Die Klassifizierung bestimmter Risiken erfolgt nach Gefährdungs- oder Gefahrklassen:

bei der Abstufung der Sozialversicherungsbeiträge nach der Unfallgefahr verfahren die gewerblichen Berufsgenossenschaften nach Gefahrklassen, siehe Gefahrtarif bei der Anwendung von Chemikalien (z. B. Holzschutzmittel), siehe Schutzstufenkonzept der Gefahrstoffverordnung in Bezug auf Hochwasser, siehe Gefährdungsklasse (Überschwemmung) im Gewässerschutz, siehe Wassergefährdungsklasse im Trinkwasserschutz, siehe Gefährdungsklasse (Trinkwasser) früher für brennbare Flüssigkeiten, siehe Gefahrklasse (brennbare Flüssigkeit) für den Einsatz brennbarer Stoffe in Gebäuden, siehe Gefährdungsklasse (Brandschutz) für den Schutz von Holz und Holzwerkstoffen in bestimmten Konstruktionen, siehe Gefährdungsklasse (Holzschutz) zur Abschätzung des Risikos von Versicherungen, z. B. bei Hochwasser, siehe Gefährdungsklasse (Versicherung)