Das Neue Blatt ist eine wöchentlich erscheinende deutsche Frauenzeitschrift der Bauer Media Group. Sie erscheint seit 1950 und gehörte von 1953 bis zu ihrem Verkauf an den Heinrich-Bauer-Verlag im Jahr 1968 zum Medienunternehmen Axel Springer. Inhaltlich zählt sie zur Regenbogenpresse und berichtet vor allem über Prominente und europäische Adelshäuser sowie über Ratgeber- und Servicethemen.
Geschichte
WELT- und Springer-Zeit 1950–1968 Das Neue Blatt erschien erstmals 1950 und entstand im Hause des damals britisch kontrollierten WELT-Verlags. Der WELT-Verlag baute die Illustrierte in dieser Zeit als eines seiner neuen Produkte auf. Dabei erschien sie anfangs noch mit einem Titelbild, das in Schwarz-Weiß gehalten war.
Im September 1953 erwarb Axel Springer von den britischen Eigentümern 75 Prozent der Verlagsgesellschaft DIE WELT, zu deren Publikationen neben Die Welt und Welt am Sonntag auch Das Neue Blatt gehörte. Die übrigen 25 Prozent hielt zunächst die Stiftung DIE WELT. Die Zeitschrift gehörte damit fortan zur Springer-Verlagsgruppe.
Im Dezember 1966 kaufte die Verlagsgesellschaft des Neuen Blatts die ebenfalls wöchentlich erscheinende Zeitschrift Das Grüne Blatt. Eine 1968 veröffentlichte Untersuchung zur Pressekonzentration nennt für Das Grüne Blatt zu diesem Zeitpunkt eine durchschnittliche gedruckte Auflage von 415.063 und eine verkaufte Auflage von 340.044 Exemplaren.
Im ersten Quartal 1967 betrug die verkaufte Auflage des Neuen Blatts nach Angaben der IVW 1.061.743 Exemplare. Die Zeitschrift erschien damals bei der zur Springer-Gruppe gehörenden Das Neue Blatt Verlags-GmbH in Hamburg. In derselben Verlagsgesellschaft wurde zu dieser Zeit auch Das Grüne Blatt geführt.
Ab September 1967 wurde Das Grüne Blatt mit dem Neuen Blatt zusammengeführt.
Bauer-Zeit seit 1968 Im Juni 1968 verkaufte Axel Springer Das Neue Blatt mit einer wöchentlichen Auflage von 1,14 Millionen Exemplaren an den Hamburger Heinrich-Bauer-Verlag.
Bis zum Verkauf war Alfons Wronek Verlagsleiter des Neuen Blatts. Zuvor hatte er bereits bei der WELT für Anzeigen verantwortlich gezeichnet. Im Zuge der Übernahme schied er aus dem Verlag aus.
Mit dem Eigentümerwechsel ging auch die damalige redaktionelle Leitung an den Heinrich-Bauer-Verlag über. Der kressreport erinnerte 1982 rückblickend daran, dass Bauer Das Neue Blatt im Juni 1968 von Springer „einschließlich Chefredakteur Kleinjung“ übernommen habe. Lothar Kleinjung leitete die Zeitschrift später gemeinsam mit Klaus Rhenius.
1976 wechselte Kleinjung zur Neuen Revue. Klaus Rhenius wurde daraufhin alleiniger Chefredakteur des Neuen Blatts. 1989 schied Rhenius nach Angaben des kressreport nach 21 Jahren als Chefredakteur aus; Ralf J. Schoppe übernahm die Chefredaktion.
Zum 1. August 2007 übernahm Petra Hansen-Blank die Chefredaktion von Kai Winckler. 2015 erweiterte Bauer die Marke um die quartalsweise erscheinende Sonderheftreihe RETRO – Unsere Stars gestern und heute. Bauer bezeichnete sie ausdrücklich als Verlängerung der regelmäßigen Rubrik „Weißt du noch…“ aus dem Neuen Blatt.
Nach 14 Jahren als Chefredakteurin übergab Hansen-Blank die Leitung zum 1. Januar 2022 an Eike Lange. Gleichzeitig wurden die Redaktionen des Neuen Blatts und der Neuen Post organisatorisch zusammengelegt; beide Zeitschriften blieben eigenständige Titel.
