mini|Ein Imam vor dem Mihrab der Selimiye-Moschee in Nikosia Imam () ist im Islam die Bezeichnung für eine Person, die eine religiöse Spitzenposition einnimmt und einer Gemeinschaft von Menschen als Vorbild dient. In dieser Bedeutung kommt das Wort bereits im Koran vor. In der klassisch-islamischen Staatstheorie ist der Imam das religiös-politische Oberhaupt der islamischen Gemeinschaft in Nachfolge des Propheten und Religionsstifters Mohammed. Daneben wird auch der Vorbeter beim Ritualgebet Imam genannt. Beim Freitagsgottesdienst hält er meist auch die Freitagspredigt. Darüber hinaus wird der Begriff Imam als Ehrentitel für herausragende muslimische Gelehrte und Persönlichkeiten verwendet. In den europäischen Ländern, in denen der Islam nicht Mehrheitsreligion ist, übernehmen die Imame, die das Gebet leiten und die Freitagspredigt halten, meist noch viele andere religiöse Aufgaben und fungieren häufig auch als soziokulturelle Vermittler.
Aussagen im Koran Der Begriff imām kommt im Koran zwölf Mal vor, sieben Mal in seiner Singular-Form, und fünf Mal in seiner Plural-Form aʾimma. An den meisten Stellen hat er die Bedeutung von „Vorbild, Beispiel“. In Sure 2:124 wird erklärt, dass Gott Abraham, nachdem er ihn mit Worten auf die Probe gestellt hatte, zum Vorbild (imām) der Menschen machte. In Sure 32:24 heißt es, dass Gott einige von den Israeliten zu Vorbildern (aʾimma) machte, die ihre Gefolgschaft nach Gottes Befehl leiteten, nachdem sie sich geduldig erwiesen hatten und von den Zeichen Gottes überzeugt waren. In Sure 21:73 werden diese Vorbilder (aʾimma), die ihre Gefolgschaft nach Gottes Befehl leiteten, als Isaak und Jakob konkretisiert und ergänzt, dass Gott ihnen die Weisung eingab, gute Werke zu tun, das rituelle Gebet zu verrichten und die Almosensteuer zu geben. Denjenigen, die Gott darum bitten, dass er sie zum Vorbild (imām) für die Gottesfürchtigen mache, wird in Sure 25:74f reicher jenseitiger Lohn in Aussicht gestellt.
Umgekehrt wird der Begriff aber auch für Negativbeispiele verwendet. So werden in Sure 15:79 die beiden sündhaften Völker von Lot und Midian als deutliches Beispiel (imām mubīn) präsentiert, das kommenden Generationen zur Abschreckung dienen soll. In Sure 9:12 werden die heidnischen Mekkaner als „Prototypen des Unglaubens“ (aʾimmat al-kufr) bezeichnet. Und in Sure 28:41 werden Pharao und seine Leute als Vorbilder (aʾimma) beschrieben, die zum Höllenfeuer rufen und denen am Tag der Auferstehung nicht geholfen wird. An den beiden letzten Stellen wird der Begriff auch als „Anführer“ übersetzt, so zum Beispiel in der Koranübersetzung von Hartmut Bobzin.
An mehreren Stellen im Koran wird der Begriff imām auf heilige Schriften bezogen. So wird an zwei Stellen (Sure 11:17 und Sure 46:12) ausgesagt, dass das Buch Moses als Richtschnur (imām) dem Koran vorausgegangen sei. In Sure 36:12 wird ausgesagt, dass Gott alle Dinge in einem deutlichen Hauptbuch (imām mubīn) erfasst hat. Ob in Sure 17:71, wo davon die Rede ist, dass Gott die Menschen am Jüngsten Tag mit ihrem imām zum Gericht rufen wird, ein Buch oder eine Person gemeint ist, ist unklar. Auf den Koran bezogen erscheint der Begriff imām auch noch in nachkoranischer Zeit. So heißt es zum Beispiel in dem wahrscheinlich Ende des 7. Jahrhunderts entstandenen „Buch der Aufschiebung“ (Kitāb al-Irǧāʾ), das als Gründungsdokument der religiös-politischen Bewegung der Murdschi'a gilt: „Wir sind Leute, deren Herr Gott, deren Religion der Islam, deren Richtschnur (imām) der Koran und deren Prophet Mohammed ist.“Vgl. die deutsche Übersetzung in Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. Eine Geschichte des religiösen Denkens im frühen Islam. Band V. Berlin-New York 1993. S. 6–12. Hier S. 8.
