Ein Stipendium (lateinisch ‚Zahlung eines Betrages, Sold, Löhnung‘Georges: Lat.-dt. Hdwb. Bd. 2, Sp. 2803.) ist eine finanzielle oder ideelle Förderung für Künstler, Sportler, Schüler, Studenten oder Jungwissenschaftler (die dann als Stipendiaten bezeichnet werden) und ist als solches ein wesentliches Element der Begabtenförderung.

Begriffsgeschichte In der frühen Römischen Republik war das Stipendium eine Ausgleichszahlung, die die römischen Soldaten, zu dieser Zeit noch keine Berufslegionäre, für kriegsbedingte Verdienstausfälle erhielten.Kathryn Lomas: Der Aufstieg Roms: Von Romulus bis Pyrrhus. Klett-Cotta, ISBN 978-3608964332. S. 386. Im 16./17. Jahrhundert erfuhr der Begriff des Stipendiums einen Bedeutungswandel, den er anscheinend bis ins 18. Jahrhundert in seiner Vieldeutigkeit behielt. Bei einem ersten Blick in Georges Ausführliches Lateinisch-Deutsches Handwörterbuch erfährt man seine Zusammensetzung aus „stips und pendo“ und dass es „einzeln gezahlt wird“. Als Übersetzungsmöglichkeiten werden folgende angegeben: Steuer, Tribut, Kontribution, Zoll, Strafe, Beistand, Unterstützung, Sold, Löhnung, metonymisch auch Kriegsdienst und kriegerische Laufbahn. Über die einzelnen Wortbestandteile informiert das Deutsche Fremdwörterbuch genauer: „stips ‚Geldbeitrag, Spende‘ […] und pendere ‚wägen, zahlen‘“, wobei hier eine genauere Erklärung zu „stips“ fehlt.

Aber hier hilft der Krünitz weiter: „Stips, bei den Römern, ein As, oder wenigstens sollte es so viel sein. […] Man gab diese Münze als ein Almosen, oder wenn freiwillige Kollekten gesammelt wurden.“ Daraus erklärt sich dann seine spätere Wandlung zur Beihilfe für Lernende. Vorerst jedoch begannen die römischen Bürger diese Münze auch den Gladiatoren zu geben bzw. bei Begräbnissen von Männern, die sich um den Staat verdient gemacht hatten. Im Mittellateinischen wurde stips dann „‚Almosen für ärmere Schüler‘“ bezeichnet. Um 1500 entlehnte man das „Stipendium“ in der Bedeutung „Lebensunterhalt; (kirchliche) Pfründe; Einkommen, Gehalt eines Lehrers, Rektors“.

Mit Beginn des 16. Jahrhunderts trat die heutige Bedeutung erstmals in den Quellen auf: „‚finanzielle Unterstützung, Ausbildungsbeihilfe; Studien-, Forschungsbeihilfe‘ für bedürftige, förderungswürdige Schüler, Studenten, (jüngere) Wissenschaftler und Künstler, früher auch für ‚Freiplätze im Alumnat einer Schul- und Lehranstalt, in der Burse einer Universität’“ verwendet. Man verwendete Stipendium somit auch als Synonym für Alumnat, Freiplatz, Freistelle, „gelegentlich auch für das Gemeinschaftshaus, die Burse, gebraucht, weil vielfach ein Freiplatz in einem solchen mit einem Stipendium verbunden ist“.

Allerdings wurde der Begriff schon Ende des 16. Jahrhunderts auch auf nicht-schulische Bereiche ausgedehnt als „‚finanzielle Unterstützung, Unterhaltung; (Geld-)Stiftung; (festes) Handgeld für bestimmte Zwecke‘, speziell seit späterem 19. Jahrhundert [ist er] im kirchlichen Bereich nachgewiesen für ‚Stiftung zur Finanzierung von Messen, bes. von Seelenmessen; Messhandgeld für Priester oder Mesner‘.“ Daher findet man in vielen kirchlichen Nachschlagewerken den Verweis auf das „Messstipendium“. In den Quellennachweisen des Deutschen Fremdwörterbuchs finden sich dann noch weitere synonyme Verwendungen: Soldt, pfrunden, Almosen, Beneficien, Freytisch-stellen, Bursche, Salaria, Donatio, Dotates, Legatum, Subsidium, Stiftung.

