Die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), bis 2010 Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts in Deutschland mit der Aufgabe, „die Hochschulen bei der Durchführung der örtlichen Zulassungsverfahren und der Durchführung von Anmeldeverfahren in zulassungsfreien Studiengängen zu unterstützen“ ( Nr. 1 StV Hochschulzulassung, auf recht.nrw.de) sowie für Studiengänge, die in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind, „Studienplätze für das erste Fachsemester an staatlichen Hochschulen in Auswahlverfahren“ zu vergeben ( Abs. 1 Nr. 1 StV Hochschulzulassung). Sie hat ihren Sitz in Dortmund ( Abs. 1 StV Hochschulzulassung). Seit 2014 existiert ein SfH-Büro in Berlin, in dem vor allem die Softwareentwicklung ansässig ist.

Die Stiftung für Hochschulzulassung ist Betreiberin der Informationsplattform „hochschulstart.de“ und des zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) gehörigen Online-Dienstes „DoSV-Bewerbungsportal“ sowie des dort integrierten Portals „AntOn“ (Antrag Online – für Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge). Seit dem Verfahren zum Sommersemester 2020 ist das zentrale Vergabeverfahren für Studiengänge mit bundesweitem NC (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin – letztgenannter Studiengang wird nur zum Wintersemester angeboten) integrierter Bestandteil des Dialogorientierten Serviceverfahrens. Im onlinebasierten DoSV wurden anfangs nur Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung im Auftrag der Hochschulen koordiniert. Durch einen speziellen Abgleichmechanismus werden so Mehrfachzulassungen und langwierige Nachrückverfahren vermieden.

Geschichte und Aufgaben Um die hohen Bewerberzahlen für bestimmte Studiengänge auf die verschiedenen Hochschulen zu verteilen, wurde von der Westdeutschen Rektorenkonferenz in den 1960er Jahren die Zentrale Registrierstelle gegründet. Zuvor hatten sich Studienplatzbewerber an den verschiedenen Hochschulen mit jeweils unterschiedlichen lokalen Notengrenzen einzeln bewerben müssen. Die Registrierstelle vergab Studienplätze für die medizinischen Fächer an Bewerber mit den besten Abiturnoten. Als Folge des Numerus-clausus-Urteils 1972 wurde dann im Rahmen eines StaatsvertragesStaatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Berlin, der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland und dem Land Schleswig-Holstein vom 20. Oktober 1972. die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts als Nachfolgerin der Zentralen Registrierungsstelle geschaffen und 1973 errichtet. Sie sollte bundesweit einheitliche Notengrenzen für besonders beliebte Studienfächer gewährleisten, in denen die Bewerberzahl die Anzahl der Studienplätze überstieg.

Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Studiengänge in das zentrale Vergabeverfahren aufgenommen, weil die Zahl der Studienbewerber weiter stieg (Baby-Boomer = geburtenstarke Jahrgänge ab Ende der 1950er Jahre; steigende Abiturientenquote). Weitere Urteile zur Zulassungsproblematik veranlassten dann eine Neufassung des Staatsvertrags; dieser wurde 1978 beschlossen. Er enthielt ein erweitertes Auswahlverfahren, das aber erst im Wintersemester 1981/1982 zur Anwendung kam. Dieses beinhaltete neben der Abiturnote neue Kriterien wie Quoten nach Benachteiligung oder Ländern. Da nicht alle Studenten ihrem gewünschten Studienort zugeteilt werden konnten, war es im Anschluss möglich, mit jemandem den Studienort zu tauschen. Zu den Stichtagen am 15. Januar und 15. Juli bildeten sich regelmäßig lange Schlangen vor dem ZVS-Gebäude, weil nicht das Datum des Poststempels, sondern das Eingangsdatum bei der ZVS maßgeblich und Telefax wegen der nötigen Original-Unterschrift nicht zulässig war. Manche Anträge wurden gar noch wenige Minuten vor 24 Uhr abgegeben.Udo Feist: „Also ich fand das ganz angenehm mit der ZVS“, Deutschlandfunk, 30. April 2010.

