Unter Zinsänderungsrisiko (oder Zinsrisiko) versteht man im Finanzwesen die Ungewissheit, ob der mit einem zinstragenden Finanzinstrument oder Finanzprodukt verbundene Zinssatz durch die künftige Marktentwicklung vom Marktzins abweicht.
Allgemeines Das Zinsänderungsrisiko ist eine Unterart des Preisrisikos und resultiert aus der Möglichkeit einer a priori nicht erwarteten Veränderung der Marktzinssätze. Es trifft gleichermaßen Finanztransaktionen mit Festzinssätzen als auch variablen Zinssätzen.
Bei Festzinssätzen kann der aktuelle Marktzinssatz vom vereinbarten Festzinssatz abweichen, bei variablen Zinssätzen besteht die Gefahr, dass Zinssatzerhöhungen (bei Krediten) oder Zinssatzsenkungen (bei Geldanlagen) zu zusätzlichen Zinskosten (oder einem Ertragsentgang) gegenüber einem vergleichbaren Festzinsgeschäft führen. Damit stellt sich das Zinsänderungsrisiko als die durch Zinsänderungen induzierte negative Abweichung zwischen dem gegenwärtigen und dem künftig realisierten Zinsüberschuss heraus. Zinsänderungen unterliegen subjektiver Unsicherheit. Es handelt sich um systematische Risiken, die mit aggregierten volkswirtschaftlichen Variablen korreliert sind und einen nachhaltigen Einfluss auf die Wohlfahrt der Wirtschaftssubjekte haben.Heinz Zimmermann, Asset- & Liability Management, in: Bruno Gehrig/Heinz Zimmermann, Fit for Finance – Theorie und Praxis der Kapitalanlage 1997; ISBN 978-3-85823-751-4 Sie können entweder barwertig oder zu aktuellen Marktwerten bemessen werden.
Zinsänderungsrisiken spielen nicht nur für Anleger und Kreditnehmer, sondern auch insbesondere für Kreditinstitute wegen der Fristentransformation eine entscheidende Rolle. Für Kreditinstitute besteht ein Zinsänderungsrisiko darin, dass der bei unveränderten Zinssätzen zu erzielende Kurswert eines Finanzprodukts aufgrund eintretender Zinsänderungen nicht erreicht wird.Walter Herzog, Zinsänderungsrisiken in Kreditinstituten, 1990, S. 18; ISBN 978-3-409-14126-0
Geschichte Die seit Januar 1937 in Deutschland bestehende staatliche Zinsreglementierung endete durch Aufhebung der Zinsverordnung im April 1967. Diese schrieb im „Sollzinsabkommen“ Höchstzinssätze vor, die durch die Kreditinstitute im Kreditgeschäft nicht überschritten und im „Habenzinsabkommen“ beim Einlagengeschäft maximal vergütet, aber auch unterschritten werden durften. Sollzinsen und Habenzinsen blieben dadurch stabil, Anpassungsbedarf und Zinsänderungsrisiken bestanden nicht. Nach Freigabe der Zinsen im April 1967 konnten sich Soll- und Habenzinsen frei der Marktentwicklung anpassen, wodurch jedoch für die Marktteilnehmer Marktrisiken und insbesondere Zinsänderungsrisiken entstanden.
Analyse des Zinsänderungsrisikos Einflussfaktoren Die wesentlichen Einflussfaktoren des Zinsänderungsrisikos lassen sich zu zwei Oberbegriffen zusammenfassen: Zum einen ist das Zinsänderungsrisiko vom Zins-Exposure (interne Komponente), zum anderen von den Marktzinsvolatilitäten (externe Komponente) abhängig.
Die Zins-Exposure fasst unternehmensinterne Faktoren wie die offene Festzinsposition, die Fristenabläufe und die Zinselastizität zusammen. Die Marktzinsvolatilitäten stellen sowohl Zinsniveauveränderungen als auch Drehungen der Zinsstruktur dar. Je ausgeprägter diese beiden Faktoren auftreten, d. h., je größer beispielsweise die Festzinsposition im Vergleich zur variablen Zinsposition ist oder je stärker sich das Zinsniveau verschiebt, umso höher ist unter sonst gleichen Bedingungen auch das Zinsänderungsrisiko.
