mini|Stuckart nach seiner Festnahme, circa 1947 mini|Stuckart, Frick und Globke, 1941 in Bratislava mini|Kommentator des Reichsbürgergesetzes (1936) Wilhelm Georg Joseph Stuckart (* 16. November 1902 in Wiesbaden; † 15. November 1953 in Egestorf) war ein deutscher Amtsrichter, Verwaltungsjurist, NSDAP-Mitglied und SS-Obergruppenführer. Er war als Vertreter des NS-Innenministeriums Teilnehmer der Wannseekonferenz (Januar 1942). Er wurde 1949 im Wilhelmstraßen-Prozess als Kriegsverbrecher verurteilt.
Karriere Wilhelm Stuckart wurde als Sohn des Eisenbahnarbeiters Johann Georg Stuckart (1873–1947) und dessen Frau Franziska Josepha, geb. Buller (1871–1947), in Wiesbaden geboren und wurde christlich erzogen. Sein Vater stammte aus Heckholzhausen bei Limburg, seine Mutter aus Mönchberg (Bezirk Obernburg). Nach dem Abitur 1922 am Staatlichen Realgymnasium in WiesbadenAugust Schnell u. a.: Die Abiturienten des Realgymnasiums, in: 100 Jahre Staatliches Gymnasium und Realgymnasium Wiesbaden, Wiesbaden 1951, S. 167 ff., 176. studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten München und Frankfurt am Main. Bereits als Oberschüler hatte er in der örtlichen Jugendorganisation der DNVP eine Leitungsposition übernommen.Jasch (2012), S. 29. In die 1923 verbotene NSDAP war er angeblichSeine NSDAP-Mitgliedskarte will Stuckart verloren haben; seine Bemühungen um eine prestigeträchtige niedrigere Mitgliedsnummer blieben „weitgehend erfolglos“ – Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 285. im Dezember 1922 eingetreten. Erneut trat er zum 1. April 1932 in die NSDAP ein, berief sich aber in der NS-Zeit mit ErfolgJasch (2012), S. 31. auf einen Eintritt bereits zum 1. Dezember 1930 unter dem Namen seiner Mutter, um die niedrigere Mitgliedsnummer 378.144SS-Personalkanzlei: SS-Dienstaltersliste der Schutzstaffel der NSDAP, Stand 1. Dezember 1937, Reichsdruckerei, Berlin 1937, S. 18 f. zu erhalten.Bundesarchiv R 9361-II/998084 1926 fungierte er als Rechtsberater der NSDAP in Wiesbaden.Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main, 1998, S. 452. 1928 promovierte er zum Dr. jur. mit der Dissertation Erklärung an die Öffentlichkeit, insbesondere die Anmeldung zum Handelsregister. Beide juristische Staatsprüfungen bestand er mit der Note gut.Jasch (2012), S. 18 f. Ab 1930 amtierte er als Amtsrichter, von 1932 bis März 1933 war er Anwalt und Rechtsreferent der SA in Pommern. Stuckart gehörte der SA ab 1932 an. Er war von April bis Mai 1933 kurzzeitig kommissarisch Bürgermeister in Stettin und wechselte danach ins Preußische Kultusministerium. 1933 gehörte Stuckart zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht Hans Franks.Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht, 1. Jahrgang 1933/34. Hrsg. von Hans Frank. (München, Berlin, Leipzig: Schweitzer Verlag), S. 258.
Staatssekretär im Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Hermann Göring berief den 30-jährigen Juristen am 15. Mai 1933 als Ministerialdirektor ins Preußische Kultusministerium und am 30. Juni 1934 als Staatssekretär. Im neugebildeten Reichserziehungsministerium wurde Stuckart am 7. Juli 1934 zum Reichsstaatssekretär ernannt. Nach späterer Darstellung von Beteiligten sollte Stuckart in dem von Bernhard Rust geleiteten Ministerium für „geordnete Verhältnisse“ sorgen.Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 53.
Seit Sommer 1933 oblag Stuckart die Anwendung und Umsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums; oft war er faktisch letzte Instanz bei der Entlassung von Lehrern und Hochschullehrern. Nach Darstellung von Hans-Christian Jasch, der einige exemplarische Fälle recherchierte, verfügte Stuckart über einen gewissen Handlungsspielraum, den er teils zu Gunsten, teils aber zu Ungunsten des Betroffenen nutzte.Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 91.