In den 2000er Jahren sank die Zahl der Studienbewerber. Deshalb wurden weniger Studienfächer und -plätze in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen. So wurde z. B. 2005 der bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengang Betriebswirtschaftslehre örtlich zulassungsbeschränkt.

Mit dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für HochschulzulassungStaatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, auf revosax.sachsen.de einigten sich bis Juni 2008 alle 16 Bundesländer auf die Umwandlung der ZVS von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Stiftung öffentlichen Rechts. Der Staatsvertrag bildete zusammen mit dem Errichtungsgesetz von November 2008 die Grundlage für die Errichtung und Zusammensetzung der Stiftung. Die Stiftung für Hochschulzulassung wurde am 14. Mai 2010 ins Leben gerufen und hat die Aufgaben der ehemaligen ZVS übernommen. Der Sitz der Stiftung ist ebenfalls Dortmund.

Allerdings sollte das Aufgabenfeld der Stiftung bald wachsen. Bewerber, die sich an den verschiedenen lokalen Vergabeverfahren der Hochschulen für Studiengänge mit örtlichen NC beteiligt haben, hatten oftmals mehrere Zulassungsangebote gleichzeitig blockiert. So mussten Hochschulen erst die Einschreibefristen abwarten, um festzustellen, welche Studienplätze frei geblieben sind. Als Konsequenz wurden sehr häufig aufwendige und lang andauernde Nachrückverfahren durchgeführt. Diese Problematik erkannte auch die Kultusministerkonferenz – und so entstand gemeinsam mit den Hochschulen die Idee, ein System zu schaffen, das mithilfe eines kontinuierlichen Datenabgleichs die Kommunikation zwischen den Bewerbern und den Hochschulen erleichtert und so dabei hilft, die Vergabe und Annahme von Zulassungsangeboten ortsübergreifend zu koordinieren.

Aus dieser Idee wurde schließlich das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) entwickelt, das seit dem Verfahren zum Wintersemester 2012/13 die Koordinierung der Studienplätze von örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen im Auftrag der Hochschulen übernahm. Durch einen onlinebasierten Abgleich der Zulassungsangebote von teilnehmenden Hochschulen mit den Wünschen der Bewerber, werden Mehrfachzulassungen und langwierige Nachrückverfahren vermieden. Seit dem Wintersemester 2012/13 ist die Anzahl der teilnehmenden Hochschulen und der beteiligten Studiengänge kontinuierlich angestiegen. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden teilweise auch Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung in dem Verfahren berücksichtigt.

Am 19. Dezember 2017 kam es zu einem weiteren richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Vergabe der Studienplätze für Medizin. Das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) wurde daraufhin umfangreichen Reformen unterzogen, die erstmals zum Sommersemester-Verfahren 2020 zur Anwendung kamen. Seitdem können sich Bewerber beispielsweise parallel auf mehrere bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben und sind dabei auch in der Auswahl ihrer Wunschstudienorte nicht mehr limitiert. Zudem wurde das Zentrale Vergabeverfahren gleichzeitig in die Systematik des Dialogorientierten Serviceverfahrens integriert, um den Abgleich der Zulassungsangebote und die damit verbundene Vermeidung von Mehrfachzulassungen zu optimieren.

Das Verfahren zum Wintersemester 2020/21 übertraf mit über zwei Millionen Bewerbungen alle zuvor durchgeführten Verfahren und führte zu einer Hochlast der Datenbank. Durch kurzfristig anberaumte Wartungsarbeiten wurde eine regelkonforme Abarbeitung der eingegangenen Bewerbungen sichergestellt. Aus diesem Grund war das DoSV-Bewerbungsportal für Bewerber einige Tage nicht erreichbar.

