren kulturelle und soziale Wirkung. Sie würden Geschichte naturalistisch deuten und diese dadurch entwerten. Es sei dieser „rassenkundliche Dilettantismus“ und „Blutdeterminismus“, der volkstheoretische Fragen verkürze und einer wissenschaftlichen Beschäftigung mit dem Volk im Wege stünde.
Unter der Überschrift „Volk als Gesellschaftsgefüge: das Volkhafte“ findet bei Boehm eine Diskussion des romantischen Volksbegriffes statt, der Volk als etwas Naturhaftes und Urtümliches versteht, das durch Industrialisierung, Urbanisierung, Liberalisierung und Vermassung zerstört werden würde. Dieser Volksbegriff habe in der europäischen Geistes- und Ideengeschichte die längste Tradition und speise sich aus Platons Politeia sowie der mittelalterlichen Ständeordnung. Als Volk werde hier der Nährstand bezeichnet, der zutiefst konservativ sei und so das „Volkhafte“ bewahren würde. Boehm führt aus, dass diese Vorstellung in der Romantik popularisiert und verwissenschaftlicht wurde und seitdem als 'organisch' bezeichnet werde. Zwar bezieht sich Boehm positiv auf die Vertreter dieses Volksverständnisses, allen voran Johann Gottfried Herder und Wilhelm Heinrich Riehl, kritisiert aber einerseits ihre Gegenüberstellung von Volk und Gesellschaft im Sinne der Gemeinschaft-Gesellschaft-Dichothomie Ferdinand Tönnies’, andererseits den Versuch, im Volk „gewisse Urformen der Gesellschaft zu ermitteln, die allen geschichtlichen und örtlichen Abwandlungen als etwas Urhaft-Menschentümliches zugrunde liegen“. Diese Vorstellungen führten immer zur Annahme, beim Volk handele es sich um eine Gemeinschaft im paradiesischen Zustande, die diesen durch die Moderne verloren habe. Das sei jedoch eine wissenschaftlich unzulässige Anschauung, so Boehm, in der Wesen und Natur miteinander identifiziert werden würden: „Wesen und Natur gehen in solchen Deutungen ineinander über“.
Allen traditionellen Vorstellungen des Volkes sei die Sehnsucht nach „dem Volk“ oder „dem Volkhaften als solchem“ eigen. Durch diese Vorannahme gebe es aber nur ein Volk und nicht ein Volk unter Völkern. Dabei werde übersehen, dass die Grenze, also die Abgrenzung der Völker untereinander konstitutiv für ihre Existenz sei: „Aber diese Grenze darf nicht nur räumlich verstanden werden, sondern sie scheidet ein vielfältiges So-oder-anders-Sein“. Boehm selbst will Volk als „geistigen Zusammenhang“ verstanden wissen, der zu zwischen den Angehörigen dessen eine „relative Artähnlichkeit“ stiftet. Diese relative Artähnlichkeit stifte eine Gemeinschaft, die durch die Volksangehörigen verwirklicht werde und „die das Zentrum der Personenhaftigkeit des Einzelnen betrifft“: „Volk in diesem Sinn verwirklicht sich in einer gemeinschaftlichen Kulturaussonderung, die wir Volkstum nennen, dieses Volkstum wird von einem gemeinschaftlichen und arteigenen Geist getragen, für dessen inbildliches Maß und Ziel die Bezeichnung Volkheit vorgeschlagen ist“. Das Volkstum konkretisiert sich sozial und geschichtlich in Recht und Sitte, forme aber auch den Einzelnen durch eine diesem oktroyierte Haltung. Diese Haltung will Boehm als volklichen Ethos verstanden wissen, in dem auch ein Zielbild wurzele, „das die Ebene des staatlichen Lebens bestimmt“. Zwar wolle Boehm weder das Völkische sowie das Volkhafte zur Bestimmung des Volkes unbeachtet lassen, will aber verstanden wissen, dass das Volk eigenständig und nicht auf Rasse, Gesellschaft, Staat oder etwa Religion zu reduzieren sei.
Selbstbezeichnend zielt Boehm auf eine Volkstheorie, die das Volk ernst und wesenhaft nimmt, ohne einer biologistischen, soziologistischen oder etatistischen Reduktion zum Opfer zu fallen: „Damit ist gegen jeden Nationalismus, der das Volkliche ins absolute übersteigert, eine feste Scheidewand errichtet“. Gegen das „ethnokratische Prinzip“ des Nationalismus stellt Boehm seine eigene Position, die er als „ethnopathetische Haltung“ bezeichnet. Diese ethnopathetische Haltung begreift das Volk nicht als Volk im metaphysischen oder ontologischen Sinne, sondern als Volk unter Völkern: „Die Welt, in der das Volk seinen Ort hat, ist uns deshalb durch einen Pluralismus irgendwelcher Art bestimmt“.
Die von ihm und weiten Teilen der Rechten, der Deutschnationalen Bewegung und den Jungkonservativen propagierte deutsche „Volksgemeinschafts“-Ideologie zielte, so Prehn, „im Kern auf die Zerschlagung sowohl der politischen Fundamente der Weimarer Demokratie als auch auf die Revision der europäischen Nachkriegsordnung ab“.Ulrich Prehn: Die wechselnden Gesichter eines ‚Europa der Völker‘ im 20. Jahrhundert. Ethnopolitische Vorstellungen bei Max Hildebert Boehm, Eugen Lemberg und Guy Héraud. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hrsg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster 2005, S. 123–157, hier: S. 131. Eine „national verantwortliche“ deutsche „Volksgemeinschaft“ sollte sich nach dem Untergang des Kaiserreichs über Klassen-, Standes- und Konfessionsgrenzen hinwegsetzenden und diente als propagandistisches Kampfmittel für den „Staatsboykott“.Ulrich Prehn: Die wechselnden Gesichter eines ‚Europa der Völker‘ im 20. Jahrhundert. Ethnopolitische Vorstellungen bei Max Hildebert Boehm, Eugen Lemberg und Guy Héraud. In: Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hrsg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt – Analysen rechter Ideologie. Münster 2005, S. 123–157, hier: S. 132.
Die Formel Korporativismus