Vergabepraxis und Stipendienleistungen Stipendien werden aufgrund von politischen und sozialen Kriterien oder besonders guten Leistungen gewährt. Sie dienen auch der Förderung der Forschung in bestimmten Bereichen. Ein Stipendium kann bereits zu Beginn eines Studiums gezahlt werden oder auch für bestimmte Phasen einer akademischen Laufbahn, zum Beispiel für eine Dissertation. In vielen Fällen wird das Geld direkt an die Studierenden ausgezahlt, und zwar entweder als Zuschuss oder zur Deckung der gesamten Kosten während der Laufzeit. Stipendien werden von verschiedenen Organisationen, zum Beispiel von Stiftungen, Verbänden oder auch von den Bildungseinrichtungen selbst gewährt. Im angloamerikanischen Raum ist ein Stipendium eine bewährte Praxis, da es dort – im Vergleich zu Deutschland – sehr viele Privatschulen und nur wenige staatliche Hochschulen gibt.

Deutschland

In Deutschland muss man sich für ein Stipendium meist bei einer Stiftung bewerben, die Begabtenförderung betreibt. Einige der größten Begabtenförderungswerke erhalten vom BMBF die Mittel zur finanziellen Förderung ihrer Stipendiaten. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, sich bei seiner Heimathochschule für das Deutschlandstipendium zu bewerben, das eine finanzielle Förderung von 300 Euro pro Monat umfasst. Zudem vergeben die außerhochschulischen Forschungseinrichtungen Helmholtz-Gemeinschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz-Gemeinschaft Stipendien an Promovenden und PostDocs. Auch Unternehmen, Gemeinden oder Privatpersonen vergeben Stipendien.

Manche dieser Stiftungen sind politischer oder kirchlicher Natur, das heißt man muss zum Beispiel bei einer parteinahen Stiftung nachweisen können, dass man für die Prinzipien der „Mutter-Partei“ zumindest aufgeschlossen ist. Die Stiftungen der christlichen Kirchen verlangen neben der Mitgliedschaft auch einen thematischen Bezug zur Religion bzw. Theologie. Trifft dies nicht zu, so wird das Stipendium auch bei hervorragenden akademischen Leistungen nicht zugesagt; trotzdem werden auch in die parteinahen Stiftungen Stipendiaten aufgenommen, die zwar im Grundsatz mit den jeweiligen Idealen übereinstimmen, im Detail aber durchaus Kritik äußern und Wert darauf legen, weiterhin eine parteipolitisch offene Haltung einzunehmen. Entscheidend für die Aufnahme ins Stipendium sind aber vor allem auch die charakterlichen Eigenschaften des Bewerbers, die durch ein soziales, gesellschaftliches oder politisches Engagement nachzuweisen sind, denn die Stiftungen legen darauf Wert, verantwortungsbewusste junge Menschen zu fördern.

Die Vergabemodi sind bei den jeweiligen Stiftungen unterschiedlich. So gibt es zumeist eine schriftliche Bewerbung (auf Vorschlag und schriftliche Gutachten zumeist zweier Dozenten hin) in der ersten Runde, danach Auswahltagungen oder direkt Auswahlgespräche am Hochschulort. Das Prozedere kann mitunter Einzelpräsentationen, Klausuren und Gruppendiskussionen enthalten, auf jeden Fall aber persönliche Auswahlgespräche.

Die konkreten Leistungen enthalten eine monatliche Förderung, welche sich teilweise am aktuellen BAföG-Satz orientiert. Es gibt auch davon unabhängige sogenannte Studienkostenpauschalen (früher: Büchergeld). Der Zugang zu Praktika wird erleichtert und es werden akademische sowie wirtschaftliche Beziehungen vermittelt. Es gibt Zuschläge bei einem Auslandsaufenthalt sowie unter Umständen Zuschüsse zu Krankenversicherungen. Als „Gegenleistung“ sind bei den meisten Stiftungen die Teilnahme an Stiftungsseminaren, Treffen in den Stipendiatengruppen sowie das Verfassen von Jahresberichten verpflichtend. Mit manchen Stipendien ist auch die Möglichkeit der kostenlosen Teilnahme an Seminaren, Workshops, Exkursionen, Ferienakademien oder Sprachkursen verbunden.

