miniatur|Konzelebrierende Priester beim Hochgebet der heiligen Messe, Kirche aller Nationen Konzelebration (von lat. con „zusammen“ und celebrare „feiern“) bezeichnet die gemeinsame Feier der Liturgie durch einen Hauptzelebranten mit weiteren Zelebranten.

In der katholischen Kirche bezieht sich die Konzelebration vor allem auf die Feier der heiligen Messe, die Weihe der heiligen Öle und die Weihe von Priestern und Bischöfen, in den orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen auch auf die Krankensalbung.

In einem weiteren Sinn kann Konzelebration auch verstanden werden als aktive, volle und bewusste Teilnahme eines getauften Christen an der Liturgie der Kirche. Die Feier der Eucharistie ist „Handlung der ganzen (Orts-)Kirche (aller Getauften)“ (Angelus Häußling).

Im Folgenden geht es in diesem Artikel um die Konzelebration im engeren, juristisch geregelten Sinne als Zusammenwirken mehrerer Priester und Bischöfe an einer von einem Hauptzelebranten geleiteten liturgischen Feier.

Geschichte mini|Konzelebration im Kölner Dom anlässlich der Exsequien von Joachim Kardinal em. Meisner (2017) Die Konzelebration gehört zu den ältesten gottesdienstlichen Traditionen aller östlichen und westlichen Kirchen katholischer Tradition. In den ersten drei Jahrhunderten feierte der bischöfliche Gemeindeleiter umgeben von seinem Presbyterium, den Diakonen und der Gemeinde das Herrenmahl als Ausdruck der Einheit der Kirche.Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Die Feier der Eucharistie in Konzelebration. Handreichung der Liturgiekommission zum sinngerechten Vollzug der Konzelebration. Bonn 1984, Nr. I. In dieser Zeit bildete sich allmählich eine Unterscheidung verschiedener Dienste bei den kirchlichen Amtsträgern heraus. Der Begriff „konzelebrieren“ (, ) für die gemeinsame Messfeier zweier oder mehrerer Bischöfe und die Mitfeier der Priester mit ihrem Bischof ist im Osten seit dem 4. Jahrhundert, im Westen seit dem frühen Mittelalter belegt. mini|Konzelebration in der Basilika von Évron anlässlich der Hauptversammlung der Gemeinschaft Sankt Martin (2022) Nicht jede Konzelebration war eine „gesprochene“ Konzelebration, bei der die Konzelebranten das Hochgebet mitsprachen. In der Traditio Apostolica, einer Kirchenordnung des 3. Jahrhunderts, die von einigen Forschern Hippolyt von Rom zugeschrieben wird, ist eine Form der Messfeier dargestellt, bei der der bischöfliche Hauptzelebrant das Hochgebet sprach und die Priester mit dem Bischof dabei die Hände über die Gaben von Brot und Wein ausstreckten und so durch ihre Gesten mitfeierten. Bei Konzelebrationen mit dem Papst sprachen in Rom nur die Kardinalpriester mit, die übrigen Konzelebranten streckten die Hand zu den Gaben aus. Zur Konzelebration reichte eine angemessene Teilnahme an der gemeinsamen Feier aus; die Priester trugen die Kasel, ihr Platz war im Altarraum, sie empfingen die Kommunion, antworteten dem Hauptzelebranten, sprachen einige Gebete mit und übernahmen das Sprechen von Orationen. Bis ins Mittelalter finden sich Quellen, in denen auch die Teilnahme von Diakonen und Laien an der heiligen Messe als celebrare bezeichnet wird.Josef Andreas Jungmann SJ: Missarum Sollemnia. Eine genetische Erklärung der römischen Messe. Band 1, Herder Verlag, Wien, Freiburg, Basel, 5. Auflage 1962, S. 258ff., Beispiele S. 259 Anm. 7.