Der Imam als religiös-politisches Oberhaupt der Muslime Entstehung des Streits um das Imamat In der Zeit nach dem Propheten verwendeten einige umaiyadische Kalifen den Imam-Titel für sich und machten damit deutlich, dass sie das Recht auf die Führung der islamischen Gemeinschaft beanspruchten.Patricia Crone, Martin Hinds: God's Caliph. Religious Authority in first Centuries of Islam. Cambridge 1986. S. 34. Im Laufe des 8. Jahrhunderts traten allerdings immer mehr Gruppen auf, die ihnen dieses Recht streitig machten bzw. die die Hoffnung auf einen Imam schürten, der nicht zu den Umayyaden gehört.Vgl. Josef van Ess: Theologie und Gesellschaft im 2. und 3. Jahrhundert Hidschra. Eine Geschichte des religiösen Denkens im frühen Islam. Band I. Berlin-New York 1991. S. 93. So entstand der Konflikt um das Imamat, von dem asch-Schahrastānī im 12. Jahrhundert schreibt, dass es der „wichtigste Streitpunkt“ (aʿẓam ḫilāf) innerhalb der islamischen Gemeinschaft sei. Über keinen Glaubensartikel, so asch-Schahrastānī, sei so häufig das Schwert aus der Scheide gezogen worden wie über das Imamat.Muhammad al-Schahrastani: Religionspartheien und Philosophen-Schulen zum 1. Male vollst. aus d. Arab. übers. u. mit erkl. Anm. vers. von Theodor Haarbrücker. 2 Bde. Halle 1850-51. S. 18. Digitalisat
Zeitweise rivalisierten bis zu sechs Parteien miteinander um das Imamat. So erhoben zum Beispiel Anfang des 11. Jahrhunderts gleichzeitig der fatimidische Kalif al-Hākim bi-amr Allāh (reg. 996–1021) in Kairo, der Abbaside al-Qādir (reg. 991–1031) in Bagdad, der zaiditische Imam Abū l-Hasan al-Mu'aiyad bi-Lllāh Ahmad ibn Husain in Hausam in Gilan, der Ibadit ʿUmar an-Nizwānī in Oman, der umaiyadische Kalif in al-Andalus und die Nachkommen von Abū Saʿīd al-Dschannābī in al-Ahsā' Anspruch auf das Imamat.Ḥamīd ad-Dīn al-Kirmānī: al-Maṣābīḥ fī iṯbāt al-imāma. 2007, S. 118–121 (englische Übersetzung).
Das Imamat nach der klassischen sunnitischen Lehre Notwendigkeit und Aufgaben Nach der klassisch-sunnitischen Lehre, wie sie sich zum Beispiel in der staatsrechtlichen Abhandlung von al-Māwardī (972–1058) niederschlägt, ist das Imamat identisch mit dem Kalifat als Nachfolge des Propheten. Der Imam als Kalif ist für die Bewahrung der Religion (din) und die Organisation der weltlichen Angelegenheiten zuständig.al-Māwardī: The Ordinances of Government. Al-Aḥkām al-Sulṭāniyya wa-l-Wilāyāt al-Dīniyya. Reading 1996. S. 3. In der hanafitischen Bekenntnisschrift ʿAqāʾid von Abū Hafs an-Nasafī (gestorben 1142) heißt es:
Ein Hadith, der in die kanonische Sammlung Sahīh Muslim aufgenommen wurde, zeigt, dass das Imamat im sunnitischen Islam als ein Amt verstanden wurde, das auch eine militärische Dimension hatte. Er lautet: „Der Imam ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein Schild (ǧunna): Man kämpft hinter ihm und schützt sich mit ihm. Wenn er zur Gottesfurcht aufruft und gerecht handelt, gebührt ihm dafür Lohn; und wenn er etwas anderes gebietet, fällt es auf ihn zurück.“Muslim ibn al-Ḥaǧǧāǧ: Ṣaḥīḥ Muslim. Kitāb al-Imāra. Nr. 9 Bāb fī l-imām iḏā amara bi-taqwā Llāh wa-ʿadala kāna lahū aǧr. Dār Ṭaiba, Riad 2006. S. 894. Digitalisat
Der islamische Reformgelehrte Raschīd Ridā (1865–1935) betonte allerdings, dass der Glaube an einen Imam keine individuelle Pflicht für den sunnitischen Muslim ist. In seiner Zeitschrift al-Manār schrieb er 1924:
Voraussetzungen Um Imam werden zu können, muss eine Person nach al-Māwardī sieben Eigenschaften besitzen: (1) persönliche Integrität (ʿadāla), (2) umfassendes Wissen, das zum Idschtihād befähigt, (3) Hörvermögen, Sehkraft und Sprechvermögen, (4) Körperliche Gesundheit und Bewegungsfähigkeit, (5) Urteilskraft (ra'y), die notwendig ist, um die Angelegenheiten des Volkes zu regeln, (6) Mut und Tapferkeit, die zur Verteidigung der Gemeinschaft und der Bekämpfung des Feindes in Form des Dschihad befähigt, (7) genealogische Abkunft von den Quraisch. Der letzte Punkt wird damit begründet, dass Abū Bakr nach dem Tode Mohammeds den politischen Führungsspruch der Quraisch mit Verweis auf das Prophetenwort stützte, wonach die Imame vom Stamm Quraisch sein müssen (al-aʾimma min Quraiš).al-Māwardī: The Ordinances of Government. Al-Aḥkām al-Sulṭāniyya wa-l-Wilāyāt al-Dīniyya. Reading 1996. S. 3–5.
