Unternehmensverantwortung (international und in der Managementtheorie meist als Corporate Responsibility bezeichnet) ist das, wofür ein Unternehmen gegenüber seinen Anspruchsgruppen («Stakeholder») sowie der natürlichen Umwelt verantwortlich ist oder sein sollte. Sie hängt von der Fähigkeit ab, Entscheide zu fällen und Einfluss auf andere zu nehmen. Je grösser die Handlungsfähigkeit oder die Handlungsauswirkungen eines Unternehmens, umso grösser ist seine Verantwortung. Deshalb ist Unternehmensverantwortung in einer kapitalistischen oder marktwirtschaftlichen Ordnung, in der Unternehmen eine Schlüsselrolle einnehmen, besonders relevant. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben eine solche Ordnung.

Unternehmensverantwortung bezieht sich einerseits auf konkrete Ereignisse aus der Vergangenheit oder Gegenwart: ob ein Unternehmen verantwortlich gehandelt hat bzw. handelt. Andererseits bezieht sie sich auf Vorstellungen und Zuschreibungen, die in die Zukunft weisen: wie ein Unternehmen verantwortlich handeln sollte. Solche Bewertungen und Vorstellungen entstehen stets in einem bestimmten Kontext. An verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten kann Unternehmensverantwortung unterschiedliches bedeuten. Sie ist inhaltsoffen und deshalb abzugrenzen von verwandten und zum Teil synonym verwendeten Begriffen wie Corporate Responsibility, Corporate Social Responsibility, Corporate Citizenship und Corporate Governance, die in der Regel bestimmte Vorstellungen, aber teilweise auch konkrete gesetzliche Verpflichtungen der Unternehmensverantwortung transportieren.

Wie jede Verantwortung, kann auch jene von Unternehmen analytisch in vier Bereiche aufgeteilt werden:

das Unternehmen als Träger oder Subjekt der Verantwortung; Arbeitnehmer, Konsumenten und andere Anspruchsgruppen sowie die natürliche Umwelt als Objekte der Verantwortung (gegenüber wem bzw. wofür das Unternehmen verantwortlich ist); bestimmte Kriterien – zum Beispiel Gesetze, Verhaltenskodizes oder Standards –, anhand derer Verantwortung definiert wird; bestimmte Instanzen – zum Beispiel Gerichte, Verbände und Medien –, die darüber urteilen, ob eine Handlung oder Unterlassung verantwortlich war bzw. was verantwortliches Handeln ausmacht.

Geschichte

17. bis frühes 20. Jahrhundert Erörterungen über die Unternehmensverantwortung lassen sich zumindest bis ins 17. Jahrhundert zurückverfolgen, als in Europa immer mehr Unternehmen als juristische Personen gegründet wurden. Von Anfang an ging es um das Spannungsfeld zwischen dem unternehmerischen Gewinnstreben sowie anderen Interessen, Gütern und Werten. Im 17. Jahrhundert ging es zum Beispiel um die Interessen von Anlegern und Aktionären, die im Zuge des Bankrotts grosser Übersee-Handelsgesellschaften geschädigt worden waren. Im 18. und 19. Jahrhundert wurden Unternehmen zunehmend für ihre Rolle im Sklavenhandel verantwortlich gemacht. Maschinenstürme im 19. Jahrhundert zeugten vom Unmut – und dem Vorwurf der Verantwortungslosigkeit –, dass Industrieunternehmen das Gewerbe und traditionelle Erwerbsmöglichkeiten verdrängten. Der bekannteste in der Schweiz war der sogenannte Usterbrand von 1832.

Über die Soziale Frage wurde ebenfalls unter dem Aspekt der Unternehmensverantwortung gestritten. Die Soziale Frage beschäftigte sich mit der Verelendung grosser Bevölkerungsteile im Zuge der Industrialisierung und Verstädterung im 19. und frühen 20. Jahrhundert, Die Revolutionäre in der Arbeiterbewegung begriffen sie als Frage der gesellschaftlichen Ordnung und strebten deshalb deren Umsturz an. Reformorientierte Kräfte wollten über den Staat die Arbeitsbedingungen, oder den Schutz vor Altersarmut verbessern und die Mitbestimmung der «Arbeiterklasse» stärken. Sie zielten darauf, die Verantwortung der Unternehmen staatlich zu regeln und die Arbeiter an ihr zu beteiligen. Aus der Wahrnehmung heraus, dass die Unternehmen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht wurden, gründeten im 19. Jahrhundert Unternehmer wie der Brite Robert Owen und der Deutschen Friedrich Wilhelm Raiffeisen die Genossenschaftsbewegung. Die erste Raiffeisenkasse in der Schweiz wurde 1899 gegründet. Auch die katholische Soziallehre war eine Reaktion auf die Soziale Frage. Diese wurde in den Industriestaaten in Europa und Nordamerika erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit dem Ausbau des Arbeitsrechts und dem Aufbau des Sozialstaats entscheidend entschärft.

