mini|Kapelle aus dem 17. Jahrhundert Eine Kapelle ist eine baulich kleine Bet-, Gottesdienst- oder Andachtsräumlichkeit. Es kann sich um ein freistehendes Kirchengebäude handeln oder um einen Raum in einem größeren Gebäude. Innerhalb von (größeren) Kirchen sind Kapellen gottesdienstliche Nebenräume, die unterschiedliche Funktionen haben können. Kapellen sind zum Teil privat errichtet. Bei großen Kirchenbauten wurde vor allem im Spätmittelalter Zünften und wohlhabenden Familien die Gelegenheit gegeben, als Stifter Nischen an der Innenseite der Außenwände zu gestalten und mit einem Altar auszustatten.Markus Huber in Backsteinbaukunst, Bd. 11, Wismar 2023, S. 34–47

Das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche unterscheidet zwischen einer Kapelle () und einer Privatkapelle (). In einigen Freikirchen wird die gottesdienstliche Versammlungsstätte der Gemeinde Kapelle genannt. In manchen Regionen wird von den großen Religionsgemeinschaften die Bezeichnung ‚Kapelle‘ synonym für Filialkirche verwendet.

Wortherkunft Kapelle kommt von ‚Mantel‘; Diminutiv capella. Damit wurde ursprünglich der Ort bezeichnet, an dem im 7. Jahrhundert die Mantelhälfte des heiligen Martin von Tours in Paris als ReichsreliquieWilfried Koch und zahlreiche andere Quellen sowie der Heilige selbst von den Merowingern verehrt wurde. Die Capella, der Name für den kleinen – abgeschlossenen – Raum, war schon im Althochdeutschen als Kapella gebräuchlich.Heinz Koberg: Der Mantel des Heiligen Martin, in Stefan Amt (Red.), Sascha Aust, Simon Benne, Marcus Buchholz, Heinz Koberg, Martin-G. Kunze: Kirchen, Klöster, Kapellen in der Region Hannover, mit Fotografien von Thomas Langreder, Hrsg.: Region Hannover und Evangelisch-lutherischer Sprengel Hannover, Lutherisches Verlagshaus, Hannover 2005, ISBN 3-7859-0924-1, S. 119 Die Gruppe von Klerikern, die in dieser Kapelle den Chordienst und die Stundengebete besorgte, wurden als Capellani (Kaplane) bezeichnet.

Kapelle als baulicher Begriff Die Bezeichnung der Kapelle zu Paris ging zurück auf kleine unselbstständige Bet- oder Gottesdiensträume innerhalb größerer Sakralbauten oder profaner Gebäude über, wie Chor-, Scheitel-, Kranz-, Seitenschiffs- und Votivkapellen in Kirchen, Beträume in Krankenhäusern und dergleichen, sowie auf freistehende Bauten wie Tauf-, Toten-, Burg- und Schlosskapellen und auf kleinere Gotteshäuser.

Aufgrund der im Mittelalter üblichen Messstipendien, der Gründung von Bruderschaften und der Stiftung von Votivaltären sowie der bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil üblichen Einzelzelebration der Priester wurden in Kirchen je nach Größe zwei oder mehrere Seitenaltäre eingerichtet. Wenn durch diese Abtrennung halboffene Räume entstehen, werden diese als „Seitenkapellen“ bezeichnet. Gibt es diese mehrfach um die Apsis herum, so heißt diese Ansammlung „Kapellenkranz“. Einer der ersten Kapellenkränze wurde in Tours (um 1000) geplant und umgesetzt. „Chorkapellen“ finden sich vorwiegend bei Cluniazensern und Zisterziensern. Kapellen, die in den Gesamtbau integriert und nicht additiv angefügt sind, werden als Einsatzkapellen bezeichnet. Derartige Räume zwischen an die Innenseiten der Außenwände gezogenen Strebepfeilern werden auch ohne Altar und ohne liturgische Nutzung als Kapellen bezeichnet.

Ob eine – mehr oder minder – freistehende Kapelle als eigenständiges Gebäude gerechnet wird, hängt von der Lage im Baukörper ab. Neben Kirchen stehende eigenständige Nebengebäude bilden mit dem Hauptbau ein Bauensemble, also vom Denkmalschutz her eine Gesamtanlage. Einer Kirche außen angebaute Gaden werden als Gebäudetrakt zum Haupthaus gerechnet und bilden, wenn sie auch von innen zugänglich sind, einen Gebäudekomplex. Auch Kapellengebäude in Burgen, Klöstern, in Krankenhausarealen oder Friedhofsanlagen werden teils als Bauteil, teils als Bauwerk der Anlage oder Komplexes gezählt.

Funktionelle Aspekte der Kapelle Innerhalb von Kirchen kann es je nach Lage oder Funktion verschiedene Kapellenarten geben: Lage Querhaus-, Chor-, Scheitel-, Kranz- oder Seitenschiffkapellen Funktion Tauf-, Beicht-, Sakraments-, Grab- oder Votivkapellen.