Es gibt jedoch auch allgemeine Stipendien, die beispielsweise hochbegabte Schüler oder Studenten zur Förderung aufnehmen, ohne auf deren politische oder religiöse Einstellung zu achten. Bei Studenten und Wissenschaftlern werden die Bedingungen für ein Stipendium meist erst in höheren Semestern erfüllt, da man oft erst ab diesem Zeitpunkt entsprechende Noten bzw. Leistungsnachweise vorweisen kann. Doktoranden bekommen zum Beispiel ein zeitlich befristetes Stipendium nur, nachdem ihre Projekte und Lebensläufe mehrfach begutachtet wurden.

Um ein sogenanntes Graduiertenstipendium können sich diejenigen bewerben, welchen bereits ein akademischer Grad verliehen wurde. Die Vergabe trägt finanziell zur Vertiefung des Studiums oder Durchführung von Forschungsvorhaben Graduierter bei. Graduiertenstipendien werden beispielsweise vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) vergeben.

Eine Sonderstellung nimmt das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein. Das Programm richtet sich an besonders engagierte und motivierte Berufserfahrene und unterstützt ein erstes Hochschulstudium. Wichtige Voraussetzungen für eine Bewerbung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung sowie ein Beleg für die besondere berufliche Leistungsfähigkeit (u. a. Gesamtnote der Ausbildungsprüfung oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers). Die Bewerbung erfolgt in der Regel vor Beginn eines Studiums. Eine formale Altersgrenze besteht nicht.

Es gibt besondere Auslandsstipendien, mit denen Nachwuchswissenschaftler ein Auslandsjahr finanzieren können. Eine Besonderheit unter den Auslandsstipendien ist das Reisestipendium des Deutschen Archäologischen Instituts.

Auch im kulturellen-künstlerischen Bereich gibt es eine Vielzahl von Stipendien, die Auszeichnungs- oder Preischarakter haben. Hier nur einige Beispiele: Die Stipendien der Villa Massimo, die Residenzstipendien der Stiftung Künstlerdorf Schöppingen oder die Stipendien der Akademie der Künste in Berlin. Darüber hinaus werden bei solchen Künstlerstipendien neben der reinen Geldzuwendung vor allem auch Atelierplätze für die Stipendiaten bereitgestellt.

Die Begabtenförderungswerke unterstützten 2006 zusammen knapp 14.000 Studenten.Im Jahr 2006 erhielten 13.858 Studenten eine Studienförderung, siehe Antwort der Bundesregierung vom 28. März 2007, BT-Drs. 16/4849 (elektronische Vorabfassung). (PDF; 92 kB) S. 2. Dabei entfallen (einkommensabhängig vergebene) Vollstipendien auf rund ein Viertel der Geförderten.Im Jahr 2005 24,66 Prozent, siehe Antwort der Bundesregierung vom 28. März 2007, BT-Drs. 16/4849 (elektronische Vorabfassung) (PDF; 92 kB), S. 3.

Da überwiegend Studierende aus finanziell gutgestellten Elternhäusern Stipendien erhalten, wird das gegenwärtige System regelmäßig als sozial ungerechte „Elitenförderung“ kritisiert.studis-online.de, abgerufen am 30. Januar 2023.unicross.uni-freiburg.de, abgerufen am 30. Januar 2023.

Unternehmensstipendien In Deutschland bieten auch zunehmend Unternehmen Stipendien für Studierende an. Dies erfolgt häufig über Unternehmensstiftungen. Hierzu zählen beispielsweise die Stipendien der Bayer-Foundation (Bayer AG) oder der Rheinstahl Stiftung (ThyssenKrupp). Dem gegenüber stehen Stipendien, die direkt von Unternehmen an Studierende vergeben werden. Das trifft unter anderem auf das "Fastlane-Programm" von BMW oder das "Master Stipendium" von Volkswagen zu. Neben monatlichen Geldzahlungen steht bei Unternehmensstipendien meist der Aufbau von Netzwerken und das Erlangen von Praxiserfahrungen im Vordergrund, etwa über Pflichteinsätze oder freiwillige Praktika. Eine Übernahme in eine Festanstellung nach Abschluss des Studiums kann ebenfalls Teil eines Unternehmensstipendiums sein. Für Unternehmen bietet die Vergabe von Stipendien die Möglichkeit, frühzeitig Talente zu fördern und an das Unternehmen zu binden.

Sozialversicherung