20. Jahrhundert bis heute Die Diskussionen über die Unternehmensverantwortung, die in den westlichen Industriestaaten seit dem frühen 20. Jahrhundert geführt worden sind, lassen thematisch in folgende Bereiche unterteilen:

Grossunternehmen: Der technologische Fortschritt und die Integration erst nationaler, dann globaler Märkte hat die Unternehmensgrössen bis heute stark anwachsen lassen. An der Wende zum 20. Jahrhundert befasste sich die Politik vor allem mit der Wirtschaftsmacht und der damit einhergehenden Verantwortung riesiger Konglomerate aus den Energie- und Infrastrukturbranchen. Beispiele waren die Standard Oil Company und U.S. Steel in den USA. Auch im deutschsprachigen Raum entstanden in diesen Branchen Grossunternehmen wie die Vorgängerfirmen der heutigen Thyssenkrupp AG. Üblicher war in Deutschland und der Schweiz jedoch die Bildung von Kartellen, die ebenfalls zu Marktmacht und zur möglichen Benachteiligung der Konsumenten führten und deshalb gesetzlich bekämpft wurden. Die heutigen Bemühungen zur Regulierung der global dominierenden Internetkonzerne Google, Amazon, Facebook und Apple lassen sich als Fortsetzung dieser Problematik und Diskussion interpretieren. Auch hierbei geht es um die Frage, wie Unternehmen dazu gebracht werden können, ihre Verantwortung gegenüber verschiedenen Anspruchsgruppen wahrzunehmen.

Manager: Eine Folge des Wachstums der Unternehmensgrössen ist, dass immer weniger Unternehmen von ihren Eigentümern geführt werden. Das wirft die Grundsatzfragen auf, ob die angestellten Unternehmensleiter – für die sich der Begriff der (Top-)Manager eingebürgert hat – gegenüber den Eigentümern verantwortungsvoll handeln, und wie sie dazu gebracht werden können. In den USA führten diese Fragen zunächst in den 1920er- und 1930er-Jahren, als sich das Phänomen der Manager auszubreiten begann, zu öffentlichen Debatten. Die bis heute andauernde Debatte, die längst auch in Europa geführt wird, geht auf die 1970er-Jahre zurück. Unter dem Eindruck, dass die Manager der Grossunternehmen zulasten der Aktionäre immer mehr Rücksicht auf den Staat und andere organisierte Interessen nahmen, forderten Investorenvertreter und neoliberale Meinungsmacher eine radikale Konzentration auf die Profitmaximierung (Shareholder Value). Vor diesem Hintergrund entstand 1970 das Bonmot des Wirtschaftsnobelpreisträgers Milton Friedman, «business of business is business». Aus dem Bestreben heraus, die Interessen der Aktionäre gegenüber den Managern zu stärken, hat sich seither der Ansatz der Corporate Governance entwickelt. Seit der Jahrtausendwende haben vor allem stark gestiegene Managervergütungen die öffentliche Diskussion über die richtige Corporate Governance und verantwortliches Unternehmenshandeln angetrieben. In der Schweiz kristallisierte sich die Kritik an den Bezügen des damaligen CEO und Verwaltungsratspräsidenten von Novartis, Daniel Vasella, sowie der sogenannten Abzocker-Initiative, die 2005 lanciert und 2013 angenommen wurde.