Ausrichtung Bereits während der Springer-Zeit lag ein Schwerpunkt des Neuen Blatts auf der Gesellschaftsberichterstattung. Das Bundesverfassungsgericht beschrieb die damals unter dem Titel Das Neue Blatt mit Gerichtswoche erscheinende Zeitschrift im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Jahre 1961 und 1962 als bundesweit verbreitetes Wochenblatt, das insbesondere die Unterhaltung seiner Leser durch „sensationell aufgemachte Gesellschaftsberichterstattung“ pflegte.Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Februar 1973 – 1 BvR 112/65 –, BVerfGE 34, 269–293, insbesondere S. 276–277, deutscher Volltext.
Auch unmittelbar vor dem Verkauf an den Heinrich-Bauer-Verlag war die Berichterstattung über Monarchen und Adelshäuser bereits charakteristisch. Die Zeit beschrieb Das Neue Blatt im Juni 1968 als Zeitschrift mit Geschichten über das Leben des Schahs von Iran und anderer noch verbliebener „gekrönter Häupter“.
Die Positionierung der Zeitschrift war bereits unter Springer Gegenstand von Marktforschung. 1967/68 führte die ASK Gesellschaft für Sozial- und Konsumforschung im Auftrag der Abteilung Marktforschung und -planung des Verlagshauses Axel Springer & Sohn die Untersuchung Das Neue Blatt. Eine psychologische Standortbestimmung durch. Nach dem Verkauf an Bauer folgte 1969 im Auftrag des Heinrich-Bauer-Verlags eine vergleichende Inhaltsanalyse von Das Neue Blatt, Jasmin, Wochenend, Neue Post und Frau im Spiegel.
Der Publizistikwissenschaftler Peter Kaupp ordnete Das Neue Blatt 1974 den auflagenstarken unterhaltenden Wochenzeitschriften der sogenannten Regenbogen- beziehungsweise Soraya-Presse zu. Im Vergleich dieser Titel stellte er fest, dass beim Neuen Blatt insbesondere der „alte Adel“ in Text und Bild im Vordergrund stand. Die von Kaupp herangezogene Media-Analyse 1973 zeigte für Das Neue Blatt eine überwiegend weibliche Leserschaft: 65 Prozent der Leser waren Frauen, 56 Prozent wurden als Hausfrauen ausgewiesen.
Anfang der 2000er Jahre vermarktete Bauer Das Neue Blatt gemeinsam mit der Neuen Post insbesondere an die Zielgruppe der sogenannten „Best Ager“, Frauen im Alter von 40 bis 59 Jahren.
2009 baute Bauer den Ratgeber- und Serviceteil der Zeitschrift im Rahmen eines Relaunches aus und erhöhte den Heftumfang von 64 auf 72 Seiten. Neben der weiterhin bestehenden Prominentenberichterstattung aus Showbusiness und Adel erhielten insbesondere Medizin, Reisen, Haushalt und Lebenshilfe mehr Raum. Bauer positionierte die Zeitschrift dabei als „Premium-Yellow“ beziehungsweise „Service-Yellow“.
Heute wird Das Neue Blatt als wöchentliches Unterhaltungs- und Ratgebermagazin vermarktet. Im Mittelpunkt stehen Berichte über deutsche Prominente und europäische Adelshäuser sowie ein umfangreicher Ratgeberteil unter anderem zu Rechts- und Alltagsfragen, Medizin, Psychologie, Haushalt sowie Kochen und Backen.
Nach der Media-Analyse 2026 II erreicht Das Neue Blatt 0,74 Millionen Leser; 81 Prozent der ausgewiesenen Leserschaft sind Frauen. Die verkaufte Auflage betrug im zweiten Quartal 2026 nach IVW 160.925 Exemplare.
Kontroversen und Gerichtsprozesse
Soraya-Urteil
Am 29. April 1961 veröffentlichte Das Neue Blatt unter der Überschrift „Soraya: Der Schah schrieb mir nicht mehr“ ein angebliches Exklusivinterview mit Prinzessin Soraya Esfandiary-Bakhtiary. Das Gespräch hatte tatsächlich nicht stattgefunden; es war von einer freien Mitarbeiterin erfunden und der Zeitschrift verkauft worden. In der Ausgabe vom 1. Juli 1961 veröffentlichte das Neue Blatt eine kurze Gegendarstellung Sorayas.