1934 war Stuckart in seiner Eigenschaft als Staatssekretär im preußischen Kultusministerium maßgeblich in den bis heute umstrittenen Erwerb des sogenannten Welfenschatzes, damals noch im Besitz jüdischer Kunsthändler, durch den Staat Preußen unter Hermann Göring involviert.Stiftung Preussischer Kulturbesitz, Jahrbuch Preussischer Kulturbesitz, Bd. 23, Berlin 1987, S. 422.
Stuckarts Verhältnis zu seinem Minister Rust war von Anfang an von Konflikten geprägt. Rust erließ Ende August 1934 eine „Organisationsverfügung“, die mit einer Entmachtung seines Staatssekretärs einherging. Stuckart hielt diese Neuordnung des Ministeriums für rechtswidrig und protestierte, wurde aber gemaßregelt, auf Veranlassung seines Ministers vom Reichsparteitag ausgeschlossen, beurlaubt und am 13. November 1934 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Unter Fürsprache Roland Freislers wurde Stuckart vorübergehend als Oberlandesgerichtspräsident in Darmstadt eingesetzt. Den Titel „Staatssekretär“ und die entsprechende Besoldung durfte er beibehalten. Am 11. März 1935 wurde Stuckart ins Reichs- und Preußische Ministerium des Innern (RMI) berufen und als Leiter der „Abteilung I – Verfassung und Gesetzgebung“ eingesetzt.Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. München 2012, ISBN 978-3-486-70313-9, S. 59–74.
Tätigkeit im Reichsministerium des Innern Stuckart war mit der Ausarbeitung der antijüdischen Gesetzgebung befasst. Er war an der Formulierung der Nürnberger Gesetze und der darauf fußenden Verordnungen beteiligt und verfasste 1936 die Einleitung zu Hans Globkes Kommentar zur deutschen Rassengesetzgebung.Hans-Christian Jasch: Staatssekretär Wilhelm Stuckart und die Judenpolitik. Der Mythos von der sauberen Verwaltung. Oldenbourg, München 2012, S. 259. Die Namensänderungsverordnung vom 17. August 1938, die Juden einen Zwangsvornamen wie Sara oder Israel vorschrieb, unterzeichnete Stuckart,Dokument VEJ 2/84 = Susanne Heim (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939, München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S, 270. der am 19. März 1938 wieder zum Staatssekretär ernannt worden war,Ernennungsurkunde vom 19. März 1938, abgedruckt bei Jasch (2012), S. 138. für das federführende Innenministerium in Vertretung des Ministers.Reichsgesetzblatt 1938 I, S. 1044 (als Abbildung auf Wikimedia Commons) Stuckart unterstützte Bestrebungen, Juden in Böhmen und Mähren kennzeichnen zu lassen, und warf in einem Schreiben vom 14. August 1941 die Frage auf, ob eine entsprechende Verordnung nicht für das gesamte Reichsgebiet erlassen werden könne.Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden . Frankfurt/Main 1990, ISBN 3-596-24417-X, Bd. 1, S. 186. Er war wesentlich an der Ausarbeitung der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz beteiligtCornelia Essner: Die „Nürnberger Gesetze“ oder die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945, Paderborn 2002, ISBN 3-506-72260-3, S. 292–304 sowie Kapitel Die 11. VOzRBüG und die Deportation, S. 305–326 / VEJ 3/166., durch die bei der Deportation deutschen Juden die Staatsangehörigkeit und das Vermögen entzogen wurde.