Die Veränderung des Zinsniveaus hat bei Anleihen mit fixem Kupon eine geringe Auswirkung auf den Wert der Position. Jedoch können Zinsänderungen bei Anleihen mit fixer Verzinsung zu erheblichen Kursveränderungen führen. Werden diese über einen längeren Zeitraum gehalten, haben Zinsänderungen eine signifikante Auswirkung auf die Performance. Der Wert der Anleihe sinkt, wenn der Marktzins steigt. Die Rückzahlungsbeträge (Kupon und Tilgung) werden zum neuen Zinssatz angelegt. Steigt der Zinssatz, so steigt auch der Betrag, der aus der Wiederveranlagung der Rückzahlungsbeträge resultiert. Der Zinsertrag aus den Kupons der Anleihe bleibt unverändert. Wenn hingegen eine Anleihe mit fixem Kupon bis zur Fälligkeit gehalten wird, kommt es nur zu einem geringen Einfluss hinsichtlich der Performance des jeweiligen Investments (da sich die Höhe des Kupons, sprich der Effektivzinssatz, nicht verändert).Hans Diwald, Anleihen verstehen. Grundlagen verzinslicher Wertpapiere und weiterführende Produkte, Deutscher Taschenbuch Verlag, Berlin 2012; ISBN 978-3-406-63297-6
Instrumente zur Zinsrisikoanalyse Die Instrumente zur Zinsrisikoanalyse lassen sich zum einen danach unterscheiden, ob sie primär zur Analyse des Zinsüberschussrisikos oder des Barwertrisikos entwickelt und eingesetzt werden. Darüber hinaus ist eine Unterscheidung nach statischen oder dynamischen Ansätzen möglich. Während die statischen Ansätze stichtagsbezogen sind und in der Regel auch nur die zu diesem Stichtag bereits kontrahierten Zinsgeschäfte berücksichtigen, werden bei den dynamischen Ansätzen auch Neu- und Anschlussgeschäfte in die Analyse integriert. Die statischen Instrumente zielen daher vor allem auf das operative Geschäft. Dynamische Ansätze sind dagegen insbesondere für strategische Risikoanalysen geeignet.
Zinsüberschuss- bzw. Zinsspannenrisiken Betrachtet man die langfristige Entwicklung der Zinsspannen einer Großbank, einer Sparkasse und einer Genossenschaftsbank auf Basis der Bundesbankstatistik, so stellt man im Zeitablauf stark schwankende Zinsspannen fest.
Zinsspannen ausgewählter Bankengruppen im Zeitraum 1970 bis 2000
Mittelwert Standardabweichung Variationskoeffizient Großbanken 2,33 % 0,56-%-Punkte 24 % Genossenschaftsbanken 3,18 % 0,34-%-Punkte 11 % Sparkassen 3,01 % 0,30-%-Punkte 10 %
Während die Zinsspannen der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken in diesem Zeitraum eine Standardabweichung von 0,30 bis 0,34 Prozentpunkten aufwiesen, betrug sie bei den Großbanken knapp 0,56 Prozentpunkte. Offensichtlich war das Zinsänderungsrisiko bei den Großbanken ausgeprägter. Eine Betrachtung des Variationskoeffizienten als relatives Steuerungsmaß verstärkt diesen Eindruck noch.
Einflussfaktoren und Formen des Zinsüberschussrisikos Die wesentlichen Wirkungszusammenhänge lassen sich mit Hilfe einer Bilanzbetrachtung verdeutlichen, wobei die Zusammenhänge in gleicher Weise auch für das außerbilanzielle Geschäft Gültigkeit besitzen.
Das gesamte Zinsgeschäft eines Kreditinstituts kann in zwei Schichten unterteilt werden, die sich hinsichtlich ihrer Anpassungsfähigkeit an auftretende Marktzinsänderungen unterscheiden:
Festzinsgeschäfte Diese Geschäfte umfassen sämtliche Positionen, die für einen bestimmten Zeitraum einen fest vereinbarten und in seiner Höhe konstanten Zinssatz aufweisen.
Variable Zinsgeschäfte Diese Zinsgeschäfte besitzen entweder keine Zinsbindungsdauer oder aber nur eine sehr kurze. Dadurch sind diese Geschäfte teilweise bzw. voll zinsreagibel.
Zinsüberschussrisiken entstehen immer dann, wenn zwischen den Aktiv- und Passivpositionen keine Zinsbindungskongruenz besteht. Auftretende Inkongruenzen führen zu entsprechenden betraglich oder zeitlich offenen Positionen.
Der klassische Fall des Zinsüberschussrisikos ist das so genannte Festzinsrisiko. Dieses entsteht, wenn ein Festzinsblock auf der Aktivseite durch eine variabel verzinsliche Position auf der Passivseite der Bilanz finanziert wird (Risiko bei steigendem Marktzins) oder umgekehrt eine variabel verzinsliche Position auf der Aktivseite durch eine Festzinsposition auf der Passivseite finanziert wird (Risiko bei sinkendem Marktzins).
