mini|300px|Der Tagungsort, der Gasthof „Zum halben Monde“, in einem Stahlstich von 1840 Als Heppenheimer Tagung oder Heppenheimer Versammlung wird ein Treffen von 18 führenden süd- und westdeutschen liberalen Politikern am 10. Oktober 1847 im Gasthof „Zum halben Monde“ in Heppenheim an der Bergstraße bezeichnet. Ein wesentliches Diskussionsergebnis der Heppenheimer Tagung war die Forderung nach der Schaffung eines deutschen Nationalstaats und der Gewährung von Bürgerrechten. Diese Forderungen können als Programm der gemäßigten bürgerlich-liberalen Kräfte im Vorfeld der Märzrevolution angesehen werden. Gleichzeitig war das Treffen ein Wegbereiter der Frankfurter Nationalversammlung.

Politisches Umfeld Die nach der Französischen Revolution durch den napoleonischen Code civil in einigen deutschen Staaten eingeführten Bürgerrechte sowie die anschließend noch nach dem Wiener Kongress von 1815 meist in Anlehnung an Artikel 13 der Bundesakte in einigen Staaten des Deutschen Bundes gewährten und oft an alte standesrechtliche Traditionen anknüpfenden Verfassungen waren in den Jahren zwischen 1819 und 1830 durch die Karlsbader Beschlüsse und weitere restaurative Maßnahmen beschnitten worden. Für eine kurze Zeit gelang durch die 1830 aufkommenden Unruhen in Frankreich und Belgien nochmals eine Umkehr dieser Tendenz, in deren Folge Staaten wie Sachsen oder das Kurfürstentum Hessen Verfassungen erhielten und in Baden die Pressefreiheit nicht mehr beeinträchtigt wurde. Doch nach der Demonstration für Bürgerrechte und nationalstaatliche Einheit beim Hambacher Fest 1832 und dem erfolglosen Versuch einer bewaffneten Erhebung beim Frankfurter Wachensturm 1833 wurde der Druck auf die Vertreter konstitutioneller und demokratischer Ideen durch Zensur und Versammlungsverbote wieder erhöht.

Als Betätigungsfeld der parlamentarisch-demokratischen Opposition und der Bewegung für einen deutschen Nationalstaat verblieben danach im Wesentlichen nur noch die Kammerparlamente der Staaten, in denen Landesverfassungen umgesetzt worden waren. Dies gilt insbesondere für die süddeutschen Staaten, allen voran Baden. Die Abgeordneten der unterschiedlichen Länderkammern hatten im Vormärz allerdings vergleichsweise wenig Kontakt untereinander, wenngleich einzelne Politiker in ganz Deutschland über persönliche Netzwerke verfügten. Hier ragt insbesondere der Hallgartenkreis um Adam von Itzstein heraus. Aber auch andere bekannte Politiker wie Robert Blum, David Hansemann oder Friedrich Daniel Bassermann verfügten über ausgedehnte Kontakte in vielen Staaten des Deutschen Bundes.

Mitte der 1840er Jahre gab es infolge der Verstärkung des Nationalbewusstseins durch die Eskalation der Schleswig-Holsteinischen Erhebung und der Errichtung der Festung Rastatt und der Bundesfestung Ulm sowie durch die Zunahme der sozialen und ökonomischen Spannungen, die in mehreren Staaten zu den Hungerunruhen 1847 führten, intensivere Versuche, die Zusammenarbeit der oppositionellen liberalen und nationalstaatlichen Kräfte zu vernetzen und zu vereinheitlichen, so beispielsweise durch die Gründung der Deutschen Zeitung 1847.

Die Tagung Organisation und Planung mini|100px|right|Adam von Itzstein mini|100px|right|David Hansemann mini|100px|right|Karl Mathy In diesem Zusammenhang kam es gemäß einer schriftlichen Schilderung Itzsteins an Blum 1847 zu einem zufälligen Treffen Itzsteins mit Hansemann in der Wohnung des Mitherausgebers der Deutschen Zeitung, Karl Mathy. Hierbei vertrat Hansemann die Idee, dass sich oppositionelle Kammerabgeordnete der Landtage Badens, Württembergs, Hessens und Rheinpreußens in einem gemeinsamen Treffen über ein koordiniertes Verhalten in den jeweiligen Kammerparlamenten abstimmen sollten, um der Idee der deutschen Einheit und der Bürgerrechte zu einem größeren Einfluss zu verhelfen. Die Hoffnungen der Organisatoren gingen nach einem Schreiben Bassermanns an Heinrich von Gagern so weit, „daß wir hoffen dürfen, einen Anfang eines Deutschen Parlaments in Heppenheim zu bilden“.Schreiben Bassermanns an Gagern vom 21. September 1847, zitiert nach Hoede, S. 50.

