Der Wurfzins war eine Grundsteuer, die vom 13. bis zum 19. Jahrhundert von den Markgrafen der Mark Meißen für städtische Grundstücke verlangt wurde. In Quellen wird er auch als Hufenzins (von Hufe) oder Worfzins oder worfzcins beschrieben.Otto Richter: Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden. Verlag W. Baensch, 1885.

Bedeutung Die Brüder Grimm beschreiben den Begriff in ihrem Deutschen Wörterbuch als „ein rechtsausdruck des späten mittelalters, offenbar nur im ostmd. verbreitet“. Wurfzins stamme von gewerf, was so viel wie Beisteuer oder Abgabe bedeutet.

Weblinks Die Wertentwicklung des Geithainer Wurfzinses von 1288 bis 1851 (PDF; 164 kB)

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