Hefebrand oder Brand aus Trub (in der Deutschschweiz, sonst veraltet Drusen; (s)) ist die in der EU rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung einer Spirituose, welche durch Destillation von Trub (Geläger) gewonnen wird.
Ausgangsstoffe Als Ausgangsstoffe kommen ausschließlich Weintrub aus der Weinerzeugung, Biertrub aus der Erzeugung von Bier, oder Fruchttrub aus der Erzeugung alkoholhaltiger Obstmoste in Frage.
Die Bezeichnung „Hefebrand“ oder „Brand aus Trub“ ist durch die Angabe des verwendeten Ausgangsstoffs zu ergänzen. Die vollständige Bezeichnung der Spirituose lautet daher beispielsweise „Weinhefebrand“, „Bierhefebrand“ oder „Obsthefebrand“.
Alkoholgehalte Beim Brennvorgang muss der Alkoholgehalt unter 86 % vol. (Brennstärke) bleiben.
Der Alkoholgehalt der in den Verkehr gebrachten Hefebrände bzw. Brände aus Trub muss bei mindestens 38 % vol. (Trinkstärke) liegen.
Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, ist nicht zulässig.
Behandlung des Brands Hefebrand oder Brand aus Trub darf nicht aromatisiert werden. Zuckerkulör darf nur zur Anpassung der Farbe zugesetzt werden. Zur Abrundung des endgültigen Geschmacks darf gesüßt werden. Das Fertigerzeugnis darf jedoch nicht mehr als 20 g süßende Erzeugnisse je Liter, ausgedrückt als Invertzucker, enthalten.
Gesetzliche Regelungen Stand Januar 2024 gilt die Verordnung (EU) 2019/787 vom 17. April 2019. Sie ersetzte die Verordnung (EG) 110/2008 vom 15. Januar 2008.
Hefebrand in der Schweiz Hier ist die gesetzliche Grundlage die Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über Getränke vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Juli 2020).Verordnung des EDI über Getränke (PDF; 1,0 MB), auf fedlex.data.admin.ch
Diese VO regelt in „Art. 133 Hefebrand (Brand aus Trub, Drusenbrand)“: „Hefebrand (Brand aus Trub, Drusenbrand) ist eine Spirituose, die ausschliesslich durch Destillation von Weintrub oder Fruchttrub zu weniger als 86 Volumenprozent gewonnen wird“.
Einzelnachweise
Kategorie:Spirituose