In der Folge suchte Hansemann nach einem geeigneten Veranstaltungsort und entschied sich schließlich für das hessische Heppenheim. Das ländliche Heppenheim hatte den Vorteil, abseits der Zentren potenzieller Revolutionäre wie beispielsweise Mannheim gelegen zu sein. Zugleich war es über die neueröffnete Bahnstrecke Frankfurt am Main–Heidelberg auch bequem von Norden über Frankfurt am Main und von Süden über Mannheim zu erreichen und verfügte mit dem Halben Mond auch über ein überregional bekanntes Gasthaus in Bahnhofsnähe.

Die Einladungen an die gewünschten Teilnehmer erfolgten ab dem 20. September 1847 durch Briefe Hansemanns, Bassermanns und Mathys an ausgewählte Landtagsabgeordnete, die aufgefordert wurden, ihrerseits weitere vertrauenswürdige Abgeordnete einzuladen. Während Hansemann insbesondere Abgeordnete aus dem Rheinland und Kurhessen einlud, darunter Hermann von Beckerath, Ludolf Camphausen, August von der Heydt, Gustav Mevissen, Georg von Vincke und Karl Wilhelm Wippermann, schrieben Mathy und Bassermann hauptsächlich an süddeutsche Parlamentarier, unter anderem an Theodor Reh und Heinrich von Gagern, der in diesen Schreiben aufgrund seines Bekanntheitsgrads als Teilnehmer stets werbend herausgestellt wurde, aber auch an eher radikal-demokratische Politiker wie Franz Peter Buhl und Christian Kapp. Zwar ist in den Schreiben der Initiatoren immer wieder die Rede von Einladungen auch an sächsische Abgeordnete, doch scheinen diese Schreiben nicht abgegangen zu sein.

Teilnehmer Die Eingeladenen stimmten sich ihrerseits bezüglich gemeinsamer Anreise untereinander ab. Hierbei unterlief Mevissen das Missgeschick, dass er sich im Datum irrte und daher erst einen Tag nach der Veranstaltung anreiste. Absagen erhielten die Initiatoren von mehreren Eingeladenen, darunter von allen angeschriebenen kurhessischen, bayerischen und fast allen preußischen Abgeordneten. Einige der Absagenden, beispielsweise Theodor Reh und August Emmerling, begründeten ihren Entschluss auch mit der Furcht vor staatlichen Repressalien und dem Unwillen der eigenen Wählerschaft, wenn die Teilnahme an einem als radikal einzustufenden Treffen bekannt würde.

Am Treffen nahmen daher schließlich nur 18 Kammermitglieder teil, die zum großen Teil Abgeordnete der badischen Zweiten Kammer oder der württembergischen Zweiten Kammer waren. Die meisten der Teilnehmer waren über ihren Staat hinaus renommierte Liberale, der größte Teil der Personen war später auch im Vorparlament und der Frankfurter Nationalversammlung vertreten.

Teilnehmer aus Baden mini|100px|right|Friedrich Daniel Bassermann mini|100px|right|Heinrich von Gagern mini|100px|right|Carl Theodor Welcker Neun der 18 Teilnehmer an der Heppenheimer Tagung waren Abgeordnete in der badischen Zweiten Kammer: Friedrich Daniel Bassermann (1811–1855) war Kaufmann aus Mannheim. Seit 1841 war er einer der profiliertesten Oppositionspolitiker in der badischen Zweiten Kammer. Er war Mitgründer und Verleger der Deutschen Zeitung. In der Frankfurter Nationalversammlung wurde er 1848 Vorsitzender des Verfassungsausschusses. Franz Peter Buhl (1809–1862), Winzer aus Deidesheim, war seit 1844 Abgeordneter für Waldshut-Tiengen in der badischen Zweiten Kammer. August Dennig (1805–1883), Unternehmer aus Pforzheim, war seit 1845 Abgeordneter in der badischen Zweiten Kammer. Adam von Itzstein (1775–1855) war seit 1822 Abgeordneter in der Zweiten Kammer, 1823 schied er aus politischen Gründen aus dem badischen Staatsdienst aus. Sein Gut in Hallgarten diente der liberalen Opposition als Treffpunkt für Diskussionsveranstaltungen. Christian Kapp (1798–1874) war bis 1844 Professor an der Universität Heidelberg und badischer Hofrat, danach verzichtete er aus politischen Gründen auf seinen Lehrstuhl. Er vertrat seit 1846 Offenburg in der Zweiten Kammer. 1848 wurde er Abgeordneter in der Frankfurter Nationalversammlung. Karl Mathy (1807–1868) arbeitete seit seiner Rückkehr aus der Schweiz, in die er 1835 aus politischen Gründen emigrieren musste, als Journalist in Karlsruhe und Mannheim und war Mitherausgeber der Deutschen Zeitung. Seit 1842 war er Abgeordneter für Konstanz in der badischen Zweiten Kammer. 1866 wurde Mathy badischer Staatsminister. Alexander von Soiron (1806–1855) arbeitete als Rechtsanwalt in Mannheim. Seit 1845 war er Abgeordneter für Lahr in der Zweiten Kammer. 1848 wurde er Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung. Carl Theodor Welcker (1790–1869) war Professor an der Universität Freiburg und wurde aus politischen Gründen mehrfach zwangssuspendiert und in den Ruhestand versetzt. Welcker war zusammen mit Karl von Rotteck Herausgeber des Staatslexikons. Seit 1831 war er Mitglied der Zweiten Kammer Badens. Ludwig Weller (1800–1863) war wie Soiron Rechtsanwalt in Mannheim. Er gehörte der Zweiten Kammer von 1835 bis 1852 an.