Mit Gebäuden funktionell verbundene Kapellen Klosterkapellen Niederlassungen von Ordensgemeinschaften sollen, wenn sie keine eigene Kirche haben, „wenigstens eine Kapelle (oratorium) haben, in der die Eucharistie gefeiert und aufbewahrt wird, damit sie wirklich die Mitte der Kommunität ist“ (). Dieses Oratorium befindet sich in der Regel innerhalb des Klostergebäudes, ist aber oft von außen zugänglich.

Hospitalkapellen mini|Hospitalkapelle „St. Georg“ in Neuruppin erbaut 1450

Grabkapellen

Weitere mini|Gebets- und Besinnungsraum im Flughafen München Neuere Entwicklungen sind „Bahnhofs-“ und „Flughafenkapellen“; weiterhin wurden in neuerer Zeit Kapellen auch in Fußballstadien eingerichtet, in Deutschland im Berliner Olympiastadion, dem Deutsche Bank Park in Frankfurt am Main sowie der Veltins-Arena in Gelsenkirchen. Hier finden regelmäßig Taufen und kirchliche Trauungen statt.

Freistehende Kapellen Taufkapellen Vom 4. Jahrhundert bis ins Mittelalter wurden neben Kirchen Taufkapellen (Baptisterien) errichtet, die in der Regel freistehend waren und mit der Kirche verbunden sein konnten. Heute werden in Kirchen die Kapellen, in denen der Taufstein steht, als Taufkapelle bezeichnet. mini|Die „Gnadenkapelle“, Wallfahrtskapelle in Kevelaer (erbaut 1654) mini|hochkant|Hofkapelle in Kolben in einem Ortsteil von Wiggensbach

Wallfahrtskapellen Wallfahrtskapellen sind das Ziel christlicher Wallfahrten oder Prozessionen. Dort wird das Gnadenbild oder ein anderes religiöses Symbol verehrt, das häufig auf ein „Wunder“ (Marien- oder Heiligenerscheinung, Rettung aus Gefahr, Heilung etc.) zurückgeht. Die Kapellen wurden manchmal von dem oder den Begünstigten eines Wunders gestiftet, später jedoch häufig umgebaut und vergrößert. Manche Wallfahrtskapellen stehen an exponierter Stelle in der sie umgebenden Landschaft (z. B. auf einer Anhöhe, über einer Quelle oder in einem Flusstal).

Privatkapellen Nach dem Vorbild des fränkischen Königspalastes wurden an weltlichen und geistlichen Höfen Kapellen als private Bet- und Andachtsräume der Palastherren eingerichtet. Diese sind sodann nach Ortslage, dem Träger oder Auftraggeber betitelt: Pfalz-, Burg-, Schloss-, Bischofskapelle, Sixtinische Kapelle. Auch in manchen Rats- und Bürgerhäusern befinden sich solche Gottesdiensträume, in denen vornehmlich Reliquien, Throninsignien, Urkunden oder Siegel aufbewahrt werden.

Hofkapellen mini|hochkant|Pestkapelle auf dem Herrnberg in Wörth an der Donaumini|Hofkapelle in Baienfurt, Landkreis Ravensburg Hofkapellen sind Kleinkirchen oder Bildstöcke, die einem oder mehreren Bauernhöfen zugeordnet sind und häufig von den Bauernfamilien auf ihrer Hofstelle oder in der Nähe gestiftet und erbaut wurden. Sie dienen gelegentlichen Andachten oder dem Rosenkranzgebet der umliegenden Familien. Gelegentlich, etwa an jährlichen Gedenktagen, findet eine heilige Messe dort statt, und Hofkapellen können örtlich Segensstationen bei Flurprozessionen oder der Fronleichnamsprozession sein. Viele zum Teil aufwändig ausgestattete Hofkapellen stehen unter Denkmalschutz.

Wegkapellen Wegkapellen sind kleine Kapellen, oft an Wegkreuzungen oder Abzweigungen. Manchmal werden sie auch Heiligenhäuschen genannt; die Abgrenzung zum Flurdenkmal und zum Bildstock bzw. Breitpfeiler ist fließend. Manche Kapellen gehen auf ältere überdachte oder umbaute Wegkreuze und -steine zurück. Entlang von Pilgerwegen sind „Stationskapellen“ entstanden.

Votivkapellen Einzelpersonen, Vereine, Bruderschaften oder Dorfgemeinschaften haben aus Dankbarkeit oder infolge eines Gelübdes Votivkapellen errichtet. Zahlreiche – meist dem Pestheiligen Rochus geweihte – „Pestkapellen“ erinnern an Opfer einer Pestepidemie, z. B. die Pestkapelle (Cochem) oder die Pestkapelle (Waith), oder wurden errichtet, wenn der Ort von der Pest verschont blieb.