Erstmals seit dem Beginn des Mittelalters im 7./8. Jahrhundert trat zunächst in der westlichen Liturgie eine Form der Konzelebration auf, bei der die Konzelebranten das Hochgebet mitsprachen. Seit dem 10. Jahrhundert ist diese Praxis auch in östlichen Quellen bezeugt. Allerdings wuchs seit dem Frühmittelalter im Westen die Zahl der Einzelzelebrationen, weil die Zahl der Seelsorgestellen mit nur einem Priester zunahm und sich andererseits die Zahl der gestifteten Altäre in den Kirchen und die Anlässe zur Privatmessen zu Ehren von Heiligen oder zum Gedenken an Verstorbene stark erhöhte. So wurde in Rom und anderswo die gemeinsame Messe von Klerus und Volk einer Ortsgemeinde nur noch an besonderen Tagen gefeiert.Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral. Regensburg 1989 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft, Teil 4), S. 489ff; vgl. S. 252.Karl Rahner, Angelus Häussling: Die vielen Messen und das eine Opfer. 2. Auflage, Freiburg / Basel / Wien 1966, S. 119 f., Anm. 14 (Quaestiones disputatae 31)

Die festtägliche Konzelebration kam in der Westkirche seit dem Hochmittelalter aus der Übung, sie blieb als gesprochene Konzelebration erhalten bei der Bischofsweihe (belegt seit dem 11. Jahrhundert) und bei der Priesterweihe im Sinne einer ersten Amtsausübung gemeinsam mit dem Bischof (seit dem 13. Jahrhundert) und war bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil so im Pontifikale vorgesehen. In den östlichen Kirchen sind bis heute verschiedene Formen der Konzelebration in Übung.Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral. Regensburg 1989, S. 490f.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatte sich die Einzelzelebration als einzige Weise durchgesetzt, wie Priester an der heiligen Messe teilnehmen, die Konzelebrationen am Gründonnerstag und bei Synoden waren die seltenen Ausnahmen. Dahinter stand als Verhaltensmuster und ungeschriebene Norm das aszetische und spirituelle Ideal der täglichen Zelebration der Messe, an das sich viele Priester mental gebunden fühlten. Im Codex Iuris Canonici von 1917 war die Konzelebration mehrerer Priester auf die Messfeiern bei der Weihe von Priestern und Bischöfen beschränkt worden, zu anderen Anlässen war sie nicht erlaubt.„Non licet pluribus sacerdotibus concelebrare, praeterquam in Missa ordinationis presbyterorum et in Missa consecrationis Episcoporum secundum Pontificale Romanum“, CIC can. 803. Vom Gründonnerstag bis zum Karsamstag waren Privatmessen verboten, die Priester nahmen mit der Gemeinden an den öffentlichen Gottesdiensten teil und empfingen die Kommunion; Josef Andreas Jungmann SJ erkennt darin „die echten Überreste der altchristlichen Konzelebration“. In manchen Klöstern wurde das im Mittelalter auch an einigen Festtagen praktiziert. Franz von Assisi hatte den Wunsch geäußert, in den Konventen solle nur eine Messe am Tag gefeiert werden, und die Priester sollten sich damit zufriedengeben, an der von einem anderen zelebrierten Messfeier teilzunehmen.Josef Andreas Jungmann SJ: Missarum Sollemnia. Eine genetische Erklärung der römischen Messe. Band 1, Herder Verlag, Wien, Freiburg, Basel, 5. Auflage 1962, S. 261f.

Die liturgische Forschung seit dem Ende des 19. Jahrhunderts brachte in Erinnerung, dass die gemeinsame Messfeier die normale Feierform der alten Kirche gewesen war und es in den östlichen Kirchen noch ist. Gleichzeitig verstärkte sich durch die Liturgische Bewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts das Bewusstsein von der Eucharistie als Handlung der ganzen Kirche. Papst Pius XII. nahm dies auf und schrieb 1947 in seiner Enzyklika Mediator Dei: „Die Riten und Gebete des eucharistischen Opfers bringen nicht weniger klar zum Ausdruck, dass die Darbringung des Opfers durch die Priester zusammen mit dem Volke geschieht.“ Die Doppelung von gemeinsamer Messfeier und würdiger privater Feier wurde von Priestern zunehmend als Widerspruch empfunden, etwa bei der Konventsmesse in Klöstern oder bei Großfeiern wie Wallfahrten oder Katholikentagen mit einer großen Zahl von Einzelzelebrationen neben Eucharistiefeiern mit vielen Gläubigen.