Teilnehmer aus Hessen-Darmstadt Zwei Teilnehmer waren Abgeordnete der Zweiten Kammer des Großherzogtums Hessen: Heinrich von Gagern (1799–1880) war bis zu seiner zwangsweisen Versetzung in den Ruhestand 1832 hessischer Beamter. Gagern gehörte zu den bekanntesten Oppositionspolitikern im Deutschen Bund und war der profilierteste Verfechter einer konstitutionellen Monarchie für Deutschland. 1847 war er Abgeordneter für Lorsch in der hessischen Zweiten Kammer. 1848 wurde er Präsident der Nationalversammlung, Reichsministerpräsident sowie Ministerpräsident des Großherzogtums Hessen. Philipp Wilhelm Wernher (1802–1887) lebte als Winzer in Nierstein. Er war seit 1844 Mitglied der Zweiten Kammer Hessen-Darmstadts. 1848 wurde er Mitglied der Nationalversammlung.

Teilnehmer aus Nassau August Hergenhahn (1804–1874) war der einzige Abgeordnete aus der nassauischen Zweiten Kammer in Heppenheim. Er war Justizbeamter aus Wiesbaden, das er seit 1846 als Abgeordneter vertrat. 1848 wurde er Ministerpräsident der Märzregierung des Herzogtums.

Teilnehmer aus Preußen David Hansemann (1790–1864) war ein erfolgreicher Industrieller und Bankier aus Aachen. Seit 1845 war er Abgeordneter im rheinischen Provinziallandtag. 1848 wurde Hansemann in der preußischen Märzregierung Finanzminister. 1851 gründete er die Disconto-Gesellschaft.

Teilnehmer aus Württemberg Fünf Abgeordnete der württembergischen Zweiten Kammer nahmen an der Versammlung in Heppenheim teil: Friedrich Federer (1799–1883) war Mitinhaber eines Bankhauses in Stuttgart. Von 1845 bis 1849 war er Abgeordneter in der württembergischen Zweiten Kammer. 1848 wurde er Mitglied der Nationalversammlung und war 1849 wie Gagern und Soiron Delegierter in der Kaiserdeputation. Karl August Fetzer (1809–1885) lebte als Rechtsanwalt und Richter in Stuttgart und war Abgeordneter in der Zweiten Kammer. 1848 wurde er Schriftführer der Frankfurter Nationalversammlung. Adolf Goppelt (1800–1875) betrieb ein Handelsgeschäft in Heilbronn. Seit 1839 war er Abgeordneter für Heilbronn in der Zweiten Kammer Württembergs. 1848 wurde er zum Finanzminister der württembergischen Märzregierung berufen. Friedrich Römer (1794–1864) war Rechtsanwalt in Stuttgart und der überregional bekannte Führer der liberalen Opposition in der württembergischen Zweiten Kammer. 1848 wurde er Justizminister der württembergischen Märzregierung. 1849 lud er die zerfallende Nationalversammlung als Rumpfparlament nach Stuttgart und sorgte kurz darauf mit Militärgewalt für die endgültige Auflösung der Nationalversammlung. Wilhelm Murschel (1795–1869) arbeitete ebenfalls als Rechtsanwalt in Stuttgart. Er war Abgeordneter für Rottweil in der Zweiten Kammer und wurde 1848 Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung.

Ergebnis der Versammlung