Stuckart sicherte mit seiner Tätigkeit die staats- und völkerrechtliche Expansionspolitik ab: Er entwarf zum Beispiel das Gesetz zur Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich (RGBl. I 1938, S. 237), legitimierte die Einverleibung der Rest-Tschechei durch den Reichsprotektoratserlass und arbeitete am Erlass über die Verwaltung der besetzten polnischen Gebiete mit.Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 286–287. Während des Krieges war Stuckart auch mit nationalsozialistischen Europaplänen für die Zeit nach dem angestrebten „Endsieg“ befasstEr verfasste dazu: 1. Die Neuordnung der Kontinente und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltung, in: Wilhelm Stuckart, Werner Best (Hrsg.): Reich, Volksordnung, Lebensraum. Zs. für völkische Verfassung und Verwaltung, Jg. 1, 1941, S. 3–28; 2. Staatsangehörigkeit und Reichsverwaltung. in ebd. Jg. 5, 1943, S. 57–91; 3. Zur Neuordnung der Lebensräume, in: Joachim Moras, Axel von Freytagh-Loringhoven (Hrsg.): Europäische Revue, Stuttgart, Berlin, Jg. 1941, S. 361–368. und Mitherausgeber der Zeitschrift Reich-Volksordnung-Lebensraum, Zeitschrift für völkische Verfassung und Verwaltung (RVL).Martin Moll, Heinz P. Wassermann: Reich, Volksordnung, Lebensraum. In: Handbuch der völkischen Wissenschaften: Akteure, Netzwerke, Forschungsprogramme. Hrsg.: Michael Fahlbusch, Ingo Haar, Alexander Pinwinkler, De Gruyter 2017, ISBN 978-3-11-043891-8, S. 2118.
mini|Stuckart als Vertreter des Innenministeriums im Besprechungsprotokoll der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 Stuckart war am 20. Januar 1942 Teilnehmer der Wannsee-Konferenz der NS-Führung zur Organisation des Massenmords der Juden aus Deutschland und dem damals beherrschten Europa. Er wusste bereits vorher, dass Reinhard Heydrich die Deportation der sogenannten Mischlinge Ersten Grades fordern würde. Stuckart begründete seinen Vorschlag, stattdessen die Zwangssterilisierung vorzuschreiben und Mischehen aufzulösen, mit der ansonsten entstehenden unendlichen Verwaltungsarbeit. Stuckart machte nach dem Krieg geltend, er habe mit seinem Vorschlag zur Zwangssterilisierung lediglich Heydrichs Vorhaben sabotieren wollen: Eine Massensterilisierung sei in Kriegszeiten gar nicht durchführbar gewesen, somit sei Zeit gewonnen und die Mischlinge seien gerettet worden. Das von Stuckart vorgeschlagene Gesetz zur Zwangsscheidung von Mischehen wurde noch bis ins Jahr 1943 verhandelt, kam jedoch nicht mehr zustande.Hans-Christian Jasch: Zur Rolle von Dr. Wilhelm Stuckart. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 300.
Als Wilhelm Frick als Reichsinnenminister abgelöst wurde, machte sich Stuckart Hoffnung auf dieses Amt. Goebbels trug unter dem 21. August 1943 in seinem Tagebuch ein: „Stuckart ist durch die Entwicklung um RIM etwas bedrückt. Ich kann das verstehen; er hätte es ja eigentlich verdient, die Verwaltung zu übernehmen.“Die Tagebücher des Joseph Goebbels hrsg. von Elke Fröhlich, Band 9, München u. a. 1993, ISBN 3-598-22305-6, S. 324 (21. August 1943). Heinrich Himmler, der zum Reichsinnenminister ernannt wurde, kümmerte sich wenig um sein Amt und delegierte seine Befugnisse weitestgehend an Stuckart, dem er auch die personalpolitischen Entscheidungen überließ.Stephan Lehnstaedt: „Das Reichsministerium des Innern unter Heinrich Himmler“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 54(2006), , S. 642.
Kurz vor Kriegsende wurde Stuckart durch den neuen Staatschef Karl Dönitz nach dem Tod von Paul Giesler am 3. Mai 1945https://www.ghwk.de/de/presse/newsletter/ii/2025-das-reichsministerium-des-innern#c-footnote-22 geschäftsführend als Reichsinnen- und Kultur(Erziehungs-)minister eingesetzt. Am 23. Mai 1945 wurde Stuckart als Minister der Regierung Dönitz im Sonderbereich Mürwik interniert. Bis zur Überstellung nach Nürnberg im August 1945 war er im Gefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf zusammen mit anderen hochrangigen Nationalsozialisten untergebracht.
SS-Laufbahn SS-Standartenführer, 13. September 1936 (SS-Nummer 280.042) SS-Oberführer, 30. Januar 1937 SS-Brigadeführer, Januar 1938 SS-Gruppenführer, Januar 1942 SS-Obergruppenführer, Januar 1944
Prozess 1947 mini|Stuckart als Angeklagter im Wilhelmstraßen-Prozess. Aufnahme vom 1. Oktober 1948.