Nicht alle sunnitischen Gelehrten setzten allerdings beim Imam eine Abkunft von den Quraisch voraus. Der schafiitische Gelehrte al-Dschuwainī (1028–1085) zum Beispiel meinte, dass es für den Imam reiche, wenn er die Tauglichkeit (kifāya) eines Herrschers besitze und bei rechtlichen Problemen das Gutachten eines Rechtsgelehrten einhole.Tilman Nagel: Staat und Glaubensgemeinschaft im Islam, Bd. 2. Vom Spätmittelalter bis zur Neuzeit. Zürich: Artemis 1981. S. 80f. An-Nasafī betonte, dass der Imam weder sündlos noch besser als seine Zeitgenossen sein muss.
Der Imam muss außerdem sichtbar (ẓāhir) sein. Anders als Imam der imamitischen Schiiten darf er also nicht verborgen oder erwartet sein. Nach Auffassung der Aschʿarīya ist die gleichzeitige Existenz von zwei Imamen nicht zulässig, es sei denn, zwischen den beiden liegt ein trennendes Meer, das ausschließt, dass die einen den anderen zu Hilfe kommen. In diesem Fall dürfen regionale Imamate gegründet werden.al-Baġdādī: Uṣūl ad-Dīn. 1928, S. 274.
Festlegung Die Festlegung des Imams erfolgt nach sunnitischer Lehre durch freie Wahl der Gemeinschaft (iḫtiyār min al-umma) entsprechend der Urteilsbemühung derjenigen Personen aus ihr, die zum Idschtihād befähigt sind (bi-iǧtihād ahl al-iǧtihād min-hum).al-Baġdādī: Uṣūl ad-Dīn. 1928, S. 279. Hinsichtlich der Anzahl der notwendigen Wahlmänner gibt es unterschiedliche Meinungen: Während Abū l-Hasan al-Aschʿarī der Auffassung war, dass ein zum Idschtihād befähigter frommer Wahlmann ausreiche, lehrten Abū l-ʿAbbās al-Qalānisī (frühes 10. Jh.) und seine Anhänger, dass die Wahl durch die Gelehrten der Gemeinschaft erfolge, die am Ort des Imams anwesend seien, ohne dass dafür eine spezielle Anzahl feststehe.al-Baġdādī: Uṣūl ad-Dīn. 1928, S. 280f. Nach aschʿaritischer Auffassung ist es auch zulässig, dass ein Imam so wie Abū Bakr seine Nachfolge durch Testament (waṣīya) festlegt oder wie ʿUmar ibn al-Chattāb einem Schūrā-Rat überträgt.al-Baġdādī: Uṣūl ad-Dīn. 1928, S. 285. Wegen Unmoral (fisq) oder Ungerechtigkeit (ǧaur) wird der Imam nicht seines Amtes enthoben.
Das Imamat bei den Schiiten Nach der schiitischen Lehre muss der Imam der Familie des Propheten angehören, womit die Wahl desselben auf die Nachkommen von ʿAlī ibn Abī Tālib und Fātima bint Muhammad beschränkt ist.Clément Huart: “Imām” in Enzyklopaedie des Islam Band II. Brill, Leiden 1927. S. 504–505. Hier S. 505a.
Imamiten/Zwölfer-Schiiten Die zwölf Imame der Zwölfer-Schia 1. ʿAlī ibn Abī Tālib (gestorben 661) 2. al-Hasan ibn ʿAlī (gestorben 670) 3. al-Husain ibn ʿAlī (gestorben 680) 4. ʿAlī ibn Husain Zain al-ʿĀbidīn (gestorben 713) 5. Muhammad al-Bāqir (gestorben 732 od. 736) 6. Dschaʿfar as-Sādiq (gestorben 765) 7. Mūsā al-Kāzim (gestorben 799) 8. ʿAlī ibn Mūsā ar-Ridā (gestorben 818) 9. Muhammad al-Dschawād (gestorben 835) 10. ʿAlī al-Hādī (gestorben 868) 11. Hasan al-ʿAskarī (gestorben 874) 12. Muhammad al-Mahdī (entrückt)