Das Zweite Vatikanische Konzil hat in seiner Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium 1963 den Wert der Konzelebration für die „Einheit des Priestertums“ besonders betont, die bei der Konzelebration vorzüglich in Erscheinung trete. Es weitete die Zahl der Anlässe aus und wünschte die Erarbeitung eines neuen Konzelebrationsritus.Sacrosanctum Concilium, Art. 57f. Vgl. Presbyterorum ordinis, Art. 7. Die Umsetzung erfolgte durch das Dekret Ecclesiae semper vom 7. März 1965 und wurde im Wesentlichen so in das 1970 von Papst Paul VI. erneuerte Missale Romanum übernommen.

Theologische Akzentuierungen

Die Theologie der Liturgie sieht den eigentlichen Grund der Konzelebration in der Darstellung der Einheit des Opfers Christi, des Presbyteriums und der ganzen Gemeinde.Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral. Regensburg 1989, S. 497. Die liturgietheologische Forschung unterscheidet zwei Hauptlinien im Verständnis der Konzelebration.

Gültige Konzelebration Im Zuge einer auf die Transsubstantiation, die eucharistische Realpräsenz und auf den Konsekrationsmoment konzentrierten Sakramenten- und Eucharistielehre der scholastischen Theologie, wie sie seit dem Mittelalter für die katholische Liturgie bestimmend wurde, galt, dass nur derjenige Bischof oder Priester in persona Christi sakramental handelt, der die Konsekrationsworte (mit)spricht, die nach scholastischer Lehre die Materie von Brot und Wein in die Substanz des Leibes Christi wandelt und so das Sakrament der Eucharistie mit der realen Präsenz Jesu Christi konstituiert. Zur Zeit der scholastischen Theologen im Mittelalter war die gesprochene Konzelebration die einzige bekannte Form.

In diesem Verständnis sind vor allem die Bedingungen für die Gültigkeit von sakramentalen Akten in der heiligen Messe wichtig; die Ausübung der priesterlichen Vollmacht sei wesentlich gebunden an den ausdrücklichen Vollzug der „forma sacramenti“, des äußeren Zeichens des Sakraments der Eucharistie, und diese bestehe im Sprechen der Konsekrationsworte als Worte Christi über der materia von Brot und Wein, die als das Wesen der Eucharistiefeier angesehen wird. Einige Autoren unterscheiden daher zwischen sakramentaler und (bloß) zeremonieller Konzelebration (Jean Michel Hanssens) oder zwischen concelebratio plena und concelebratio minus plena; die Terminologie ist nicht einheitlich. Diese Position bestimmt u. a. die Stellungnahmen der Päpste bis zu Pius XII. und des Heiligen Offiziums.Hans Bernhard Meyer: Eucharistie. Geschichte, Theologie, Pastoral. Regensburg 1989, S. 351, 492f.

Das Mitsprechen der Konsekrationsworte von allen Konzelebranten ist auch in der heute geltenden Liturgie verpflichtend.Grundordnung des Römischen Messbuchs, Nr. 218 Aus liturgietheologischer Sicht wird diese Konzentration des Wesens der heiligen Messe auf das (gemeinsame) Sprechen der Wandlungsworte als „binnenliturgischer, ja binnensakramentaler Klerikalismus“ kritisiert; die vom Zweiten Vatikanischen Konzil inspirierte „vertiefte Sicht der Eucharistie als Feier der ganzen Kirche“ sei noch nicht umgesetzt (Angelus A. Häußling).

Eucharistie als Feier der ganzen Kirche, priesterliche Kollegialität

Vor allem seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betonen Theologen den Handlungs- und Gemeinschaftscharakter der eucharistischen Feier. Außerdem sehen sie das priesterliche Dienstamt stärker unter dem Aspekt der KollegialitätSekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Die Feier der Eucharistie in Konzelebration. Handreichung der Liturgiekommission zum sinngerechten Vollzug der Konzelebration. Bonn 1984, Nr. 24. und betonen die konsekratorische Funktion des ganzen Hochgebets, nicht nur der Wandlungsworte. Sie knüpfen an der Liturgie der frühen Kirche und Texten der Kirchenväter an.

Papst Paul VI. schrieb in seinem Dekret Ecclesiae semper, mit dem er die Konzelebration neu ordnete: