mini|Metropol, Luftaufnahme (2016) Das Metropol war ein Kino im Zentrum von Bonn. Sein 864 Plätze umfassendes Großes Haus war der letzte größere Kinosaal im Art-déco-Stil in Deutschland. Das Gebäude steht seit 1983 unter Denkmalschutz. Nachdem es im Dezember 2005 in die Hand eines neuen Besitzers übergegangen war, wurde das Kino im März 2006 geschlossen. Das Gebäude sollte nach ersten Plänen für eine „großflächige Handelsnutzung“ umgebaut werden. Nachdem erste Umbaupläne des neuen Eigentümers durch den Rat der Stadt Bonn abgelehnt worden waren, setzte sich Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann im Mai 2007 für modifizierte Umbaupläne ein, deren Umsetzung allerdings schon im Herbst desselben Jahres gestoppt wurde. Eine Bürgerinitiative sammelte vom September 2007 bis Mai 2008 mehr als 16.000 Unterschriften im Rahmen eines Bürgerbegehrens, das zum Ziel hatte, das Denkmal und seine weitere Nutzung als Stätte der Kultur zu erhalten. Im Mai 2008 legte die Stadtverwaltung den zuständigen Gremien des Rates eine Beschlussvorlage zur Ablehnung der neuesten Umbaupläne der neuen Eigentümer vor und verwies sie auf die Möglichkeit, das Gebäude an einen Nutzer zu verkaufen, der eine kulturelle Nutzung unter Erhalt des Denkmals vorsieht. Am 26. August 2008 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG), dass nur noch die Fassade des Gebäudes über eine Denkmaleigenschaft verfüge. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Die Stadt legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Diese wurde abgelehnt; die OVG-Entscheidung ist damit rechtskräftig. Der Umbau zu einer Buchhandlung begann 2009 und wurde im Herbst 2010 abgeschlossen. mini|Buchhandlung im Metropol-Gebäude am Bonner Markt (2011) mini|Markt und Metropol bei Nacht (2005)
Geschichte
Kinobetrieb ab 1928 mini|Informationstafel zur Erinnerung an prominente Besucher Das am Bonner Marktplatz gelegene Kino „Metropol-Theater“ wurde 1928 nach einem Entwurf der ortsansässigen Architekten Toni Kleefisch (1888–1975) und Jacob StumpfLandeskonservator Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Jahrbuch der Rheinischen Denkmalpflege 39, Michael Imhof Verlag, Petersberg 2004, ISBN 3-937251-23-5, S. 222. anstelle des 1911 eröffneten früheren Kinos gleichen Namens erbaut und nahm seinen Betrieb am 29. Januar 1929 mit einer Vorstellung des Films „Der Kampf ums Matterhorn“ von Luis Trenker auf. Begleitet wurde der Film von einem hauseigenen Orchester und einer Kinoorgel von M. Welte & Söhne.
Prominente Schauspieler wie Charlie Rivel (1936), Zarah Leander (1963) und Claudia Cardinale (1971) kamen in den folgenden Jahren und Jahrzehnten zu Premieren in das Metropol.
Im Zweiten Weltkrieg wurde das Metropol durch britische Fliegerbomben beschädigt. Nach seiner schnellen Instandsetzung war es einige Zeit der einzige funktionsfähige Saal in Bonn. Konzert-, Varieté- und Theaterveranstaltungen wurden hier durchgeführt, sogar Boxkämpfe.
In den 1970er-Jahren gesellte sich zum Großen Saal das „Bambi im Metropol“ hinzu, ein kleiner Kinosaal im ersten Stock an der Stelle des ehemaligen Cafés.
Die Kino-Orgel des Metropol steht jetzt in Siegfrieds Mechanischem Musikkabinett (Rüdesheim), seit 2009 wieder spielbereit in einem neu erbauten Kinosaal.
Gescheiterte Abrisspläne in den 1980er-Jahren
In den 1980er-Jahren wurde das Metropol an die WWK verkauft, die das Kino schloss. Pläne, das Metropol abzureißen und an seiner Stelle ein Geschäfts- und Wohnhaus zu errichten, scheiterten nach heftigen Bürgerprotesten vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen.
Eintrag in Denkmalliste mini|Foyer und Kassenhäuschen (2006) Das Metropol wurde am 27. Oktober 1983 auf Weisung der Obersten Denkmalbehörde gem. § 3 DSchG NRW als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Bonn eingetragen. Der Eintrag hat folgenden Wortlaut:
Restaurierung nach Originalplänen
Nachdem der damalige Besitzer schon mit dem Abbruch des Gebäudes begonnen hatte, wurde es infolge eines Gerichtsverfahrens und der Eintragung in die Denkmalliste (mit Zustimmung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege) im hinteren Gebäudebereich weitgehend abgebrochen und im Zeitraum 1988/1989 detailgetreu wiederaufgebaut. So wurden unter anderem die Rabitzkuppel und das Bühnenportal vollständig erneuert.
Außerdem wurde die Nutzung geändert und erweitert. Neben dem großen (Kino-)Saal wurden drei weitere Kinoräume eingerichtet, im Souterrain die Kleinkinos „Metropol A“ und „Metropol B“, sowie über der Kuppel des großen Saals im Dachgeschoss der so genannte „Kuppelsaal“. In Teilen des Gebäudes wurden Wohnungen und Büros untergebracht.
Seit der Renovierung befindet sich das Gebäude wieder in einem dem Original von 1928 entsprechenden Zustand.
Kinobetrieb 1990–2006
Anfang der 1990er-Jahre erwarben die Ufa-Kinos das Metropol. Nach grundlegender Renovierung wurde das Metropol 1990 wiedereröffnet. Anstelle des „Bambi“ gab es nun wieder ein Café, dafür wurden drei zusätzliche Kinosäle installiert: der „Kuppelsaal“ über dem Großen Saal sowie die Kinos „Metropol A und B“ im Untergeschoss.
Nachdem die Ufa 2002 in Insolvenz gegangen war, wurden der Große Saal und der Kuppelsaal von Cinestar weiterbetrieben, die Säle A und B von der „Theater Krüger GmbH & CO. KG“. Beide Unternehmen beendeten den Betrieb des Kinos im Jahre 2006, nachdem das Haus aus der Insolvenzmasse der UFA an einen neuen Eigentümer versteigert wurde, der am Kinobetrieb kein Interesse hat.
Umbaupläne 2005–2009
Am 14. Dezember 2005 wechselte das Metropol im Rahmen einer Versteigerung den Besitzer. Von der WWK ging das denkmalgeschützte Gebäude auf die neu gegründete, in Ratingen ansässige „Metropol Immobilien- und Management GmbH“ über. Geschäftsführer Rainer Götzen, der gleichzeitig Geschäftsführer der „Interboden Innovative Gewerbeimmobilien GmbH & Co.KG“ ist, ersteigerte das Gebäude für 3.125.000 Euro und überbot knapp Frank Asbeck, den SolarWorld-Gründer, der im Gegensatz zu Götzen ursprünglich das Gebäude als Kulturzentrum erhalten wollte. Ebenfalls an der „Metropol Immobilien- und Management GmbH“ beteiligt ist der Bonner Geschäftsmann Klaus Töpfer (nicht verwandt und verschwägert mit dem bekannten CDU-Politiker und ehemaligen Umweltminister). Töpfer besitzt u. a. das dem Metropol benachbarte Kaufhaus mit der Adresse Wenzelgasse 1.
Eine Berechnung des Verkehrswertes des Metropols mit Denkmalschutz durch einen Sachverständigen hatte 1,9 Millionen Euro ergeben. Ohne Denkmalschutz hätte das Gebäude einen Wert von 3,7 Millionen Euro.
mini|Großer Saal (2006) Der neue Besitzer will das Gebäude künftig nicht mehr als Kino nutzen, stattdessen soll ein „zukunftsträchtiges Handelskonzept“ realisieren werden, „das es in der Region Bonn noch nicht gibt“, so Vanja Schneider, Geschäftsführer der „Interboden GmbH & Co. KG“. Eine „wirtschaftlich nachhaltige Nutzung des Metropols als Kino und Bühne“ sei zukünftig „nicht gewährleistet“. Die Pläne der neuen Eigentümer sahen vor, die Gebäude Wenzelgasse 1 und Metropol zu einem großen Kaufhaus mittels Wanddurchbrüchen zu vereinen.
Zustimmung zu den Plänen des neuen Besitzers signalisierte der bei der Stadt Bonn zuständige Dezernent. Dem gegenüber unterstützten bis Ende 2006 mehr als 40.000 Personen in einer Unterschriftenaktion die Bemühungen der Bürgerinitiative RETTET DAS METROPOL, das Gebäude „in seiner jetzigen Bauweise und Funktion für Gegenwart und Nachwelt“ zu erhalten.
Ende Februar 2006 kündigte Cinestar an, zum 16. März die Türen des Metropols zu schließen. Ein Sprecher der Gruppe begründete diese Entscheidung mit der geringen Auslastung der beiden Säle von 7,6 Prozent. Am 15. März fand die letzte Vorstellung statt.
Bonner Künstler, darunter das Springmaus Ensemble und Curt & Alan Delander, veranstalteten am 30. Mai zur Unterstützung der Forderung nach Erhalt des Metropols auf dem Museumsplatz ein Benefizkonzert.
Bauvoranfrage der Eigentümer Für die Sitzung des „Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz“ am 30. März 2006 teilte die Stadtverwaltung mit, dass der neue Eigentümer des Metropols am 13. Februar 2006 „eine Bauvoranfrage zur Umnutzung des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes des Metropol-Kinos bei der Stadt Bonn eingereicht“ hat. Die Bauvoranfrage hatte entsprechend der Mitteilung für den Denkmal-Ausschuss eine Nutzungsänderung – „großflächige Handelsnutzung“ – zum Ziel. Nachdem die Bauvoranfrage eingereicht worden war, führte die Stadtverwaltung Gespräche mit dem Eigentümer und dem Architekten, „die eine Veränderung dieser Planung und die langfristige Erhaltung des Baudenkmals zum Ziel haben“. In diesem Zusammenhang wies die Stadt darauf hin, dass die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste, „nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel (Zurückweisung der Berufung mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 14. April 1987) bestandskräftig, d. h. unanfechtbar“ ist. „Seither unterliegen alle (baulichen) Veränderungen dem Erlaubnisvorbehalt der Unteren Denkmalbehörde (§ 9 DSchG NRW).“
„Denkmalrelevant“' nannte die Stadtverwaltung vor allem folgende Einzelmaßnahmen, über die die Verwaltung in der Sitzung am 30. März 2006 berichtete: Entfernung der Eingangstreppe Einziehen einer zusätzlichen Ebene im Balkonbereich und im Bühnenhaus Einbau einer Rolltreppenanlage im bisherigen Zuschauerbereich unter der Kuppel
Nach den Beratungen im Denkmalausschuss beschloss am 27. April 2006 der Hauptausschuss der Stadt einstimmig, die Verwaltung damit zu beauftragen, „ohne den städtischen Etat zu belasten, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Denkmal Metropol zu erhalten“.
Versuch der Festschreibung der Kulturnutzung Als Vorlage für die Sitzung des Rates am 14. Juni 2006 legte die Verwaltung eine Stellungnahme vor, in der sie mitteilte, dass aus Gründen des Denkmalschutzes eine positive Entscheidung bei der bisher beabsichtigten Planung der Eigentümer nicht möglich gewesen sei.
Nachdem dem Inhaber dies mitgeteilt worden war, schränkte dessen Rechtsanwalt die Bauvoranfrage im April 2006 ausdrücklich auf die Aussage zur Zulässigkeit der Art und des Maßes der geplanten Nutzung als Einzelhandelsfläche ein.
In seiner Sitzung beschloss der Rat im Juni, die Verwaltung zu beauftragen, „eine Planung für die Neuausrichtung des Marktplatzes“ vorzulegen. Diese soll so angelegt sein, dass sie eine weitere Konzentration von städtischem Einzelhandel auf dem Markt ausschließt und „in diesem Rahmen die Festschreibung des Grundstückes Bonn, Markt 24/Wenzelgasse 1 und 9 auf eine kulturelle und/oder Veranstaltungsnutzung enthält, die einen unverzichtbaren Bestandteil einer Innenstadt mit hoher Aufenthalts- und Nutzerqualität“ darstellt. Darüber hinaus erließ der Rat für den Bereich eine Veränderungssperre.
Planungsrechtliche Zusage für Einzelhandel Weil die Verwaltung es versäumt hatte, den Rat über Fristen bei der Voranfrage zu informieren, teilte die Oberbürgermeisterin am 28. Juni 2006 mit, trotz des Ratsbeschlusses den Antrag des Eigentümers „zügig“ zu behandeln. Ein Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hatte, sieht eine Verpflichtung, die per Bauvoranfrage beantragte Umnutzung positiv zu bescheiden. Tue die Stadt das nicht, handele sie rechtswidrig und mache sich dadurch schadensersatzpflichtig.
, so die Stadt in einer Stellungnahme vom 29. September 2006,
Die Stadt betonte jedoch auch, dass die baurechtliche Zusage für eine Umnutzung keine Baugenehmigung ist. Nach wie vor bestünden erhebliche denkmalrechtliche Bedenken gegen die eingereichten Umbaupläne der Eigentümer.
Denkmalrechtliche Ablehnung der Umbaupläne mini|Bühne (2006) Nach Abstimmung mit der Oberen und Obersten Denkmalbehörde im Land NRW erläutert der Bonner Stadtkonservator vor den Ratsausschüssen die Architektur des Metropols und die Umbaupläne des neuen Besitzers. Als besondere Merkmale der Architektur nannte er
den halböffentlichen Eingangsbereich, die Treppen und Eingangstüren und ihre Verteilerfunktion zu Café, Kinos und Büros, das Foyer mit dem zentralen Kassenhäuschen,