Soraya klagte wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Das Landgericht Mannheim sprach ihr 15.000 DM Geldentschädigung zu. Die Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe und die Revision zum Bundesgerichtshof blieben ohne Erfolg. Die Verlags-Gesellschaft mbH „Die Welt“ und der damalige geschäftsführende Redakteur des Neuen Blatts erhoben daraufhin Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht wies diese am 14. Februar 1973 zurück und erklärte die zivilgerichtliche Rechtsprechung für mit dem Grundgesetz vereinbar, nach der bei schweren Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch für immaterielle Schäden eine Geldentschädigung zugesprochen werden kann.
Caroline-von-Monaco-Urteil I
1993 berichtete Das Neue Blatt auf seiner Titelseite in Heft 38/93 vom 15. September über eine angeblich bevorstehende Hochzeit von Caroline von Monaco mit Vincent Lindon. Caroline verlangte eine Gegendarstellung, die ebenfalls auf der Titelseite veröffentlicht werden sollte. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1998 im sogenannten Caroline-von-Monaco-Urteil I, dass die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung auf der Titelseite die Pressefreiheit nicht verletzte, und wies die Verfassungsbeschwerde des Heinrich-Bauer-Verlags zurück.
Weitere Kontroversen Anfang 2004 veröffentlichte Das Neue Blatt einen umfangreichen Widerruf zu mehreren im Jahr 2003 erschienenen Berichten über Königin Silvia und König Carl XVI. Gustaf von Schweden. Darin nahm die Zeitschrift unter anderem Behauptungen über eine angebliche Ehekrise, Untreue und Scheidungsabsichten zurück und erklärte mehrere zuvor verwendete Bilder für Fotomontagen. Die Welt am Sonntag berichtete am 1. Februar 2004 über diesen Widerruf und die Entschuldigung des Verlages.
Rügen des Presserats 2007 erhielt die Zeitschrift eine Rüge, weil Anzeigen nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet waren; der Presserat sah darin einen Verstoß gegen Richtlinie 7.1 des Pressekodex zur Trennung von Werbung und Redaktion.
2009 wurde Das Neue Blatt öffentlich gerügt, nachdem es eine detaillierte Darstellung über die angeblich schwer demenzkranke Schauspielerin Doris Day ohne eigene Recherche und ohne Quellenangabe aus anderen Veröffentlichungen übernommen hatte. Der Presserat wertete dies als schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex.
2013 folgte eine weitere Rüge wegen einer irreführenden Titelseite über das aus der Fernsehsendung Bauer sucht Frau bekannte Paar Josef und Narumol. Mit „Scheidungsschock“ wurde der Eindruck einer Trennung dieses Paares erweckt; erst im Heftinneren wurde deutlich, dass sich die Meldung auf ein anderes Paar bezog. Der Presserat stellte Verstöße gegen Ziffer 1 und Ziffer 2 fest.
2015 rügte der Presserat Das Neue Blatt wegen einer bewusst irreführenden Berichterstattung über Helene Fischer. Die Titelseite kündigte „Helene Fischer Lebensgefahr“ an, obwohl der im Artikel geschilderte Unfall eine nicht mit Fischer verbundene Varieté-Artistin betraf. Auch hier sah der Presserat Verstöße gegen Wahrhaftigkeit und journalistische Sorgfalt.
2026 erhielt die Zeitschrift erneut eine Rüge. Sie hatte im November 2025 unter anderem mit „Blitz-Scheidung noch in diesem Jahr“ über ein angebliches Ehe-Aus von Prinz Harry und Meghan berichtet. Nach Angaben des Presserats gab es für die dargestellten Einzelheiten keinerlei Anhaltspunkte oder genannte Quellen; gerügt wurden Verstöße gegen Ziffer 1 und Ziffer 2 des Pressekodex.
Weblinks
Homepage Das Neue Blatt
Im Schatten der Krone
Einzelnachweise
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