mini|Gemeinsames Gebäude des Landesarbeitsgerichtes, Landgerichtes, Sozialgerichtes und Arbeitsgerichtes Rostock (2015) Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist das Obergericht der Arbeitsgerichtsbarkeit Mecklenburg-Vorpommerns. Es hat seinen Sitz in Rostock. Am 4. August 1992 wurde dort mit Roswitha Schmidt-Salveter erstmals eine Frau zur Gerichtspräsidentin berufen und übte dieses Amt bis 2003 aus. Ihr Nachfolger wurde Alfried Kampen.
Gerichtssitz und -bezirk Das Landesarbeitsgericht hat seinen Sitz in der Hansestadt Rostock.§ 5 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
Der Gerichtsbezirk umfasst die Bezirke der zugehörigen Arbeitsgerichte und somit das gesamte Gebiet des Bundeslandes.§ 5 Abs. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
Gebäude Das Gericht ist im selben, denkmalgeschützten (PDF; 130 kB), S. 4. Gebäude wie das Landgericht Rostock, Sozialgericht Rostock und das Arbeitsgericht Rostock in der August-Bebel-Straße 15 untergebracht.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Dem Landesarbeitsgericht ist das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Arbeitsgerichte Rostock, Schwerin und Stralsund.
Leitung 4. August 1992–2003: Roswitha Schmidt-Salveter, * 10. Februar 1939 seit 1. September 2009 Alfried Kampen
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Weblinks
Einzelnachweise
Mecklenburgvorpommern Kategorie:Gericht (Rostock) Kategorie:Gerichtsgründung 1992