Der Hochverrat ist ein Straftatbestand, der auf den gewaltsamen Umsturz im Innern gerichtet ist.

Im Gegensatz zum Hochverrat schwächt der Landesverrat den eigenen Staat in seiner Sicherheit gegenüber ausländischen Staaten. Die Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats dagegen zielt auf den gewaltlosen Umsturz durch Maßnahmen im Innern mit Unterstützung von außen ab.Carl Creifelds: Rechtswörterbuch, 21. Aufl. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.

Klassische Beispiele des Hochverrats sind der Versuch eines Staatsstreichs und der Versuch, das Staatsoberhaupt zu ermorden. Der Hochverrat ist auch zu unterscheiden vom Verbrechen der Aggression durch Anwendung von Waffengewalt gegen einen Staat durch Personen, die tatsächlich in der Lage sind, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

Rechtsgeschichte Antike, Mittelalter und Frühe Neuzeit Im römischen Strafrecht wurden die perduellio (Hochverrat) und das dieser ähnliche crimen maiestatis als Kapitalverbrechen mit dem Tode bestraft. Über Hochverrat wurde in der Römischen Republik nicht aufgrund Privatklage durch die Volksversammlung entschieden, sondern es existierte ein magistratisches Untersuchungsverfahren, die sog. inquisitio durch die vom Konsul für den Einzelfall ernannten Hilfsbeamten (Quästoren), weil ein öffentliches Interesse an seiner Verfolgung bestand. Bei diesem Verfahren handelte es sich um ein Offizialverfahren, dessen Ziel jedoch nicht die Erforschung der materiellen Wahrheit, sondern die Schuld- oder Unschuldsfeststellung des der Tat Verdächtigen mit Hilfe bestimmter Beweismittel (Reinigungseid, Eideshelfer, Gottesurteil) war.Kai Ambos: Zum heutigen Verständnis von Akkusationsprinzip und -verfahren aus historischer Sicht, JURA 2008, S. 587.

Nach Quintus Cervidius Scaevola wurde wegen Hoch- und Landesverrats bestraft, wer durch Arglist (dolo malo) oder eidliche Versicherung jemanden dazu gebracht hatte, zum Schaden des römischen Staates, insbesondere zum militärischen Nachteil des römischen Heeres zu handeln.Andreas Graeber: Quellen zur Vorlesung „Römische Rechtsgeschichte“ / Hoch- und Landesverrat, S. 14/15.

Das wichtigste spätantike Gesetz zum Gegenstand, die Lex Quisquis von Arcadius, wurde in den Codex Iustinianus übernommen.Detlef Liebs: Die Kodifizierung des römischen Strafrechts im Breviar Alarichs II, 2013, Rn. 11.9,8,5: Die Kaiser Arcadius und Honorius an Eutychianus, Codex Iustinianus, Buch IX, VIII. Titel: Ad legem Iuliam Maiestatis/Über die Anwendung des Iulischen Gesetzes über Majestätsverbrechen. Die Hochverrats- und Majestätsprozesse nach Byzantinischem Recht sind allerdings noch nicht systematisch erforscht., Webseite von Wolfram Brandes beim Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, abgerufen am 13. Oktober 2017.

Auch die Constitutio Criminalis Carolina kannte den Tatbestand der „Verräterei“ (Hochverrat), die mit Enthaupten und Vierteilen bestraft wurde.Hiram Kümper: Hochverrat in Hildesheim. Ein unbekannter Magdeburger Schöffenspruch des Jahres 1544 über die Folter und der Stadtfeind Berthold Rufoit, in: Hildesheimer Jahrbuch 78 (2006), S. 149–153.Christian Strasser: Der Aufstand im bayerischen Oberland 1705 – Majestätsverbrechen oder Heldentat?, Rezension von Peter Blickle, sehepunkte Ausgabe 6 (2006), Nr. 7/8.