Zinsbindungsbilanz Die Zinsbindungsbilanz ist ein Instrument, mit dem Zinsänderungsrisiken identifiziert und quantifiziert werden können. Sie wurde in den 70er Jahren und insbesondere mit dem Zinsanstieg zu Anfang der 80er Jahre zunehmend zur Analyse des Zinsänderungsrisikos in Kreditinstituten eingesetzt. In der Folge der aus der Hochzinsphase resultierenden Schieflagen einzelner Institute hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für sämtliche Banken die Pflicht zur Aufstellung von Zinsbindungsbilanzen eingeführt.
In der Zinsbindungsbilanz werden sämtliche aktivischen und passivischen Festzinspositionen gegenübergestellt und für zukünftige Perioden die sich ergebenden offenen Positionen ermittelt. Eine offene Position, entweder als Aktivüberhang oder als Passivüberhang bedeutet Zinsänderungsrisiko.
Als Festzinsgeschäft sollten dabei in Anlehnung an die BaFin üblicherweise alle Geschäfte zu Grunde gelegt werden, die eine Restzinsbindung von mehr als 180 Tagen aufweisen. Ebenso sollte diese Bilanz auch die nicht zinsreagiblen unverzinsliche Aktiva und Passiva berücksichtigen.
Üblicherweise berücksichtigt die Zinsbindungsbilanz in der Feststellung des Zinsüberschussrisikos einen Marktzinsanstieg von 1 %. D. h. das ausgewiesene Risiko stellt den Betrag in EUR dar, den der Zinsüberschuss sinken wird, wenn das Marktzinsniveau um 1 % steigt.
Formaler Aufbau Die Zinsbindungsbilanz ist Teil der Ertragsbilanz. Folgende Tabelle zeigt eine Zinsbindungsbilanz bei positiver Fristentransformation und die Gesamtbilanz, die zusätzlich das sonstige Marktzinsabhängige Geschäft umfasst.
Aktiva Passiva Geschlossene Festzinsposition Offene Festzinsposition Festzinslücke Sonstiges marktzinsabhängiges Geschäft
Die Zinsbindungsbilanz hat den Nachteil, dass ein Rückgang gegenüber der ursprünglichen Erwartung bei einer Zinsänderung erfolgen kann, obwohl keine Festzinslücke besteht. Die Veränderung rührt aus dem sonstigen marktabhängigen Geschäft.
Beispiel einer Zinsbindungsbilanz Volumen Ø-Zins Festzinsaktiva 2.300 8,0 % Festzinspassiva 1.500 6,0 % Geschlossene Position 1.500 2,0 % Offene Position (aktiv) 800 8,0 % Zinsüberschussrisiko (Veränderung Marktniveau um 1 %) −8 Somit tritt im obigen Fall ein Zinsüberschussrisiko in Höhe von 8 Einheiten ein.
Kritik Zinsveränderungen können das Ergebnis auch dann negativ beeinflussen, wenn Fristenkongruenz (Übereinstimmen der Volumina hinsichtlich der Restlaufzeit auf der Aktiv- und der Passivseite) besteht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die variablen Aktiv- und Passivzinssätze unterschiedlich verändern.
In der Regel findet in der Praxis eine Erweiterung der Zinsbindungsbilanz durch Barwertüberlegungen statt. Dabei werden die Zinsüberschussrisiken der folgenden Perioden mit dem entsprechenden Diskontsatz abgezinst.
Zinsablaufbilanz Hier werden die Festzinsbestände zu mehreren Zeitpunkten abgebildet.
Das Zinselastizitätenkonzept Dieses etwa Mitte der 80er Jahre insbesondere durch Bernd Rolfes entwickelte KonzeptBernd Rolfes, Die Steuerung von Zinsänderungsrisiken in Kreditinstituten, 1985, S. 2 ff.; ISBN 978-3-7819-0337-1 stellt auf die unterschiedlichen Zinsreagibilitäten im variablen Zinsgeschäft ab. Dieser Zusammenhang spielt auch bei der Zinselastizität eine Rolle. Diese beschreiben die Anpassungsfähigkeit von variablen Zinspositionen auf Veränderungen des Marktzinsniveaus.
Es wird vorausgesetzt, dass die Zinssätze der einzelnen Bilanzpositionen und Finanzprodukte an den Geld- und Kapitalmarktzinssatz gekoppelt sind.
Mathematisch dargestellt errechnet sich dann die Zinselastizität wie folgt: , mit = Produktzins in t, = Produktzins in der Periode 0, = Marktzins in t, = Marktzins in der Periode 0.
Da die Höhe der so ermittelten Zinselastizitäten aber sehr stark von den beiden Beobachtungszeiträumen abhängt, ist es sinnvoll, die Elastizitäten mit Hilfe von Regressionsanalysen zu berechnen.