Neben der Bearbeitung der Zulassungsanträge für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge, der Durchführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens und der Beratung rund um die Studienbewerbung, gehört die stetige Optimierung und Entwicklungsarbeit der Verfahrenssoftware sowie die strategische Weiterentwicklung zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Stiftung.

Um für zukünftige Verfahren gewappnet zu sein, wird die Verfahrenssoftware modernisiert werden. So soll ein leistungsfähigeres und benutzerfreundlicheres Dialogorientiertes Serviceverfahren auf Basis einer modernen Software-Architektur, die eine modulare Weiterentwicklung und eine vereinfachte Anbindung an die Hochschul-Software ermöglicht, entstehen. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, wurden von der Finanzministerkonferenz am 3. Dezember 2020 rund 17 Millionen Euro genehmigt.

Die Stiftung hat Stiftungsorgane nach dem Stiftungsgesetz. Durch die Gesetzesänderung vom 1. September 2020 wurde aus dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“ das Gesetz über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH-Gesetz). Dies hatte Anpassungen des Aufbaus und der Aufgabenbereiche der Stiftungsorgane zur Folge. Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat geleitet, der sich aus 16 Vertretern der Bundesländer und 16 Vertretern der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie, mit beratender Stimme, der Geschäftsführung zusammensetzt. Der Stiftungsrat wählt aus den Mitgliedern für die Dauer von vier Jahren seinen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die laufenden Geschäfte werden durch eine Administrative und Technische Geschäftsführung bestellt, die von einem Stiftungsvorstand unterstützt wird. Ihm obliegt die operative Steuerung der Geschäfte der Stiftung im Auftrag des Stiftungsrats und besteht aus zwei Vertretern der Bundesländer, zwei Vertretern der staatlich und staatlich anerkannten Hochschulen und, mit beratender Stimme, der Sprecherin oder dem Sprecher des IT-Beirats. Dieser IT-Beirat ist als beratendes Gremium von der Stiftung eingesetzt und besteht aus bis zu fünf externen Experten auf dem Gebiet der Informationstechnik.

Aktuell beschäftigt die Stiftung für Hochschulzulassung an dem Standort Dortmund und dem Büro in Berlin zusammen 151 Beschäftigte (Stand November 2025).

Das Dialogorientierte Serviceverfahren Die Stiftung betreibt seit dem Verfahren für das Wintersemester 2012/13 das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV). In diesem Verfahren ermöglicht ein onlinebasierter Datenabgleich, Angebote für Studienplätze effektiv zu verteilen. Das maßgebliche Ziel des Verfahrens ist, Bewerber ohne langwieriges Nachrücken eine schnelle Zulassung zu ermöglichen und freibleibende Studienplätze sowie Mehrfachzulassungen zu vermeiden.

Seit dem Verfahren für das Sommersemesters 2020 ist auch das reformierte Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge integrierter Bestandteil des DoSV. Dies führt dazu, dass nun auch die Zulassungsangebote für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie mit allen anderen Zulassungsangeboten der am Verfahren teilnehmenden Studiengänge abgeglichen werden. Das angepasste Dialogorientierte Serviceverfahren besteht aus einer Bewerbungsphase, der Koordinierungsphase und dem abschließenden Koordinierten Nachrücken.

Die Phasen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (seit Sommersemester 2020) Bewerbungsphase

Innerhalb der Bewerbungsphase können Bewerber bis zu 12 Anträge für Studienangebote, die am Verfahren von Hochschulstart teilnehmen, abgeben. Anträge für Studienangebote mit einem örtlichen Numerus clausus bzw. ohne Zulassungsbeschränkung beziehen sich immer auf ein konkretes Studienangebot (bspw. Studiengang X an Hochschule Y). Ein Antrag auf einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin -nur zu einem Wintersemester- und Pharmazie) kann hingegen mehrere Studienorte beinhalten und zählt dennoch nur als ein abgegebener Antrag.