Das Preußische Allgemeine Landrecht (PrALR) sah für Täter und Teilnehmer eines Hochverrats die nach Verhältniß seiner Bosheit, und des angerichteten Schadens, härteste und schreckhafteste Leibes- und Lebensstrafe, also die Todesstrafe vor. Es konnten außerdem das Vermögen eingezogen und die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt werden.§§ 93–95 PrALR Unter den Oberbegriff der Verbrechen gegen die innere Ruhe und Sicherheit des Staats und der Verletzungen der Ehrfurcht gegen den Staat fielen Tatbestände wie die „Erregung von Missvergnügen gegen die Regierung“, Majestätsbeleidigung oder Angriffe auf die Familie des Landesherrn und gegen Staatsbedienstete.§§ 149 ff. PrALRAlbrecht von Bitter: , Baden-Baden 2013, S. 203 ff. Zugl.: Bonn, Univ.-Diss., 2012.

Hochverrat zählte zu den nicht öffentlich, sondern oft im Wege der Kabinettsjustiz abgeurteilten Straftaten wie beispielsweise im ersten Verfahren gegen Friedrich Wilhelm Schulz.

Deutsches Kaiserreich In dem mit Gesetz vom 15. Mai 1871 als Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich übernommenen Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund waren Hoch- und Landesverrat in §§ 80 ff. geregelt.Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870. Zweiter Theil. Von den einzelnen Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen und deren Bestrafung/Erster Abschnitt. Hochverrath und Landesverrath, §§ 80 ff. Seit dem 1. Januar 1872 wurde der Mord und der Versuch des Mordes, welche an dem Kaiser, an dem eigenen Landesherrn, oder während des Aufenthalts in einem Bundesstaate an dem Landesherrn dieses Staats verübt worden sind, als Hochverrath mit dem Tode bestraft,§ 80 RStGB in der seit dem 1. Januar 1872 geltenden Fassung, lexetius.com, abgerufen am 17. Oktober 2017. alle anderen hochverräterischen Unternehmen nach § 81 mit zeitiger oder lebenslanger Freiheitsstrafe (Zuchthaus oder Festungshaft):

Nach einem missglückten Revolverattentat auf den deutschen Kaiser Wilhelm I. wurde Max Hödel im Sommer 1878 wegen Hochverrat zum Tode verurteilt und hingerichtet. Karl Liebknecht wurde 1907 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu eineinhalb Jahren Festungshaft verurteilt.

Weimarer Republik Die Vorschriften aus der Kaiserzeit blieben in der Weimarer Republik unverändert und wurden durch Auslegung zum Schutz der Weimarer Verfassung angewandt.

Anstelle des Kaisers trat allerdings nicht der Reichspräsident, der § 80 und der § 81 Absatz 1 Nr. 1 wurden wegen ihres Wortlauts als unanwendbar betrachtet.

Im Zusammenhang mit der Münchner Räterepublik standen etwa Ernst Toller, Eugen Leviné und Hans von Hentig wegen Hochverrats vor Gericht.

Ergänzend zum Reichsstrafgesetzbuch wurde 1922 das Gesetz zum Schutz der Republik erlassen. Dieses sah in § 9 Abs. 2 bei einer Verurteilung wegen Hochverrats gegen Ausländer deren Ausweisung vor.(Erstes) Gesetz zum Schutze der Republik vom 21. Juli 1922, documentArchiv.de, abgerufen am 17. Oktober 2017. Obwohl Adolf Hitler im Jahr 1924 nach dem gescheiterten Hitler-Ludendorff-Putsch wegen Hochverrats verurteilt worden war, wurde das Gesetz in seinem Fall nicht angewendet.Heribert Ostendorf: Politische Strafjustiz in Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, 27. April 2010. Gustav von Kahr hatte in seiner Funktion als Generalstaatskommissar den Vollzug des Gesetzes im September 1923 ausgesetzt.Walter Ziegler: Ausweisung Adolf Hitlers aus Bayern, Historisches Lexikon Bayerns, 11. Mai 2006.Justiz/Weimar: Recht rechts, Der Spiegel, 17. April 1967.

Nationalsozialismus Im Reichstagsbrandprozess 1933 wurde allein Marinus van der Lubbe wegen Hochverrats verurteilt, die Mitangeklagten Ernst Torgler und Georgi Dimitroff freigesprochen.

