Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV) war eine deutsche Verordnung, die maßgeblich dazu beitrug, im Rahmen des Strahlenschutzes jede unnötige Strahlenexposition für Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Geregelt wurden auch die Qualitätsanforderungen an Röntgeneinrichtungen bei der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen sowie die notwendigen Kontrollen der Qualität beim jeweiligen Anwender durch die ärztlichen sowie zahnärztlichen Stellen.
Im Zuge einer umfassenden Modernisierung des deutschen StrahlenschutzrechtsVerordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034), die maßgeblich auf der Richtlinie 2013/59/Euratom beruhteRichtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom, wurden die Regelungen der Röntgenverordnung in die neu gefasste Strahlenschutzverordnung übernommen.
Einzelnachweise
Historisches mini|links|Verordnung zum Schutze gegen Schädigungen durch Röntgenstrahlen und radioaktive Stoffe in nichtmedizinischen Betrieben (Röntgenverordnung) vom 7. Februar 1941
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