Nachhaltige Entwicklung: In den 1970er-Jahren sahen sich die Unternehmen in den westlichen Industriestaaten mit neuen sozialen Bewegungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen konfrontiert, die sich für die Menschen- und insbesondere die Bürger-, Frauen- und Konsumentenrechte, sowie den Umweltschutz und die «Dritte Welt» einsetzten. Die Unternehmen wurden dafür kritisiert, dass sie ihre soziale und ökologische Verantwortung nicht wahrnähmen. Neue soziale Bewegungen und zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Norden sowie Regierungen aus dem Süden kritisierten multinationale Unternehmen auch dafür, dass sie für Armut und andere Missstände in den Entwicklungsländern sowie die Ungleichheit zwischen reichen und armen mitverantwortlich seien. Ein international wegweisendes Beispiel war die Kritik der Erklärung von Bern (heute Public Eye), dass Nestlé mit seiner Vermarktung von Kleinkindernahrung zur Kindersterblichkeit in der «Dritten Welt» beitragen würde. Aus diesen kritischen Bewegungen und Diskursen ging in den frühen 1980er-Jahren der heute weitverbreitete Begriff der nachhaltigen Entwicklung hervor. Er verlangt von Unternehmen, zur Erreichung ökonomischer, ökologischer und sozialer Ziele und damit zur intra- und intergenerationellen Gerechtigkeit beizutragen. Diese Forderung ist seit den frühen 1990er-Jahren immer lauter geworden. Hierfür können drei Gründe angeführt werden:

das wachsende Bewusstsein für die sozialen und ökologischen Kosten der Weltwirtschaft; die geringere Fähigkeit und Bereitschaft der Nationalstaaten, die Unternehmen in einer globalisierten Welt mittels Regeln auf soziale und ökologische Ziele zu verpflichten; die gestiegene Fähigkeit und Bereitschaft von Investoren, Manager auf die Steigerung oder Maximierung des Profits zu verpflichten.

Ansätze Es gibt verschiedene Ansätze, wie verantwortungsvolles Unternehmenshandeln zu verstehen und umzusetzen ist. Ein wichtiger Unterschied betrifft die Frage nach Wesen und Zweck des Unternehmens. Aus einer rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Perspektive kann das Unternehmen als wirtschaftlich selbstständige Organisationseinheit bezeichnet werden, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht. Aus einer volkswirtschaftlichen (institutionenökonomischen) Perspektive kann man es als Organisation verstehen, die gewisse Transaktionen effizienter abwickelt als der Markt und somit dem übergeordneten Ziel der Effizienz- und Gewinnmaximierung dient. Für die katholische Wirtschaftsethik ist es dazu da, «die Güter dieser Welt zu mehren und für alle zugänglicher zu machen, wirklich dem Gemeinwohl zu dienen». Neudeutsche Begriffe wie Corporate Responsibility, Corporate Social Responsibility, Corporate Citizenship und Corporate Governance sind massgeblich durch die Betriebswirtschaftslehre und die Rechtswissenschaft geprägt worden. Doch befassen sich auch die Ökonomie, Philosophie, Soziologie oder Theologie mit der Frage, welche Rolle das Unternehmen in der gesellschaftlichen Ordnung wahrnimmt bzw. wahrnehmen sollte. Unter den Ansätzen, die dem Unternehmen eine Verantwortung zuweisen, die über das Gewinnstreben hinausgeht, gibt es solche, die Privateigentum und Gewerbefreiheit per se ablehnen. Ein Beispiel ist der Marxismus. Die weiteren Ansätze, die Unternehmen und die Marktwirtschaft – und damit auch den Profit – für grundsätzlich akzeptabel halten, lassen sich in Anlehnung an Wettstein (2018) wie folgt unterscheiden:

Strategisch-instrumentelle Ansätze Diesen Ansätzen ist die Annahme gemein, dass sich verantwortungsvolles Handeln gegenüber den relevanten Anspruchsgruppen – zumindest mittel- und langfristig – finanziell für das Unternehmen lohnt. Ein früher Autor, der diesen Gedanken des «aufgeklärten Eigeninteresses» aufgriff, war Alexis de Tocqueville (1805–1859). Heute wird der «Business Case» verantwortlichen Unternehmenshandelns in der wirtschafts- und unternehmensethischen oder betriebswirtschaftlichen Literatur zu Corporate Social Responsibility, strategischem Stakeholder-Management oder nachhaltiger Unternehmensführung betont. Demnach stärkt verantwortungsvolles Handeln die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, indem es zur positiven Reputation und zu guten Beziehungen mit Arbeitnehmern, Konsumenten, Behörden, Universitäten, Schulen oder der Bevölkerung beiträgt. Das wiederum reduziert Risiken und erleichtert den Zugriff auf gesellschaftliche Ressourcen.

Normative Ansätze