Nach dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934 wurde Hochverrat nach §§ 80–87 RStGB mit dem Tode bestraft. Darunter fiel insbesondere das Unternehmen, gewaltsam das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reiche gehörendes Gebiet vom Reiche loszureissen, gewaltsam die Verfassung des Reichs zu ändern oder den Reichspräsidenten, den Reichskanzler oder ein anderes Mitglied der Reichsregierung seiner verfassungsmäßigen Gewalt zu berauben, ebenso die Verabredung eines solchen Unternehmens, die Vorbereitung oder der öffentliche Aufruf dazu, etwa im Rundfunk sowie die Herstellung und Verbreitung von Druckschriften, Schallplatten oder bildlichen Darstellungen mit hochverräterischem Inhalt.Gesetz zur Änderung des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24. April 1934, documentArchiv.de, abgerufen am 13. Oktober 2017. Zur Aburteilung war der Volksgerichtshof zuständig.

Prominente Beispiele für entsprechende Schauprozesse waren die Verfahren gegen die Geschwister SchollKirsten Schulz: Die Weiße Rose vor dem Volksgerichtshof, bpb, 20. April 2005. oder die Beteiligten des Attentats vom 20. Juli 1944. Die Urteile des Volksgerichtshofs wurden mit dem Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhG) von 1998 aufgehoben und die Opfer rehabilitiert.Monika Dittrich: Stauffenberg-Attentat: Wie aus Verrätern Helden wurden, Deutsche Welle, 20. Juli 2014.

Deutschland Entwicklung seit 1945 Die §§ 80–87 RStGB wurden mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 11 vom 30. Januar 1946 aufgehoben.

Bundesrepublik Deutschland Das westdeutsche politische Strafrecht wurde im Wesentlichen durch das Erste Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951BGBl. I S. 739. geprägt.

1951 wurde der Hochverrat in §§ 80–87 StGB neu gefasst. Dabei wurden insbesondere in StGB die gewaltsamen Unternehmen gegen das Reichsgebiet und die Reichsverfassung (§§ 80–87 RStGB) durch gegen die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung eines ihrer Länder beruhende verfassungsmäßige Ordnung ersetzt. Der hochverräterische Anschlag wurde in StGB auf Leib und Leben des Bundespräsidenten beschränkt, der hochverräterische Zwang auf die gewaltsame Einwirkung auf dessen verfassungsmäßigen Befugnisse. Unter dem Eindruck des Koreakrieges und vorangegangener kommunistischer Machtergreifungen in den Ostblockstaaten wurde versucht, gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen mit den Mitteln des Strafrechts zu bekämpfen. Dies traf zunächst den Hauptausschuss für Volksbefragung, der eine auf die Wiedervereinigung beider Teilstaaten zielende Unterschriftenkampagne organisiert hatte. Die Kampagne wurde wegen ihrer Nähe zur KPD und SED vom Bundesgerichtshof (BGH) als „verfassungsfeindlich“ eingestuft, ein hochverräterisches Unternehmen konnte der BGH jedoch im Urteil von 1954 nicht feststellen.Sarah Langwald: Kommunistenverfolgung und juristische Gegenwehr: die „Verteidigerkomiteebewegung“ und der „Hauptausschuss für Volksbefragung“, in: Arbeit – Bewegung – Geschichte, Heft I/2018, S. 92–109. Während bei den Bestimmungen über Hochverrat und Landesverrat an Vorbilder im früheren deutschen Strafrecht angeknüpft werden konnte, betrat der Gesetzgeber 1951 mit den im Abschnitt Staatsgefährdung geschaffenen Straftatbeständen Neuland. Mit diesen Straftatbeständen sollten die neuzeitlichen Umsturzmethoden, die Methoden des Kalten Krieges, erfasst werden.Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, Antrag der Fraktion der SPD, BT-Drs. V/102, S. 4. Die Wiedereinführung des Hochverratsparagraphen war gesellschaftlich sehr umstritten. Auch jenseits der Mitglieder und Sympathisanten der KPD, gegen die sich die neuen Bestimmungen vornehmlich richteten, gab es Juristen, die die Rechtsnormen für zu vage und unbestimmt hielten – so gleich mehrere Debattenbeiträge auf dem Frankfurter Juristentag 1950. Eine „Verteidigerkomiteebewegung“ organisierte daraufhin Rechtshilfe in politischen Prozessen.

Die Große Strafrechtsreform führte mit dem Achten Strafrechtsänderungsgesetz vom 25. Juni 1968BGBl. I S. 741. auch zu einer rechtsstaatlichen Weiterentwicklung des politischen Strafrechts.