Einsiedlerkapellen Vor allem im südeuropäischen Raum gibt es zahlreiche „Einsiedlerkapellen“ (). In den meisten Fällen lebten hier keine Einsiedler, sondern sie dienten als ein- oder zweimal jährlich besuchte Wallfahrts- und Prozessionskapellen.

Friedenskapellen Sind dem Frieden bzw. dem Gedenken an die Opfer von Kriegen gewidmet.

Autobahnkapellen Dienen zur ganz überwiegend individuellen, anonymen und zeitlich beliebigen Einkehr und Besinnung für die Autoreisenden.

Kirchenrechtlicher oder liturgischer Begriff

Römisch-katholische Kirche

Eine Kapelle () ist im kanonischen Recht „für den Gottesdienst zugunsten einer Gemeinschaft oder eines dort zusammenkommenden Kreises von Gläubigen“ () bestimmt. Dort können Gottesdienste gefeiert und Sakramente gespendet werden. Dem Ortspfarrer obliegende pfarrliche Handlungen wie Eucharistie, Taufe, Trauung, Begräbnis () bedürfen bei Vornahme durch andere Geistliche seiner Zustimmung.

Eine Sonderform ist die Privatkapelle (), die zugunsten einer einzelnen oder mehrerer physischer Personen bestimmt ist ().

Wie die Einrichtung einer Kirche, bedarf auch die Kapelle oder Privatkapelle der Zustimmung des zuständigen Ordinarius (). Für Kapellen und Privatkapellen ist aber keine Kirchweihe vorgesehen, jedoch eine Segnung angemessen.

Eine Kapelle (oratorium) kann – etwa in räumlich großen Pfarreien – „zugunsten der Gläubigen“ einen eigenen Taufbrunnen haben, wenn der Diözesanbischof es genehmigt (). Falls eine Kapelle ständig für Gläubige geöffnet ist, finden dort die vorgeschriebenen Spendensammlungen für pfarrliche, diözesane, nationale oder gesamtkirchliche Vorhaben statt ().

Wenn die Nutzung als Gottesdienstraum nicht mehr möglich ist oder schwerwiegende Gründe dafür sprechen, kann eine Kapelle mit Zustimmung des Ordinarius durch Profanierung „profanem, aber nicht unwürdigem Gebrauch“ zurückgegeben werden (), wobei Altarplatte, Reliquien und liturgische Gerätschaften zu bergen und einer nicht unwürdigen, wo möglich anderweitigen liturgischen Verwendung zuzuführen sind ().

Protestantismus In der Evangelischen Kirche werden die Gottesdienstgebäude von kleinen evangelischen Gemeinden im offiziellen deutschen Sprachgebrauch Kapelle genannt, sofern sie nicht eine eigene historische Bezeichnung wie beispielsweise „Klosterkirche“ tragen. Die zugehörige evangelische Gemeinde trägt dann den Namen Kapellengemeinde, das zuständige Leitungsgremium heißt Kapellenvorstand, die Mitglieder des Kapellenvorstandes sind Kapellenvorsteher. Die Kapellengemeinde besitzt keine eigene Pfarrstelle und ist deshalb ohne Verlust ihrer Selbstständigkeit einer oder einigen Kirchengemeinden zur gemeinsamen Nutzung der Pfarrstelle zugeordnet.

In Österreich ist die Entsprechung einer katholischen Kapelle die Predigtstelle.

Freikirchen miniatur|Typisch für baptistische Kapellen, Kirchen und Gemeindehäuser: Post­fächer für kirchliche Druckerzeugnisse und Mitteilungen an die Gemeindemit­glieder Im deutschen Sprachraum wird, unabhängig von der Größe, auch die gottesdienstliche Versammlungsstätte einer Freikirche oft als Kapelle bezeichnet. Das Versammlungsgebäude der Siebenten-Tags-Adventisten heißt vielerorts „Adventkapelle“ oder auch Adventhaus.

In dem Bemühen, sich von den Volks- und Staatskirchen abzugrenzen, suchten freikirchliche Gemeinden im 19. Jahrhundert nach einer Bezeichnung für ihre gottesdienstlichen Versammlungsstätten. Anfangs nannten sie ihre zunächst in umgebauten Wohnhäusern und Ställen untergebrachten Gotteshäuser schlicht „Versammlungslocale“. Mit Beginn des freikirchlichen Kirchenbaus wurde der biblische Begriff Bethaus verwendet. In Anlehnung an die kongregationalistische chapel des englischen Sprachraums setzte sich im Weiteren der Begriff Kapelle durch. Das war ein schlichter Saalbau ohne Glockenturm. Aufgrund obrigkeitlicher Verfügung durften freikirchliche Kapellen (ähnlich den Synagogen) oft nur als Hinterhofbebauung (Hofkirche) errichtet werden.